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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: JahrhundertwerkTVÖD am 08.09.2025 19:01
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Nun sollen die Sozialausgaben erhöht werden.
Dies führt zu einer erneuten Reduzierung der Netto Gehälter.
Betroffen. Hauptsächlich die sogenannten Besserverdiener.
Nun stellt sich die Frage der Solidarität
Ruft Verdi nun dazu auf, dass alle im TVÖD sich solidarisch zeigen um keine einseitigen Kürzungen zu sehen? So schnell werden die Erhöhungen/Angleichung wieder ad absurdum gesetzt.
Setzt sich Verdi dafür ein dass die Nettogehälter Angestellte/Beamte nicht immer weiter auseinander driften?
Lasst mich raten. Es wird nichts passieren und bei den nächsten Tarifverhandlungen werden wieder überproportionale Erhöhungen in den unteren EGs gefordert und Übernahme der Erhöhungen für die verbeamteten Kollegen.
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Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:
BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.
Wir brauchen glaube ich nicht darüber zu reden, ob es solch eine Lohn-Erhöhung im TVÖD bei mittleren bis höheren Entgeltstufen gegeben hat.
Nehmen wir mal als Beispiel EG12/3 (und lassen die Hinz-Beiträge mal weg), dann sieht man, dass man in 2024 knappe 2.000 EUR ÜBER der BBG gelegen hat, und in 2026 liegt man knappe 1.000 EUR UNTER der BBG.
Das ist doch alles nur noch Wahnsinn. Und es gibt ja noch politische Diskussionen, dass die BBG für KV/PV ZUSÄTZLICH noch mal um weitere 2.500 EUR angehoben werden soll.
Und dass die Beitragssätze in der letzten Zeit deutlich gestiegen sind und weiter steigen, das kommt auch noch dazu.
Und während Arbeitnehmer/Arbeitgeber zusammen pro Monat bis zu über 1.000 EUR für die Krankenkasse bezahlen, kommt vom Staat für Asylbeweber, Hartz4 etc nur ein Zuschuss von 130 EUR ins System.
Meine Forderung ist klar: Der Staat sollte für alle Transferempfänger den Zuschuss für Krankenkassen auf den Betrag erhöhen, den AG und AN zusammen bei Erreichen der BBG abführen müssen. Dann würden Beiträge und BBG schneller fallen als wir alle gucken können. Es kann und darf nicht sein, dass (berechtigte) Sozialleistungen nur von Beitragszahlern finanziert werden.
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Du empfindest es also als Abzocke, dass die Grenze, ab der Angestellte Prozentual weniger als die Kollegen mit geringeren Einkommen in das System einzahlen, erhöht wird?
Kann ich verstehen, sehe aber anders.
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das System ist ja fein ausbalanciert. Ab BBG geht man auch auf den Grenzsteuersatz von 42% zu. Wenn man jetzt die BBG weiter anhebt, dann hat man wirklich bald eine Abgabengrenzbelastung von über 50%. Dass eine Anhebung der BBG mit einer Abflachung der Steuerprogression einher geht, ist wohl wirklich nicht anzunehmen.
Und es bleibt dabei: Warum wird eine Sozialleistung wie die Krankenversicherung für Alle, hauptsächlich durch Beitragszahler finanziert? Nochmal: Krankenkassenbeiträge die durch den Staat gezahlt werden: ca. 130 EUR. Beiträge die durch Arbeit finanziert werden: bis über 1.000 EUR. Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...
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Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:
BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.
Wir brauchen glaube ich nicht darüber zu reden, ob es solch eine Lohn-Erhöhung im TVÖD bei mittleren bis höheren Entgeltstufen gegeben hat.
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Im Durchschnitt betrug die Tariferhöhung 2024 im TVöD 11,5% (https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/tarifbereiche/oeffentlicher-dienst/++co++fb079e38-d7c7-11ee-8c12-e1d549a6a001), der aktuelle Tarifabschluss kommt in 2026 mit 3% hinzu. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Manchmal ist es gut, ein wenig demütig zu sein und nicht immer gleich loszuschimpfen. Und wer sich im Bereich des TVöD nicht gut aufgehoben fühlt, hat doch die Möglichkeit zu wechseln ;)
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das System ist ja fein ausbalanciert. Ab BBG geht man auch auf den Grenzsteuersatz von 42% zu. Wenn man jetzt die BBG weiter anhebt, dann hat man wirklich bald eine Abgabengrenzbelastung von über 50%. Dass eine Anhebung der BBG mit einer Abflachung der Steuerprogression einher geht, ist wohl wirklich nicht anzunehmen.
Und es bleibt dabei: Warum wird eine Sozialleistung wie die Krankenversicherung für Alle, hauptsächlich durch Beitragszahler finanziert? Nochmal: Krankenkassenbeiträge die durch den Staat gezahlt werden: ca. 130 EUR. Beiträge die durch Arbeit finanziert werden: bis über 1.000 EUR. Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...
Vernünftiger Ansatz, nur blöderweise ist es normal so, dass das was der Staat bezahlt aus den Taschen der Steuerzahler stammt.
Statt RV/KV-Beiträgen heißt es halt dann mehr Lohnsteuer oder Abgabe XYZ.
Begrüßenswerter wäre ein Ansatz nach dem Motto: " Sozialstatt wie jetzt nicht mehr bezahlbar?", "Schauen wir mal wo wir Geld sparen können und hören vielleicht auch auf es überall sonst aus dem Fenster zu werfen."
Zusätzlich scheinen einige Probleme erst aufzutreten seitdem verstärkt Flüchtlinge aufgrund des Ukrainekrieges zu uns kamen. Man sollte also vielleicht auch überlegen welche der Kosten gerade mehr vorübergehend anfallen und nicht Regelungen erlassen die dauerhaft bleiben. Ich glaube nämlich nicht, dass die BBG hinterher jemals sinken wird.
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... Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...
Hier würde ich ein gepflegtes Nein platzieren wollen, denn die genannten Gruppen erhalten ja mitnichten eine kostenlose Heilbehandlung und die PKV sind überdies auch nicht für ihre Günstigkeit bekannt. Bei den Beamten muss man ja die Beihilfe hinzurechnen, aber für kleinere Arbeitnehmer wäre eine PKV faktisch unfinanzierbar.
Das Problem der KV-Finanzen entsteht (wie bei der RV und PV) schlicht durch den demographischen Wandel: Steigt der Anteil der Alten, so steigen auch die Kosten für medizinische Versorgung, Rente und Pflege. Das ist soweit einfach mal normal und in erster Linie die Konsequenz einer niedrigen Geburtenrate über mehrere Jahrzehnte. Die "Schuld" für jene Schieflage liegt also zunächst bei den Menschen selbst.
Die Politik kommt hier ins Spiel, weil sie das Thema eben nicht frühzeitig auf die Agenda gepackt hat - Anpassungen oder gar Reformen müssen jetzt schnell und umfangreich erfolgen, was einen gewissen Schmerz bei allen(!) in diesen Systemen hängenden Menschen verursachen wird. Bas macht es sich hier natürlich einfach, in dem sie die Leistungsseite beibehaltend einfach die Beiträge erhöhen möchte und dabei auf das System verweist. Das ist aber nur Verwalten, nicht Gestalten!
Zur Eingangsfrage, wie verdi oder andere Gewerkschaften sich dazu positionieren werden: Gar nicht! Die Beitragsbemessungsgrenzen sind aus deren Sicht ein Problem der "Reichen" und rein rechnerisch bedeutet eine übermäßige Anhebung solcher Grenzen ja auch einen mildernden Effekt bei den prozentuelen Erhöhungen. Das ist also ganz im Sinne einer sozialen Ideologie. (<- Soll gar nicht despektierlich klingen, sondern nur erklären!)
Persönlich denke ich, dass man leistungslose Einkommen und ebensolche Vermögenszuwächse (wie z.B. über ein Erbe) stärker besteuern sollte, um damit die SV besser zu unterstützen. Um dies jedoch gut und leistungsgerecht auszugestalten, müsste ein solches "Projekt" tatsächlich aus dem bürgerlichen und wirtschaftsnahen Lager federführend initiiert und umgesetzt werden. So wie einst Schröder mit der Axt an die Agenda 2010 ging. Das sehe ich leider nicht kommen, also bleibt es dabei, dass die Beiträge einfach steigen.
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Du empfindest es also als Abzocke, dass die Grenze, ab der Angestellte Prozentual weniger als die Kollegen mit geringeren Einkommen in das System einzahlen, erhöht wird?
Kann ich verstehen, sehe aber anders.
Ist es. Zumal die Steuertabelle nicht ebenfalls angepasst wird. Da zahlt man immer noch die zweithöchste Steuer. Die gehört dann genauso verschoben,dann würde sich das zumindest (teilweise) ausgleichen.
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BBG 2019 54.450 EUR
BBG 2026 69.750 EUR
Entgelt EG 10-6 2019: 60.336,90 EUR
Entgelt EG 10-6 2026: 73.930,55 EUR
Entgelt EG 12-6 2019: 72.849,92 EUR
Entgelt EG 12-6 2026: 88.667,31 EUR
Je nach Entgeltgruppe fehlen 5,5 % und mehr. Statt langwierige Tarifverhandlungen mit Streiks und schlechtem Ergebnis zu führen, worüber sich die Bevölkerung auch noch im Nachgang wegen der tollen Berichterstattung der Medien echauffiert, sollte man einfach die allgemeine Lohnentwicklung / Steigerung der BBG als automatische Tariferhöhung im TVÖD verankern. Dadurch würde viel Unmut vermieden werden.
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Im Durchschnitt betrug die Tariferhöhung 2024 im TVöD 11,5% (https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/tarifbereiche/oeffentlicher-dienst/++co++fb079e38-d7c7-11ee-8c12-e1d549a6a001), der aktuelle Tarifabschluss kommt in 2026 mit 3% hinzu. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Manchmal ist es gut, ein wenig demütig zu sein und nicht immer gleich loszuschimpfen. Und wer sich im Bereich des TVöD nicht gut aufgehoben fühlt, hat doch die Möglichkeit zu wechseln ;)
Durchschnittswerte sind irrelevant. Der hohe Durchschnitt kommt durch die höheren Erhöhungen in den niedrigen EG zustande. In den unteren EG ist man durch die Anhebung der BBG aber ohnehin nicht betroffen.
Dort wo man von der Erhöhung der BBG betroffen ist, hat es deutlich weniger Erhöhungen gegeben.
Ich hatte das Beispiel E12/3 ja schon angeführt. 2024 war man da 2k ÜBER der BBG, 2026 wird man da 1k UNTER der BBG sein.
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STRG+F "Beamte"..... jep, danke. Meldung an V-Mann/ V-Männin: Bashing/ Spaltung läuft auch in 2025 sehr gut. In mind. 3 Threads wird der Keil zwischen TB und Beam getrieben.... Plansoll übererfüllt, Genosse!
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... Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...
Hier würde ich ein gepflegtes Nein platzieren wollen, denn die genannten Gruppen erhalten ja mitnichten eine kostenlose Heilbehandlung und die PKV sind überdies auch nicht für ihre Günstigkeit bekannt. Bei den Beamten muss man ja die Beihilfe hinzurechnen, aber für kleinere Arbeitnehmer wäre eine PKV faktisch unfinanzierbar.
Was heißt schon gepflegtes Nein. Mit dem folgenden gehst Du ja genau in meine Richtung :)
Persönlich denke ich, dass man leistungslose Einkommen und ebensolche Vermögenszuwächse (wie z.B. über ein Erbe) stärker besteuern sollte, um damit die SV besser zu unterstützen. Um dies jedoch gut und leistungsgerecht auszugestalten, müsste ein solches "Projekt" tatsächlich aus dem bürgerlichen und wirtschaftsnahen Lager federführend initiiert und umgesetzt werden. So wie einst Schröder mit der Axt an die Agenda 2010 ging. Das sehe ich leider nicht kommen, also bleibt es dabei, dass die Beiträge einfach steigen.
Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.
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Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.
Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.
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Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.
Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.
Schwieriges Thema: Warum sollte man die Selbsständigen "schützen" und die Beitragszahler allein die Lasten des demographischen Wandels tragen lassen? Letzlich mündet das in einer Situation, in der heutige Einzahler hohe Lasten tragen müssen, am Ende aber nur ein geringen Gegenwert dafür erhalten. Der (erfolgreich) Selbsständige frohlockt über die Performance seiner Altersanlage und wird überdies noch steuerlich entlastet. Da kann man direkt den Generationenvertrag in Frage stellen (und nach getroffener Entscheidung eine diese radikalen Ideen verfolgende Partei wählen).
Wie gesagt: Schwieriges Thema!
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Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.
Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.
diese Sozialleistungen hängen aber nicht mit der Arbeit zusammen.
Mütterrente - hängt nicht mit Arfbeit zusammen
Krankenversicherung für Asylbewerber und Hartz4 - hängt nicht mit der Arbeit zusammen
Stichwort ist hier: versicherungsfremde Leistungen
Und genau deswegen dürfen diese Dinge nicht über die Beitragszahler finanziert werden. Hier handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
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Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:
BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.
Ja, das ist die allgemeine Lohnerhöhung. Dass der TVöD da etwas dahinter zurückliegt, ist bekannt. "Abzocke" ist es aber bei Weitem nicht. btw: Auch im TVöD ist auch in diesem Zeitraum das Entgelt deutlich gestiegen, in EG 15/6 beispielsweise um 9,85% (und da ist die Lohnerhöhung 2026 noch gar nicht mit dabei).
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(...)
Wie gesagt: Schwieriges Thema!
Absolut. Sicherlich sollen gesamtgesellschaftliche Themen auch von der gesammten Gesellschaft finanziert werden. Sobald es aber zu Unwuchten kommt, weil bestimmte Personengruppen übermäßig beteiligt werden ohne einen Nutzen daraus ziehen (zu können), macht sich Unmut breit. Aus meiner Sicht sollte das ausgewogen sein.
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Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:
BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.
Ja, das ist die allgemeine Lohnerhöhung. Dass der TVöD da etwas dahinter zurückliegt, ist bekannt. "Abzocke" ist es aber bei Weitem nicht. btw: Auch im TVöD ist auch in diesem Zeitraum das Entgelt deutlich gestiegen, in EG 15/6 beispielsweise um 9,85% (und da ist die Lohnerhöhung 2026 noch gar nicht mit dabei).
EG 15/6 2024: 96.990
EG 15/6 2026: 105.423
-> Das sind 8,7% vs den 12,3%
Und bei den EG 9 bis 12 ist die Erhöhung noch geringer, weil die EG 13-15 stärker von der Erhöhung der JSZ profitieren
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Ist es. Zumal die Steuertabelle nicht ebenfalls angepasst wird. Da zahlt man immer noch die zweithöchste Steuer. Die gehört dann genauso verschoben,dann würde sich das zumindest (teilweise) ausgleichen.
Die Einkommensteuer-Sätze werden doch angepasst... (Nach kurzem Überschlagen meine ich, dass die Steuersenkung die Beitragserhöhung allein schon mehr als ausgleicht. Zwar dann nicht mehr zusätzlich die Inflation, aber absolut wird man nicht weniger im Geldbeutel haben.)
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(...)
Wie gesagt: Schwieriges Thema!
Absolut. Sicherlich sollen gesamtgesellschaftliche Themen auch von der gesammten Gesellschaft finanziert werden. Sobald es aber zu Unwuchten kommt, weil bestimmte Personengruppen übermäßig beteiligt werden ohne einen Nutzen daraus ziehen (zu können), macht sich Unmut breit. Aus meiner Sicht sollte das ausgewogen sein.Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.
Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.
diese Sozialleistungen hängen aber nicht mit der Arbeit zusammen.
Mütterrente - hängt nicht mit Arfbeit zusammen
Krankenversicherung für Asylbewerber und Hartz4 - hängt nicht mit der Arbeit zusammen
Stichwort ist hier: versicherungsfremde Leistungen
Und genau deswegen dürfen diese Dinge nicht über die Beitragszahler finanziert werden. Hier handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
bin ich bei dir. Jedoch liegt der Zuschuss zur Rentenversicherung aus Steuermitteln weit über dem, was versicherungsfremde Leistungen ausmacht.
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Aber um mal was positives zu sagen. Immerhin schlagen die Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge nicht vollständig aufs Netto durch. Denn die Beiträge können vollständig als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Und da man bei der BBG ja schon zielsicher bei einer Grenzsteuerlast von 42% ist (oder zumindest nicht weit weg), ist die Erhöhung der Beiträge auch gleich nur noch knapp halb so teuer... :D
Natürlich ist da ein Fünkchen Sarkasmus drin. Aber es bleibt dennoch wahr, dass die Nettobelastung nicht ganz so schlimm ist wie es sich erst einmal anhört.
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bin ich bei dir. Jedoch liegt der Zuschuss zur Rentenversicherung aus Steuermitteln weit über dem, was versicherungsfremde Leistungen ausmacht.
Da Du das so zielsicher behauptest, direkt die Frage: hast Du da ne Quelle zu (oder besser: mehrere Quellen?).
Ich meine das auch gar nicht schnippisch, sondern aus echtem Interesse. Ich hatte mich schon mal dem Thema versicherungsfremde Leistungen genähert und festgestellt, dass das alles sehr intransparent ist. Angeblich wissen nicht einmal die Minsterien was versicherungsfremde Leistungen sind und was nicht, weil es nicht sauber deklariert und erfasst wird.
Ich habe auch durchaus schon Artikel gelesen, in denen behauptet wurde, dass die Zuschüsse zur Rente nicht ausreichen um die vers.f. Leistungen abzudecken.
Ich denke mal auf eines wird man sich sicher einigen können. Es muss mehr Transparenz her, wie das mit den versicherungsfremden Leistungen aussieht, sowohl bei Kranken-, als auch bei Rentenversicherung.
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(...)
Wie gesagt: Schwieriges Thema!
Absolut. Sicherlich sollen gesamtgesellschaftliche Themen auch von der gesammten Gesellschaft finanziert werden. Sobald es aber zu Unwuchten kommt, weil bestimmte Personengruppen übermäßig beteiligt werden ohne einen Nutzen daraus ziehen (zu können), macht sich Unmut breit. Aus meiner Sicht sollte das ausgewogen sein.
Die eigentlich Unwucht ist nunmal der demographische Wandel (und die Bräsigkeit der Politik, die diesbezüglich seit Jahrzehnten Arbeitsverweigerung betreibt).
Bei den Steuerzuschüssen entsteht hier nicht mal eine so dramatische Schieflage, denn die genannten 20% werden ja nicht exklusiv von Selbständigen aufgebracht, sondern eben auch von jenen, die im Rentensystem stecken und ihrerseits Steuern zahlen. So betrachtet, liegt die Beitragslast in der RV ja heute schon weit über 20%.
Mit der Unwucht-Argumentation könnte man auch die Steuerlast für Eltern erhöhen, denn Kinderlose brauchen weder Schulen noch Lehrer ;)
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Ganz einfach, für alle Nutzer der GKV werden auch Zahlungen fällig. ;)
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Da Du das so zielsicher behauptest, direkt die Frage: hast Du da ne Quelle zu (oder besser: mehrere Quellen?).
Ich meine das auch gar nicht schnippisch, sondern aus echtem Interesse. Ich hatte mich schon mal dem Thema versicherungsfremde Leistungen genähert und festgestellt, dass das alles sehr intransparent ist. Angeblich wissen nicht einmal die Minsterien was versicherungsfremde Leistungen sind und was nicht, weil es nicht sauber deklariert und erfasst wird.
Ich habe auch durchaus schon Artikel gelesen, in denen behauptet wurde, dass die Zuschüsse zur Rente nicht ausreichen um die vers.f. Leistungen abzudecken.
Ich denke mal auf eines wird man sich sicher einigen können. Es muss mehr Transparenz her, wie das mit den versicherungsfremden Leistungen aussieht, sowohl bei Kranken-, als auch bei Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung behauptet, dass die 115 Mrd € nur für versicherungsfremde Leistungen sind
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240719-bundesmittel-bundeszuschuss.html
schlüsselt das aber nicht wirklich auf.
Insoweit bin ich völlig bei deinem letzten Absatz.
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Für das Beispiel der VFL der Rente gibt es einen recht aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Dort wird auch noch mal darauf hingewiesen, dass es schwierig sei konkret zu definieren, was jetzt versicherungsfremd ist und was nicht. Es gibt da eine enge Definition und eine weite Definition, mit großem Spielraum.
Auf Seite 4 sieht man eine Grafik (Abb. 9.2), auf der die Aufwendungen der engen und weiten Definition aufgetragen sind, zusammen mit der Höhe des Bundeszuschusses. Und man sieht, dass der Zuschuss nur mit der engen Definition mitwächst, während sich die weite Definition von der Höhe her immer weiter dem sonstigen Verlauf entkoppelt.
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MW ist die Anhebung der BBG im SGB festgeschrieben...!?
Gibt es hier politischen Spielraum (außer das Gesetz zu ändern)?
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MW ist die Anhebung der BBG im SGB festgeschrieben...!?
Gibt es hier politischen Spielraum (außer das Gesetz zu ändern)?
Vorgestern (?) hab ich ein Video Interview mit Gitta Connemann gesehen (Staatssekretärin CDU Wirtschaft) bei Phoenix (unter den Linden). Dort ging es auch um die BBG. Dort sagte sie, dass es bei der Festsetzung der Höhe der BBG Spielraum gäbe, und dass dieser Spielraum aktuell maximal nach oben ausgenutzt wurde. Sie hatte das auch negativ angemerkt. Von daher besteht zumindest noch ein Fünkchen Hoffnung, dass sich hier noch was tut.
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Von daher besteht zumindest noch ein Fünkchen Hoffnung, dass sich hier noch was tut.
Kurzantwort: Nö!
Lange Version: Nein, da besteht (politisch gesehen) definitiv keine Hoffnung!
Is so! ;)
Einen Ansatzpunkt zur Entlastung mittlerer bis leicht überdurchnittlischer Einkommen gäbe es bei der EkSt - aber auch dieses Projekt steht ja unter dem Finanzierungsvorbehalt. Kommt also (trotz wohlfeiler Worte) auch nicht.
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Es ist doch ganz einfach zu lesen: Das Wasserloch ( Sozialversicherung) hat seit Jahren einen zu geringen Wasser-Zulauf, um die zunehmende Zahl der Nutznießer ( vor allem derer, welche niemals Wasser zu der Wasserstelle bringen!) zu sättigen. Dies kann ein 5 jähriges Kind erkennen, beschreiben und warnen! Doch die meisten Deutschen fordern: Mehr Menschen an die Wasserstelle!
Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.
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"Diese Erhöhungen basieren auf der Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Bruttolöhne stiegen 2024 um 5,16 Prozent, und die Bundesregierung passt die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend an. Das ist ein automatischer Mechanismus, der jährlich per Rechtsverordnung festgelegt wird.", https://www.ftd.de/finanzen/finanzcheck/neue-bbg-2026/
Ich betrachte jetzt nur die KV und es wurde hier schon angerissen.
BBG 2025: 66.150 €
BBG 2026: 69.750 €
Nur der Relation halber.
Ich würde die BBG sogar viel höher ansetzen, damit sich die Mittelschicht/gehobene Mittelschicht nicht jedes Jahr erneut gearscht fühlt.
Lt. „statista“ beziehen derzeit 5,48 mio. Personen Bürgergeld., https://de.statista.com/statistik/daten/studie/242062/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-und-sozialgeld/
Der Bundeszuschuss zur KV beträgt 133,00 €, dabei müsste er ungefähr das Dreifache betragen.
"Der Bund zahlt Beiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld an die gesetzlichen Krankenkassen. Denn es ist eine staatliche Aufgabe, die medizinische Versorgung von Menschen am Existenzminimum im Krankheitsfall abzusichern. Im Jahr 2025 liegen die Beiträge pro Person bei 133 Euro monatlich. Das Problem: Diese Beiträge sind viel zu gering, sie decken nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Das Defizit, das sich aus den zu geringen Beiträgen vom Staat ergibt, liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich. Dieses Geld fehlt den gesetzlichen Krankenkassen.", https://www.tk.de/presse/themen/finanzen/finanzierung-von-gesundheit/kassenbeitraege-und-buergergeld-2199636
"Laut der aktuellen Prognose des GKV-Schätzerkreises belaufen sich die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das Jahr 2025 auf rund 294,7 Milliarden Euro. Das Expertengremium schätzt die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für dasselbe Jahr auf rund 341,4 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve des Fonds betrug im Jahr 2023 rund 9,4 Milliarden Euro.", https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73331/umfrage/einschaetzung-der-einnahmen-und-ausgaben-der-gkv/
Diese o. a. 10 Mill. sind der berühmte Tropfen auf den heißen Stein - könnte man mit einbeziehen, beseitigt aber nicht die Unwucht. Ich denke, es ist ausreichend bekannt, dass D. mit die höchsten Gesundheitskosten hat (ca. 6.000 €/Einwohner), die Qualität der med. Leistungen sich aber im Mittelfeld befinden. Wir haben neben der PKV 94 gesetzl. Krankenkassen in Deutschland. Die haben alle Vorstände mitsamt Gefolge, d. h. 94mal Gespräche auf allen Führungsebenen. Hallejujah! https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74834/umfrage/anzahl-gesetzliche-krankenkassen-seit-1970/
Die Jahresgehälter dieser Vorstände bewegen sich, kleinere BKK ausgeklammert, zwischen 150.000 bis 400.000 €, https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/statistik/finanzen/vorstand/gehalt/.
D. h., selbst bei nur einem Vorstandsmitglied (sind es drei oder fünf?) entstehen da Kosten von ca. 26 mio./Jahr. Gut für die 94 Vorstände, schlecht für die Beitragszahler. Der Leistungskatalog der GKV ist nahezu identisch, warum braucht es da 94 GKK? Reicht nicht auch eine, die in 16 Einheiten (BLänder) unterteilt ist?
Abgesehen von der Tatsache, dass das eingangs angesprochene Solidarprinzip durch die BBG ohnehin ausgehebelt wird (gleicher Beitragssatz, egal wie hoch das Einkommen ist), entziehen sich Teile der Bevölkerung diesem Solidarprinzip. Dazu zähle ich auch die PKV, die mit teuren Doppelstrukturen und unnötigen Kosten (Vertriebsprovisionen, Werbung etc.). zwar die Arztpraxen quersubventioniert, aber das könnte man innerhalb der GKV sicherlich auch anders regeln.
Ein weiterer und wesentlicher Punkt ist, dass "Einkommen" aus Kapitalerträgen/Vermietung etc. nicht berücksichtigt werden. Der Faktor "Arbeit" wird dadurch übermäßig belastet, das "Kapital" trägt in diesem System nicht zu einer solidarischen Finanzierung bei. Im Gegenteil, die Kosten der KV kann ich steuerlich sogar geltend machen und so meine Steuerlast senken.
Hinzu kommen die Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerflucht sowie die Schwarzarbeit. Schätzungen gehen von ca. 80 bis 100 Mill. €/Jahr an Mehreinnahmen aus, die durch Steuerhinterziehung dem Fiskus verloren gehen.
10 Mill. KV-Beiträge beim Bürgergeld vs. 100 Mill. an Einnahmen durch konsequente und politisch gewollte Verfolgung von Steuerhinterziehung etc. – eine, wie ich finde, interessante Relation.
Ich kann die "Empörung" der betreffenden Personen nachvollziehen. Man reißt sich als "Leistungsträger" den Arsch auf und am Ende bleibt wenig bis nichts über, während die berühmten Anderen alles in den Arsch geschoben bekommen (subversive, faule Elemente, Ausländer, Kriegsflüchtlinge, Frauen usw. usf.).
Dabei sollte man, aber das ist nur meine bescheidene Sicht der Dinge, durchaus bedenken, dass man bei einem Einkommen an der BBG und darüber hinaus schon erheblich über dem Gehaltsmedian liegt. Mit anderen Worten: man wird nicht verhungern und muss nicht bei "der Tafel" anstehen. Da ist sogar der eine oder andere Urlaub drin, vllt. auch ein EFH mitsamt 5er-BMW vor dem gepflegten Schottergarten. Wir hatten das in der Vergangenheit hier schon einmal.
Es gibt kein Grundrecht auf Urlaubsreisen, wenngleich es gerade für die saturierte Mittelschicht der einzige Lebensinhalt zu sein scheint.
Ich schreibe es noch einmal und dann immer wieder... ;D
Die Grenze verläuft nicht zwischen rechts und links, sondern zwischen oben und unten.
Die Vermögensverteilung in D strotzt vor absurder Ungleichheit. Die oberen 10 % besitzen 54 % der gesamten Vermögenswerte. Und nein, nicht jeder soll das Gleiche wie der Nachbar haben, Unterschiede müssen existieren, sonst leidet die "Motivation", aber diese Überreichen nutzen sämtliche Vorzüge dieses Landes, ohne sich am Erhalt - entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - zu beteiligen (für Interessierte: „Die Abstiegsgesellschaft – Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne“, kann auch als Impfung gg. Rechtspopulismus benutzt werden).
Im Tier- und Pflanzenreich spricht man da von Schmarotzern oder auch Parasiten, sie saugen ihren Wirt aus.
Anstatt sich über die Erhöhung der BBG zu echauffieren, sollte man sich vllt. einmal mit der Vermögensverteilung und -besteuerung beschäftigen. Diese Neiddebatte zwischen Unterschicht bis obere Mittelklasse wird seit Jahrzehnten am Laufen gehalten und die Nutznießer lachen sich ob unserer Dummheit ins Fäustchen.
Trotz aller Daten und Aufklärung funktioniert das tatsächlich immer noch. Faszinierend.
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Es ist doch ganz einfach zu lesen: Das Wasserloch ( Sozialversicherung) hat seit Jahren einen zu geringen Wasser-Zulauf, um die zunehmende Zahl der Nutznießer ( vor allem derer, welche niemals Wasser zu der Wasserstelle bringen!) zu sättigen. Dies kann ein 5 jähriges Kind erkennen, beschreiben und warnen! Doch die meisten Deutschen fordern: Mehr Menschen an die Wasserstelle!
Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.
Nanana, erst auf die mathematischen Fähigkeiten von 5-Jährigen verweisen und dann aber die simple Binse nicht akzeptieren, dass eine stabile Population etwa 2,1 Kinder pro Frau benötigt. Mag ja sein, dass manche Sprösslinge der Wohlstandsverwahrlosung anheimfallend keine reale Wertschöpfung betreiben - wenn es derer aber vom Grundsatz her zu wenig gibt, dann kann es erst recht nicht zur Kompensation solcher Ausfälle kommen ... naja, Migration in großem Stil könnte dies erzielen, aber dazu hast Du sicher auch eine Meinung ;)
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Nachdem die BBG in diesem Jahr deutlich angehoben wurde, liegt mein monatliches Netto nun seit 8 Monaten unter dem Betrag aus Oktober 2024. Wenn Ende September bei uns die Erhöhung aus der letzten Tarifrunde dann endlich ausbezahlt wird, sollte es dann hoffentlich etwas mehr sein. Ich bin gespannt, wie weit das ganze dann ab Januar 2026 wieder runter geht…muss ich dann wohl wieder bis zur nächsten Erhöhung im Mai warten. Bloß gut, dass die Inflation so niedrig ist :-X
Bezüglich des geringen Zuschusses des Bundes zur GKV Mitgliedschaft der Bürgergeldempfänger wird ja häufig gefordert, dass dieser deutlich höher ausfallen sollte. Sicherlich eine berechtigte Forderung, die aber wahrscheinlich nicht umgesetzt werden wird, da der politische Wille dazu nicht vorhanden sein dürfte. Alternativ könnte man aber auch mal darüber nachdenken, diese Gruppe (Ausnahme wären die Aufstocker mit sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis) aus der GKV ganz herauszunehmen und die medizinische Versorgung (wie im AsylbLG in den ersten 36 Monaten) direkt abzurechnen. Der Verwaltungsaufwand in den Jobcentern wäre dadurch zwar höher, aber die Gesundheitskosten würden dann aus Steuermitteln finanziert und würden somit die Allgemeinheit und nicht nur die gesetzlich Krankenversicherten belasten. Aus meiner Sicht wäre dies eigentlich auch nur logisch, da ja Regelsätze, KdU etc. als Existenzminimum auch aus Steuermitteln finanziert werden und die Gesundheitsversorgung nur einen weiteren Baustein in der Sicherung des Existenzminimums darstellt.
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Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.
Richtig. Der kinderlose Unternehmer der Arbeitsplätze schafft, ist bessere für die GRV/GKV als der Mensch der Selbstständige oder Beamtenkinder produziert.
Also Kinder sind niemals das Problem, die fehlende Anzahl an besetzten Arbeitsplätze im Verhältnis zu den Versicherten ist alleinig das Problem.
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Trotz aller Daten und Aufklärung funktioniert das tatsächlich immer noch. Faszinierend.
Korrekt es wird auf dem Bürgergeldler geschimpft, der Cum Exler macht aber den 1.000.000fachen Schaden
Egal, da wird man vergesslich.
Und das ein Mensch der mehrere Millionen (ups Millarden) erbt quasi erbschaftssteuerfrei gesetzt wird, weil er sich bedürftig rechnen darf, daran will auch keiner Schrauben.
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Die Diskussion begann nicht wegen dem Millionär, Milliardär etc sondern, dass bereits in deutlich niedrigeren Regionen erneut abgeschöpft wird.
Nun ist es so, dass diese Angestellten, sowohl in den vorherigen Tarifverträgen mehrfach schlechter gestellt wurden (niedrigere JSZ, niedrigere prozentuale Abschlüsse, erneute Laufzeitbeginne bei Höhergruppierungen etc.) und nun auch noch höhere Abgaben zu leisten haben.
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Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.
Richtig. Der kinderlose Unternehmer der Arbeitsplätze schafft, ist bessere für die GRV/GKV als der Mensch der Selbstständige oder Beamtenkinder produziert.
Also Kinder sind niemals das Problem, die fehlende Anzahl an besetzten Arbeitsplätze im Verhältnis zu den Versicherten ist alleinig das Problem.
Die Kinder sind dann von Relevanz, wenn man das Ideal von stabilen Beiträgen und Rentenhöhen verfolgen möchte. Wir erleben bereits heute, dass die in den Arbeitsmarkt eintretenden Kohorten kleiner sind als jene, die aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand ausscheiden. Darauf muss eine Umlage mit höheren Beiträgen oder geringeren Leistungen antworten, aber dieses Problem der Relationsverschiebung wurde über die verstärkte Arbeitsaufnahme von Frauen und Migranten zumindest teilweise kompensiert. Nur: Wenn erst mal alle über 18 in Vollzeit arbeiten, dann ist dieses Potentialwachstum auch ausgeschöpft.
Das ist jetzt alles sehr vereinfacht ausgedrückt. Rentenonkel hat hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126760.msg419769.html#msg419769
einen wirklich hervorragenden Beitrag über die Funktionsweise und mögliche Stellschrauben der GRV geschrieben.
Unter dem Strich betrachtet ist eine schrumpfende Bevölkerung durch immer kleiner werdende Nachwuchskohorten eine Belastung/Herausforderung für ein solches Umlagesystem. Es gibt natürlich erfolgsversprechende Gegenmaßnahmen wie z.B. die Migration in den Arbeitsmarkt hinein - dennoch bleibt es dabei, dass zu wenig Kinder ein auf die GRV negativ wirkender Faktor sind. Wie das so wirkt -insbesondere bei geringer Migration- kann man in Ländern wie Japan oder Südkorea beobachten.
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Die Diskussion begann nicht wegen dem Millionär, Milliardär etc sondern, dass bereits in deutlich niedrigeren Regionen erneut abgeschöpft wird.
Wenn Du nicht wünscht, dass man bei Arbeitseinkommen in der Nähe der BBG abschöpft, dann musst Du Deinen Blick auf die leistungslosen Einkommen und Vermögenszuwächse richten, die sich eben bisher nicht an der Finanzierung der Alters- und Gesundheitsversorung beteiligen. Wenn Du bspw. wünscht, dass der Staat für das Bürgergeld einen kostendeckenden Beitrag in die GKV abführt, dann darfst Du 3 mal raten, bei wem diese so benötigten Mittel über Steuern eingetrieben werden. ;) ... Das ist also nur "linke Tasche, rechte Tasche" - die Last der Überalterung verbleibt auf den Schultern der Arbeitnehmer.
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Das Problem ist ja derzeit die Unterfinanzierung der KV und PV. Dies liegt derzeit aber daran, dass der Staat nicht seiner Verpflichtung nachkommt und den Staatszuschuss für die Versicherungsfremdenleistungen (Zuschuss für die Finanzierung von Beziehern von Bürgergeld und Asylgeld) nicht auf den tatsächlichen Bedarf anpasst. Derzeit liegt der Zuschuss bei 133 Euro pro Leistungsempfänger. Laut IGES-Institut liegt der Bedarf (Stand 2022 nun wahrscheinlich noch höher) bei 331 Euro pro Nase.
Da der Bund sich streubt, liegt die Last beim gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber.
Natürlich muss man die BBG anpassen. Aber diese eben nur in der Höhe der Lohnsteigerungen.
Der korrekte Weg wäre den Zuschuss anzupassen und zu schauen, dass man möglichst viele Leistungsempfänger in Arbeit bekommt und diese ohne Bleiberecht endlich konsequent abschiebt.
Leider ist es eben so, dass wir die Auswüchse im Sozialstaat nicht mehr schultern können.
Aber anstatt dies wieder konsequent anzugehen, hat man ja seit heute ne neue Idee, was uns in Amerikanische Verhältnisse im Gesundheitssystem führen wird. Der neue Gedanke ist ja, dass die KV nur noch eine Grundversicherung abdeckt und man sich für Zusatzleistungen zusätzlich versichern muss. Heißt dann am Schluss noch mehr zwei Klassengesellschaft und am Ende zahlt man das selbe für weniger Leistungen.
Da wird der Zahnarzt oder Augenarzt oder Orthopäde irgendwann nicht mehr übernommen. Das kann man dann schön selbst zahlen oder eben mtl. ne Versicherung abschließen.
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Leider ist es eben so, dass wir die Auswüchse im Sozialstaat nicht mehr schultern können.
Aber anstatt dies wieder konsequent anzugehen, hat man ja seit heute ne neue Idee, was uns in Amerikanische Verhältnisse im Gesundheitssystem führen wird. Der neue Gedanke ist ja, dass die KV nur noch eine Grundversicherung abdeckt und man sich für Zusatzleistungen zusätzlich versichern muss. Heißt dann am Schluss noch mehr zwei Klassengesellschaft und am Ende zahlt man das selbe für weniger Leistungen.
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Was ist das denn für eine Logik? Wenn wir den Sozialstaat nicht mehr schultern können (Ja, hier gehören auch die SV als größter Posten mit hinein), dann sind diese Ideen zu einer "leistungsgerechten" Versorgung in Abhängigkeit zu den Beiträgen doch genau der Weg, der sich konsequenterweise daraus ableitet.
Bürgergeld/Asybewerberleistungsgesetz sind nur ein Teil des Problems - wobei ich keine belastbaren(!) Zahlen kenne, die bei möglichen Einschränkungen/Kürzungen/Abschiebungen die reale Wirkung auf die Abgabenlast der AN quantifizieren. Da wird aktuell nur mit "Gefühl" argumentiert. (Nicht falsch verstehen: All solche Leistungen und deren Zugänglichkeit gehören grundsätzlich immer mal wieder auf den Prüfstand - aber ich sehe hier nicht das Potential für wirklich signifikante Entlastungen).
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Das Problem ist ja derzeit die Unterfinanzierung der KV und PV.
Das Problem sehe ich nicht auf der Einnahmenseite sondern im Ausgabenbereich. Wir leisten uns eins der teuersten Gesundheitssysteme der Welt mit jedoch nur mäßiger Qualität. Solange z.B. viele Krankenhäuser mit geringer Auslastung aber hoher Angebotsbreite vorgehalten werden, ist das auch irgendwie logisch.
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um die zunehmende Zahl der Nutznießer ( vor allem derer, welche niemals Wasser zu der Wasserstelle bringen!) zu sättigen. Dies kann ein 5 jähriges Kind erkennen
Es ist z. B. dieses Kind, welches niemals Wasser bringt. ;)
(außer es ist im Bürgergeld)
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Das Problem sehe ich nicht auf der Einnahmenseite sondern im Ausgabenbereich. Wir leisten uns eins der teuersten Gesundheitssysteme der Welt mit jedoch nur mäßiger Qualität. Solange z.B. viele Krankenhäuser mit geringer Auslastung aber hoher Angebotsbreite vorgehalten werden, ist das auch irgendwie logisch.
Nicht nur im Gesundheitssystem, überall auch bei den Steuern sind die Einnahmen zu hoch! Aber statt sich auf den Hosenboden zu setzen und die System zu reformieren fordert man immer mehr Einnahmen bzw. Schulden und weißt mit dem Finger auf andere. So kann das nicht funktionieren.
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Ich sehe das Problem auch nicht unbedingt auf der Einnahmeseite. Die Frage ist nur wo möchte man Leistungen kürzen, die dich als Beitragszahler nicht trifft.Ich halte es für falsch, wenn am Ende bei den Leistungen wie Zahnersatz, freier Arztwahl, Orthopädie, Augen usw. gespart wird.
Was heißt es gibt keine belastbaren Zahlen die Einfluss von Asylbewerber oder Bürgergeld zeigen. Das der Bundeszuschuss zu niedrig ist, ist bekannt. Wenn du jetzt die 220000 ausreisepflichtigen nimmst und die Unterdeckung von 198 Euro pro Monat auf das Jahr bist du bei 5,2 Mrdwas in etwa 0,3 Prozent Beitragssatz ausmacht. Heißt nicht, das dies das System rettet. Aber es wäre ein Anfang. Nicht das jetzt gleich jemand die Nazikeule geschwungen wird, mir geht es hier um ausschließlich eigentlich abgelehnter Asylbewerber.den anderen soll gerne geholfen werden.
Genauso kann man das auf das Bürgergeld ausweiten und versuchen mehr Bürgergeldempfänger in Arbeit zu bekommen. Ich fand die Idee die Ukrainer schnell in den Job zu bringen auch gut. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das System ausgenutzt wurde. Aus diesem Grund muss es auch bei Ukrainern eine Einkommensprüfung geben. Mich wundert eh, dass hier noch kein Deutscher geklagt hat und die selben Rechte wollte.
Nochmal ich möchte hier niemanden Pauschal verurteilen, aber es gibt Gesetzeslücken die von Deutschen und Ausländern ausgenutzt werden. Gerade wir im öffentlichen Dienst bekommen solche Geschichten hautnah mit, aber dagegen gemacht wird nichts.
Bevor man an den Leistungen des braven Bürgers spart sollte man erstmal gegen die vorgehen die das Aystem ausnutzen.
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Ich sehe das Problem auch nicht unbedingt auf der Einnahmeseite. Die Frage ist nur wo möchte man Leistungen kürzen, die dich als Beitragszahler nicht trifft.
Zum Beispiel indem man sich die Frage stellt, ob es unbedingt ein Krankenhaus in deiner direkten Umgebung geben muss, welches das volle Leistungsspektrum (daher aber nur von durchschnittlicher Qualität) anbietet, aber nur zu 70% ausgelastet ist.
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@Sehrgerne:
Natürlich entlastet die Rückführung Ausreisepflichtiger die Sozialkassen, trotzdem halte ich es für unwahrscheinlich, dass jene 0,3% (also 0,15% auf AN-Seite) eine ausreichende Entlastung vor dem Hintergrund einer überalternden Gesellschaft mit entsprechenden Gesundheitskosten darstellen wird.
Bei Bürgergeld ein ähnliches Bild: Natürlich wäre es schön, so viele wie möglich aus diesem Bezug herauszubekommen. Wenn Du aber beispielsweise Leute nimmst, die aufgrund mangelnder Qualifikation und Fähigkeiten nur im Mindestlohnbereich arbeiten können und überdies noch Kinder versorgen müssen, dann wird es grundsätzlich schwierig, diese aus eigener Kraft über dem Existenzminimum zu halten. Sprudelnde Einnahmen für die GKV sind da auch nicht zu erwarten.
Zum Thema Betrug oder Gesetzeslücken ausnutzen: Die Schäden durch Schwarzarbeit im Bereich Bürgergeld sind wahrscheinlich deutlich kleiner, als jene, die durch Selbständige und Freiberufler der Einkommensoberschicht entstehen.
Meine persönliche Erfahrung beim Hausbau: Je exklusiver das Auto vom Chef, desto häufiger die Frage, ob man denn eine Rechnung haben möchte. Echt, is so!
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Ich geb dir recht, dass die Schwarzarbeit natürlich auch dazu beiträgt und kann deine Beobachten bestätigen.
Wie gesagt, es sollten erstmal alle Schlupflöcher gestopft werden, bevor man den Leuten Leistungen streicht, auf die Sie evtl. angewiesen sind.
Zu Organisators Post, das mit der mangelnden Auslastung und der Dichte an Kliniken kann ich nicht bestätigen. Von mir aus fährt man 20 bis 30 KM zum nächsten KHS und wenn man dort ist, ist kaum ein Bett frei.
Meine Mutter war erst vor kurzem im KHS. Leider waren zunächst ein Zimmerbett nicht verfügbar, wonach sie auf einer Liege bleiben sollte. Nachdem man dann ein Bett aufgetrieben hatte, gab es dazu keine Kopfkissen.wenigstens gabs noch ne Decke. Bei uns soll nun ein weiteres KHS aufgrund Insolvenz geschlossen werden. Ein Dank an die Fallpauschale.
Zum Thema Einsparung kann man auch wieder die Schlupflöcher schließen. Inzwischen kann man sich von Onlineärzten die Abnehmspritze verschreiben lassen. Kostenpunkt für die Kasse 500 Euro pro Monat.
Aber in D will niemand die Probleme angehen, die evtl. von stinknormalen SBs tagtäglich gesehen werden.
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das System ist ja fein ausbalanciert. Ab BBG geht man auch auf den Grenzsteuersatz von 42% zu. Wenn man jetzt die BBG weiter anhebt, dann hat man wirklich bald eine Abgabengrenzbelastung von über 50%. Dass eine Anhebung der BBG mit einer Abflachung der Steuerprogression einher geht, ist wohl wirklich nicht anzunehmen.
Und es bleibt dabei: Warum wird eine Sozialleistung wie die Krankenversicherung für Alle, hauptsächlich durch Beitragszahler finanziert? Nochmal: Krankenkassenbeiträge die durch den Staat gezahlt werden: ca. 130 EUR. Beiträge die durch Arbeit finanziert werden: bis über 1.000 EUR. Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...
Ich würde mich mal freuen, wenn ich mal eine unter 50 % hätte.
Siehe meine Aufschlüsselung im Thread zum Auszahlungszeitpunkt der TVöD Gehälter....
Erst über der BBG könnte es vielleicht klappen, dass >50 % übrig bleiben.
Aber das andere sehe ich identisch. Alles wird übernommen, nur bei der Krankenkasse für Transferempfänger wird gegeizt. Die Beiträge könnten dadurch etwas geringer sein..... und wenn man es über Steuern macht, betrifft es wenigstens alle und nicht nur die GKV Patienten.
Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.
Das System sollte daher dringend umgestellt werden. Eine Zwei-Klassen-System, in dem die zweite Klasse mittlerweile häufig sogar mehr bezahlt, aber deutlich schlechtere Leistungen empfängt.
Das System ist daher komplett aus den Fugen geraten.
Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
Mir kommt die allgemeine Lohnentwicklung auch sehr hoch vor.... aber gut, einige Branchen habe echt krasse Abschlüsse hingelegt
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Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.
Richtig. Der kinderlose Unternehmer der Arbeitsplätze schafft, ist bessere für die GRV/GKV als der Mensch der Selbstständige oder Beamtenkinder produziert.
Also Kinder sind niemals das Problem, die fehlende Anzahl an besetzten Arbeitsplätze im Verhältnis zu den Versicherten ist alleinig das Problem.
Die Kinder sind dann von Relevanz, wenn man das Ideal von stabilen Beiträgen und Rentenhöhen verfolgen möchte. Wir erleben bereits heute, dass die in den Arbeitsmarkt eintretenden Kohorten kleiner sind als jene, die aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand ausscheiden.
Die Kinder sind nicht von Relevanz, sondern alleinig die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Das ist der Entscheidende Unterschied!
Dass sich diese sich aus den Kinder, egal woher sie kommen, rekrutieren lassen ist klar, aber Kinder haben wir noch genug auf der Welt.
Was nützt es dir wenn wir pro einheimischer Familie 4 Kinder produzieren, aber nur 1er einen Arbeitsplatz hat?
Nichts!
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Das System sollte daher dringend umgestellt werden. Eine Zwei-Klassen-System, in dem die zweite Klasse mittlerweile häufig sogar mehr bezahlt, aber deutlich schlechtere Leistungen empfängt.
Das System ist daher komplett aus den Fugen geraten.
Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
Mir kommt die allgemeine Lohnentwicklung auch sehr hoch vor.... aber gut, einige Branchen habe echt krasse Abschlüsse hingelegt
Dann passt es ja in die sozialistische Weltanschauung von Verdi und der SPD
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Die Kinder sind nicht von Relevanz, sondern alleinig die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Das ist der Entscheidende Unterschied!
Dass sich diese sich aus den Kinder, egal woher sie kommen, rekrutieren lassen ist klar, aber Kinder haben wir noch genug auf der Welt.
Was nützt es dir wenn wir pro einheimischer Familie 4 Kinder produzieren, aber nur 1er einen Arbeitsplatz hat?
Nichts!
;) - Geringe Reproduktionsfreude ist doch nur ein Faktor im System! Dabei gibt es ausreichend Möglichkeiten, die Relation von Beitragszahlern und Leistungsempfängern (<- darum geht es ja ein Stück weit, eine gute Wirtschaftslage vorausgesetzt!) stabil zu halten. Migration und späterer Renteneintritt sind zwei davon. Und da gibt es dann auch genügend Leute, die genau das völlig Käse finden.
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Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.
Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.
Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.
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Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
Nein, einmal PKV kannst du immer PKV bleiben.
Auch wenn du unter die Grenze rutscht.
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Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
Nein, einmal PKV kannst du immer PKV bleiben.
Auch wenn du unter die Grenze rutscht.
Das wäre mir neu. Info der Debeka lautet jedenfalls anders.
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"Liegt das Einkommen unterhalb der JAEG, tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Liegt das Einkommen über dieser, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die private Krankenversicherung gewählt werden. Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, muss bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.", https://pkv-welt.de/voraussetzungen-private-krankenversicherung/
Klage der GKV gegen die BRD:
"Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Der GKV-Verwaltungsrat habe deshalb bei seiner Sitzung beschlossen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen, um den Bund für diese Kosten heranzuziehen. Der Beschluss im Verwaltungsrat fiel einstimmig und wird von 74 der 94 gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, welche insgesamt rund 71 Millionen Versicherte repräsentieren.", https://www.n-tv.de/politik/Krankenkassen-verklagen-Bund-wegen-Kosten-fuer-Buergergeld-Empfaenger-article26026412.html
Bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV gelistet sind, zahlen auch gesetzlich Versicherte entsprechende Sätze (2,3 oder 3,5). Es ist also falsch, dass GKV-Versicherte nicht außerhalb ihrer Beiträge zur Finanzierung der Arztpraxen beitragen. Die weitgehend sinnlosen IGEL-Leistungen seien hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Der wesentliche Unterschied zur PKV besteht darin, dass ein niedergelassener Arzt pro Quartal nur eine bestimmte Pauschale für den GKV-Versicherten erhält (nicht zu verwechseln mit der Fallpauschale im KH).
Wenn der GKV-Patient im Quartal vier oder fünfmal mal zum betreffenden Arzt rennt, erhält z. B. der Dermatologe trotzdem einmalig nur 17,xx € für eine "Erstuntersuchung". Ein PKV-Versicherter kann mehrmals und für jeden Termin abgerechnet werden, das macht die PKV-Versicherten für Ärzte so "attraktiv".
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Man kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man unter die JAEG fällt.
Insofern stimmt die Aussage nicht.
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/befreiung-von-der-versicherungspflicht-auf-antrag/
Meine Aussage allerdings war unpräzise, da diese Befreiung nur für das bestehende AV bzw. solange der Grund der Wiederkehr der Versicherungspflicht besteht.
Also einmal PKV immer PKV, sofern man will und nicht den AG wechselt ….oder zu Alt ist🤓
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Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.
Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.
Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.
Also meine Beamtenkollegen zahlen 300-350 Euro, ich bin noch unter der BBG und bin bereits bei über 420 Euro und das bei einer noch recht günstigen KK (17,05 %). Und mit jeder Gehalterhöhung geht gleich wieder mehr an die Krankenkasse automatisch. Bei den Kollegen nicht. Mehr als ich bezahlt von denen keiner.
(Kinder jetzt mal ausgeschlossen, aber dafür gibt es ja einen Familienzuschlag, der das mehr als auffängt).
Daher... wieso teuer?
Gerade als Beamter ist die PKV doch nun nicht wirklich teuer. Zumal man ja spätestens mit 40/45 verbeamtet wird und da die Gesundheit meist noch einigermaßen gut ist. Und bei den Vorzügen dürfte man sich auch nicht beklagen, wenn es tatsächlich 50-100 Euro mehr kostet. Man bekommt ja auch was dafür. Ist aber wie gesagt nicht einmal der Fall.
Ein Bekannter von mir wurde vor kurzem verbeamtet (EG13 --> A14) und berichtet, dass er plötzlich 200 Euro weniger an die KK bezahlt und deutlich bessere Leistungen empfängt.
Dafür, dass die Termine problemlos bekommen und eine bessere Versorgung, ist das schon übel. Einige sagen sogar von denen: "Ja ganz fair ist das nicht, wenn man sieht was ihr bezahlt und wie das bei euch mit Terminen abläuft, aber natürlich verzichte ich auch nicht auf die Vorteile, kann das aber schon verstehen, dass ihr das unfair findet."
Was die Krankenkasse weiterzahlt ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal, da ich das nicht auf meinem Gehaltszettel sehe. Wenn alle Beträge um die BBG einzahlen würden, wäre auch eine deutlich bessere Arztvergütung drin. Aber da die Krankenkasse ca. 10 Mrd. Defizit nur einfahren, weil der Staat pro Bürgergeldempfänger ca. 180 Euro zu wenig einzahlt, ist es auch kein Wunder das keine bessere Vergütung erfolgen kann.......
Und es ist eben nicht egal, ob das aus der GKV finanziert wird oder aus dem Bundeshaushalt, da es im Bundeshaushalt wenigstens alle betrifft. Fair ist das nicht, dass die Zuwenigleistung des Staates nur auf die GKV Patienten umgewälzt wird.
Dann könnte der Staat demnächst genauso gut sagen, dass alle Vermieter, die in der PKV sind und an Bürgergeldbezieher vermieten, pauschal 180 Euro weniger bekommen.
Gerne können sonst auch alle Bürgergeldbezieher demnächst in die PKV geschoben werden....
Aufgrund dieser krassen Unterschiede und solcher Dinge bin ich auch der Auffassung, dass die PKV wegmuss. Ärzte könnten dann auch mehr verdienen, weil dann auch mehr Gutverdiener im System sind und diesem nicht entfliehen können. Natürlich müsste der Staat dann dennoch genügend für die Bürgergeldbezieher zur Verfügung stellen.
Die Krankenkassen haben jetzt ja auch eine Klage eingereicht dagegen, dass die zu wenig geleisteten Zahlungen der Bürgergeldempfänger durch die GKV Patienten finanziert werden.
Bin ich mal gespannt, was daraus wird.
Spahn hat bei Maybritt Illner gesagt, dass es richtig ist, dass das Geld aus dem Staatshaushalt kommen müsste.... aber der Haushalt gibt es halt nicht her..... ::)
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Man kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man unter die JAEG fällt.
Insofern stimmt die Aussage nicht.
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/befreiung-von-der-versicherungspflicht-auf-antrag/
Meine Aussage allerdings war unpräzise, da diese Befreiung nur für das bestehende AV bzw. solange der Grund der Wiederkehr der Versicherungspflicht besteht.
Also einmal PKV immer PKV, sofern man will und nicht den AG wechselt ….oder zu Alt ist🤓
Okay, danke für die Info!
Das war mir nicht bekannt. Ich dachte, dass man dann direkt rausfliegt. So hatte ich das auch verstanden.
Okay, aber zumindest muss man tätig werden, wenn man in der PKV bleiben will (wenn man nicht zu alt ist und eh den AG wechselt; bei AG Wechsel ja offenbar automatisch GKV dann)
Was ich nur gelesen hatte, ist, dass man sich Anwartschaften sichern kann, damit man bei ständigem Drunter und Drüber der BBG nicht jedes Mal einen neuen Tarif abschließen muss, da der ja immer teurer wird, wenn man älter wird (in der Regel).
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Also meine Beamtenkollegen zahlen 300-350 Euro, ich bin noch unter der BBG und bin bereits bei über 420 Euro und das bei einer noch recht günstigen KK (17,05 %).
Und da bist du wieder bei deinem Lieblingsthema. Ich zahle übrigens immer noch 435 Euro im Monat als Privatversicherte mit 50 % Beihilfeanspruch ohne Kinder. 300 - 350 wären schön.