Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NIPA am 01.09.2025 10:25
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Hallo zusammen,
kurzer Sachstand von meiner Seite:
Aktuell bin ich in der E8, Stufe 2 eingruppiert und erhalte regulär ab 07/2026 die Stufe 3.
Im Zuge der Stellenbewertung wurde meine Stelle rückwirkend zum 01.07.2024 in die E9a hochgestuft.
Meine Frage: Zählt die Stufenlaufzeit dann ebenfalls ab dem 01.07.2024, sodass ich ab dem 01.07.2026 in E9a/Stufe 3 wäre?
Viele Grüße. :)
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Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.
Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
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Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.
Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
Danke ;D
Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?
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Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.
Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
Danke ;D
Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?
Falls dir zu wenig gezahlt wurde, kann das fehlende Geld nur für die letzten 6 Monate gefordert werden.
Das ist die Ausschlussfrist.