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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Olaf89 am 05.09.2025 13:47

Titel: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Beitrag von: Olaf89 am 05.09.2025 13:47
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
2. Frage: Bei der Berechnung des Ruhegehalts wird die Grundgehalt,  Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage berücksichtigt! Wird der Familienzuschlag für 2 Kinder wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Titel: Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Beitrag von: 2strong am 05.09.2025 19:02
Es wird auch der Familienzuschlag für 23 Kinder gewährt, aber der fällt natürlich weg, wenn die Kinder 25 werden bzw. die Ausbildung beenden.
Titel: Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Beitrag von: Olaf89 am 05.09.2025 19:16
Vielen Dank für die Antwort! Das bedeutet nach Berechnung des Ruhegehalts ( Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage ) kommt noch der Familienzuschlag für das 1. Kind und für das 2. Kind bis zum 25. Lebensjahr dazu? So wie es in der Abrechnung steht? Letzte Frage: Familienzuschlag mit Hilfe der Berechnung durch Mietenstufen ( in meinem Fall 1)? Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!
Titel: Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Beitrag von: Olaf89 am 07.09.2025 15:53
Kann mir niemand meine Frage beantworten? 🤔
Titel: Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Beitrag von: Eukalyptus am 07.09.2025 23:19
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
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Man kann Banklehren (erfolgreich) absolvieren, oder eine Banklehre abgeschlossen haben. Abgeschlossene Banklehren zu absolvieren stelle ich mir dagegen logisch, mindestens aber sprachlich schwierig vor. Zu deinem letzten Posting: Du sprichst von Ruhegehalt, das verwirrt mich. Bist du schon im Ruhestand? Aber egal, du hast ja keine Frage mehr sondern stellst selber fest: "...Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!"

Zur ersten Frage im ersten Posting: Da eine Lehrzeit selbst im öffentlichen Dienst (ob eine Sparkasse im engeren Sinne dazu gehört, bezweifle ich spontan) nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gilt (wohl aber als Dienstzeit im Sinne des öD-Dienstzeitjubiläums), dürfte das in Deinem Falle auch nicht so sein. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind