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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: pcman09 am 26.08.2025 17:36
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Guten Tag,
wir verhält es sich, wenn man für eine Tätigkeit als Sachbearbeiter bei Einstellung eine Stellenbeschreibung mit den Aufgaben erhalten hat und jetzt der Vorgesetzte etc. immer wieder anfängt Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben auch an Tarifbeschäftigte verteilen zu wollen wie z.B. Mitwirkung an Arbeitspaketen, Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und weitere Aufgaben die über die Beschreibung eigentlich hinausgehen.
Bei Beamte hat man wohl "leichtes Spiel", da diese wohl fast alles machen müssen, was denen aufgedrückt wird.
Wie verhält es sich bei Tarifbeschäftigten? Darf der Vorgesetzte dies zusätzlich neben der Haupttätigkeit einfordern zu einem gewissen Anteil (%) oder kann man sich auf die Stellenbeschreibung beziehen und muss nur diese dort explizit genannten Aufgaben erfüllen?
Wäre schön, wenn ihr mir dies erklären könntet und wenn möglich etwas schriftliches mit Quelle zukommen lassen könntet, sodass man bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen besser argumentieren kann.
Danke im Voraus
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Tätigkeitsänderungen die die Eingruppierung betreffen sind Arbeitsvertragsänderungen und dürfen daher nur einvernehmlich gemacht werden und darf idR der Vorgesetzte nicht anweisen, sondern nur personen, die auch Arbeitsverträge unterschreiben dürfen.
Ansonsten darf ein Vorgesetzter (sofern er vom AG dafür befugt ist) durchaus im Rahmen seiner Weisungsbefugnis mehr oder weniger beliebig deine Stellenbeschreibung, auszuübenden Tätigkeiten ändern (Ergibt sich aus Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers).
Kommt halt darauf an, ob deine Stellenbeschreibung explizit Teil deines Arbeitsvertrages ist und von beiden unterschrieben wurde.
Erfahrungsgemäß nein.
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Dein Arbeitsgeber kann Dir ohne Deine Zustimmung Aufgaben zuweisen, die Deiner Eingruppierung entsprechen (Direktionsrecht). Nur wenn die neu zugewiesenen Aufgaben zur Veränderung der Eingruppierung führen würden, müsstest Du zustimmen.
Allerdings halte ich es für selbstverständlich, dass Mitarbeiter sich in Projekte einbringen und erst recht, dass sie neue Kollegen einarbeiten.
Wenn Deine Reaktion darauf zurück zu führen ist, dass Du immer mehr Aufgaben bekommst und die Arbeit in der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit nicht zu schaffen ist, musst Du das durchaus auch mehrfach kommunizieren und nachfragen, was Du liegen lassen kannst oder wo Du Abstriche an der Qualität machen kannst.
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Es gab sowohl bei Beginn als auch bei einer Höhergruppierung nochmal eine ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung wo grob gesagt ohne zu sehr ins Detail zu gehen drin steht das Vorgänge zu bearbeiten. Wenn jetzt als immer mehr Zusatzaufgaben dazukommen wie Einarbeitungen, Mitwirkung in Projektgruppen, KI usw. wo kann neben den Vorgängen dran intensiv und regelmäßig teilnehmen soll ist dies doch etwas ganz anderes als man sich drauf beworben hatte. Man bewirbt sich auf eine Stelle und bekommt bei der Bewerbung genau gesagt was einen erwartet und dann kommt immer mehr zusätzlich dazu. Das meine ich. Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
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Es gab sowohl bei Beginn als auch bei einer Höhergruppierung nochmal eine ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung wo grob gesagt ohne zu sehr ins Detail zu gehen drin steht das Vorgänge zu bearbeiten. Wenn jetzt als immer mehr Zusatzaufgaben dazukommen wie Einarbeitungen, Mitwirkung in Projektgruppen, KI usw. wo kann neben den Vorgängen dran intensiv und regelmäßig teilnehmen soll ist dies doch etwas ganz anderes als man sich drauf beworben hatte. Man bewirbt sich auf eine Stelle und bekommt bei der Bewerbung genau gesagt was einen erwartet und dann kommt immer mehr zusätzlich dazu. Das meine ich. Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
Also die Antwort ist:
Ja, er darf deine Tätigkeiten abändern ohne das du was dagegen unternehmen kannst.Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Tariflich ist da nichts gegenteiliges geregelt.
Allerdings darf er nicht Inhalte deines Arbeitsvertrages eigenmächtig ändern.
Da wir den Inhalt deines AVs nicht kennen, musst du das selber prüfen.
Wenn die Tätigkeitsbeschreibung Teil deines Arbeitsvertages ist den ihr beide unterschrieben habt, dann kannst du dich darauf berufen.
Wenn nicht, dann nicht. Und so wie ich es rauslese, ist deine Tätigkeitsbeschreibung nicht Teil deines AVs.
Wenn also in deinem AV drin steht: arbeitet in der Buchhaltung, dann darf er dich nicht in die Sachbearbeitung Pflegekasse stecken.
Wenn drin stet wird als Schreiner eingestellt, dann kann er dich nicht als Klempner einsetzen.
Wenn in deinem AV steht bekommt Aufgaben der Entgeltgruppe X übertragen, dann kann er dich auch nur dort einsetzen und dich nicht plötzlich mit EG Y Tätigkeiten belästigen.
Wenn drin steht bekommt Aufgaben übertragen die zur EG X führen, dann hängt es von den Zeitanteilen ab und er könnte dich auch als Bote, Pförtner für 10% deiner Zeit einsetzen.
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Es gibt einen Arbeitsvertrag (eine kurze Seite) dort steht u.a. drin das der Vertrag unbefristet ist, Regelungen des TVöD Anwendung finden etc. Und auch der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigen aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
Daneben gibt es aber wie schon gesagt diese zwei Unterlagen, ausgestellt vom Arbeitgeber wo drin steht das man eingestellt ist als Sachbearbeiter mit Aufgaben XY (Tätigkeitsbeschreibung) unf Prozentangaben (X % schritltichr Tätigkeiten Schriftverkehr und x% mündliche Tätigkeiten) und zudem nach der Höhergruppierung ein neues Schreiben wo explizit erneut die Tätigkeiten im Detail aufgeführt sind und dann wurde auch die neue Entgeltgruppe genau darauf basierend im Arbeitsvertrag eingetragen (Änderungsvertrag). Also zusammengefasst, es gibt den Arbeitsvertrag wo die Entgeltgruppe drin steht usw. und dann separat diese unterschriebenen Tätigkeitsdarstellungen vom Amt.
Was ist nun bindend und kann man sich auf die Tätigkeitsbeschreibung in Detail so berufen und muss explizit nur die vor allem bei der Höhergruppierung genannten Aufgaben erfüllen? Das würde ich gerne wissen. Danke
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Dann kann der AG nach belieben dir Aufgaben zuweisen, solange es nicht die Entgeltgruppe verändert.
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Guten Tag,
wir verhält es sich, wenn man für eine Tätigkeit als Sachbearbeiter bei Einstellung eine Stellenbeschreibung mit den Aufgaben erhalten hat und jetzt der Vorgesetzte etc. immer wieder anfängt Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben auch an Tarifbeschäftigte verteilen zu wollen wie z.B. Mitwirkung an Arbeitspaketen, Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und weitere Aufgaben die über die Beschreibung eigentlich hinausgehen.
Bei Beamte hat man wohl "leichtes Spiel", da diese wohl fast alles machen müssen, was denen aufgedrückt wird.
Wie verhält es sich bei Tarifbeschäftigten? Darf der Vorgesetzte dies zusätzlich neben der Haupttätigkeit einfordern zu einem gewissen Anteil (%) oder kann man sich auf die Stellenbeschreibung beziehen und muss nur diese dort explizit genannten Aufgaben erfüllen?
Wäre schön, wenn ihr mir dies erklären könntet und wenn möglich etwas schriftliches mit Quelle zukommen lassen könntet, sodass man bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen besser argumentieren kann.
Danke im Voraus
Die beschriebenen Sonderaufgaben sind im Zusammenhang mit deiner Haupttätigkeit zu sehen - z.B. die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Damit vermittelst du nämlich die Themen deiner Haupttätigkeit. Gleiches gilt auch für "'Arbeitspakete" usw. Da ist nichts ungewöhnlich dran.
Ansonsten wie Moin schreibt - wenn sich die EG nicht ändern würde, kann dein AG dir nach Belieben Aufgaben zuweisen. Sollten sie nicht deiner TD entsprechen, wird einfach die TD angepasst.
Insoweit stellt sich mir die Frage, worauf du beim Gespräch mit den Verantwortlichen hinaus willst?
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Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
Selbst wenn eine Tätigkeitsbeschreibung - wie oben skizziert - existiert ist es kein Problem, dass der Arbeitgeber Dir andere Aufgaben zuweist. Dies kann in einem Umfang von maximal 49% passieren, ohne dass es Deine Rechte als Arbeitnehmer berühren würde.
Platt gesagt: Du bist als Sachbearbeiter für Digitales eingestellt und sollst nun Verkehrsplanung machen. Solange Du 19,5 Stunden pro Woche (im Durchschnitt über 26 Wochen) Digitalthemen bearbeitest ist alles fein. Den Rest der Zeit kann Dich der AG anderes tun lassen, selbst wenn es unterhalb der tariflichen Wertigkeit Deiner eigentlichen Stelle wäre.
Das Argument, man habe sich auf eine bestimmte Position beworben zieht hier übrigens nicht, denn anders als der Beamte kann der Arbeitnehmer jederzeit durch Kündigung seine Arbeitsleistung andernorts zur Verfügung stellen.
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Ok, dann ist es wohl "leider" so. Dann werden oft falsche Hoffnungen geschürt bzw. wohl sehr oft Unwahrheiten erzählt. Es heißt ganz oft aus der Kollegschafft das man als TB nur die Aufgaben explizit machen muss die in der TD beschrieben sind und nichts davon abweichend, nur auf freiwilliger Basis.
Noch zwei Fragen:
1) Wenn die Arbeit immer fordernder und komplexer wird darüberhinaus und man immer mehr beachten muss z.B. aufgrund von Datenschutz etc. immer mehr Gesetze kennen muss oder auch viel mehr Prüfungen vornehmen muss bei seiner Tätigkeit, ist dies schon aufgrund der zunehmenden Komplexität und Dauer pro Vorgang eine Möglichkeit eine Höhergruppierung anzustoßen oder erfordert dies einen anderen Umfang um dies zu realisieren bzw. das diese auch erfolgsversprechend ist?
2) Wie meintest du das @BalBund mit TBe können jederzeit kündigen und woanders arbeiten und Beamte nicht. Beamte können doch auch um Entlassung bitten (sprich kündigen) und woanders sich bewerben/umsetzen lassen oder etwa nicht?
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@Organisator: Worauf ich hinaus wollte fragst du. Gerne zu Erklärung. Es werden wie gesagt neben der Haupttätigkeit immer mehr herausfordernde Zusatzaufgaben erwartet. Ich war wie erläutert der Annahme und habe schon mehrmals die Info von Kollegen die länger dabei sind erhalten, dass man dazu nicht verpflichtet werden kann, da die eigene TD gilt. Das wollte ich bei euch mal geklärt haben und in solchen Gesprächen mit mehr Hintergrundwissen auftreten zu können. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Arbeitgeber dies wohl ohne weiteres bis zu einem gewissen prozentualen Anteil "einfach so" machen kann, dann ist das wohl leider so hinzunehmen, gut zu wissen.
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Ok, dann ist es wohl "leider" so. Dann werden oft falsche Hoffnungen geschürt bzw. wohl sehr oft Unwahrheiten erzählt. Es heißt ganz oft aus der Kollegschafft das man als TB nur die Aufgaben explizit machen muss die in der TD beschrieben sind und nichts davon abweichend, nur auf freiwilliger Basis.
Nochmal: Wenn die TB im Arbeitsvertag fixiert ist, dann stimmt die Aussage.
Ansonsten ist das halt nur das übliche Halbwissen der Kollegenschaft.
1) Wenn die Arbeit immer fordernder und komplexer wird darüber hinaus und man immer mehr beachten muss z.B. aufgrund von Datenschutz etc. immer mehr Gesetze kennen muss oder auch viel mehr Prüfungen vornehmen muss bei seiner Tätigkeit, ist dies schon aufgrund der zunehmenden Komplexität und Dauer pro Vorgang eine Möglichkeit eine Höhergruppierung anzustoßen oder erfordert dies einen anderen Umfang um dies zu realisieren bzw. das diese auch erfolgsversprechend ist?
Wenn sich bei unveränderter Tätigkeit die Eingruppierung der Tätigkeit ändert, dann ist das ein Fall für §13
2) Wie meintest du das @BalBund mit TBe können jederzeit kündigen und woanders arbeiten und Beamte nicht. Beamte können doch auch um Entlassung bitten (sprich kündigen) und woanders sich bewerben/umsetzen lassen oder etwa nicht?
Das was BalBund da geschrieben hat ist halt kein sinnvolles Argument.
Denn wie du schon selber erkannt hast, kann der Beamte auch kündigen, bzw. sich einen anderen Dienstherren suchen. Nur ist es als Beamter "schwieriger" und mit mehr Unannehmlichkeiten verbunden.
Aber das ist ja auch der Sinn und Zweck des besonderen Dienst und Treueverhältnisse, dass der Beamte nicht Lohn gegen Leistung bekommt, sondern alleinig für sein Existenz und Treue zum Dienstherren lebenslang alimentiert wird
Aber auch ein Beamter kann nicht nach belieben versetzt werden, da hat der DH auch einen einschränkenden Rechtsrahmen.
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@Organisator: Worauf ich hinaus wollte fragst du. Gerne zu Erklärung. Es werden wie gesagt neben der Haupttätigkeit immer mehr herausfordernde Zusatzaufgaben erwartet. Ich war wie erläutert der Annahme und habe schon mehrmals die Info von Kollegen die länger dabei sind erhalten, dass man dazu nicht verpflichtet werden kann, da die eigene TD gilt. Das wollte ich bei euch mal geklärt haben und in solchen Gesprächen mit mehr Hintergrundwissen auftreten zu können. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Arbeitgeber dies wohl ohne weiteres bis zu einem gewissen prozentualen Anteil "einfach so" machen kann, dann ist das wohl leider so hinzunehmen, gut zu wissen.
Der AG kann die TD einseitig und jederzeit den betrieblichen Bedürfnissen anpassen, unter den oben schon genannte Rahmen.
Daher sollte man durchaus darauf achten, dass man eine angepasste TD vom Personalamt bekommt, wenn neue potentiell höherwertige Dinge dazu kommen oder einen höheren Zeitanteil bekommen.
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@Organisator: Worauf ich hinaus wollte fragst du. Gerne zu Erklärung. Es werden wie gesagt neben der Haupttätigkeit immer mehr herausfordernde Zusatzaufgaben erwartet. Ich war wie erläutert der Annahme und habe schon mehrmals die Info von Kollegen die länger dabei sind erhalten, dass man dazu nicht verpflichtet werden kann, da die eigene TD gilt. Das wollte ich bei euch mal geklärt haben und in solchen Gesprächen mit mehr Hintergrundwissen auftreten zu können. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Arbeitgeber dies wohl ohne weiteres bis zu einem gewissen prozentualen Anteil "einfach so" machen kann, dann ist das wohl leider so hinzunehmen, gut zu wissen.
Typischerweise sind Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsvorang stehen, auch wahrzunehmen. Dazu gehört das Beispiel mit der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, da du lediglich erklärst, was du in dem Arbeitsvorgang machst.
Wenn es Zusatzaufgaben sind, die mit keinen der dir übertragenen Arbeitsvorgänge zu tun haben, könntest du es ablehnen, weil dies dann nicht in deiner Tätigkeitsdarstellung aufgeführt ist. Das hätte zur Folge, dass dein Arbeitgeber die Tätigkeitsdarstellung anpasst und du dann die Aufgaben übernehmen müsstest. Ist die Überlegung, ob ein Ablehnen solcher Aufgaben einen dauerhaften Effekt hätte bzw. du damit was gewinnen würdest.
Erst wenn solche Zusatzaufgaben tatsächlich tariflich höherwertig sind und auch einen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil erreichen hätte dies Auswirkungen auf die Eingruppierung.
Rein praktisch hätte es eher Sinn, die Zusatzaufgaben im Gespräch mit der Führungskraft so zu gestalten, dass sie spannend sind und dich persönlich (zusätzliches Wissen generieren, neue Fähigkeiten erlangen) voranbringen statt sie abzulehnen.
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@Organisator:
Guter Ansatz, danke für den Gedankenanstoß. Wenn es wirklich so ist, dass es wie gesagt einen sehr "schmalen Arbeitsvertrag" gibt wo nur die Entgeltgruppe drin steht und auch der Passus, dass jedwede Tätigkeit der selben Entgeltgruppe übertragen werden kann, dass ist das wohl so.
Dann hat wie viele Kollegen meinen die Tätigkeitsbeschreibung ja überhaupt keinen "schützenden" Charakter, oder? Wenn der Arbeitgeber diese einem neben dem Arbeitsvertrag so aushändigt geht man zuerst halt als Mitarbeiter stark davon aus, dass nur diese Tätigkeit auszuüben sind. Wenn man wie du/ihr sagt aber seitens des Arbeitgebers diese Tätigkeitsbeschreibung aber jederzeit einfach neu verfassen kann nach Lust und Laune, solange es nicht stark abweichende Tätigkeiten sind und auch Zusatzaufgaben mit reinpacken kann, ist das natürlich aus Mitarbeitersicht etwas bedauerlich und diese Blatt hat keinerlei Mehrwert oder Schutz vor weiteren Aufgaben. Dann bleibt einem wirklich nur im Gespräch drauf zu hoffen, keine unliebsamen Tätigkeiten zu erhalten bzw. sich ggf. für sich passende Tätigkeiten rauszusuchen damit man etwas vorzuweisen hat und erstmal Ruhe ist.
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Schon mal darüber nachgedacht, dass es auch eine schützende Wirkung für den Mitarbeiter hat?
Denn wenn du ein sehr starres Korsett bzgl. deiner Tätigkeiten in deinem AV hast und diese wegfallen, dann kann dich halt der AG lockerer betriebsbedingt kündigen.
Wenn deine Arbeit also arbeitsvertraglich festgelegt die Wartung vom Faxgerät ist, dann ist mit Ende Faxgerät auch Ende AV einfacher möglich.
und ehrlich gesagt finde ich es typisch öD und absurd, dass man an so was wie eine TD klebt und meint unliebsame Dinge will ich nicht und nicht das für den AG notwendige machen will, weil man darauf kein Bock hat, aber das ist nur meine persönliche Meinung, weil ich stets im Einklang mit dem AG war oder gegangen bin und mich nicht unsinnige Ideen von Vorgesetzten unterwerfen musste.
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@Organisator:
Guter Ansatz, danke für den Gedankenanstoß. Wenn es wirklich so ist, dass es wie gesagt einen sehr "schmalen Arbeitsvertrag" gibt wo nur die Entgeltgruppe drin steht und auch der Passus, dass jedwede Tätigkeit der selben Entgeltgruppe übertragen werden kann, dass ist das wohl so.
Dann hat wie viele Kollegen meinen die Tätigkeitsbeschreibung ja überhaupt keinen "schützenden" Charakter, oder? Wenn der Arbeitgeber diese einem neben dem Arbeitsvertrag so aushändigt geht man zuerst halt als Mitarbeiter stark davon aus, dass nur diese Tätigkeit auszuüben sind. Wenn man wie du/ihr sagt aber seitens des Arbeitgebers diese Tätigkeitsbeschreibung aber jederzeit einfach neu verfassen kann nach Lust und Laune, solange es nicht stark abweichende Tätigkeiten sind und auch Zusatzaufgaben mit reinpacken kann, ist das natürlich aus Mitarbeitersicht etwas bedauerlich und diese Blatt hat keinerlei Mehrwert oder Schutz vor weiteren Aufgaben. Dann bleibt einem wirklich nur im Gespräch drauf zu hoffen, keine unliebsamen Tätigkeiten zu erhalten bzw. sich ggf. für sich passende Tätigkeiten rauszusuchen damit man etwas vorzuweisen hat und erstmal Ruhe ist.
Zu Absatz 1 - ja, zutreffend. Typischerweise erfolgt im Arbeitsvertrag nur die deklarorische Nennung der Entgeltgruppe und eine ganz allgemeine Beschreibung der Tätigkeit (z.B. Sachbearbeiter im Bundesamt XY)
zum Rest:
Die TD hat keinen schützenden Charakter, dafür ist sie auch nicht gedacht. Vielmehr als organisatorisches Hilfsmittel zur Aufgabenverteilung und zur Stellenbewertung sowie als Klarstellung für Mitarbeiter und Führungskraft, welche Aufgaben von der konkreten Person zu erledigen sind.
Wenn man seiner Führungskraft einen Zettel vor die Nase halten will um bestimmte Aufgaben zu verweigern sollte man sich überlegen, ob man noch den richtigen Job / Arbeitgeber hat. Solange alles in einem angemessenen und wertschätzenden Rahmen bleibt würde ich Sonderaufgaben eher als Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung sehen bzw. nutzen.