Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Blinkaa am 12.09.2025 13:06
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Da der zuvor eröffnete Beitrag ( zuletzt Mitte 2024 aktiv) schon geschlossen wurde..
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_11092025/index.php?fbclid=IwY2xjawMw2AVleHRuA2FlbQIxMQABHp0Lxqqz2NIhXPE0zkOVOIFH-P0cb1B7tPt8g0scUfu7SEtLhIgesxIxNpmr_aem_s6HYaD_uwh4D_pWZbKng9g
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Spannend!
Mal schauen, ob das in die nächste Instanz geht oder nur auf den Einzelfall angewandt wird bzw wie sich das generell weiter entwickelt
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Interessant... Wie lange rückwirkend könnte man das ggf. geltend machen?
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Und weiterhin: wenn man Vaterschaftsurlaub bereits beantragt hatte und dieser schon Anfang des Jahres negativ beschieden wurde, ist der Zug dann aus Sicht des Verwaltungsrechts eh bereits abgefahren?
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Vielen Dank für diesen Hinweis/Beitrag! Mein Antrag auf Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt meiner Tochter im letzten Jahr wurde ruhend gestellt. Da werde ich nochmal nachhaken...
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Ich hatte ja den vorherigen Beitrag eröffnet (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122879.0.html)
Mein Verfahren wurde letztes Jahr aufgrund der Klage ruhend gestellt. Ich werde berichten sobald ich Neuigkeiten vom Gericht erhalte. Es hieß, dass die sich von Amtswegen um das Thema kümmern sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Jetzt läuft also erstmal die Monatsfrist für den Einspruch.
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Ich habe mitte des Jahres normalen Urlaub (15 Werktage) für die Geburt und danach eingereicht.
Ich habe keinen Antrag auf Vaterschaftsurlaub gestellt, da ich dachte, dass das kein Erfolg haben wird.
Wäre es eventuell möglich rückwirkend Vaterschaftsurlaub geltend zu machen?
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https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_11092025/index.php
Mit diesem Urteil sollte es also möglich sein, Vaterschaftsurlaub gewährt zu bekommen.
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Sofern eine rückwirkende Gewährung möglich sein sollte, was gilt als Stichtag?
- Das Inkrafttreten der Richtlinie am 21. Juni 2019
- Die Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit Frist zum 2. August 2022
Dem Urteil zufolge "steht Beschäftigten gegenüber privaten Arbeitgebern kein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu."
Wie sieht es denn mit Tarifbeschäftigten (des Bundes) aus?
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Habe eine kurze Rückmeldung zu dem Thema erhalten. Erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig da Revision eingelegt werden kann. Zweitens sei das Urlaub für Verfahren bei Soldaten nicht von Belang da nur der Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts zuständig sei. Dort seien aber ebenfalls Verfahren anhängig. Mir wurde empfohlen die Ruhendstellung fortzuführen.
Ich habe damals (Jahr 2023) explizit Vaterschaftsurlaub nach der EU Richtlinie beantragt und durch alle Instanzen die ablehnenden Bescheide angefochten. Erst nach Geburt habe ich dann normalen EU eingereicht aber mit der Bemerkung, dass ich ja eigentlich Vaterschaftsurlaub beziehen möchte.
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Hallo miteinander.
Wie erfahre ich nun ob das Urteil rechtskräftig ist?
Weil Revision konnte ja nur bis zum 11.10. eingelegt werden, oder?
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Hallo miteinander.
Wie erfahre ich nun ob das Urteil rechtskräftig ist?
Weil Revision konnte ja nur bis zum 11.10. eingelegt werden, oder?
Ich habe meine Personalstelle auf das Urteil angesprochen. Bei uns ist es bekannt und es hieß man muss hier warten bis etwas von weiter oben geregelt wird, da man nicht weiß ob überhaupt rückwirkend der Urlaub beantragt werden kann (würde mich nämlich rückwirkend betreffen). Für die Kollegen die kurz vor Geburt stehen gibt es deshalb laut unserer Personalstelle auch nix neues, da diese erst darauf warten müssen bis das in ein Gesetz gegossen wurde. Also alles wie immer. Abwarten und Tee trinken...
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Wofür gibt es eigentlich eine Grundsatzabteilung..
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Im Intranet der Bundeszollverwaltung wurde mittlerweile publiziert, dass Anträge an die Personalstellen gestellt werden können/sollen, diese dort bislang aber lediglich gesammelt werden, da es Abstimmungsbedarf zwischen dem BMF, BMI und BMFSFJ zwecks einheitlichen Regelungen gibt. Erst nach entsprechendem Ergebnis der Abstimmungsprozesse können die Anträge beschieden werden.
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im GB BMVg werden Anträge zunächst ruhend gestellt, da man noch immer keine nationale Ermächtigungsgrundlage für entsprechende EU-Richtlinie hat und man die Rechtskraft des Urteils abwarten will.