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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Massltoff am 27.08.2025 12:00

Titel: DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit
Beitrag von: Massltoff am 27.08.2025 12:00
Hallo zusammen,

ich hatte in letzter Zeit etwas Ärger mit meiner privaten.
Während die Beihilfe alles ohne zu meckern gezahlt hat, hat die DBV bei meinen eingereichten Rechnungen Beträge nicht anerkannt wegen angeblicher mangelnder medizinischer Notwendigkeit. In der Summe musste ich so 400 € vorerst selbst zahlen (orthopädische Behandlung).

Der Arzt und der Rechnungssteller (dgpar - vermutlich hier auch bekannt) haben mir super weitergeholfen und einen mehrseitigen Bericht geschrieben als Antwort auf den Bescheid der Versicherung in dem sie die haltlosen Bemerkungen der Versicherung widerlegen und die medizinische Notwendigkeit auch aufgrund von Urteilen super darlegen.

Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt (Zur Sicherheit: Ablehnung bei mir nur wegen "medizinsch nicht notwendig"! Nicht weil angeblich nicht im Vertrag enthalten).

Dennoch beharrt die Versicherung auf Ihrer Auffassung und erstattet die Kosten nicht. Die medizinische Notwendigkeit sollte der Arzt beurteilen, nicht die Versicherung...

Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.
Titel: Antw:DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit
Beitrag von: xap am 27.08.2025 18:30
PKV Ombudsmann. Obs was bringt? Kann ich berichten wenn mein Verfahren in einem ähnlichen Fall mit der AXA weiter fortgeschritten ist.
Titel: Antw:DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit
Beitrag von: Schmitti am 28.08.2025 14:14
Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt
Der Arzt weiß, welcher Patient hinterher was von dessen Versicherung erstattet bekam? Bei solchen Aussagen kann man immer etwas schmunzeln.
Titel: Antw:DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit
Beitrag von: Massltoff am 29.08.2025 07:35
Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt
Der Arzt weiß, welcher Patient hinterher was von dessen Versicherung erstattet bekam? Bei solchen Aussagen kann man immer etwas schmunzeln.

1. War nicht die Frage.
2. Der Arzt würde mitbekommen, wenn es bei seinen Behandlungen regelmäßig zu Problemen mit den Versicherungen käme meinst du nicht???
Oder bin ich etwa der Einzige, der den Arzt um Unterstützung bittet, wenn die Versicherung hohe Beträge nicht erstattet??

Verstehe nicht, was da jetzt das Problem ist.
Titel: Antw:DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit
Beitrag von: SpeedyG am 29.08.2025 11:22
Oder sie haben die Streichung halt akzeptiert, da es medizinisch nicht notwendig war.
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Beitrag von: Massltoff am 29.08.2025 11:38
Stimmt wir schwimmen ja alle im Geld und wissen neuerdings was medizinisch notwendig ist und was nicht.
Die Besoldung ist auch super und sollte nicht angefochten werden. Der Staat und die Versicherer wissen schon was sie tun. Da sollten wir uns auf keinen Fall wehren.
Titel: Antw:DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit
Beitrag von: AltStrG am 31.08.2025 02:28
Fakt ist: es gibt Tabellen und Richtwerte, was medizinisch notwendig (Therapieerfolg) ist und was nicht (Nächtliche Schlangenbeschwörung).

Das die Beihilfe gezahlt hat, ist ein erster Indikator.

Und ja, es gibt private Krankenversicherungen, die bezahlen immer, ohne Probleme und stehen auf finanziell festen Beinen und dann gibt es auch noch die anderen.
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Beitrag von: Sepp0rl am 16.09.2025 09:39
Hallo zusammen,

ich hatte in letzter Zeit etwas Ärger mit meiner privaten.
Während die Beihilfe alles ohne zu meckern gezahlt hat, hat die DBV bei meinen eingereichten Rechnungen Beträge nicht anerkannt wegen angeblicher mangelnder medizinischer Notwendigkeit. In der Summe musste ich so 400 € vorerst selbst zahlen (orthopädische Behandlung).

Der Arzt und der Rechnungssteller (dgpar - vermutlich hier auch bekannt) haben mir super weitergeholfen und einen mehrseitigen Bericht geschrieben als Antwort auf den Bescheid der Versicherung in dem sie die haltlosen Bemerkungen der Versicherung widerlegen und die medizinische Notwendigkeit auch aufgrund von Urteilen super darlegen.

Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt (Zur Sicherheit: Ablehnung bei mir nur wegen "medizinsch nicht notwendig"! Nicht weil angeblich nicht im Vertrag enthalten).

Dennoch beharrt die Versicherung auf Ihrer Auffassung und erstattet die Kosten nicht. Die medizinische Notwendigkeit sollte der Arzt beurteilen, nicht die Versicherung...

Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.

Ist mir auch passiert mit einer Rechnung von meinem Augenarzt. DBV/AXA arbeitet hier mit KI. Ist der Dame am Telefon rausgerutscht, da sie immer von fehlerhaltem Auslesen der Dokumente sprach. Als manuell geschaut wurde, wurde alle sofort übernommen. Die Begründung des Arztes stand direkt bei den einzelnen Posten dabei. Daher anrufen und meckern.
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Beitrag von: Muenchner82 am 17.09.2025 10:53
Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.

Dir ist bewusst, dass RSVen genau wegen sowas eine Wartefrist haben?
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Beitrag von: SpeedyG am 17.09.2025 17:09
Hallo zusammen,

ich hatte in letzter Zeit etwas Ärger mit meiner privaten.
Während die Beihilfe alles ohne zu meckern gezahlt hat, hat die DBV bei meinen eingereichten Rechnungen Beträge nicht anerkannt wegen angeblicher mangelnder medizinischer Notwendigkeit. In der Summe musste ich so 400 € vorerst selbst zahlen (orthopädische Behandlung).

Der Arzt und der Rechnungssteller (dgpar - vermutlich hier auch bekannt) haben mir super weitergeholfen und einen mehrseitigen Bericht geschrieben als Antwort auf den Bescheid der Versicherung in dem sie die haltlosen Bemerkungen der Versicherung widerlegen und die medizinische Notwendigkeit auch aufgrund von Urteilen super darlegen.

Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt (Zur Sicherheit: Ablehnung bei mir nur wegen "medizinsch nicht notwendig"! Nicht weil angeblich nicht im Vertrag enthalten).

Dennoch beharrt die Versicherung auf Ihrer Auffassung und erstattet die Kosten nicht. Die medizinische Notwendigkeit sollte der Arzt beurteilen, nicht die Versicherung...

Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.

Ist mir auch passiert mit einer Rechnung von meinem Augenarzt. DBV/AXA arbeitet hier mit KI. Ist der Dame am Telefon rausgerutscht, da sie immer von fehlerhaltem Auslesen der Dokumente sprach. Als manuell geschaut wurde, wurde alle sofort übernommen. Die Begründung des Arztes stand direkt bei den einzelnen Posten dabei. Daher anrufen und meckern.

Ich würde mal behaupten, jede Krankenkasse arbeitet bei der Abrechnung mit KI.
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Beitrag von: PushPull am 18.09.2025 09:53
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall mit der Barmenia und orthopädischen Behandlungen.

Da stand in der PVS-Rechnung aber auch nur etwas von Beschwerden und Schmerzen. Ich habe nun einen Befund nachgereicht und warte, ob die Kosten dann übernommen werden. Generell würde ich mir aber wünschen, dass man beim Arzt besser informiert wird, welche Behandlung ganz selbstverständlich ist und welche Behandlung einer differenzierten Diagnose bedarf (bei den GKVs und Igel-Leistungen geht das ja auch). Die Pflicht hat der Arzt meines Wissens nach auch. Oder sei es nur die Kosten pro Behandlung. Da hatte ich rückblickend nämlich schon das Gefühl, dass ich alleine mit fünf Behandlungen das neue Gerät finanziere.
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Beitrag von: Kingrakadabra am 18.09.2025 10:33
Ich hätte mir vorgestellt, dass das bei den Ärzten über die EDV läuft und z. B. angezeigt wird, wenn bei bestimmten Ziffern eine gesonderte Begründung notwendig ist. Manche Ziffern dürfen ja nicht zusammen abgerechnet werden, das hatte ich mal beim Zahnarzt. Zahnarzt behauptete, die PKV läge falsch und die PKV schickte mir die entsprechende Begründung, dass die Ziffern nicht zusammen abrechnungsfähig seien. Im Endeffekt hab ich auf den Stress verzichtet und die paar Euro selber gezahlt. Sonst lag bei mir die PKV aber immer richtig.

VG
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Beitrag von: NWB am 18.09.2025 13:49
Schon mal den Beihilfebescheid mit den übernommenen Kosten bei der PKV eingereicht?
Das hat bei mir auch schon mal geholfen.