Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Olaf89 am 05.09.2025 13:47
-
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
2. Frage: Bei der Berechnung des Ruhegehalts wird die Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage berücksichtigt! Wird der Familienzuschlag für 2 Kinder wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
-
Es wird auch der Familienzuschlag für 23 Kinder gewährt, aber der fällt natürlich weg, wenn die Kinder 25 werden bzw. die Ausbildung beenden.
-
Vielen Dank für die Antwort! Das bedeutet nach Berechnung des Ruhegehalts ( Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage ) kommt noch der Familienzuschlag für das 1. Kind und für das 2. Kind bis zum 25. Lebensjahr dazu? So wie es in der Abrechnung steht? Letzte Frage: Familienzuschlag mit Hilfe der Berechnung durch Mietenstufen ( in meinem Fall 1)? Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!
-
Kann mir niemand meine Frage beantworten? 🤔
-
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
...
Man kann Banklehren (erfolgreich) absolvieren, oder eine Banklehre abgeschlossen haben. Abgeschlossene Banklehren zu absolvieren stelle ich mir dagegen logisch, mindestens aber sprachlich schwierig vor. Zu deinem letzten Posting: Du sprichst von Ruhegehalt, das verwirrt mich. Bist du schon im Ruhestand? Aber egal, du hast ja keine Frage mehr sondern stellst selber fest: "...Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!"
Zur ersten Frage im ersten Posting: Da eine Lehrzeit selbst im öffentlichen Dienst (ob eine Sparkasse im engeren Sinne dazu gehört, bezweifle ich spontan) nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gilt (wohl aber als Dienstzeit im Sinne des öD-Dienstzeitjubiläums), dürfte das in Deinem Falle auch nicht so sein. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind