Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NIPA am 01.09.2025 10:25

Titel: Stufenlaufzeit Höhergruppierung
Beitrag von: NIPA am 01.09.2025 10:25
Hallo zusammen,

kurzer Sachstand von meiner Seite:
Aktuell bin ich in der E8, Stufe 2 eingruppiert und erhalte regulär ab 07/2026 die Stufe 3.
Im Zuge der Stellenbewertung wurde meine Stelle rückwirkend zum 01.07.2024 in die E9a hochgestuft.

Meine Frage: Zählt die Stufenlaufzeit dann ebenfalls ab dem 01.07.2024, sodass ich ab dem 01.07.2026 in E9a/Stufe 3 wäre?

Viele Grüße.  :)
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
Beitrag von: MaLa am 01.09.2025 10:34
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
Beitrag von: NIPA am 01.09.2025 10:38
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

Danke  ;D

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
Beitrag von: Umlauf am 01.09.2025 11:17
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

Danke  ;D

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?

Falls dir zu wenig gezahlt wurde, kann das fehlende Geld nur für die letzten 6 Monate gefordert werden.
Das ist die Ausschlussfrist.