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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: t802003 am 10.09.2025 10:00
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Pensionsberechnung eines Kommunalbeamten in NRW mit vorzeitigem Ruhestand (63 Jahre):
Regulärer Renteneintritt mit 67 Jahren (Geburtsjahr 1966)
Individueller Renteneintritt nach 45 Dienstjahren mit 65 Jahren.
Abschlagsberechnung vom regulären Renteneintrittsalter oder individuellen Eintrittsalter ?
a) vorz. Ruhestand mit 63 Jahren => Abschlagsberechnung von 67 Jahren = 4 Jahre (Max. 3 Jahre ?)
oder
b) vorz. Ruhestand mit 63 Jahren => Abschlagsberechnung von 65 Jahren (ind. Renteneintritt = 2 Jahre )
c) Hätte ein Schwerbehindertengrad von 50 auf das o.g. Szenario einen Einfluss ?
Die Aussagen meiner Personalverwaltung unterscheiden sich von (Halb)wissen aus dem Internet.
- Abschlagsfrei mit 65 Jahren wurde mir bestätigt.
- Abschläge für Ruhestand mit 63 mit Abschlägen werden aber dann von 67 Jahren berechnet (=4 Jahre), anstatt mit dem individuellen Eintrittsalter /65 Jahre = 2 Jahre)
Über Meinungen bzw. Rechtsansichten würde ich mich sehr freuen.
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Die Möglichkeit, mit 45 Jahren vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, gibt es erst mit 65 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme (auch mit Abschlägen) sieht das Gesetz für diese Pensionsform nicht vor.
Somit spielen bei Ruhestand mit 63 Jahren die 45 Jahre keine Rolle und man müsste tatsächlich für 4 Jahre Abschläge in Kauf nehmen.
Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50 dürfen ebenfalls mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand, vorzeitig ist es ab 62 Jahren möglich mit entsprechenden Abschlägen.
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Kommunalbeamten NRW den Landesbeamten NRW auch im Versorgungsrecht gleichgestellt sind, wie dies auch bei der Besoldung der Fall ist?
Dann würde ich mal hier reinschauen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/merkblatt-versorgungsabschlaege_0.pdf
Dieses Merkblatt ist zwar bereits von 2018, gibt aber meines Wissens den noch immer gültigen Stand der Versorgungsabschläge in NRW wieder.
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Hier kann man das für das Land NRW auch nachrechnen:
https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/versorgungsrechner/general
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Vielen lieben Dank für die tollen Antworten.
Ich fasse zusammen in der Konstellation => 45 Dienstjahre mit 65 Jahre erfüllt:
Regulärer Pensionsbeginn mit 65 Jahre = ohne Abschläge
Frühzeitiger Pensionsbeginn mit 63 Jahre = 4 Jahre Abschläge
Ruhestand mit 62 Jahre mit GDB 50 Schwerbehinderung
laut LBV-Versorgungrechner: 1 Jahr Abschlag (3,6%)
Danke !