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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Carosschatz am 11.09.2025 09:06

Titel: Entgeltfortzahlung Entgelt für Rufbereitschaft
Beitrag von: Carosschatz am 11.09.2025 09:06
Hallo,

Ich habe aktuell folgende Unstimmigkeiten mit unserem HR.

Im März bin ich erkrankt. Dort hätte ich Rufbereitschaftsdienst ableisten müssen. Unser Dienstplan ist bereits zum 1. des Vormonats festgeschrieben. Ich habe mich dazu entschieden die Entgelte für Rufbereitschaft von Montag bis Freitag monetär zu erhalten, an Wochenenden in Form von Zeitgutschrift auf mein Freizeitkonto.

Nun hat unser HR mir einen Tag dieser Bereitschaft an einem Freitag abgezogen. Als Begründung wurde mir genannt, dass durch meine Krankheit der Urlaubs/Krankenaufschlag ausgelöst wurde und mir somit das Entgelt abgezogen wurde.

Ist das so in Ordnung? Ich dachte, gerade durch den Umstand dass die Dienst ja fix sind, mir das Entgelt so zusteht als hätte ich gearbeitet?

Funfact: Die Stunden für Samstag/Sonntag, wo ich ebenfalls Krank geschrieben war, wurden mir bislang nicht abgezogen.

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen der sich mit der Materie besser auskennt.
Titel: Antw:Entgeltfortzahlung Entgelt für Rufbereitschaft
Beitrag von: Sjuda am 11.09.2025 13:39
Nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 S. 2 TVÖD müsste im Krankheitsfall das Entgelt für die Rufbereitschaft m. E. durch eine Durchschnittsberechnung (letzte 3 Monate) berücksichtigt werden.

Abhängig davon, wie oft man zum Dienst herangezogen wird, kann dabei auch 0 EUR herauskommen.
Titel: Antw:Entgeltfortzahlung Entgelt für Rufbereitschaft
Beitrag von: MoinMoin am 12.09.2025 06:08
Wurde der Dienstplan aufgrund deiner Erkrankung geändert?
Titel: Antw:Entgeltfortzahlung Entgelt für Rufbereitschaft
Beitrag von: Carosschatz am 12.09.2025 07:17
Wurde der Dienstplan aufgrund deiner Erkrankung geändert?

Also ich will mal so antworten: Klar musste er „geändert“ werden da ja irgendjemand immer Dienst haben muss. Allerdings steht das entsprechende Kürzel bei mir auch noch drin. Somit sind an diesem Tag 2 Personen mit entsprechendem Kürzel im Plan drin. Ich betone aber nochmal dass der Plan für März, um den es hier geht, bereits zum 1.2. festgeschrieben wurde. Unser HR hat zwischenzeitlich reagiert und geschrieben hier würde §21 Satz 2 greifen, was ja der Durchschnittsberechnung entspricht. Kann ich nachvollziehen wobei ich noch nicht ganz verstanden habe wie das berechnet wird, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Titel: Antw:Entgeltfortzahlung Entgelt für Rufbereitschaft
Beitrag von: Sjuda am 12.09.2025 11:35
Vermutlich funktioniert das so.

Es werden die letzten drei vollen vorangegangenen Monate betrachtet.

Das sind in deinem Fall bei Erkrankung im März: 02/25, 01/25 und 12/24. Es wird zusammengezählt, was dir in diesen drei Monaten an Entgelt für Rufbereitschaft gezahlt worden ist. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Arbeitstage geteilt, sodass man auf einen durchschnittlichen Tagessatz kommt.

Dieser Tagessatz wird mit der Anzahl der Krankheitstage multipliziert. Dieser Betrag müsste dir dann angerechnet werden.