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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: derMupf am 03.09.2025 14:50
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Bei uns erfolgt die Auszahlung der bislang nicht ausbezahlten Tariferhöhung nachträglich mit dem Septembergehalt. Das heißt die Erhöhung der Monate April bis August wird auf das neue Monatsgehalt aufgeschlagen. Dadurch ergibt sich ein hoher Wert für das Septembergehalt.
Die Jahressonderzahlung wird laut § 20 des Tarifvertrags berechnet auf Grundlage des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten (sic!) monatlichen Entgelts. Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt.
Siehe https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf
Ich habe das mal exemplarisch für die EG12 S5 durchgerechnet:
(https://i.imghippo.com/files/oPxX8386UxI.png)
Kann es sein, dass die Arbeitnehmer von der verspäteten Auszahlung profitieren, da damit die Jahressonderzahlung höher ausfällt, als eigentlich vorgesehen?
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Bei uns wird die Erhöhung erst mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt, damit wir davon NICHT provitieren.
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Es wird durch die Nachzahlung niemand besser / schlechter gestellt.
Die rückwirkende Auszahlung der Tariferhöhung erfolgt zwar in Summe in einem Monat, dabei werden aber die Monat April - Auszahlungsmonat entsprechend angepasst.
Bei der Berechnung der JSZ werden deshalb auch die neuen Monatstabellenentgelte zugrunde gelegt, unabhängig von der Auszahlung der Erhöhung.