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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: willibald am 28.08.2025 14:27
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Hallo,
folgende Situation:
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Position des gehobenen Dienstes (Tarif) werden 2 Personen zur Auswahl bestellt. Eine Kraft, Ende 20 (die vorher schon angedroht hat zu gehen, wenn Sie die Stelle nicht bekommt) mit ca. 3 Jahren Erfahrung in dem Bereich, und eine Person, 60 mit 13 Jahren Erfahrung in dem Bereich, und 32 Jahren Verwaltungserfahrung, dazu zuverlässig und kaum krank etc.
Nach dem Auswahlgespräch wird der jüngeren Kollegin die Stelle gegeben, mit der Begründung, das es nur an Kleinigkeiten lag. U.a. daran, das die erfahrenere Kollegin nicht deutlich auf ihre Erfahrung hingewiesen hätte...
Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?
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Natürlich gibt es eine Möglichkeit. Die Konkurrentenklage
Es sollte jedoch im Vorfeld sich überlegt werden, ob dies der Weg sein soll, den man beschreiten möchte.
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Konkurrentenklage!
Ist bei höheren Posten inzwischen fast Standard.
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Natürlich gibt es eine Möglichkeit. Die Konkurrentenklage
Es sollte jedoch im Vorfeld sich überlegt werden, ob dies der Weg sein soll, den man beschreiten möchte.
Warst schneller! Aber, lohnt sich oft doch, weil - hier in der Region zumindest - eine Klage dermaßen gescheut wird, dass doch immer was für die unterlegene Person bei raus springt.
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Schon an der Fragestellung erkennt man, dass diese Option anscheinend überhaupt nicht in Betracht gezogen wird: vielleicht war die jüngere Kollegin insgesamt auch einfach besser.
Alter und Berufserfahrung können wichtig sein, sind jedoch selten einziges Entscheidungskriterium. Meistens zählt der Gesamteindruck. Frei nach Tucholsky: "Erfahrung heißt gar nichts. Man kann eine Sache auch 35 Jahre schlecht machen."
Wenn der unterlegenen Kollegin mitgeteilt wurde, sie hätte nicht deutlich genug auf ihre Erfahrungen hingewiesen, kann man daraus auch ableiten, sie hat sich einfach nicht gut verkauft. Wenn die jüngere Kollegin dann in anderen Kriterien punkten konnte, ist es durchaus möglich, dass sie am Ende, vielleicht tatsächlich knapp, vorne lag.
Aus der Schilderung geht jedenfalls nichts hervor, das offensichtlich auf eine fehlerhafte Auswahlentscheidung hindeuten würde. Nur weil der auf dem Papier - wohlgemerkt in einem Punkt (Berufserfahrung) - aussichtsreichere Kandidat nicht genommen wird, muss sich dahinter kein Skandal verbergen.
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Schon an der Fragestellung erkennt man, dass diese Option anscheinend überhaupt nicht in Betracht gezogen wird: vielleicht war die jüngere Kollegin insgesamt auch einfach besser.
Alter und Berufserfahrung können wichtig sein, sind jedoch selten einziges Entscheidungskriterium. Meistens zählt der Gesamteindruck. Frei nach Tucholsky: "Erfahrung heißt gar nichts. Man kann eine Sache auch 35 Jahre schlecht machen."
Wenn der unterlegenen Kollegin mitgeteilt wurde, sie hätte nicht deutlich genug auf ihre Erfahrungen hingewiesen, kann man daraus auch ableiten, sie hat sich einfach nicht gut verkauft. Wenn die jüngere Kollegin dann in anderen Kriterien punkten konnte, ist es durchaus möglich, dass sie am Ende, vielleicht tatsächlich knapp, vorne lag.
Der Vorgesetzte weiß ja um die Stärken...er ging bereits im Vorfeld den Weg des geringsten Widerstandes. Weshalb man aber auf seine Erfahrung gesondert hinweisen soll, die ja offen in der Akte ersichtlich ist, erschließt sich mir nicht. Für die ältere Kollegin war das die vermutlich letzte Chance des Aufstieges. Die jüngere hat angekündigt, dies nur als Zwischenschritt zu sehen. Ich bin selber nicht betroffen, finde aber den Vorgang merkwürdig. Und ums "sich verkaufen" kann es doch nicht ernsthaft gehen, wenn man bereits so lange in der Abteilung arbeitet?
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Möglicherweise ging es auch darum, wie der neue Stelleninhaber mit zukünftigen Herausforderungen umgeht, sich die Zusammenarbeit intern/extern vorstellt und wie er Digitalisierungsvorhaben unterstützen kann. Da kommt man mit der aktenkundigen Tatsache, dass man irgendetwas ähnliches schon 13 Jahre gemacht hat, nicht zwangsläufig weiter. Berufserfahrung in "dem Bereich" heißt nicht , dass man mit größerer Verantwortung automatisch besser geeignet ist. Da müssen sich beide Bewerber gleichermaßen neu bewähren.
Mit dem "Verkaufen" meine ich ich die Möglichkeit, dass die jüngere Bewerberin insgesamt einen besseren Eindruck hinterlassen haben könnte.
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Mein Rat an die ältere Kollegin: wegen mangelnder Wertschätzung über den Tellerrand zu schauen. Ich würde mich nach dieser Farce sofort woanders umschauen, und meine bislang makellose Arbeit anderen überlassen :-)
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Es ist steht dir natürlich zu, die Entscheidung anhand selbst gewählter Kriterien zu beurteilen.
Hauptsächlich scheint es dir dabei darum zu gehen, dass die ältere Kollegin einfach schon länger dabei, es wahrscheinlich ihre letzte Chance auf einen Aufstieg wäre und die jüngere Kollegin die Stelle ohnehin nur als Zwischenstation ansieht. Aus diesen Gründen hätte es die andere Kollegin einfach mehr verdient. In der Nichtberücksichtigung siehst du mangelnde Wertschätzung.
Bei einer gerichtlichen Überprüfung kommt es hingegen darauf an, ob ihr Anspruch auf Bestenauslese verletzt worden ist. Will man das begründen, muss schon mehr kommen als "die Gisela hätte es halt einfach verdient".
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Sorry, aber die Fallschilderung war wenig sachlich.
Und die Meinung von Dir muss sich ja nicht mit den Erfahrungen / Meinungen des/der Entscheider decken ...
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Was man so hört wird heute wohl kaum ein Posten ab A16 aufwärts ohne Klagerei und langwierige Juristerei mehr vergeben, weil sich immr irgendwer benachteiligt oder unfair behandelt fühlt... Was ein Stück weit auch erklärt wieso diese ganzen Prozesse so ewig dauern, alles so "verkopft" ist und jeder, pardon, Pfurz bis ins letzte Details juristisch durchexerziert wird, als wäre es ne juristische Abhandlung.
Kann sich jeder selbst überlegen ob man dieses ohnehin schon dysfunktionale System noch weiter befeuern und bestärken möchte, indem man wegen irgeneinder Stelle die man nicht bekommen hat rumklagen muss.
Entspannt eucht doch mal. Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Und wenn man mal verliert, dann geht das Leben auch weiter ohne deswegen ein Theater zu veranstalten oder sich gleich persönlich angegriffen zu fühlen (weil man selbst natürlich immer viel besser ist wie der/die welche genommen wurde).
Aber manchmal könnte ich fast den Eindruck bekommen, mit der Meinung stehe ich relativ alleine da, gerade im öD.
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Zumal es in der Sache auch nicht verfängt.
13 Jahre Erfahrung halte ich nicht für einen Vorteil gegenüber drei Jahren. Im Gegenteil.
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Zumal es in der Sache auch nicht verfängt.
13 Jahre Erfahrung halte ich nicht für einen Vorteil gegenüber drei Jahren. Im Gegenteil.
Das hätte ich gern mal erläutert...
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@Willibald, vielleicht ist es weiter so wie bisher auf fraglichen Stelle, genau das was die Hausspitze nicht will. Wann wird man andere Auswahlkriterien als maßgeblich betrachten als lediglich längere Berufserfahrung.
Ich begegne immer wieder der Denke, ältiere Kollegen müssten befördert werden eben weil sie dran sind. Das verträgt sich nicht mit Leistung, Eignung und Befähigung.
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Und ums "sich verkaufen" kann es doch nicht ernsthaft gehen, wenn man bereits so lange in der Abteilung arbeitet?
Doch, um genau darum geht es. So nebenbei, für beide Seiten.
Warum soll der AG die Person nicht einfach auf der Stelle belassen, wo sie ist. Geht sie weg, muss er ja dort wieder jemand finden+anlernen. Evtl. ist der Mehrwert für den AG, dass er auf der alten Stelle eben eine weniger produktive Kraft loswird. Sollte man nicht unterschätzen.
Insofern ist es immer ein sich anbieten und herausstellen, wo der Vorteil/Mehrwert gegenüber den Bewerbern ist.
Auch der AG bietet ja mit dem Stellenangebot ebenfalls etwas feil. Und, wer sich bewirbt, erhofft sich ebenfalls einen Mehrwert gegenüber der bisherigen Stelle (monetär, neuer Kollegenkreis etc.).
Einfach nur ein, ihr kennt mich ja, ist schlicht zu billig. Auch wenn das grad bei älteren MA überraschend oft vorkommt. Gelegentlich geht's ins Absurde, wenn sie sich noch nicht mal mit den dann neuen Inhalten auseinandergesetzt haben und es nur um den Aufstieg "der an der Zeit ist" geht.
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Es ist doch im ÖD nicht anders wie in der restlichen Arbeitswelt. Manche steigen intern auf, sind aber die wenigsten, und andere bleiben ewig hocken. Wenn man große Sprünge machen will muss man den AG wechseln, das ist nahezu überall so.
Bei meiner alten Arbeit gabs mal einen neuen Kollegen, der ab Einstellung mehr verdient hat wie wir drei bereits vorhandenen Ingenieure. Der hat nichts anderes getan, im Gegenteil er hatte den leichteren Part. Der war nicht mal ein Jahr da und ist dann in seine alte Firma zurück mit einem Upgrade von Firmenwagen, Handy (alles zur privaten Nutzung) und 1000 EUR mehr.
Wer mehr haben will muss ich bewegen und nicht auf Goodwill seines AG hoffen. So sehe ich das....
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Wer mehr haben will muss ich bewegen und nicht auf Goodwill seines AG hoffen. So sehe ich das....
Korrekt:
Wer mehr haben will muss sich bewegen und sei es zum Chef und mehr Geld fordern. Auch im öD gibt es Möglichkeiten außerplanmäßige Lohnerhöhungen (z.B. durch (ausser)tarifliche Zulagen)zu bekommen.
In der pW gibt es in der Tat AGs, die freiwillig und von sich aus, also ohne Streik oder anderen Druck Bonus oder Gehaltserhöhung zahlen, das ist jedoch dem öD verboten.
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Natürlich gibt es eine Möglichkeit. Die Konkurrentenklage
Es sollte jedoch im Vorfeld sich überlegt werden, ob dies der Weg sein soll, den man beschreiten möchte.
Mit der Klage wird man nur überprüfen können, ob die Entscheidung gut dokumentiert ist.
Und eine Änderung der Situation wird man nur erreichen können, wenn die schönen blauen Augen der Konkurrentin den Ausschlag gegeben haben und nicht (uU fadenscheinige) fachlich/sachliche Argumente.
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Und das muss auch erstmal nachgewiesen werden...
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Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?
Einfach mal als unterlegener Bewerber um Begründung bitten bzw. die Auswahlentscheidung einsehen.
Dann sieht man auch, ob die Ablehnung tatsächlich fadenscheinig ist oder das nur gefühlt ist.
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Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?
Einfach mal als unterlegener Bewerber um Begründung bitten bzw. die Auswahlentscheidung einsehen.
Dann sieht man auch, ob die Ablehnung tatsächlich fadenscheinig ist oder das nur gefühlt ist.
Oder (so läuft es bei uns) mit den PR reden und sich die Sachgründe der Entscheidung erklären lassen.
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Nur mal so aus der Mail über das Interessenbekundungsverfahren:
Diese Stelle soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens aus dem Kreis der Kolleg:innen von in Vollzeit mit einschlägiger Erfahrung im Bereich XY
Grund für diese Vorgehensweise ist, dass für die Ausübung der Tätigkeit auf fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung von Vorgängen im Bereich des XY zurückgegriffen werden muss und eine zeitnahe Besetzung zum 01.10.2025 erfolgen soll.
Wenn da nicht "Erfahrung" im Vordergrund steht, weiß ich es auch nicht. Die Kollegin ist in der Abteilung die Produktivste, was sich anhand der Bearbeitungsstatistik belegen lässt....
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Hallo,
folgende Situation:
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Position des gehobenen Dienstes (Tarif) werden 2 Personen zur Auswahl bestellt. Eine Kraft, Ende 20 (die vorher schon angedroht hat zu gehen, wenn Sie die Stelle nicht bekommt) mit ca. 3 Jahren Erfahrung in dem Bereich, und eine Person, 60 mit 13 Jahren Erfahrung in dem Bereich, und 32 Jahren Verwaltungserfahrung, dazu zuverlässig und kaum krank etc.
Nach dem Auswahlgespräch wird der jüngeren Kollegin die Stelle gegeben, mit der Begründung, das es nur an Kleinigkeiten lag. U.a. daran, das die erfahrenere Kollegin nicht deutlich auf ihre Erfahrung hingewiesen hätte...
Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?
Vermutlich hat die ältere Kollegin sich nicht vernünftig präsentiert. Wir hatten das hier schon häufiger, das eigentlich jemand als gesetzt für eine Stelle galt, der aber so ein schlechtes Vorstellungsgespräch hatte, das man ihn einfach dafür nicht nehmen konnte.
Man kann aber um Akteneinsicht bitten.
Auch war bei der Entscheidung wahrscheinlich maßgeblich wie teamfähig ist eine Person, welchen Drive hat sie, etc. nur die besten Kennzahlen zu haben, sagt nichts über eine Person aus. Menschlichkeit, Empathie, Konfliktfähigkeit usw. zählen grade bei oberen Positionen eine Menge.
Auch zu beachten: will man in 5-6 Jahren die Position neu besetzten?
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Auch zu beachten: will man in 5-6 Jahren die Position neu besetzten?
Zumindest dort nehmen sich beide nichts. Die eine hat nur noch ein paar Jahre zu arbeiten, die andere sieht das nur als Zwischenschritt, laut Aussage.
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Kann auch mal einwerfen: Bin nach SGB IX mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, hab mich auf eine Position beworben, für welche ich der einzige Bewerber bin, der bereits in dem Beruf gearbeitet hat und sich für die Position qualifizieren lassen hat (neu geschaffene Stelle nach SGB VIII). Hab mich im Gespräch leider vor Aufregung etwas verhaspelt und trotz guter Qualifikation und Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen, entscheidet man sich somit für einen anderen Bewerber, der laut "Liste" wahrscheinlich die meisten Punkte hat oder ein interner Bewerber ist. Dagegen kann ich leider auch nichts machen, obwohl ich offensichtlich der Bewerber mit der besten Qualifikation bin. ::)
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Bleibt noch die Frage, will man sich wirklich in eine Arbeitsstelle hineinklagen..
Ich würde es so akzeptieren und mich evtl. weiterbewerben..