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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: aroth am 02.09.2025 16:44

Titel: Entfristung Ja oder Nein?
Beitrag von: aroth am 02.09.2025 16:44
Ich bin seit ca. 9 Jahren beim Land Hessen als Lehrer (TV-H) tätig und arbeite zuletzt an Grundschulen. Bei der letzten Schule war ich 5 Jahre tätig und habe jetzt wieder einen neuen befristeten einjährigen Vertrag an einer neuen Schule. Die Schule, wo ich 5 Jahre gearbeitet habe, wollte ständig, dass ich einen Auflösungsvertrag unterschreibe oder kündige. Vermutlich liegt da ein Grund dahinter. Vermutlich habe ich gewisse Rechte erreicht, die ich nicht haben sollte. Ich habe bis jetzt mehrere Verträge von allen Schulen zusammen. Wann wäre eine Entfristung angebracht. Könnte man einklagen?
Welche Gesetze wären zu beachten?
Titel: Antw:Entfristung Ja oder Nein?
Beitrag von: McOldie am 03.09.2025 12:48
Warum wurden die Verträge befristet (Vertretung)?
Titel: Antw:Entfristung Ja oder Nein?
Beitrag von: Lämpel am 03.09.2025 17:49
Die Faustregel aus einem BAG-Urteil von 2017 lautet: Anlass zur Kontrolle einer rechtsmissbräuchlichen Kettenbefristung liegt vor, wenn die Grenzen für sachgrundlose Befristungen aus §14 TzBfG (zwei Jahre, drei Verlängerungen) bei einer Sachgrundbefristung einzeln um mindestens das Vierfache oder beide zusammen um je das Dreifache überschritten wurden, also wenn entweder nach sechs Jahren mehr als neun Verlängerungen vorliegen, oder wenn die Beschäftigung bereits acht Jahre dauert, oder wenn mehr als zwölf Verlängerungen vereinbart wurden.

Zu beachten ist dann, dass der zu entfristende Vertrag inhaltlich auch passt, also inbesondere genug Stunden umfasst, weil man das wohl ggfs. aushandeln kann aber keinen Anspruch darauf hat (Entfristung bedeutet zunächst mal nur dass aus dem bestehenden Vertrag einfach das Enddatum gestrichen wird, der Rest bleibt wie er ist).