Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Blinkaa am 12.09.2025 13:06
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Da der zuvor eröffnete Beitrag ( zuletzt Mitte 2024 aktiv) schon geschlossen wurde..
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_11092025/index.php?fbclid=IwY2xjawMw2AVleHRuA2FlbQIxMQABHp0Lxqqz2NIhXPE0zkOVOIFH-P0cb1B7tPt8g0scUfu7SEtLhIgesxIxNpmr_aem_s6HYaD_uwh4D_pWZbKng9g
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Spannend!
Mal schauen, ob das in die nächste Instanz geht oder nur auf den Einzelfall angewandt wird bzw wie sich das generell weiter entwickelt
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Interessant... Wie lange rückwirkend könnte man das ggf. geltend machen?
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Und weiterhin: wenn man Vaterschaftsurlaub bereits beantragt hatte und dieser schon Anfang des Jahres negativ beschieden wurde, ist der Zug dann aus Sicht des Verwaltungsrechts eh bereits abgefahren?
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Vielen Dank für diesen Hinweis/Beitrag! Mein Antrag auf Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt meiner Tochter im letzten Jahr wurde ruhend gestellt. Da werde ich nochmal nachhaken...