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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Huber am 05.09.2025 12:45
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Hallo,
ich wurde 1990 noch im BAT eingestellt. Mittlerweile bin ich in E6, Stufe 6 eingruppiert und erhalte noch "alte" Schreib- und Funktionszulagen. Fallen die bei einer Höhergruppierung in E8 und später in E9a weg. Wie ist das mit dem Besitzstand?
Danke
Gruß
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Sie werden m.W. nur solange gezahlt, wie die zulagenberechtigte Tätigkeit ausgeübt wird.