Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Olympe de Gouges am 05.09.2025 10:04
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Form:
die Stellenbeschreibung - also eine detaillierte, konkrete Beschreibung der spezifischen Aufgaben und Tätigkeiten, die auf einer bestimmten Stelle auszuführen sind - sind bei uns in Form von Spiegelstrichen je Arbeitsvorgang darzustellen.
Dienstpostenbeschreibungen werden dagegen bei uns noch in Form von Fließtexten je Arbeitsvorgang erstellt.
Gibt es eine Vorgabe, dass die Dienstpostenbewertung so erstellt werden muss? Oder könnte sie theoretisch dieselbe Form wie die Stellenbeschreibung für Tarifbeschäftigte haben?
Bei uns ist das immer wieder ein Diskussionspunkt.
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Form:
die Stellenbeschreibung - also eine detaillierte, konkrete Beschreibung der spezifischen Aufgaben und Tätigkeiten, die auf einer bestimmten Stelle auszuführen sind - sind bei uns in Form von Spiegelstrichen je Arbeitsvorgang darzustellen.
Dienstpostenbeschreibungen werden dagegen bei uns noch in Form von Fließtexten je Arbeitsvorgang erstellt.
Gibt es eine Vorgabe, dass die Dienstpostenbewertung so erstellt werden muss? Oder könnte sie theoretisch dieselbe Form wie die Stellenbeschreibung für Tarifbeschäftigte haben?
Bei uns ist das immer wieder ein Diskussionspunkt.
Mir ist nicht bekannt, dass es eine Regelung gibt, wonach Dienstpostenbeschreibungen erfolgen müssen. Im TVöD gibt es auf jeden Fall keine Regelung.
Insofern wäre intern zu regeln, ob und wie eine solche Beschreibung aussehen soll.
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Vielen Dank für deine Antwort.
Bei meinen Recherchen habe ich auch keine verbindlichen Vorgaben gefunden. Einen Hinweis, dass man die gleiche Form für beide Bewertungen als Grundlage nehmen kann gibt es lediglich im Organisationshandbuch des Bundes.