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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: IchLiebeBeamtentum am 14.09.2025 20:33

Titel: [TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 14.09.2025 20:33
Am 17. November wird ein Forderungsbeschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder von den Mitgliedern der Bundestarifkommission gefasst.
Was glaubt ihr, wird jener identisch mit dem des Bundes vergangenes Jahr sein?
Und wird ein ähnlicher Abschluss wie für den Bund angesichts der derzeitigen Haushaltslagen drin sein?
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Keating am 14.09.2025 21:39
Um es kurz zu machen: Es ist doch völlig egal, was die TV-L bekommen. Bei uns wird es so sein:
Länder werden ihr Lied mit dem Titel "Wir haben kein Geld für euch" singen und die Interessensgruppen-Versager fragen höflich, wie hart sie sich selbst ins Gesicht schlagen sollen, damit die Länder sich nicht auch noch die Hände dreckig machen.

Tut mir leid, aber mit der Frage zur Alimentation im Hintergrund und der Finanzlage vor uns, erwarte ich gar nichts mehr für das Beamtentum.
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 14.09.2025 22:31
Ich denke schon, dass wir ein ähnliches bzw. gleiches Ergebnis wie die Bundesbeamten bekommen werden.
Ich hoffe auf ordentliche Prozente und nicht auf Schnickschnack wie nen Tag mehr frei oder Erhöhung der JSZ was dann bei uns eh nicht durchgesetzt wird.
Ich denke, dass 5,8% für 2 Jahre das mindeste sind, denke, dass es 6% werden und hoffe auf 6,5% oder mehr 🤷‍♂️
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Keating am 14.09.2025 22:52
Ich denke, dass 5,8% für 2 Jahre das mindeste sind, denke, dass es 6% werden und hoffe auf 6,5% oder mehr 🤷‍♂️

Was verleitete dich dazu, genau das zu denken? Die Hoffnung ist die Fortsetzung des Denkens und ergibt deshalb Sinn. Gleichzeitig irritiert mich die Voraussetzung für den Gedanken.
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Reisinger850 am 15.09.2025 06:44
Weil sich das Ergebnis immer an dem TV-ÖD Ergebnis orientiert, was auch logisch ist.
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: HansGeorg am 15.09.2025 07:06
Warte einfach auf den Forderungsbeschluss. Dann halbierst du die prozentuale Zahl und verdoppelst die Laufzeit, schon hast du das Ergebnis. War schon immer so.
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 15.09.2025 16:00
Weil sich das Ergebnis immer an dem TV-ÖD Ergebnis orientiert, was auch logisch ist.
Ja, denke ich auch.
Ich denke, dass wenn es die JSZ nicht in die Forderungen schafft, worauf ich hoffe, dass dann prozentual mehr geht
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: PushPull am 16.09.2025 12:07
Wieso sind eigentlich alle immer so überrascht über die "wir haben kein Geld" Aussage? Gab es jemals in Tarifverhandlungen oder bzgl. Besoldungsfragen ein "uns geht es finanziell super, hier, nehmt eure finanzielle Wertschätzung" seitens Bund/Länder/Kommunen?

Insbesondere mit Beamt*innen kann man es ja machen, weil zumindest die lebenslang Verbeamteten nicht einfach in die freie Wirtschaft wechseln werden. Da spart man lieber Millionen bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen (bei dem Tempo reden wir ja von Jahren) zu Lasten der Stimmung im Beamtentum.

Das fehlende Streikrecht könnte man ja auch umgehen. Was wohl in der Presse los ist, wenn ein ganzes Amt für drei Tage geschlossen werden müsste oder alle Lehrkräfte einer Schule für drei Tage krank wären ...
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Meierheim am 16.09.2025 17:21
Wieso sind eigentlich alle immer so überrascht über die "wir haben kein Geld" Aussage? Gab es jemals in Tarifverhandlungen oder bzgl. Besoldungsfragen ein "uns geht es finanziell super, hier, nehmt eure finanzielle Wertschätzung" seitens Bund/Länder/Kommunen?

Insbesondere mit Beamt*innen kann man es ja machen, weil zumindest die lebenslang Verbeamteten nicht einfach in die freie Wirtschaft wechseln werden. Da spart man lieber Millionen bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen (bei dem Tempo reden wir ja von Jahren) zu Lasten der Stimmung im Beamtentum.

Das fehlende Streikrecht könnte man ja auch umgehen. Was wohl in der Presse los ist, wenn ein ganzes Amt für drei Tage geschlossen werden müsste oder alle Lehrkräfte einer Schule für drei Tage krank wären ...
2016 sagte Angela Merkel "uns ging es noch nie so gut wie heute". Die daraus folgende Wertschätzung zeigte sich dann in einer Erhöhung um 2,4%.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 04.10.2025 22:12
Danke der regen Antworten.
Kenne den schon jemand einen Termin in dieser Sache?
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Egge2206 am 06.10.2025 11:14
Danke der regen Antworten.
Kenne den schon jemand einen Termin in dieser Sache?

was für einen Termin meinst du genau?
den selbst von dir erwähnten 17.11 oder was willst du hören
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: was_guckst_du am 23.10.2025 13:50
Warte einfach auf den Forderungsbeschluss. Dann halbierst du die prozentuale Zahl und verdoppelst die Laufzeit, schon hast du das Ergebnis. War schon immer so.


...und zwischendurch gibts eben Schnittchen und die üblichen Übernachtungen in teuren Herbergen mit abendlichen Umtrünken, damit man irgendwann nach drei o. vier Runden mittags vor der Presse mit ernster Miene behaupten kann, dass der Abschluss zwar schmerzhaft aber unter den gegebenen Umständen doch erfolgreich war, da man diese oder jene Kröte noch hatte abwenden konnen (die Kröten, die von der jeweiligen Verhandlungsseite von vornherein als Streichpunkte vorgesehen waren)...

...dann verabschiedet man sich hinter den Kulissen mit den Worten "bis in zwei Jahren wieder in der Kellerbar"
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Meierheim am 26.10.2025 16:41
Warte einfach auf den Forderungsbeschluss. Dann halbierst du die prozentuale Zahl und verdoppelst die Laufzeit, schon hast du das Ergebnis. War schon immer so.


...und zwischendurch gibts eben Schnittchen und die üblichen Übernachtungen in teuren Herbergen mit abendlichen Umtrünken, damit man irgendwann nach drei o. vier Runden mittags vor der Presse mit ernster Miene behaupten kann, dass der Abschluss zwar schmerzhaft aber unter den gegebenen Umständen doch erfolgreich war, da man diese oder jene Kröte noch hatte abwenden konnen (die Kröten, die von der jeweiligen Verhandlungsseite von vornherein als Streichpunkte vorgesehen waren)...

...dann verabschiedet man sich hinter den Kulissen mit den Worten "bis in zwei Jahren wieder in der Kellerbar"
Nicht zu vergessen dass man den schwarzen Peter an die Angestellten und Beamten weitergibt: "bei dem Organisationsgrad war nicht mehr drin".
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: SAS am 27.10.2025 11:52
Vieleicht als kleiner Hinweis wohin die Forderungen gehen könnten. Die Gewerkschaft für Lehrerinen und Lehrer am Berufskolleg fordert eine Erhöhung um 12 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten!

Schreibt eure Funktionäre also an dass sie sich dieser Forderung anschließen!
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Zerschmetterling am 27.10.2025 14:14
Der nds. Finanzminister Heere zu Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung: „Leichte Aufwärtskorrektur ist kein Grund zur Entwarnung“ 

Als ob man beim Fremdgehen inflagranti erwischt wird und sagt: "Schatz, es ist nicht so wie es aussieht."

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/finanzminister-heere-zu-ergebnissen-der-oktober-steuerschatzung-leichte-aufwartskorrektur-ist-kein-grund-zur-entwarnung-245965.html (https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/finanzminister-heere-zu-ergebnissen-der-oktober-steuerschatzung-leichte-aufwartskorrektur-ist-kein-grund-zur-entwarnung-245965.html)
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Meierheim am 29.10.2025 10:25
Vieleicht als kleiner Hinweis wohin die Forderungen gehen könnten. Die Gewerkschaft für Lehrerinen und Lehrer am Berufskolleg fordert eine Erhöhung um 12 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten!

Schreibt eure Funktionäre also an dass sie sich dieser Forderung anschließen!
Wenn wie geplant der Mindestlohn zum 1.1.2026 um 8% steigen soll ist diese Forderung mehr als angemessen.
Titel: Antw:Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Jockel am 30.10.2025 13:22
Warte einfach auf den Forderungsbeschluss. Dann halbierst du die prozentuale Zahl und verdoppelst die Laufzeit, schon hast du das Ergebnis. War schon immer so.

...dann verabschiedet man sich hinter den Kulissen mit den Worten "bis in zwei Jahren wieder in der Kellerbar"

Die Bar ist im Erdgeschoss. Rechts. :-)
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: clarion am 02.11.2025 08:52
Benefits wie E Bike Leasing und Fitness wurden ja schon bei der letzten Tarifrunde ausgehandelt. In Niedersachsen gibt das aber noch immer nicht.  Man musste ja erst den Markt erkunden und dann Europaweit ausschreiben, und das dauert halt jahrelang.  Ein Trauerspiel.  Da wären mehr Prozente bei der letzten Tarifrunde besser gewesen.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: NWB am 02.11.2025 18:35
Mehr Prozente sind immer besser als so ein Flickwerkmist… kam dann doch jeder selbst entscheiden, ob er sich von dem mehr Geld ein Fahrrad least oder was auch immer.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Ozymandias am 02.11.2025 19:10
Ne ist halt superwichtig, dass die ganzen Minderleister sich Fahrräder leisten können und sich ihre mickrige Freizeit mit noch längerem Weg zur Arbeit kaputt machen.  :-X
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Hefty am 04.11.2025 07:40
ich habe bisher nicht begriffen, welche Vorteile das Fahrradleasing (wenn es denn mal kommt) haben soll. Die angesetzten Preise für die Fahrräder sind 30% höher als bei einem Direktkauf und es gibt keinen Zuschuss vom Dienstherren/Arbeitgeber (außer der Möglichkeit der Entgeltumwandlung).

Ich bin auch eher Team +Prozente  8)
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 04.11.2025 10:55
Das ist für die Angestellten kein Vorteil, jedoch für die Arbeitgeber. Du glaubst doch nicht, dass die Dir etwas gutes wollen.  ;)

Das Leasing wird von deinem Bruttogehalt abgezogen, der Arbeitgeber zahlt somit weniger Sozialabgaben für dich und dient ausschließlich seiner Ersparnis!

Zusätzlich verleiht er sich selber ein grüneres Image
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: derSchorsch am 11.11.2025 11:52
Söder kündigt für Beamtinnen und Beamte in Bayern vorsorglich schon mal eine Nullrunde (für 6 Monate) an.
Das bedeutet effektiv mindestens 10 Monate, eher ein Jahr, wenn ein Ergebnis erst im Frühjahr erzielt wird.

Hier im Video ab ca. Minute 14:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/haushaltsklausur-muss-bayern-wieder-schulden-machen (https://www.br.de/nachrichten/bayern/haushaltsklausur-muss-bayern-wieder-schulden-machen)

Das macht man, Zitat: "als einfach als Signal, dass damit auch Kosten gespart werden können"
Super Signal an die Beamtinnen und Beamten! Wo die Besoldung ja eh schon verfassungswidrig zu niedrig ist. :(
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Der Obelix am 11.11.2025 12:20
Das ist doch die wertschätzung die man sich wünscht.

Mieten steigen
Betreuungskosten steigen
die Krankenversicherung steigt
Nahrungsmittel
Kleidung
Energie

Da spart man am besten an Tariferhöhungen.

Ich wünsche dem Freistaat Bayern ein wunderschön wertschätzendes Urteil vom BVerfG....Dann haben wir sozusagen Gegenseitige Wertschätzung!
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Stefan35347 am 11.11.2025 13:07
Da liest man natürlich auf der Homepage des BBB gar nichts. Wahrscheinlich erfolgt irgendwann eine Beweihräucherung, dass das Ergebnis überhaupt irgendwann vielleicht übernommen wird....
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: SchrödingersKatze am 11.11.2025 15:07
Bayern hat schon beschlossen, dass die Tarifergebnisse erst 6 Monate verzögert übernommen werden.

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-november-2025/

(Gleichzeitig auch Absenkung des Kindesalters für familienpolitische Teilzeit auf 14 Jahre- So wirkt man dem Lehrkräftemangel entgegen. /s)
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 11.11.2025 15:33
Polizei meckert schon

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/134118/6156150
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 11.11.2025 20:08
Beamtenbund Bayern ist auch wenig begeistert

https://www.news4teachers.de/2025/11/soeders-sparhaushalt-schuldenfrei-aber-auf-kosten-vor-allem-der-lehrkraefte/?fbclid=IwY2xjawOAaIxleHRuA2FlbQIxMQBicmlkETFhdDNWQWV1ZmhVcko0QVRCc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHj3kpJQvYpfQ5NDh6SjnQnxWMaXcN2vw9e55YbhM2jxxu8JklxbcxhVqMTGB_aem_rP9qcg7v0opjcKe0ZUBifQ
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: nero am 11.11.2025 20:22
Mal als Vergleich. Seit 2020 sind die Renten um 23% gestiegen. Unsere Besoldung um 18%. Für nächstes Jahr wird schon wieder mit Werten über 3% um sich geschmissen. Und uns will man mit Nullrunden abspeisen.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: derSchorsch am 12.11.2025 04:02
Es lohnt sich, das Video noch ein bisschen weiter anzusehen. Bei ca. Minute 17 erklärt Söder, dass man sich nochmal darauf geeinigt hat, dass es keine Mehrarbeit bis 28 gibt.
Da haben wir ja nochmal "Glück" gehabt. Gleichzeitig klingt es wie eine Drohung.

Was mit 28 gemeint ist? Bis zum Jahr 2028? Bis zum 28. Lebensjahr oder 28. Dienstjahr?  8)
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: PetH44 am 12.11.2025 06:51
Vom Koalitionspartner hört man hier nichts. Wo sind denn die freien Wähler als Verbündeten des einfachen Beamten?

Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: derSchorsch am 12.11.2025 08:01
Vom Koalitionspartner hört man hier nichts. Wo sind denn die freien Wähler als Verbündeten des einfachen Beamten?

Die haben im Kabinett doch schon zugestimmt. Aiwanger war auch bei der Pressekonferenz vorne mit dabei.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Stefan35347 am 12.11.2025 09:37
Aiwanger sind doch Beamte nicht wichtig. Und kleine schon gar nicht. Wer kommt auf so etwas?
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Finanzer am 12.11.2025 10:11
Vom Koalitionspartner hört man hier nichts. Wo sind denn die freien Wähler als Verbündeten des einfachen Beamten?

Selten so gelacht
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 12.11.2025 13:58
Söder kündigt für Beamtinnen und Beamte in Bayern vorsorglich schon mal eine Nullrunde (für 6 Monate) an.
Das bedeutet effektiv mindestens 10 Monate, eher ein Jahr, wenn ein Ergebnis erst im Frühjahr erzielt wird.

Hier im Video ab ca. Minute 14:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/haushaltsklausur-muss-bayern-wieder-schulden-machen (https://www.br.de/nachrichten/bayern/haushaltsklausur-muss-bayern-wieder-schulden-machen)

Das macht man, Zitat: "als einfach als Signal, dass damit auch Kosten gespart werden können"
Super Signal an die Beamtinnen und Beamten! Wo die Besoldung ja eh schon verfassungswidrig zu niedrig ist. :(

Ist bei 1,8 Prozent gestaffelt auf 2 Jahre dann auch nicht mehr schlimm.
Aber vielleicht schafft Wernicke ein Wunder?
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Johnsmith am 12.11.2025 14:25
Bemerkenswert und beunruhigend finde ich vor allem, dass ausgerechnet Bayern insoweit vorprescht.

Denn bei den vergangenen Besoldungsrunden waren die Bayern im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern immer (mit) die ersten, die eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme ausgerufen haben, teils unter Zugabe eines „Bayern-Bonus“…
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Meierheim am 12.11.2025 15:19
Bemerkenswert und beunruhigend finde ich vor allem, dass ausgerechnet Bayern insoweit vorprescht.

Denn bei den vergangenen Besoldungsrunden waren die Bayern im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern immer (mit) die ersten, die eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme ausgerufen haben, teils unter Zugabe eines „Bayern-Bonus“…
Dennoch steht Bayern bereits jetzt im Vergleich ziemlich schlecht da, insbesondere wenn man in Gegenden mit einem niedrigen Ortszuschlag lebt.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 12.11.2025 15:38
Wenn Bayern jetzt schon vorprescht, werden sich wohl sehr viele andere Bundesländer daran orientieren.
Geteiltes Leid ist halbes Leid.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Umzug 1 am 12.11.2025 16:59
Dann bin ich mal gespannt, wie der Abschluss ausfällt.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: AR76 am 13.11.2025 12:01
Im März 2026 sind Landtagswahlen in Bayern. Hätte nicht gedacht, dass der Söder so dumm ist, vorher das mit den 6 Monaten bekannt zu geben. Da bestimmt die Verhandlungen dann noch laufen.
Lebe zwar nicht in Bayern - aber ihr habt es mit in der Hand...stimmt entsprechend ab....Wobei richtige Alternativen gibt es kaum bis gar nicht, wenn man sich das Gehampel der Ampel *sic* und jetzt der Koalition anschaut.
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: SchrödingersKatze am 13.11.2025 12:05
Leider micht, Landtag ist erst wieder 2028 dran. Nächstes Jahr sind Kommunalwahlen. Aber vielleicht wird dann vor 2028 das hoffentlich diesjährige des BVerfG umgesetzt, um das als große Tat zu verkaufen?
Titel: Antw:[Allg] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: was_guckst_du am 14.11.2025 11:50
...soweit ich mich richtig erinnere, gab es mal vor ein paar Jahren in NRW ein verfassungsgerichtliches Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW, das dahingehend entschieden wurde, dass die zuvor von der Landesregierung erfolgte Entscheidung, eine zeitliche Verschiebung bzw. Absenkung der Übernahme des TV-L Ergebnisses vorzunehmen, zurückgenommen werden musste, mit der Folge, dass seitdem immer die Ergebnisse 1:1 übernommen wurden...

...dieses Verfahren wurde seinerzeit von der damaligen Opposition im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens eingeleitet. Das diese Opposition in den Jahren zuvor die Landesregierung stellte und die Besoldungen ebenfalls zeitlich verschoben hatte, ist nicht mehr als ein bekanntes Possenspiel der Politik...den Beamten konnte es letztendlich egal sein...
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Admin am 15.11.2025 17:37
²Moderatoren:
Wir belassen diesen Thread im Forum der Landesbeamten, da es viele Themen zur laufenden Tarifrunde gibt, die aus Sicht eines Beamten andere Schwerpunkte besitzen oder sich anders darstellen als aus Sicht eines Tarifbeschäftigten.

Die Diskussion der Tarifbeschäftigten findet hier statt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127134.0.html
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 16.11.2025 13:11
Ich hoffe auf ordentliche prozentuale Erhöhungen…denke nicht, dass eine erhöhte JSZ auf uns übertragen werden würde.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 16.11.2025 14:33
Was sollte deines Ermessens mindestens rausspringen?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 16.11.2025 15:04
Da bei uns die JSZ wohl rausfällt 0,2% pro Erhöhungsschritt.

Also einmal 3,2% und einmal 3,0%

Ansonsten wird es vom Ergebnis her dasselbe wie beim TVÖD wohl sein.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 16.11.2025 18:37
Was, wenn wir mal wieder unter dem Ergebnis des Bundes bleiben?
Wird man wie in der Vergangenheit so oft die Pille abermals schlucken?
In meiner Abteilung interessiert sich nebst meiner Wenigkeit nur eine Person dafür.
Bei so wenig Interesse hat der Arbeitgeber leichtes Spiel.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: lotsch am 17.11.2025 21:56
Berlin, 17. November 2025 – Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben heute in Berlin ihre Forderungen für die anstehende Länder-Tarifrunde beschlossen. Sie fordern eine Entgeltsteigerung um 7 Prozent, mindestens aber um 300 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Rheini am 18.11.2025 06:23
Und Übernahme auf die Beamten.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: HansGeorg am 18.11.2025 06:25
Berlin, 17. November 2025 – Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben heute in Berlin ihre Forderungen für die anstehende Länder-Tarifrunde beschlossen. Sie fordern eine Entgeltsteigerung um 7 Prozent, mindestens aber um 300 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Und das Ergebnis wird dann sein 3,5% auf 24 Monate, wie immer.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: AR76 am 18.11.2025 17:51
Laut Presse ist vor der dritten Runde kein Ergebnis zu erwarten.

Da würde sich dann wieder die viel zitierte Wertschätzung aller Mitarbeitenden zeigen.

Warum auch in der ersten Runde das Ergebnis vom Bund anbieten - wäre ja zu einfach, obwohl es wohl das Minimum sein muss. Aber lieber nix anbieten, zwei Mal kommen, jammern für die Öffentlichkeit und gehen. Beim dritten Mal dann bisschen was anbieten.

Ich kann gar nicht so viel speien wie ich möchte.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Umzug 1 am 18.11.2025 21:44
Auf die Bundesbeamten erfolgte eine systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses. Hoffe, das dies den Beamten in den Ländern erspart bleibt und eine zeit- und wirkungsgleiche  Übertragung erfolgt.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: CK7985 am 18.11.2025 23:40
Auf die Bundesbeamten erfolgte eine systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses. Hoffe, das dies den Beamten in den Ländern erspart bleibt und eine zeit- und wirkungsgleiche  Übertragung erfolgt.

Sonderlich viel Spielraum haben die Länder doch gar nicht, denen die Besoldungsgesetze schon jetzt von den Gerichten um die Ohren gehauen werden. Willkür und Gutdünken nach Haushaltslage früherer Jahre sind damit definitiv extreme Grenzen gesetzt. Am Ende dürfen die Länder dann rückwirkend kräftig nachzahlen.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Neuer12 am 19.11.2025 09:20
Auf die Bundesbeamten erfolgte eine systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses. Hoffe, das dies den Beamten in den Ländern erspart bleibt und eine zeit- und wirkungsgleiche  Übertragung erfolgt.

Sonderlich viel Spielraum haben die Länder doch gar nicht, denen die Besoldungsgesetze schon jetzt von den Gerichten um die Ohren gehauen werden. Willkür und Gutdünken nach Haushaltslage früherer Jahre sind damit definitiv extreme Grenzen gesetzt. Am Ende dürfen die Länder dann rückwirkend kräftig nachzahlen.

So ist zumindest die Hoffnung. :)
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: WikingerBrot am 20.11.2025 07:22
Jedes Land ist doch für sich selbst zuständig oder nicht?
Zahlt denn NRW nicht schon genug?
Nur weil in Berlin jetzt gewonnen wurde, heißt dass doch nicht dass andere Länder automatisch mit gewonnen haben  ;)
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: nero am 20.11.2025 08:18
Ich glaub gewonnen haben alle, die Frage ist nur wieviel. Die Einen mehr, die Anderen weniger. Meine überschlägige Berechnung für NRW ergab zumindest für A9 inkl. Familienzuschlag für 2 Kinder Mietstufe 2 ergab eine vierstellige Differenz zum 80% Median.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: WikingerBrot am 20.11.2025 08:23
Also verstehe ich das richtig, dass die Berechnung nur für Familien mit mindestens 2 Kinder gilt?
Der Beamte der Junggeselle ist bleibt auf der Strecke weil er zu viel verdient?  :o

Und wie hast du das berechnet für NRW bzw. welche Werte und welche Formel hast du genommen?
Vielen lieben Dank schon mal!
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: nero am 20.11.2025 09:06
Also verstehe ich das richtig, dass die Berechnung nur für Familien mit mindestens 2 Kinder gilt?
Der Beamte der Junggeselle ist bleibt auf der Strecke weil er zu viel verdient?  :o

Und wie hast du das berechnet für NRW bzw. welche Werte und welche Formel hast du genommen?
Vielen lieben Dank schon mal!
Hab meine überschlägige Berechnung in den anderen Thread gepostet:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg429194.html#msg429194
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Kreuzschiene am 21.11.2025 07:01
Berlin, 17. November 2025 – Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben heute in Berlin ihre Forderungen für die anstehende Länder-Tarifrunde beschlossen. Sie fordern eine Entgeltsteigerung um 7 Prozent, mindestens aber um 300 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Und das Ergebnis wird dann sein 3,5% auf 24 Monate, wie immer.

Ich fürchte, dass es eher auf 2,8% auf 2,5 Jahre hinauslaufen wird.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 21.11.2025 09:00
Ist es nicht in weiten Teilen unerheblich? Denn es müssen ja in Zukunft für die Erhöhung jähliche Werte wie Tariflohnindex, Nominallohnindex und Inflation herangezogen werden?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Knarfe1000 am 21.11.2025 15:02
Ist es nicht in weiten Teilen unerheblich? Denn es müssen ja in Zukunft für die Erhöhung jähliche Werte wie Tariflohnindex, Nominallohnindex und Inflation herangezogen werden?
Bei Beamten ja.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: MasterNoname89 am 21.11.2025 17:05
Nach meinem Kenntnisstand erwächst der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation aufgrund des Abstandsgebotes zur Grundsicherung, was durch das BVerfG mit 15 % definiert wurde. Diese 15% wurden zum Teil und insbesondere durch die Besoldung der Beamten der niedrigsten Besoldungsgruppen mit Familie unterschritten, weshalb die Besoldung als "verfassungswidrig" gilt.

Dass dadurch auch die höheren Besoldungsgruppen "profitieren" liegt am Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, da man entsprechend seines Amtes angemessen zu alimentieren ist und somit eine A6 immer besser gestellt sein muss als A5, A7 als A6 usw. ...


Hinsichtlich Mindestlohn, Tarif- und Nominallohnindex ist mir bisher kein "Mindestabstand" bekannt und damit erzeugt dies keinen Anspruch auf Besoldungserhöhung. Oder wurde in dem neuen Urteil auch dazu Bezug genommen?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Lord of the Vast am 21.11.2025 19:08
Nach meinem Kenntnisstand erwächst der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation aufgrund des Abstandsgebotes zur Grundsicherung, was durch das BVerfG mit 15 % definiert wurde. Diese 15% wurden zum Teil und insbesondere durch die Besoldung der Beamten der niedrigsten Besoldungsgruppen mit Familie unterschritten, weshalb die Besoldung als "verfassungswidrig" gilt.

Dass dadurch auch die höheren Besoldungsgruppen "profitieren" liegt am Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, da man entsprechend seines Amtes angemessen zu alimentieren ist und somit eine A6 immer besser gestellt sein muss als A5, A7 als A6 usw. ...

Hinsichtlich Mindestlohn, Tarif- und Nominallohnindex ist mir bisher kein "Mindestabstand" bekannt und damit erzeugt dies keinen Anspruch auf Besoldungserhöhung. Oder wurde in dem neuen Urteil auch dazu Bezug genommen?

Die 15%-Rechtsprechung ist Geschichte.. es gibt jetzt eine ganz neue Prüfsystematik. Hier eine Zusammenfassung: https://grafkerssenbrock.com/bverfg-besoldung-der-berliner-landesbeamten-besoldungsordnung-a-im-zeitraum-2008-bis-2020-weit-ueberwiegend-verfassungswidrig
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: MasterNoname89 am 21.11.2025 21:31
Nach dieser Übersicht (vielen Dank dafür) bin ich hin und hergerissen, ob das nun eine Verbesserung darstellt oder eher nicht?!

Das Medianäquivalenzeinkommen dürfte ja sicherlich irgendwo offiziell einsehbar sein. Die Werte die mir Google ausgespuckt hat empfinde ich als etwas niedrig, wenn man davon noch 20% abziehen muss ???

Weiterhin finde ich es fragwürdig, wenn dadurch regionale Unterschiede entstehen, die vermutlich nicht unerheblich ausfallen. Immerhin macht Beamter A in Bundesland XY das selbe wie Beamter B in WZ, allerdings sind die Einkommen in XY aufgrund Großindustrie usw. deutlich höher als in WZ was auch Auswirkungen auf den dortigen Median hat. Daraus resultiert, dass A erheblich besser gestellt wird als B, wobei B dieselben Risiken auf sich nehmen muss wie A z.B. Polizei, Feuerwehr, etc.

Wie verhält es sich dann mit den Bundesbeamten, die theoretisch sowohl in XY als auch in WZ beschäftigt werden können? Es wird ja nicht 16 Bundesbesoldungstabellen geben werden.

Hat jemand schon einmal Vergleichswerte für 80% Median und GS + 15% irgendwo ausgerechnet und aufgelistet?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: ultranoob am 21.11.2025 22:27
Böswilliger Dienstherr hat es sehr schön runtergebrochen:

Ermittlung der Bezugsgröße, abgeleitet aus dem Beschluss des BVerfG.

Vorabprüfung: Mindesbesoldung (Prekaritätsschwelle)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet mit einer Modellfamilie, um zu prüfen, ob das Gehalt eines Beamten verfassungsgemäß ist. 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Diese Konstellation ist bewusst gewählt, weil das klassische Leitbild des Besoldungsrechts war: Ein Beamter in der Eingangsstufe soll als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie eigenständig amtsangemessen ernähren können.

-   Beamter (Alleinverdiener)
-   Ehepartner ohne eigenes Einkommen
-   1 Kind unter 14
-   1 Kind ab 14

Wie daraus die „Bezugsgröße“ entsteht (Äquivalenzskala):
https://de.wikipedia.org/wiki/OECD-Skala

Damit man Haushalte vergleichen kann, arbeitet man mit der modifizierten OECD-Äquivalenzskala. Die setzt jedem Haushaltsmitglied ein „Gewicht“ zu:

   •   1. erwachsene Person: 1,0
   •   jede weitere erwachsene Person oder Person ab 14: 0,5
   •   jedes Kind unter 14: 0,3

Für unsere 4-K-Beamtenfamilie heißt das:

   •   Beamter: 1,0
   •   Ehepartner: 0,5
   •   Kind unter 14: 0,3
   •   Kind ab 14: 0,5

Gesamtgewicht: 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3

Wie die 80-%-Schwelle (Mindestniveau) berechnet wird
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

Man nimmt das Median-Äquivalenzeinkommen pro Kopf aus der Statistik und multipliziert es mit 2,3, um das Median-Einkommen für genau diese Familienkonstellation zu bekommen.

1.   Aus dem Mikrozensus / den amtlichen Daten wird das → Median-Äquivalenzeinkommen pro Äquivalenzeinheit genommen.
2.   Dieses wird mit dem Faktor 2,3 multipliziert → ergibt das Median-Nettoeinkommen für eine Familie: Beamter + Partner + 1 Kind <14 + 1 Kind ≥14.
3.   Dann zieht Karlsruhe die Prekaritätsgrenze bei 80 % dieses Wertes: → Median (Familie) × 0,8 = Mindest-Nettoeinkommen

Das ist die unterste Grenze, unter der das Gehalt dieser Modellfamilie nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Was auf der Beamtenseite gerechnet wird
Auf der anderen Seite wird berechnet, was bei dieser Beamtenfamilie tatsächlich unterm Strich ankommt:

Bruttogehalt (unterste Stufe der Besoldungsgruppe)
+ Familienzuschlag (Ehepartner + Kind <14 + Kind ≥14)
 – Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirche)
 – Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung (AN Anteil PKV, PPV)
 + Kindergeld für 2 Kinder

Ergebnis: Nettoeinkommen der 4-K-Beamtenfamilie.

Dann wird verglichen:
Liegt dieses Netto mindestens bei 80 % des gesellschaftlichen Medianwerts (für so eine 4-K-Familie)? Wenn nein → Gebot der Mindestbesoldung verletzt → Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG.

Gilt das auch für Single-Beamte?
Ja – aber nicht als eigene, getrennte Rechnung, sondern über das System:
-   Das Gericht prüft die unterste Besoldungsgruppe an der 4-K-Familie.
-   Wenn diese Modellfamilie unter die 80-%-Schwelle fällt, ist die Besoldung dieser gesamten Gruppe verfassungswidrig zu niedrig.
-   Wird korrigiert, profitieren alle in dieser Besoldungsgruppe – also auch der Single-Beamte.

(Ein Single hätte nach der Äquivalenzskala nur Gewicht 1,0 statt 2,3.)

Kurz:
•   Die Rechnerei läuft mit der 4-K-Familie (1 Kind <14, 1 Kind ≥14).
•   Das verfassungsrechtliche Schutzniveau, das Karlsruhe daraus ableitet, gilt für alle Beamten – auch für Singles.

Berechnungen:

Vorabprüfung Mindestbesoldung
((Äquivalenzfaktor für o.g. vierköpfige Familie: s = 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3))
((Median-Äquivalenzeinkommen für o.g. vierköpfige Familie:
M4P = M (Median) x s (Äquivalenzfaktor) = M x 2,3))
((Prekariatsschwelle 80%: 0,8 x M4P)) (Als Faktor: 0,8 * 2,3 = 1,84 * M)
((Jahresbruttobesoldung: Bnetto = Bbrutto – Steuern – KV/PPV + Kindergeld))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto <= Schwelle -> verfassungswidrig))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto >= Schwelle -> Fortschreibungsprüfung)) !!!
((Relative Anzeige Prekariatsschwelle: (Bnetto – Schwelle) / Schwelle * 100))

Die Fortschreibungsprüfung findet dann statt, wenn die Schwelle nicht unterschritten ist.

Fortschreibungsprüfung
Die Vorabprüfung mit der 4-K-Familie beantwortet nur eine „Unterkante“-Frage:
Reicht die Besoldung in diesem Jahr für eine typische Beamtenfamilie aus – ja oder nein? Die Fortschreibungsprüfung denkt weiter: Wie hat sich die Besoldung über die Jahre hinweg im Vergleich zur Umwelt entwickelt? Also: Nicht nur „springst du über die 80 %-Latte“, sondern auch:

-   Läufst du im Langstreckenlauf mit den Tarifbeschäftigten,
-   den Nominallöhnen insgesamt
-   und den Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisen) mit?
-   Bleiben Abstände zwischen Besoldungsgruppen gewahrt?

Dafür arbeitet Karlsruhe mit Indizes und vier Parametern:

(B) Besoldungsindex (Beamtenbesoldungsentwicklung)
(T) Tariflohnindex (TVöD/TV-L-Entgeltentwicklung)
(N) Nominallohnindex (Entwicklung der Löhne/Gehälter in der Gesamtwirtschaft)
(V) Verbraucherpreisindex (Entwicklung der Verbraucherpreise (Inflation))

T, N, V = Parameter 1-3 !

Damit man Entwicklungen über Jahrzehnte vergleichen kann, wird alles auf ein gemeinsames Basisjahr (1996) gesetzt. Grundidee Indexrechnung: Basisjahr 1996 wird auf 100 Punkte gesetzt. Wenn die Größe später steigt, steigt der Index; wenn sie fällt, fällt der Index.

Formel: Index = 100 x (Wert /Wert 1996) (Wert von heute in % im Vergleich zu 1996)

Bildung der Indizes:

Besoldungsindex
Jahresbruttobesoldung im Jahr (t):
(Grundgehalt (Endstufe) + allgemeine Zulagen (keine funktionszulagen)) / Jahresbruttobesoldung 1996 in dieser Gruppe * 100

Tariflohnindex
Jahresvergütung aus einer vergleichbaren TV-Gruppe (wieder Endstufe), formel wie bei Besoldungsindex.

Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex genauso, jeweils mit den gesamtwirtschaftlichen Preis-Daten aus der Statistik. Ergibt vier Kurven auf einer Zeitachse, alle bei „Basis 100“ startend.
Wie stark hinkt die Besoldung hinterher?

Beispielhaft Formeln:

Abweichung Tariflohn = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100
Abweichung Nominallohn = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100
Abweichung Verbraucherpreisindex = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100

1.   Differenz Bilden: Wie viele Indexpunkte liegt die Besoldung hinter dem Tariflohn zurück?
2.   Wie groß ist diese Lücke im Verhältnis zum Tarifindex?
3.   In Prozent ausdrücken.

Interpretation:

Positiver Wert: Besoldung < Vergleichsindex → Besoldung hinkt hinterher.
0 %: Besoldung entwickelt sich exakt wie Vergleichsindex.
Negativer Wert: Besoldung läuft besser als Vergleichsindex.

Die 5% Schwelle

Das Bundesverfassungsgericht zieht eine Toleranzgrenze: Wenn die Besoldung leicht hinterherläuft, ist das noch kein Verfassungsverstoß. Schwelle: Wenn die Besoldung mindestens 5 % hinter einer Vergleichsgröße zurückbleibt, gilt der Parameter als „gerissen“.

Rechnerisch:
Abweichung jeweils >= 5%

Dann sagt Karlsruhe sinngemäß:„Hier ist über einen langen Zeitraum systematisch zu wenig getan worden.“ Jeder dieser drei Fälle ist dann ein eigener Alarm-Parameter.

Abstandsgebot

Der vierte Parameter (Abstandsgebot) ist etwas „weicher“, aber inhaltlich klar: Bleiben die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt? Rechnerisch prüfst du nicht mehr „Index vs. Index“, sondern: Wie groß ist z.B. das Grundgehaltsplus von A 9 zu A 10 im Jahr 1996? Und wie sieht derselbe Abstand 2010, 2015, 2020 aus? Wenn sich die Abstände deutlich verengen oder verdrehen (untere Gruppen holen fast auf, mittlere geraten unter Druck, obere werden „ausgedünnt“), kann das ein Verstoß gegen das Abstandsgebot sein.

Zusätzlich:
Wenn unten eine Besoldungsgruppe schon die Mindestbesoldung reißt,
aber oben nichts passiert, kann das mittelbar auch das Abstandsgebot verletzen,
weil die gesamte Struktur nach unten gedrückt wird. Das Gericht formuliert hierfür keine „5-%-Formel“, sondern nutzt dieses Kriterium bewertend als 4. Parameter.

Gesamtschau

Wenn du die vier Parameter geprüft hast, kommt die Entscheidungslogik:

Mindestens 2 Parameter gerissen
→ starke Vermutung für verfassungswidrige Unteralimentation in diesem Jahr / dieser BesGr.

0 Parameter gerissen
→ Vermutung, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist.

Genau 1 Parameter gerissen
→ „Grauzone“ → Vertiefte wertende Prüfung (Haushaltslage, Attraktivität des Dienstes, Sonderzulagen etc.).

Damit verbindet Karlsruhe die rechnerische Seite (Indizes, 5-%-Grenze) mit einer juristischen Wertung.

Berechnungen: Fortschreibungsprüfung

Indizes:
((Besoldungsindex: B(t) = 100 * Besoldung(t) / Besoldung(1996)))
((Tariflohnindex: T(t) = 100 * Tariflohn(t) / Tariflohn(1996)))
((Nominallohnindex: N(t) = 100 * Nominallohn(t) / Nominallohn(1996)))
((Verbraucherpreisindex: V(t) = 100 * Verbraucherpreise(t) / Verbraucherpreise(1996)))

Abweichungen:
((Abweichung Tariflohn: Abw_T(t) = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100))
((Abweichung Nominallohn: Abw_N(t) = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100))
((Abweichung Verbraucherpreise: Abw_V(t) = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100))

5-%-Kriterium:
((Parameter 1 erfüllt: Abw_T(t) >= 5))
((Parameter 2 erfüllt: Abw_N(t) >= 5))
((Parameter 3 erfüllt: Abw_V(t) >= 5))

4. Parameter (Abstandsgebot):
((Parameter 4 erfüllt, wenn:
– Abstände zwischen BesGr im Zeitverlauf deutlich schrumpfen oder
– Mindestbesoldung in unteren Gruppen unterschritten wird und oben nichts nachgezogen wird))

Gesamtschau:
((Wenn mind. 2 Parameter erfüllt → Vermutung Unteralimentation))
((Wenn 0 Parameter erfüllt → Vermutung Verfassungsgemäßheit))
((Wenn genau 1 Parameter erfüllt → vertiefte wertende Prüfung))

DIESE AUFSTELLUNG IST NICHT ABSCHLIEßEND, HAT KEIN ANSPRUCH AUF RICHTIGKEIT UND UNTERLIEGT DER FORTLAUFENDEN KORREKTUR NACH HINWEISEN!!

LG

BÖSWILLIGER DIENSTHERR

Folgt man dem, ergibt sich für 2024 in NRW Folgendes:

MÄE = 2.150 Euro

2.150 x 2,3 x 80 % = 3.956 Euro (netto!) für einen A5 Beamten in Steuerklasse 3

(Natürlich müsste noch PKV und Kindergeld gegengerechnet werden; wird der Einfachheit halber jedoch weggelassen.)

Aktuell liegt der Nettobetrag für einen Single-A5-Beamten in NRW bei hypothetischer Steuerklasse 3 bei knapp 2.900 Euro, also knapp 1.000 Euro unter den oben errechneten 3.956 Euro. (Wobei ich auch hier wieder die PKV nicht berücksichtigt habe.) Ein A5-Beamter mit Frau und zwei Kindern in Mietstufe 1 bekommt gegenwärtig netto knapp 3.400 raus, also auch noch 500 Euro weniger.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Reisinger850 am 22.11.2025 11:05
Hier bleibt die Frage, ob diese 500€ (angenommen auch für die letzten Jahre) für alle nachgezahlt werden oder ob in jener Besoldungsgruppe einfach mit den Nachzahlungen gestoppt wird, wo diese 80% erreicht werden.

Um das Abstandsgebot nicht zu verletzten, müssten in einer gerechten Beamtenwelt doch alle 500 netto monatlich nachgezahlt bekommen...die 500€ netto für A5 sind als Fehlbetrag doch durchaus realistisch.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: MasterNoname89 am 22.11.2025 11:08
Danke für die Übersicht.

Okay, also scheint die Besoldung rückwirkend betrachtet ja überall nicht amtsangemessen gewesen zu sein. Wenn man bedenkt, dass die 80 % des Medians für eine 4-Köpfige Familie herangezogen wird und dabei der Vergleich zum Beamten der niedrigsten Besoldungsgruppe stattfindet.

Zumindest komme ich bei einer groben Berechnung ohne PKV und Kindergeld in Sachsen in den letzten Jahren darauf, dass da ein Unterschied von mehreren hundert Euro vorliegt.

Da wird es ja spannend, auch in Bezug auf die aktuellen Haushalte länderübergreifend.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: WikingerBrot am 22.11.2025 15:49
Böswilliger Dienstherr hat es sehr schön runtergebrochen:

Ermittlung der Bezugsgröße, abgeleitet aus dem Beschluss des BVerfG.

Vorabprüfung: Mindesbesoldung (Prekaritätsschwelle)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet mit einer Modellfamilie, um zu prüfen, ob das Gehalt eines Beamten verfassungsgemäß ist. 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Diese Konstellation ist bewusst gewählt, weil das klassische Leitbild des Besoldungsrechts war: Ein Beamter in der Eingangsstufe soll als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie eigenständig amtsangemessen ernähren können.

-   Beamter (Alleinverdiener)
-   Ehepartner ohne eigenes Einkommen
-   1 Kind unter 14
-   1 Kind ab 14

Wie daraus die „Bezugsgröße“ entsteht (Äquivalenzskala):
https://de.wikipedia.org/wiki/OECD-Skala

Damit man Haushalte vergleichen kann, arbeitet man mit der modifizierten OECD-Äquivalenzskala. Die setzt jedem Haushaltsmitglied ein „Gewicht“ zu:

   •   1. erwachsene Person: 1,0
   •   jede weitere erwachsene Person oder Person ab 14: 0,5
   •   jedes Kind unter 14: 0,3

Für unsere 4-K-Beamtenfamilie heißt das:

   •   Beamter: 1,0
   •   Ehepartner: 0,5
   •   Kind unter 14: 0,3
   •   Kind ab 14: 0,5

Gesamtgewicht: 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3

Wie die 80-%-Schwelle (Mindestniveau) berechnet wird
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

Man nimmt das Median-Äquivalenzeinkommen pro Kopf aus der Statistik und multipliziert es mit 2,3, um das Median-Einkommen für genau diese Familienkonstellation zu bekommen.

1.   Aus dem Mikrozensus / den amtlichen Daten wird das → Median-Äquivalenzeinkommen pro Äquivalenzeinheit genommen.
2.   Dieses wird mit dem Faktor 2,3 multipliziert → ergibt das Median-Nettoeinkommen für eine Familie: Beamter + Partner + 1 Kind <14 + 1 Kind ≥14.
3.   Dann zieht Karlsruhe die Prekaritätsgrenze bei 80 % dieses Wertes: → Median (Familie) × 0,8 = Mindest-Nettoeinkommen

Das ist die unterste Grenze, unter der das Gehalt dieser Modellfamilie nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Was auf der Beamtenseite gerechnet wird
Auf der anderen Seite wird berechnet, was bei dieser Beamtenfamilie tatsächlich unterm Strich ankommt:

Bruttogehalt (unterste Stufe der Besoldungsgruppe)
+ Familienzuschlag (Ehepartner + Kind <14 + Kind ≥14)
 – Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirche)
 – Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung (AN Anteil PKV, PPV)
 + Kindergeld für 2 Kinder

Ergebnis: Nettoeinkommen der 4-K-Beamtenfamilie.

Dann wird verglichen:
Liegt dieses Netto mindestens bei 80 % des gesellschaftlichen Medianwerts (für so eine 4-K-Familie)? Wenn nein → Gebot der Mindestbesoldung verletzt → Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG.

Gilt das auch für Single-Beamte?
Ja – aber nicht als eigene, getrennte Rechnung, sondern über das System:
-   Das Gericht prüft die unterste Besoldungsgruppe an der 4-K-Familie.
-   Wenn diese Modellfamilie unter die 80-%-Schwelle fällt, ist die Besoldung dieser gesamten Gruppe verfassungswidrig zu niedrig.
-   Wird korrigiert, profitieren alle in dieser Besoldungsgruppe – also auch der Single-Beamte.

(Ein Single hätte nach der Äquivalenzskala nur Gewicht 1,0 statt 2,3.)

Kurz:
•   Die Rechnerei läuft mit der 4-K-Familie (1 Kind <14, 1 Kind ≥14).
•   Das verfassungsrechtliche Schutzniveau, das Karlsruhe daraus ableitet, gilt für alle Beamten – auch für Singles.

Berechnungen:

Vorabprüfung Mindestbesoldung
((Äquivalenzfaktor für o.g. vierköpfige Familie: s = 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3))
((Median-Äquivalenzeinkommen für o.g. vierköpfige Familie:
M4P = M (Median) x s (Äquivalenzfaktor) = M x 2,3))
((Prekariatsschwelle 80%: 0,8 x M4P)) (Als Faktor: 0,8 * 2,3 = 1,84 * M)
((Jahresbruttobesoldung: Bnetto = Bbrutto – Steuern – KV/PPV + Kindergeld))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto <= Schwelle -> verfassungswidrig))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto >= Schwelle -> Fortschreibungsprüfung)) !!!
((Relative Anzeige Prekariatsschwelle: (Bnetto – Schwelle) / Schwelle * 100))

Die Fortschreibungsprüfung findet dann statt, wenn die Schwelle nicht unterschritten ist.

Fortschreibungsprüfung
Die Vorabprüfung mit der 4-K-Familie beantwortet nur eine „Unterkante“-Frage:
Reicht die Besoldung in diesem Jahr für eine typische Beamtenfamilie aus – ja oder nein? Die Fortschreibungsprüfung denkt weiter: Wie hat sich die Besoldung über die Jahre hinweg im Vergleich zur Umwelt entwickelt? Also: Nicht nur „springst du über die 80 %-Latte“, sondern auch:

-   Läufst du im Langstreckenlauf mit den Tarifbeschäftigten,
-   den Nominallöhnen insgesamt
-   und den Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisen) mit?
-   Bleiben Abstände zwischen Besoldungsgruppen gewahrt?

Dafür arbeitet Karlsruhe mit Indizes und vier Parametern:

(B) Besoldungsindex (Beamtenbesoldungsentwicklung)
(T) Tariflohnindex (TVöD/TV-L-Entgeltentwicklung)
(N) Nominallohnindex (Entwicklung der Löhne/Gehälter in der Gesamtwirtschaft)
(V) Verbraucherpreisindex (Entwicklung der Verbraucherpreise (Inflation))

T, N, V = Parameter 1-3 !

Damit man Entwicklungen über Jahrzehnte vergleichen kann, wird alles auf ein gemeinsames Basisjahr (1996) gesetzt. Grundidee Indexrechnung: Basisjahr 1996 wird auf 100 Punkte gesetzt. Wenn die Größe später steigt, steigt der Index; wenn sie fällt, fällt der Index.

Formel: Index = 100 x (Wert /Wert 1996) (Wert von heute in % im Vergleich zu 1996)

Bildung der Indizes:

Besoldungsindex
Jahresbruttobesoldung im Jahr (t):
(Grundgehalt (Endstufe) + allgemeine Zulagen (keine funktionszulagen)) / Jahresbruttobesoldung 1996 in dieser Gruppe * 100

Tariflohnindex
Jahresvergütung aus einer vergleichbaren TV-Gruppe (wieder Endstufe), formel wie bei Besoldungsindex.

Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex genauso, jeweils mit den gesamtwirtschaftlichen Preis-Daten aus der Statistik. Ergibt vier Kurven auf einer Zeitachse, alle bei „Basis 100“ startend.
Wie stark hinkt die Besoldung hinterher?

Beispielhaft Formeln:

Abweichung Tariflohn = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100
Abweichung Nominallohn = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100
Abweichung Verbraucherpreisindex = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100

1.   Differenz Bilden: Wie viele Indexpunkte liegt die Besoldung hinter dem Tariflohn zurück?
2.   Wie groß ist diese Lücke im Verhältnis zum Tarifindex?
3.   In Prozent ausdrücken.

Interpretation:

Positiver Wert: Besoldung < Vergleichsindex → Besoldung hinkt hinterher.
0 %: Besoldung entwickelt sich exakt wie Vergleichsindex.
Negativer Wert: Besoldung läuft besser als Vergleichsindex.

Die 5% Schwelle

Das Bundesverfassungsgericht zieht eine Toleranzgrenze: Wenn die Besoldung leicht hinterherläuft, ist das noch kein Verfassungsverstoß. Schwelle: Wenn die Besoldung mindestens 5 % hinter einer Vergleichsgröße zurückbleibt, gilt der Parameter als „gerissen“.

Rechnerisch:
Abweichung jeweils >= 5%

Dann sagt Karlsruhe sinngemäß:„Hier ist über einen langen Zeitraum systematisch zu wenig getan worden.“ Jeder dieser drei Fälle ist dann ein eigener Alarm-Parameter.

Abstandsgebot

Der vierte Parameter (Abstandsgebot) ist etwas „weicher“, aber inhaltlich klar: Bleiben die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt? Rechnerisch prüfst du nicht mehr „Index vs. Index“, sondern: Wie groß ist z.B. das Grundgehaltsplus von A 9 zu A 10 im Jahr 1996? Und wie sieht derselbe Abstand 2010, 2015, 2020 aus? Wenn sich die Abstände deutlich verengen oder verdrehen (untere Gruppen holen fast auf, mittlere geraten unter Druck, obere werden „ausgedünnt“), kann das ein Verstoß gegen das Abstandsgebot sein.

Zusätzlich:
Wenn unten eine Besoldungsgruppe schon die Mindestbesoldung reißt,
aber oben nichts passiert, kann das mittelbar auch das Abstandsgebot verletzen,
weil die gesamte Struktur nach unten gedrückt wird. Das Gericht formuliert hierfür keine „5-%-Formel“, sondern nutzt dieses Kriterium bewertend als 4. Parameter.

Gesamtschau

Wenn du die vier Parameter geprüft hast, kommt die Entscheidungslogik:

Mindestens 2 Parameter gerissen
→ starke Vermutung für verfassungswidrige Unteralimentation in diesem Jahr / dieser BesGr.

0 Parameter gerissen
→ Vermutung, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist.

Genau 1 Parameter gerissen
→ „Grauzone“ → Vertiefte wertende Prüfung (Haushaltslage, Attraktivität des Dienstes, Sonderzulagen etc.).

Damit verbindet Karlsruhe die rechnerische Seite (Indizes, 5-%-Grenze) mit einer juristischen Wertung.

Berechnungen: Fortschreibungsprüfung

Indizes:
((Besoldungsindex: B(t) = 100 * Besoldung(t) / Besoldung(1996)))
((Tariflohnindex: T(t) = 100 * Tariflohn(t) / Tariflohn(1996)))
((Nominallohnindex: N(t) = 100 * Nominallohn(t) / Nominallohn(1996)))
((Verbraucherpreisindex: V(t) = 100 * Verbraucherpreise(t) / Verbraucherpreise(1996)))

Abweichungen:
((Abweichung Tariflohn: Abw_T(t) = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100))
((Abweichung Nominallohn: Abw_N(t) = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100))
((Abweichung Verbraucherpreise: Abw_V(t) = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100))

5-%-Kriterium:
((Parameter 1 erfüllt: Abw_T(t) >= 5))
((Parameter 2 erfüllt: Abw_N(t) >= 5))
((Parameter 3 erfüllt: Abw_V(t) >= 5))

4. Parameter (Abstandsgebot):
((Parameter 4 erfüllt, wenn:
– Abstände zwischen BesGr im Zeitverlauf deutlich schrumpfen oder
– Mindestbesoldung in unteren Gruppen unterschritten wird und oben nichts nachgezogen wird))

Gesamtschau:
((Wenn mind. 2 Parameter erfüllt → Vermutung Unteralimentation))
((Wenn 0 Parameter erfüllt → Vermutung Verfassungsgemäßheit))
((Wenn genau 1 Parameter erfüllt → vertiefte wertende Prüfung))

DIESE AUFSTELLUNG IST NICHT ABSCHLIEßEND, HAT KEIN ANSPRUCH AUF RICHTIGKEIT UND UNTERLIEGT DER FORTLAUFENDEN KORREKTUR NACH HINWEISEN!!

LG

BÖSWILLIGER DIENSTHERR

Folgt man dem, ergibt sich für 2024 in NRW Folgendes:

MÄE = 2.150 Euro

2.150 x 2,3 x 80 % = 3.956 Euro (netto!) für einen A5 Beamten in Steuerklasse 3

(Natürlich müsste noch PKV und Kindergeld gegengerechnet werden; wird der Einfachheit halber jedoch weggelassen.)

Aktuell liegt der Nettobetrag für einen Single-A5-Beamten in NRW bei hypothetischer Steuerklasse 3 bei knapp 2.900 Euro, also knapp 1.000 Euro unter den oben errechneten 3.956 Euro. (Wobei ich auch hier wieder die PKV nicht berücksichtigt habe.) Ein A5-Beamter mit Frau und zwei Kindern in Mietstufe 1 bekommt gegenwärtig netto knapp 3.400 raus, also auch noch 500 Euro weniger.

Also wenn wir von 3956 Euro ausgehen bei diesem Beispiel, wie muss man dann die PKV und das Kindergeld gegenrechnen? Von der Summe 3956 Ezro abziehen oder hinzurechnen? Danke im vorraus!
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: MasterNoname89 am 22.11.2025 19:23
Entsprechend der 'Wirkung' ... d.h. das Kindergeld zur tataächlichen Besoldung hinzurechnen und die PKV (da werden vermutlich dann durchschnittswerte angenommen) davon abziehen ... das wäre dann das tatsächliche Netto, was mit dem Median verglichen werden muss.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: was_guckst_du am 22.11.2025 22:45
Urteil zur Beamtenbesoldung - Folgen für NRW?

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-urteil-zur-beamtenbesoldung-folgen-fuer-nrw-100.html?at_medium=tagesschau&at_campaign=DeviceSharing&at_content=SiteSharing
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 23.11.2025 09:02
Urteil zur Beamtenbesoldung - Folgen für NRW?

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-urteil-zur-beamtenbesoldung-folgen-fuer-nrw-100.html?at_medium=tagesschau&at_campaign=DeviceSharing&at_content=SiteSharing

Muss das Bundesverfassungsgericht nicht für jedes einzelne Bundesland entscheiden?
Oder ist Berlin jetzt ein Präzedenzfall?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: InternetistNeuland am 23.11.2025 09:35
Urteil zur Beamtenbesoldung - Folgen für NRW?

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-urteil-zur-beamtenbesoldung-folgen-fuer-nrw-100.html?at_medium=tagesschau&at_campaign=DeviceSharing&at_content=SiteSharing

Muss das Bundesverfassungsgericht nicht für jedes einzelne Bundesland entscheiden?
Oder ist Berlin jetzt ein Präzedenzfall?

Ja und Ja.

Zu fast jedem Besoldungskreis liegen Verfahren beim Verfassungsgericht. Die jetzt entwickelte Methodik zur Berechnung gilt allerdings Bundesweit um die Untergrenze zu ermitteln.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: WikingerBrot am 24.11.2025 10:51
Böswilliger Dienstherr hat es sehr schön runtergebrochen:

Ermittlung der Bezugsgröße, abgeleitet aus dem Beschluss des BVerfG.

Vorabprüfung: Mindesbesoldung (Prekaritätsschwelle)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet mit einer Modellfamilie, um zu prüfen, ob das Gehalt eines Beamten verfassungsgemäß ist. 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Diese Konstellation ist bewusst gewählt, weil das klassische Leitbild des Besoldungsrechts war: Ein Beamter in der Eingangsstufe soll als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie eigenständig amtsangemessen ernähren können.

-   Beamter (Alleinverdiener)
-   Ehepartner ohne eigenes Einkommen
-   1 Kind unter 14
-   1 Kind ab 14

Wie daraus die „Bezugsgröße“ entsteht (Äquivalenzskala):
https://de.wikipedia.org/wiki/OECD-Skala

Damit man Haushalte vergleichen kann, arbeitet man mit der modifizierten OECD-Äquivalenzskala. Die setzt jedem Haushaltsmitglied ein „Gewicht“ zu:

   •   1. erwachsene Person: 1,0
   •   jede weitere erwachsene Person oder Person ab 14: 0,5
   •   jedes Kind unter 14: 0,3

Für unsere 4-K-Beamtenfamilie heißt das:

   •   Beamter: 1,0
   •   Ehepartner: 0,5
   •   Kind unter 14: 0,3
   •   Kind ab 14: 0,5

Gesamtgewicht: 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3

Wie die 80-%-Schwelle (Mindestniveau) berechnet wird
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

Man nimmt das Median-Äquivalenzeinkommen pro Kopf aus der Statistik und multipliziert es mit 2,3, um das Median-Einkommen für genau diese Familienkonstellation zu bekommen.

1.   Aus dem Mikrozensus / den amtlichen Daten wird das → Median-Äquivalenzeinkommen pro Äquivalenzeinheit genommen.
2.   Dieses wird mit dem Faktor 2,3 multipliziert → ergibt das Median-Nettoeinkommen für eine Familie: Beamter + Partner + 1 Kind <14 + 1 Kind ≥14.
3.   Dann zieht Karlsruhe die Prekaritätsgrenze bei 80 % dieses Wertes: → Median (Familie) × 0,8 = Mindest-Nettoeinkommen

Das ist die unterste Grenze, unter der das Gehalt dieser Modellfamilie nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Was auf der Beamtenseite gerechnet wird
Auf der anderen Seite wird berechnet, was bei dieser Beamtenfamilie tatsächlich unterm Strich ankommt:

Bruttogehalt (unterste Stufe der Besoldungsgruppe)
+ Familienzuschlag (Ehepartner + Kind <14 + Kind ≥14)
 – Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirche)
 – Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung (AN Anteil PKV, PPV)
 + Kindergeld für 2 Kinder

Ergebnis: Nettoeinkommen der 4-K-Beamtenfamilie.

Dann wird verglichen:
Liegt dieses Netto mindestens bei 80 % des gesellschaftlichen Medianwerts (für so eine 4-K-Familie)? Wenn nein → Gebot der Mindestbesoldung verletzt → Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG.

Gilt das auch für Single-Beamte?
Ja – aber nicht als eigene, getrennte Rechnung, sondern über das System:
-   Das Gericht prüft die unterste Besoldungsgruppe an der 4-K-Familie.
-   Wenn diese Modellfamilie unter die 80-%-Schwelle fällt, ist die Besoldung dieser gesamten Gruppe verfassungswidrig zu niedrig.
-   Wird korrigiert, profitieren alle in dieser Besoldungsgruppe – also auch der Single-Beamte.

(Ein Single hätte nach der Äquivalenzskala nur Gewicht 1,0 statt 2,3.)

Kurz:
•   Die Rechnerei läuft mit der 4-K-Familie (1 Kind <14, 1 Kind ≥14).
•   Das verfassungsrechtliche Schutzniveau, das Karlsruhe daraus ableitet, gilt für alle Beamten – auch für Singles.

Berechnungen:

Vorabprüfung Mindestbesoldung
((Äquivalenzfaktor für o.g. vierköpfige Familie: s = 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3))
((Median-Äquivalenzeinkommen für o.g. vierköpfige Familie:
M4P = M (Median) x s (Äquivalenzfaktor) = M x 2,3))
((Prekariatsschwelle 80%: 0,8 x M4P)) (Als Faktor: 0,8 * 2,3 = 1,84 * M)
((Jahresbruttobesoldung: Bnetto = Bbrutto – Steuern – KV/PPV + Kindergeld))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto <= Schwelle -> verfassungswidrig))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto >= Schwelle -> Fortschreibungsprüfung)) !!!
((Relative Anzeige Prekariatsschwelle: (Bnetto – Schwelle) / Schwelle * 100))

Die Fortschreibungsprüfung findet dann statt, wenn die Schwelle nicht unterschritten ist.

Fortschreibungsprüfung
Die Vorabprüfung mit der 4-K-Familie beantwortet nur eine „Unterkante“-Frage:
Reicht die Besoldung in diesem Jahr für eine typische Beamtenfamilie aus – ja oder nein? Die Fortschreibungsprüfung denkt weiter: Wie hat sich die Besoldung über die Jahre hinweg im Vergleich zur Umwelt entwickelt? Also: Nicht nur „springst du über die 80 %-Latte“, sondern auch:

-   Läufst du im Langstreckenlauf mit den Tarifbeschäftigten,
-   den Nominallöhnen insgesamt
-   und den Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisen) mit?
-   Bleiben Abstände zwischen Besoldungsgruppen gewahrt?

Dafür arbeitet Karlsruhe mit Indizes und vier Parametern:

(B) Besoldungsindex (Beamtenbesoldungsentwicklung)
(T) Tariflohnindex (TVöD/TV-L-Entgeltentwicklung)
(N) Nominallohnindex (Entwicklung der Löhne/Gehälter in der Gesamtwirtschaft)
(V) Verbraucherpreisindex (Entwicklung der Verbraucherpreise (Inflation))

T, N, V = Parameter 1-3 !

Damit man Entwicklungen über Jahrzehnte vergleichen kann, wird alles auf ein gemeinsames Basisjahr (1996) gesetzt. Grundidee Indexrechnung: Basisjahr 1996 wird auf 100 Punkte gesetzt. Wenn die Größe später steigt, steigt der Index; wenn sie fällt, fällt der Index.

Formel: Index = 100 x (Wert /Wert 1996) (Wert von heute in % im Vergleich zu 1996)

Bildung der Indizes:

Besoldungsindex
Jahresbruttobesoldung im Jahr (t):
(Grundgehalt (Endstufe) + allgemeine Zulagen (keine funktionszulagen)) / Jahresbruttobesoldung 1996 in dieser Gruppe * 100

Tariflohnindex
Jahresvergütung aus einer vergleichbaren TV-Gruppe (wieder Endstufe), formel wie bei Besoldungsindex.

Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex genauso, jeweils mit den gesamtwirtschaftlichen Preis-Daten aus der Statistik. Ergibt vier Kurven auf einer Zeitachse, alle bei „Basis 100“ startend.
Wie stark hinkt die Besoldung hinterher?

Beispielhaft Formeln:

Abweichung Tariflohn = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100
Abweichung Nominallohn = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100
Abweichung Verbraucherpreisindex = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100

1.   Differenz Bilden: Wie viele Indexpunkte liegt die Besoldung hinter dem Tariflohn zurück?
2.   Wie groß ist diese Lücke im Verhältnis zum Tarifindex?
3.   In Prozent ausdrücken.

Interpretation:

Positiver Wert: Besoldung < Vergleichsindex → Besoldung hinkt hinterher.
0 %: Besoldung entwickelt sich exakt wie Vergleichsindex.
Negativer Wert: Besoldung läuft besser als Vergleichsindex.

Die 5% Schwelle

Das Bundesverfassungsgericht zieht eine Toleranzgrenze: Wenn die Besoldung leicht hinterherläuft, ist das noch kein Verfassungsverstoß. Schwelle: Wenn die Besoldung mindestens 5 % hinter einer Vergleichsgröße zurückbleibt, gilt der Parameter als „gerissen“.

Rechnerisch:
Abweichung jeweils >= 5%

Dann sagt Karlsruhe sinngemäß:„Hier ist über einen langen Zeitraum systematisch zu wenig getan worden.“ Jeder dieser drei Fälle ist dann ein eigener Alarm-Parameter.

Abstandsgebot

Der vierte Parameter (Abstandsgebot) ist etwas „weicher“, aber inhaltlich klar: Bleiben die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt? Rechnerisch prüfst du nicht mehr „Index vs. Index“, sondern: Wie groß ist z.B. das Grundgehaltsplus von A 9 zu A 10 im Jahr 1996? Und wie sieht derselbe Abstand 2010, 2015, 2020 aus? Wenn sich die Abstände deutlich verengen oder verdrehen (untere Gruppen holen fast auf, mittlere geraten unter Druck, obere werden „ausgedünnt“), kann das ein Verstoß gegen das Abstandsgebot sein.

Zusätzlich:
Wenn unten eine Besoldungsgruppe schon die Mindestbesoldung reißt,
aber oben nichts passiert, kann das mittelbar auch das Abstandsgebot verletzen,
weil die gesamte Struktur nach unten gedrückt wird. Das Gericht formuliert hierfür keine „5-%-Formel“, sondern nutzt dieses Kriterium bewertend als 4. Parameter.

Gesamtschau

Wenn du die vier Parameter geprüft hast, kommt die Entscheidungslogik:

Mindestens 2 Parameter gerissen
→ starke Vermutung für verfassungswidrige Unteralimentation in diesem Jahr / dieser BesGr.

0 Parameter gerissen
→ Vermutung, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist.

Genau 1 Parameter gerissen
→ „Grauzone“ → Vertiefte wertende Prüfung (Haushaltslage, Attraktivität des Dienstes, Sonderzulagen etc.).

Damit verbindet Karlsruhe die rechnerische Seite (Indizes, 5-%-Grenze) mit einer juristischen Wertung.

Berechnungen: Fortschreibungsprüfung

Indizes:
((Besoldungsindex: B(t) = 100 * Besoldung(t) / Besoldung(1996)))
((Tariflohnindex: T(t) = 100 * Tariflohn(t) / Tariflohn(1996)))
((Nominallohnindex: N(t) = 100 * Nominallohn(t) / Nominallohn(1996)))
((Verbraucherpreisindex: V(t) = 100 * Verbraucherpreise(t) / Verbraucherpreise(1996)))

Abweichungen:
((Abweichung Tariflohn: Abw_T(t) = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100))
((Abweichung Nominallohn: Abw_N(t) = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100))
((Abweichung Verbraucherpreise: Abw_V(t) = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100))

5-%-Kriterium:
((Parameter 1 erfüllt: Abw_T(t) >= 5))
((Parameter 2 erfüllt: Abw_N(t) >= 5))
((Parameter 3 erfüllt: Abw_V(t) >= 5))

4. Parameter (Abstandsgebot):
((Parameter 4 erfüllt, wenn:
– Abstände zwischen BesGr im Zeitverlauf deutlich schrumpfen oder
– Mindestbesoldung in unteren Gruppen unterschritten wird und oben nichts nachgezogen wird))

Gesamtschau:
((Wenn mind. 2 Parameter erfüllt → Vermutung Unteralimentation))
((Wenn 0 Parameter erfüllt → Vermutung Verfassungsgemäßheit))
((Wenn genau 1 Parameter erfüllt → vertiefte wertende Prüfung))

DIESE AUFSTELLUNG IST NICHT ABSCHLIEßEND, HAT KEIN ANSPRUCH AUF RICHTIGKEIT UND UNTERLIEGT DER FORTLAUFENDEN KORREKTUR NACH HINWEISEN!!

LG

BÖSWILLIGER DIENSTHERR

Folgt man dem, ergibt sich für 2024 in NRW Folgendes:

MÄE = 2.150 Euro

2.150 x 2,3 x 80 % = 3.956 Euro (netto!) für einen A5 Beamten in Steuerklasse 3

(Natürlich müsste noch PKV und Kindergeld gegengerechnet werden; wird der Einfachheit halber jedoch weggelassen.)

Aktuell liegt der Nettobetrag für einen Single-A5-Beamten in NRW bei hypothetischer Steuerklasse 3 bei knapp 2.900 Euro, also knapp 1.000 Euro unter den oben errechneten 3.956 Euro. (Wobei ich auch hier wieder die PKV nicht berücksichtigt habe.) Ein A5-Beamter mit Frau und zwei Kindern in Mietstufe 1 bekommt gegenwärtig netto knapp 3.400 raus, also auch noch 500 Euro weniger.

Noch eine weitere Frage, wieso wird hier bei dem Single Beamten der Faktor 2,3 genommen?
Es müsste doch sein:

MÄE = 2.150 Euro

2.150 x 1,0 x 80 % = 1720 Euro

Falls dieser Beamte heiratet/oder eine Familie hat wird dies sicherlich über die Zuschläge (zukünftigen Zuschläge) ergänzt, also wieso sollte generell ein Single Beamter mehr Geld bekommen, wenn er rein rechnerisch wie von mir jetzt beschrieben mehr hat? Oder ist meine Rechnung falsch?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Schnarchnase81 am 24.11.2025 11:49
Böswilliger Dienstherr hat es sehr schön runtergebrochen:

Ermittlung der Bezugsgröße, abgeleitet aus dem Beschluss des BVerfG.

Vorabprüfung: Mindesbesoldung (Prekaritätsschwelle)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet mit einer Modellfamilie, um zu prüfen, ob das Gehalt eines Beamten verfassungsgemäß ist. 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Diese Konstellation ist bewusst gewählt, weil das klassische Leitbild des Besoldungsrechts war: Ein Beamter in der Eingangsstufe soll als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie eigenständig amtsangemessen ernähren können.

-   Beamter (Alleinverdiener)
-   Ehepartner ohne eigenes Einkommen
-   1 Kind unter 14
-   1 Kind ab 14

Wie daraus die „Bezugsgröße“ entsteht (Äquivalenzskala):
https://de.wikipedia.org/wiki/OECD-Skala

Damit man Haushalte vergleichen kann, arbeitet man mit der modifizierten OECD-Äquivalenzskala. Die setzt jedem Haushaltsmitglied ein „Gewicht“ zu:

   •   1. erwachsene Person: 1,0
   •   jede weitere erwachsene Person oder Person ab 14: 0,5
   •   jedes Kind unter 14: 0,3

Für unsere 4-K-Beamtenfamilie heißt das:

   •   Beamter: 1,0
   •   Ehepartner: 0,5
   •   Kind unter 14: 0,3
   •   Kind ab 14: 0,5

Gesamtgewicht: 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3

Wie die 80-%-Schwelle (Mindestniveau) berechnet wird
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

Man nimmt das Median-Äquivalenzeinkommen pro Kopf aus der Statistik und multipliziert es mit 2,3, um das Median-Einkommen für genau diese Familienkonstellation zu bekommen.

1.   Aus dem Mikrozensus / den amtlichen Daten wird das → Median-Äquivalenzeinkommen pro Äquivalenzeinheit genommen.
2.   Dieses wird mit dem Faktor 2,3 multipliziert → ergibt das Median-Nettoeinkommen für eine Familie: Beamter + Partner + 1 Kind <14 + 1 Kind ≥14.
3.   Dann zieht Karlsruhe die Prekaritätsgrenze bei 80 % dieses Wertes: → Median (Familie) × 0,8 = Mindest-Nettoeinkommen

Das ist die unterste Grenze, unter der das Gehalt dieser Modellfamilie nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Was auf der Beamtenseite gerechnet wird
Auf der anderen Seite wird berechnet, was bei dieser Beamtenfamilie tatsächlich unterm Strich ankommt:

Bruttogehalt (unterste Stufe der Besoldungsgruppe)
+ Familienzuschlag (Ehepartner + Kind <14 + Kind ≥14)
 – Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirche)
 – Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung (AN Anteil PKV, PPV)
 + Kindergeld für 2 Kinder

Ergebnis: Nettoeinkommen der 4-K-Beamtenfamilie.

Dann wird verglichen:
Liegt dieses Netto mindestens bei 80 % des gesellschaftlichen Medianwerts (für so eine 4-K-Familie)? Wenn nein → Gebot der Mindestbesoldung verletzt → Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG.

Gilt das auch für Single-Beamte?
Ja – aber nicht als eigene, getrennte Rechnung, sondern über das System:
-   Das Gericht prüft die unterste Besoldungsgruppe an der 4-K-Familie.
-   Wenn diese Modellfamilie unter die 80-%-Schwelle fällt, ist die Besoldung dieser gesamten Gruppe verfassungswidrig zu niedrig.
-   Wird korrigiert, profitieren alle in dieser Besoldungsgruppe – also auch der Single-Beamte.

(Ein Single hätte nach der Äquivalenzskala nur Gewicht 1,0 statt 2,3.)

Kurz:
•   Die Rechnerei läuft mit der 4-K-Familie (1 Kind <14, 1 Kind ≥14).
•   Das verfassungsrechtliche Schutzniveau, das Karlsruhe daraus ableitet, gilt für alle Beamten – auch für Singles.

Berechnungen:

Vorabprüfung Mindestbesoldung
((Äquivalenzfaktor für o.g. vierköpfige Familie: s = 1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5 = 2,3))
((Median-Äquivalenzeinkommen für o.g. vierköpfige Familie:
M4P = M (Median) x s (Äquivalenzfaktor) = M x 2,3))
((Prekariatsschwelle 80%: 0,8 x M4P)) (Als Faktor: 0,8 * 2,3 = 1,84 * M)
((Jahresbruttobesoldung: Bnetto = Bbrutto – Steuern – KV/PPV + Kindergeld))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto <= Schwelle -> verfassungswidrig))
((Prüfung Prekariatsschwelle: Bnetto >= Schwelle -> Fortschreibungsprüfung)) !!!
((Relative Anzeige Prekariatsschwelle: (Bnetto – Schwelle) / Schwelle * 100))

Die Fortschreibungsprüfung findet dann statt, wenn die Schwelle nicht unterschritten ist.

Fortschreibungsprüfung
Die Vorabprüfung mit der 4-K-Familie beantwortet nur eine „Unterkante“-Frage:
Reicht die Besoldung in diesem Jahr für eine typische Beamtenfamilie aus – ja oder nein? Die Fortschreibungsprüfung denkt weiter: Wie hat sich die Besoldung über die Jahre hinweg im Vergleich zur Umwelt entwickelt? Also: Nicht nur „springst du über die 80 %-Latte“, sondern auch:

-   Läufst du im Langstreckenlauf mit den Tarifbeschäftigten,
-   den Nominallöhnen insgesamt
-   und den Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisen) mit?
-   Bleiben Abstände zwischen Besoldungsgruppen gewahrt?

Dafür arbeitet Karlsruhe mit Indizes und vier Parametern:

(B) Besoldungsindex (Beamtenbesoldungsentwicklung)
(T) Tariflohnindex (TVöD/TV-L-Entgeltentwicklung)
(N) Nominallohnindex (Entwicklung der Löhne/Gehälter in der Gesamtwirtschaft)
(V) Verbraucherpreisindex (Entwicklung der Verbraucherpreise (Inflation))

T, N, V = Parameter 1-3 !

Damit man Entwicklungen über Jahrzehnte vergleichen kann, wird alles auf ein gemeinsames Basisjahr (1996) gesetzt. Grundidee Indexrechnung: Basisjahr 1996 wird auf 100 Punkte gesetzt. Wenn die Größe später steigt, steigt der Index; wenn sie fällt, fällt der Index.

Formel: Index = 100 x (Wert /Wert 1996) (Wert von heute in % im Vergleich zu 1996)

Bildung der Indizes:

Besoldungsindex
Jahresbruttobesoldung im Jahr (t):
(Grundgehalt (Endstufe) + allgemeine Zulagen (keine funktionszulagen)) / Jahresbruttobesoldung 1996 in dieser Gruppe * 100

Tariflohnindex
Jahresvergütung aus einer vergleichbaren TV-Gruppe (wieder Endstufe), formel wie bei Besoldungsindex.

Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex genauso, jeweils mit den gesamtwirtschaftlichen Preis-Daten aus der Statistik. Ergibt vier Kurven auf einer Zeitachse, alle bei „Basis 100“ startend.
Wie stark hinkt die Besoldung hinterher?

Beispielhaft Formeln:

Abweichung Tariflohn = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100
Abweichung Nominallohn = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100
Abweichung Verbraucherpreisindex = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100

1.   Differenz Bilden: Wie viele Indexpunkte liegt die Besoldung hinter dem Tariflohn zurück?
2.   Wie groß ist diese Lücke im Verhältnis zum Tarifindex?
3.   In Prozent ausdrücken.

Interpretation:

Positiver Wert: Besoldung < Vergleichsindex → Besoldung hinkt hinterher.
0 %: Besoldung entwickelt sich exakt wie Vergleichsindex.
Negativer Wert: Besoldung läuft besser als Vergleichsindex.

Die 5% Schwelle

Das Bundesverfassungsgericht zieht eine Toleranzgrenze: Wenn die Besoldung leicht hinterherläuft, ist das noch kein Verfassungsverstoß. Schwelle: Wenn die Besoldung mindestens 5 % hinter einer Vergleichsgröße zurückbleibt, gilt der Parameter als „gerissen“.

Rechnerisch:
Abweichung jeweils >= 5%

Dann sagt Karlsruhe sinngemäß:„Hier ist über einen langen Zeitraum systematisch zu wenig getan worden.“ Jeder dieser drei Fälle ist dann ein eigener Alarm-Parameter.

Abstandsgebot

Der vierte Parameter (Abstandsgebot) ist etwas „weicher“, aber inhaltlich klar: Bleiben die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt? Rechnerisch prüfst du nicht mehr „Index vs. Index“, sondern: Wie groß ist z.B. das Grundgehaltsplus von A 9 zu A 10 im Jahr 1996? Und wie sieht derselbe Abstand 2010, 2015, 2020 aus? Wenn sich die Abstände deutlich verengen oder verdrehen (untere Gruppen holen fast auf, mittlere geraten unter Druck, obere werden „ausgedünnt“), kann das ein Verstoß gegen das Abstandsgebot sein.

Zusätzlich:
Wenn unten eine Besoldungsgruppe schon die Mindestbesoldung reißt,
aber oben nichts passiert, kann das mittelbar auch das Abstandsgebot verletzen,
weil die gesamte Struktur nach unten gedrückt wird. Das Gericht formuliert hierfür keine „5-%-Formel“, sondern nutzt dieses Kriterium bewertend als 4. Parameter.

Gesamtschau

Wenn du die vier Parameter geprüft hast, kommt die Entscheidungslogik:

Mindestens 2 Parameter gerissen
→ starke Vermutung für verfassungswidrige Unteralimentation in diesem Jahr / dieser BesGr.

0 Parameter gerissen
→ Vermutung, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist.

Genau 1 Parameter gerissen
→ „Grauzone“ → Vertiefte wertende Prüfung (Haushaltslage, Attraktivität des Dienstes, Sonderzulagen etc.).

Damit verbindet Karlsruhe die rechnerische Seite (Indizes, 5-%-Grenze) mit einer juristischen Wertung.

Berechnungen: Fortschreibungsprüfung

Indizes:
((Besoldungsindex: B(t) = 100 * Besoldung(t) / Besoldung(1996)))
((Tariflohnindex: T(t) = 100 * Tariflohn(t) / Tariflohn(1996)))
((Nominallohnindex: N(t) = 100 * Nominallohn(t) / Nominallohn(1996)))
((Verbraucherpreisindex: V(t) = 100 * Verbraucherpreise(t) / Verbraucherpreise(1996)))

Abweichungen:
((Abweichung Tariflohn: Abw_T(t) = (T(t) – B(t)) / T(t) * 100))
((Abweichung Nominallohn: Abw_N(t) = (N(t) – B(t)) / N(t) * 100))
((Abweichung Verbraucherpreise: Abw_V(t) = (V(t) – B(t)) / V(t) * 100))

5-%-Kriterium:
((Parameter 1 erfüllt: Abw_T(t) >= 5))
((Parameter 2 erfüllt: Abw_N(t) >= 5))
((Parameter 3 erfüllt: Abw_V(t) >= 5))

4. Parameter (Abstandsgebot):
((Parameter 4 erfüllt, wenn:
– Abstände zwischen BesGr im Zeitverlauf deutlich schrumpfen oder
– Mindestbesoldung in unteren Gruppen unterschritten wird und oben nichts nachgezogen wird))

Gesamtschau:
((Wenn mind. 2 Parameter erfüllt → Vermutung Unteralimentation))
((Wenn 0 Parameter erfüllt → Vermutung Verfassungsgemäßheit))
((Wenn genau 1 Parameter erfüllt → vertiefte wertende Prüfung))

DIESE AUFSTELLUNG IST NICHT ABSCHLIEßEND, HAT KEIN ANSPRUCH AUF RICHTIGKEIT UND UNTERLIEGT DER FORTLAUFENDEN KORREKTUR NACH HINWEISEN!!

LG

BÖSWILLIGER DIENSTHERR

Folgt man dem, ergibt sich für 2024 in NRW Folgendes:

MÄE = 2.150 Euro

2.150 x 2,3 x 80 % = 3.956 Euro (netto!) für einen A5 Beamten in Steuerklasse 3

(Natürlich müsste noch PKV und Kindergeld gegengerechnet werden; wird der Einfachheit halber jedoch weggelassen.)

Aktuell liegt der Nettobetrag für einen Single-A5-Beamten in NRW bei hypothetischer Steuerklasse 3 bei knapp 2.900 Euro, also knapp 1.000 Euro unter den oben errechneten 3.956 Euro. (Wobei ich auch hier wieder die PKV nicht berücksichtigt habe.) Ein A5-Beamter mit Frau und zwei Kindern in Mietstufe 1 bekommt gegenwärtig netto knapp 3.400 raus, also auch noch 500 Euro weniger.

Noch eine weitere Frage, wieso wird hier bei dem Single Beamten der Faktor 2,3 genommen?
Es müsste doch sein:

MÄE = 2.150 Euro

2.150 x 1,0 x 80 % = 1720 Euro

Falls dieser Beamte heiratet/oder eine Familie hat wird dies sicherlich über die Zuschläge (zukünftigen Zuschläge) ergänzt, also wieso sollte generell ein Single Beamter mehr Geld bekommen, wenn er rein rechnerisch wie von mir jetzt beschrieben mehr hat? Oder ist meine Rechnung falsch?

Der Beamte soll laut Bundesverfassungsgericht seine Familie (bis inkl. 2 Kinder) weitgehend aus der Grundbesoldung ernähren und unterhalten können und das als Alleinverdiener. Nun können und werden natürlich Familienzuschläge bezahlt, nur haben die halt ihre Grenzen, denn der Beamte soll nach Leistung, Eignung und Befähigung bezahlt werden. Daher bleibt nur der Weg, die Grundbesoldung zu erhöhen und die ist innerhalb einer Besoldungs-  und Erfahrungsstufe immer gleich, egal ob Single oder Familienvater. Daher kann man die Untergrenze für die Familie mit 2 Kinder auch als Untergrenze für den Single ansehen.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: ExponentialFud am 24.11.2025 11:56
Zitat

Daher kann man die Untergrenze für die Familie mit 2 Kinder auch als Untergrenze für den Single ansehen.


Natürlich abzüglich der Familienzuschläge, die der Single nicht erhält.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: MasterNoname89 am 25.11.2025 08:49
Könnte man im Sinne der Übersichtlichkeit darauf verzichten, ständig den selben ellenlangen Text zu zitieren? Ich denke einmal reicht die sehr schön zusammengefasste Übersicht von BöswilligerDienstherr.

So wie ich es verstanden habe, ist die 4-Köpfige Beamtenfamilie mit dem Beamten, Ehepartner und zwei Kindern (1x <14j, 1x >14j) die Vergleichsgröße für die Berechnung der Amtsangemessenheit.

Beruht auch darauf, dass der Dienstherr nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums sowohl dem Beamten als auch dessen Familie zur Alimentation (Unterhalt) verpflichtet ist.

Die neue Rechtssprechung geht ja darüber hinaus, dass der niedrigste Beamte entsprechend ein bisschen über dem Grundsicherungsniveau (bisher min. + 15%) alimentiert werden muss, sondern das Urteil sichert dem Beamtentum einen der Gesellschaft angepassten Lebensstandard, was dem Alimentationsprinzip und dessen Grundgedanken (Unbestechlickeit, Unbefangenheit) eher entspricht und dabei auch die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung im Land berücksichtigt. Die Folge ist aber, dass die bisherigen Anpassungsversuche einzelner Besoldungsgesetzgeber die Amtsangemessenheit herzustellen, erneut zu gering waren und damit erneut rückwirkend erhebliche Ansprüche der Beamten gegenüber dem Dienstherrn erwachsen. - Das alles in einer Zeit, in der die Haushalte sowieso schon keine Spielräume mehr haben.

Es bleibt spannend, wann, ob und wie die Länder das Urteil umsetzen werden ...
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: rs am 26.11.2025 10:29
Das alles in einer Zeit, in der die Haushalte sowieso schon keine Spielräume mehr haben.

Es bleibt spannend, wann, ob und wie die Länder das Urteil umsetzen werden ...


Mann muss die Mähr von den fehlenden Spielräumen in den Haushalten nur oft genug erzählen, dann glaubt es jeder.
Es sind immer Spielräume da und alles nur eine Frage, wie unsere Herren und Damen aus der Politik die Steuereinnahmen umverteilen möchten.
In meinem Bundesland sind die Beamtengehälter im Zeitraum 2010-2024 um 34,5% gestiegen, die Nominallöhne um 45%, die Renten um 63%. Im selben Zeitraum sind die Steuereinnahmen in Deutschland um 81% gestiegen.
Jeder darf selbst ableiten, welchen Stellenwert er als Beamter/in hat.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Knarfe1000 am 26.11.2025 10:58

Mann muss die Mähr von den fehlenden Spielräumen in den Haushalten nur oft genug erzählen, dann glaubt es jeder.
Es sind immer Spielräume da und alles nur eine Frage, wie unsere Herren und Damen aus der Politik die Steuereinnahmen umverteilen möchten.
In meinem Bundesland sind die Beamtengehälter im Zeitraum 2010-2024 um 34,5% gestiegen, die Nominallöhne um 45%, die Renten um 63%. Im selben Zeitraum sind die Steuereinnahmen in Deutschland um 81% gestiegen.
Jeder darf selbst ableiten, welchen Stellenwert er als Beamter/in hat.
So sieht es mal aus. Zur Not muss man halt ein Sondervermögen machen. Und nein, das ist nicht ironisch gemeint.

Es geht immer um Ziele und Prioritäten.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Finanzer am 26.11.2025 11:07
Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wäre das eine Sinnvolle Ausgabe. Gerade in den unteren Gehaltsklassen wird ein Großteil des Einkommens notgedrungen verkonsumiert. Dies würde die Binnenwirtschaft ankurbeln etc.

Ganz im Gegensatz zu nutzlosen Steuersenkungen bei der Körperschaftsteuer, welche für fast kein Wirtschaftswachstum sorgen und primär als Gewinnausschüttungen enden.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Johnsmith am 26.11.2025 14:20
https://lbv.landbw.de/-/grundsatzbeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-vom-17.09.2025-az.-2-bvl-5/18-u.a-ver%C3%B6ffentlicht-am-19.11.2025 (https://lbv.landbw.de/-/grundsatzbeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-vom-17.09.2025-az.-2-bvl-5/18-u.a-ver%C3%B6ffentlicht-am-19.11.2025)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.11.2025 seinen Beschluss vom 17.09.2025 zur Beamtenbesoldung des Landes Berlin (2 BvL 5/18 u.a.) veröffentlicht. Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Er ist unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Das Finanzministerium wird den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Detail prüfen und analysieren. Dies wird aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu geschaffenen komplexen Maßstäbe voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Frage, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen sich auf das Besoldungsrecht in Baden-Württemberg ergeben könnten, kann erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden.

Angesichts dieser neuen Sachlage wurde die Verbescheidung der Widersprüche betreffend das BVAnp-ÄG 2024/2025 im Anschluss an die Veröffentlichung bis auf Weiteres ausgesetzt.


Na toll, ich habe am 30.10. noch den Bescheid bekommen.

Gehe kaum davon aus, dass der nun zurückgenommen wird…
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Goldene Vier am 26.11.2025 15:49
Die FM der vier Nordländer bereiten schon auf schlechte News vor:


Haushaltssituation der Länder und anstehende Tarifverhandlungen

Trotz einer teils positiven Oktober-Steuerschätzung bleibt die Haushaltslage der Länder weiterhin angespannt. Zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben werden aktuell auch Kredite und Entnahmen aus Rücklagen benötigt. Die Handlungsspielräume bleiben begrenzt. Verschärft wird die Lage durch Steuerrechtsänderungen des Bundes sowie stark steigende Personal- und Sozialausgaben. Um die positive Tendenz der Oktober-Steuerschätzung zu einem Trend zu verstetigen, fordern die Nordländer gemeinsame Anstrengungen und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern, um die Wirtschaft weiter zu stärken.

Die angespannte Haushaltslage begrenzt zudem den finanziellen Spielraum für die Tarifverhandlungen, die im Dezember beginnen. Hinzu kommt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die noch einer intensiven rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. In den kommenden Tarifverhandlungen fordern die Gewerkschaften 7 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 300 Euro monatlich, für die Laufzeit von nur einem Jahr. Dafür müssten die Länder in Deutschland insgesamt jährlich rund 4 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Mit einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten stiegen die Kosten auf etwa 12,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die norddeutschen Finanzressorts sind sich einig, dass diese Forderungen auch angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht realistisch sind.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 27.11.2025 16:54
Was könnte das für uns bedeuten? Und welche Tricks wird man sich einfallen lassen?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 27.11.2025 18:57
Dressel stimmt die Leute schon mal auf ein arbeitgeberfreundliches Ergebnis ein
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 27.11.2025 20:37
Meine pkv will nächstes Jahr 40€ mehr.
Die Beiträge haben sich in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt.
Wie erklärt sich die unendliche Weisheit alias Dressel das und zählt für ihn nur ein Verbraucherpreis?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: websgeisti am 27.11.2025 22:28
Jetzt simuliert man wieder drei anstrengende Verhandlungsrunden um uns dann „bestenfalls“ mit dem TVöD Ergebnis abzuspeisen mit vielleicht einem kleinen Zuckerle, damit man sich einreden kann „der TV-L schließt an“.

Und Herr Dressel sollte etwas kleinere Brötchen backen und nicht solche Dinge immer rausposaunen. Das hinterlässt bei den Beschäftigten der Länder einen nicht so guten Eindruck :)
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Odin81 am 27.11.2025 23:10
Meine pkv will nächstes Jahr 40€ mehr.
Die Beiträge haben sich in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt.
Wie erklärt sich die unendliche Weisheit alias Dressel das und zählt für ihn nur ein Verbraucherpreis?

Willkommen im Club  ;)
Wobei bei mir die Erhöhung noch etwas höher ausgefallen ist… das ganze bei einer Bearbeitungszeit der Rechnungen von bis zu 10 Wochen 👍🏻😆
Ach, hat man es als Beamter gut 🥂
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Kreuzschiene am 28.11.2025 08:10
Jetzt simuliert man wieder drei anstrengende Verhandlungsrunden um uns dann „bestenfalls“ mit dem TVöD Ergebnis abzuspeisen mit vielleicht einem kleinen Zuckerle, damit man sich einreden kann „der TV-L schließt an“.

Und Herr Dressel sollte etwas kleinere Brötchen backen und nicht solche Dinge immer rausposaunen. Das hinterlässt bei den Beschäftigten der Länder einen nicht so guten Eindruck :)

Das halte ich für naiv.

Das TVöD-Ergebnis wird in der TV-L-Runde mMn niemals erreicht werden. Nicht annähernd.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 28.11.2025 11:52
Ist doch im prinzip egal

Für die 4K Beamtenfamilie zählt wie sich die Prekariatsschwelle entwickelt. Wenn die im Schnitt bei uns in BW wieder um 3% steigt, dann wird auch die Mindestalimentation um 3% anwachsen müssen.
Egal was da verhandelt wird.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: VaPi am 28.11.2025 12:06
Ist doch im prinzip egal

Für die 4K Beamtenfamilie zählt wie sich die Prekariatsschwelle entwickelt. Wenn die im Schnitt bei uns in BW wieder um 3% steigt, dann wird auch die Mindestalimentation um 3% anwachsen müssen.
Egal was da verhandelt wird.

Durch diesen Umstand könnte man die Beamten in den Verhandlungen eigentlich außen vorlassen. Wenn vom Median ausgegangen wird, ist eine Übertragung der Tarifverhandlungen eigentlich nicht mehr nötig oder glaubt jemand, dass die DH bereit sind, dann noch etwas on top zu legen?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 28.11.2025 12:19
Dressel hat auf der Personalversammlung seiner Steuerverwaltung gesagt, dass es auf keinen Fall mehr geben wird als das gesetzliche Minimum….
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Altoran am 28.11.2025 12:59
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/finanzministerkonferenz-in-luebeck-das-waren-die-themen,finanzministerkonferenz-100.html (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/finanzministerkonferenz-in-luebeck-das-waren-die-themen,finanzministerkonferenz-100.html)

"Die Forderungen sind laut den norddeutschen Finanzressorts nicht realistisch."

...und wieder so ein dubioses, beängstigendes Nord-Finanzminister treffen, in dem weitere Verabredungen erfolgen, wie man den Norden in eine Besoldungswüste umwandeln kann.

Schon jetzt bilden die norddeutschen Bundesländer (und das Saarland) den unteren Rand des Besoldungsvergleichs, auch in Bezug auf die Besoldungsdynamik. Will man sich hier komplett entkoppeln?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2025 13:07
...und wieder so ein dubioses, beängstigendes Nord-Finanzminister treffen
Da ist doch nichts dubioses bei, machen die doch schon lange regelmäßig.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Altoran am 28.11.2025 14:47
Kam nur noch nie etwas Gutes dabei rum.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 28.11.2025 17:15
Ich warte schon auf die 41 h Woche bei allen Nordländern
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: LehrerBW am 28.11.2025 17:17
Dressel hat auf der Personalversammlung seiner Steuerverwaltung gesagt, dass es auf keinen Fall mehr geben wird als das gesetzliche Minimum….

Gibts da nen link wo?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 28.11.2025 17:20
Nein,das wurde nicht gefilmt …. Ich war da und hab es live gehört
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: dregonfleischer am 28.11.2025 17:29
Dressel hat auf der Personalversammlung seiner Steuerverwaltung gesagt, dass es auf keinen Fall mehr geben wird als das gesetzliche Minimum….

Gibts da nen link wo?

sehr witzig was meint er genau es gibt kein gesetzliches minimum bei gehaltsverhandlungen
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 28.11.2025 17:42
Das Hamburg keinen einzigen Cent mehr zahlen wird als es muss, die sind im besoldungsvergleich Eh sehr schlecht für so eine hochpreisregion… dafür gibts für alle Beschäftigten ab 01.04.2026 Zuschiss 15,75 Euro zum D Ticket, was haben wir gelacht
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Altoran am 29.11.2025 10:28
Nicht nur für eine hochpreisige Region steht Hamburg schlecht dar. Im Besoldungsvergleich landet Hamburg bundesweit in fast allen Besoldungsgruppen auf dem vorletzten Platz, knapp vor dem Saarland.
Insofern sind die gemeinsamen Absprachen der Nord-Finanzminister bzgl. der (nicht)Anpassungen bisher leider sehr erfolgreich.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Umlauf am 30.11.2025 11:41
Das Hamburg keinen einzigen Cent mehr zahlen wird als es muss, die sind im besoldungsvergleich Eh sehr schlecht für so eine hochpreisregion… dafür gibts für alle Beschäftigten ab 01.04.2026 Zuschiss 15,75 Euro zum D Ticket, was haben wir gelacht

Du verstehst einfach die generöse Wertschätzung nicht. Immerhin gibt er 79 Cent mehr, gefühlt aus seiner persönlichen Schatulle, als er nach den Regeln für das DT-Jobticket müsste.

Also ganz knapp vor der Heiligsprechung… 🤣
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: AR76 am 04.12.2025 19:58
Kein Angebot der Arbeitgeber - ich spüre förmlich die immer wieder erwähnte Wertschätzung...
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 04.12.2025 20:48
Dressel führt als Benefit der TVL sinnstiftende Tätigkeiten, reicht euch das nicht?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: CK7985 am 04.12.2025 21:55
Kein Angebot der Arbeitgeber - ich spüre förmlich die immer wieder erwähnte Wertschätzung...

Immer das gleiche Schauspiel.
Man könnte auch direkt zur 3. Verhandlungsrunde springen, sich die symbolischen, irrelevanten Streiks sparen und gleich das leicht unterhalb des TVÖD / Bund angesiedelte Ergebnis bekannt geben.
Wäre wohl jedem lieber und das Gehaltsplus kommt nur leicht verzögert...
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: CK7985 am 04.12.2025 22:09
Meine pkv will nächstes Jahr 40€ mehr.
Die Beiträge haben sich in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt.
Wie erklärt sich die unendliche Weisheit alias Dressel das und zählt für ihn nur ein Verbraucherpreis?

Willkommen im Club  ;)
Wobei bei mir die Erhöhung noch etwas höher ausgefallen ist… das ganze bei einer Bearbeitungszeit der Rechnungen von bis zu 10 Wochen 👍🏻😆
Ach, hat man es als Beamter gut 🥂

Die Renditen (Total Return) und das durchschnittliche Dividendenwachstum am globalen Aktienmarkt der letzten 10 Jahre liegen WEIT über der Inflation und der Beitragsentwicklung. 😊
Ähnlich sieht es bei Assets wie Gold aus.
Wenn Beamte glauben, sie müssten keine private Altersvorsorge betreiben und gern bis 70 arbeiten wollen, nur zu.
Man muss sich darauf konzentrieren, was man ändern und steuern kann und das ist die renditestarke, diversifizierte Kapitalanlage so früh und ausgeprägt wie möglich.
Auf die Inflation und deren Folgen habe ich keinen Einfluss und wenn ich noch so viel jammere.
Genauso wenig wie ich Einfluss auf politische Entscheidungen haben außer an der Wahlurne.
Jeder wünscht sich mehr Gehalt / Besoldung aber wenn die Dividenden bzw. der Cashflow mittlerweile jährlich dynamischer wachsen als die Besoldung, kann man über das Schauspiel und Theaterspiel der Tarifverhandlungen fast nur noch müde lächeln.
Und je unabhängiger man als Bittsteller und Vasall des Staates wird, der seine Staatsdiener überwiegend verfassungswidrig und damit ohne Wertschätzung alimentiert, umso besser.
Mit Blick auf die wirtschaftliche, finanzielle und vor allem demografische Lage in diesem Land wird in den nächsten 10-20 Jahren NICHTS besser in diesem Land während die Belastungen steigen.
Und danach gehören die meisten von uns bereits zu den älteren / alten Beschäftigten.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 05.12.2025 06:16
Und auf den Kapitalmarkt hast du Einfluss?
Du wirst mit dem unendlichen Wachstum Millionen scheffeln;)
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: clarion am 07.12.2025 08:27
Und mir welchem Geld speist man den renditestarken Kapitalmarkt?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 07.12.2025 10:13
Natürlich mit den Millionenvermögen der Beamten.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: CK7985 am 08.12.2025 21:25
Und auf den Kapitalmarkt hast du Einfluss?
Du wirst mit dem unendlichen Wachstum Millionen scheffeln;)

Ich muss den Kapitalmarkt nicht beeinflussen.
Die historischen Renditen global diversifizierter Indizes wie des MSCI World sind bekannt.
In den letzten 10 Jahren waren diese überdurchschnittlich.
Über das in diesem Zeitraum aufgebaute Vermögen bewahre ich Stillschweigen.
Das würde nur Neid und Missgunst erzeugen, da der jährliche Vermögenszuwachs mittlerweile höher ausfällt als die meisten Beamten überhaupt an Besoldung erhalten.
Dazu gehören neben Aktien auch andere renditestarke Assets wie Gold.
Deine fehlende finanzielle Bildung schockiert mich allerdings.
Du bist einer der konservativen Beamten, die glauben, sie müssten privat nicht vorsorgen und das in einem Umfeld überdurchschnittlicher Inflation.
In Deutschland leben insbesondere im ö.D. leider überwiegend finanzielle Analphabeten.
12 - 13 mio. Aktionäre sind noch immer deutlich zu wenig.
Dass es sich extrem lohnt, beweist ein Blick auf Indizes wie den MSCI World.
https://www.dai.de/fileadmin/user_upload/221231_MSCI_World-Rendite-Dreick_Web.pdf
 
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: CK7985 am 08.12.2025 21:30
Und mir welchem Geld speist man den renditestarken Kapitalmarkt?

Mit der Differenz aus unserem (hohen) Haushaltseinkommen als Familie und den Ausgaben.
Woraus sonst?
Insbesondere Beamte haben die wohl besten Voraussetzungen für Investitionen am Aktienmarkt.
Irgendwann fängt jeder mal mit dreistelligen Sparraten an wie wir auch.
Mit stegendem Einkommen (ergänzt durch immer mehr Dividenden) und optimierten Ausgaben wurden die monatlich investierten Summen im Laufe der Jahre in den spürbar vierstelligen Bereich gesteigert und selbstverständlich kontinuierlich ohne Unterbrechung umgesetzt.
Deine fehlende finanzielle Bildung schockiert mich allerdings.
Du bist einer der konservativen Beamten, die glauben, sie müssten privat nicht vorsorgen und das in einem Umfeld überdurchschnittlicher Inflation.
In Deutschland leben insbesondere im ö.D. leider überwiegend finanzielle Analphabeten.
12 - 13 mio. Aktionäre sind noch immer deutlich zu wenig.
Man muss privat ja nicht vorsorgen. Dann aber bitte auch nicht jammern.
Dass es sich extrem lohnt, beweist ein Blick auf Indizes wie den MSCI World.
https://www.dai.de/fileadmin/user_upload/221231_MSCI_World-Rendite-Dreick_Web.pdf
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 08.12.2025 21:34
Die Vorstellung, unendliches Wachstum an den Kapitalmärkten sei ein Naturgesetz, ist ein Denkfehler erster Ordnung. Naturgesetze gelten unabhängig vom Menschen, Märkte nicht. Wer beides gleichsetzt, verwechselt Wunsch mit Wirklichkeit und macht Kritik unmöglich. Gerade diese Weigerung, zwischen Physik und Finanzmythologie zu unterscheiden, ist das eigentlich Antiintellektuelle. Sie ersetzt Analyse durch Glauben und Verantwortung durch Fatalismus. Aber erzähle uns noch mehr, was wir für Beamte sind.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: CK7985 am 08.12.2025 21:40
Die Vorstellung, unendliches Wachstum an den Kapitalmärkten sei ein Naturgesetz, ist ein Denkfehler erster Ordnung. Naturgesetze gelten unabhängig vom Menschen, Märkte nicht. Wer beides gleichsetzt, verwechselt Wunsch mit Wirklichkeit und macht Kritik unmöglich. Gerade diese Weigerung, zwischen Physik und Finanzmythologie zu unterscheiden, ist das eigentlich Antiintellektuelle. Sie ersetzt Analyse durch Glauben und Verantwortung durch Fatalismus. Aber erzähle uns noch mehr, was wir für Beamte sind.

Das muss ich dir nicht erzählen.
Du stellst mit jedem einzelnen Satz und Kommentar deine fehlende finanzielle Bildung unter Beweis was um ehrlich absolut blamabel aber auch naiv ist insbesondere wenn du Akademiker bist.
Du kannst hier Märchen von Physik und Mythologie erzählen und ich lasse die unumstößlichen Fakten der Kapitalmärkte über Dekaden und Jahrhunderte sprechen.
Du verstehst als Beamter die Systematik der Kapitalmärkte, produktiver nach Wachstum und Innovation strebender Unternehmen und natürlich auch die inflationsschützende Wirkung von Sachwerten nicht.
Und jetzt die entscheidende Frage:
Was machst du mit deinem Vermögen? Von der Inflation auffressen lassen da du den Kapitalmarkt ja ausschließt.
Wie investierst du für die finanzielle Zukunft deiner Kinder?
Wie schließt du deine bevorstehende Pensionslücke?
Welche Einkommensquellen hast du außer deiner Besoldung?
Wenn du ein Kollege wärst, Würde ich über den Grad deiner finanziellen Bildung geprägt von Vorurteilen und Unsinn Tag für Tag lachen.
Naja und anschließend würdest du weinen, weil ich dir meine am Aktienmarkt erzielte Vermögensentwicklung der letzten 10 Jahre offenbare und mich auf die finanzielle Unabhängigkeit und den wirklich frühen Vorruhestand vorbereite, während du deine relativ kurze, wertvolle Lebenszeit verklavt bis mindestens 67 am Schreibtisch verbringen wirst statt mit wirklich wichtigen Dingen.
In diesem Sinne alles Gute weiter im Hamsterrad hoffend auf die Almosen der Tarifabschlüsse, die nicht mal die Inflation kompensieren...
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: AltStrG am 09.12.2025 04:26
Ich fasse mal kurz zusammen: Es gelten also nicht mehr die mathematischen Grundregeln, dass der Gewinn des einen der Verlust des anderen ist.

Ich stecke als Nicht-Beamter mit extrem hohem Gehalt auch Geld in Aktien, aber noch viel mehr in Immobilien, Boote, und Autos :) Ich würde damit aber nicht in einem Beamten-Forum prahlen, warum auch?

Und nur nebenbei: Ich würde mir in diesem Zusammenhang mal die Daten 7. Februar 1637, 11. Mai 1866, 24. September 1869, 9. Mai 1873, 13. März 1907,  13. Mai 1927, 25. Oktober 1929, 10. Juli 1931, 19. Oktober 1987, dann 1990 ff Japanischer Yen und Markt, 2000 der Neue Markt, etc. etc.

Dazu Lehmann-Crash, Immobilen-Crash usw.

Ich hatte Kollegen, die haben weit vor diesem Aktien-Hype der sozialen Medien sehr viel Geld am Aktien und Währungsmarkt verdient; mutmaßlich mehr, als hier viele je vorstellen können. Und ja, viele haben ihr Geld auch wieder verloren. Ein NUR Aufwärts gibt es nicht und wird es nie geben.

Und genau deswegen würde ich jedem seine Meinung lassen und meine eigene immer wieder hinterfragen, ob noch richtig. Zudem ist Höflichkeit bei Postings in einem Forum eine Zierde.

Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: was_guckst_du am 09.12.2025 11:42
..ich kann dir da nur zustimmen..

...allerdings glaube ich nicht, dass du in einem Forum, wo es von Besserwissern, "Experten", Pfennigfuchsern" und Faktenverweigerern nur so wimmelt und wo Neid anscheinend eine herausragende Kernkompetenz darstellt, auch nur ansatzweise sowas wie Höflichkeit oder Rücksicht - u. Einsichtnahme erwarten kannst... 8)
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: AltStrG am 09.12.2025 13:01
..ich kann dir da nur zustimmen..

...allerdings glaube ich nicht, dass du in einem Forum, wo es von Besserwissern, "Experten", Pfennigfuchsern" und Faktenverweigerern nur so wimmelt und wo Neid anscheinend eine herausragende Kernkompetenz darstellt, auch nur ansatzweise sowas wie Höflichkeit oder Rücksicht - u. Einsichtnahme erwarten kannst... 8)

Schade. Ich finde, Höflichkeit muss sein.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Zauberberg am 09.12.2025 13:32
Ich finde auch, Höflichkeit ist angebracht und ich denke, bisher habe ich mich daran gehalten.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Beamtenhustler am 09.12.2025 15:01
@CK7985

Ich habe ernsthaftes Interesse auch endlich mit dem Investieren anzufangen. Gibt es für Beamte irgendetwas zu beachten oder einfach wie jeder Normalo in den MSCI World reinbuttern? Hast du mir da im Hinblick auf das Investieren im Beamtentum einen guten Lesetipp?
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Zerschmetterling am 09.12.2025 15:50
@Beamtenhustler

Robert T. Kiyosaki                      Rich Dad Poor Dad
Gerd Kommer                            Souverän investieren mit Indexfonds und ETFs
Für Kinder Bodo Schäfer             Ein Hund Namens Money   
Für Mädels  Natascha Wegelin     Wie Frauen ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen können.
Mein Favorit  Albert Warnecke     Was Sie über Vermögensaufbau wirklich wissen müssen.

Es gibt m.M.n. keinen nennenswerten Unterschied zwischen Beamten und anderen Berufsgruppen.
1.Status Quo ermitteln, 2. Ausgaben optimieren (Haushaltsbuch), 3. Einnahmen optimieren, 4. eigene Risikobereitschaft ermitteln, 5. Rentenlücke ermitteln, 6. Finanzwissen rauf schaffen,  7. Schritt 6 wiederholen   
8. diversifiziert mit Verstand anlegen.



Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 09.12.2025 22:25
..ich kann dir da nur zustimmen..

...allerdings glaube ich nicht, dass du in einem Forum, wo es von Besserwissern, "Experten", Pfennigfuchsern" und Faktenverweigerern nur so wimmelt und wo Neid anscheinend eine herausragende Kernkompetenz darstellt, auch nur ansatzweise sowas wie Höflichkeit oder Rücksicht - u. Einsichtnahme erwarten kannst... 8)

Die Besserwisser konkurrieren darum, wer am lautesten Ahnung vorgibt, während Realität leise lacht.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 09.12.2025 22:28
..ich kann dir da nur zustimmen..

...allerdings glaube ich nicht, dass du in einem Forum, wo es von Besserwissern, "Experten", Pfennigfuchsern" und Faktenverweigerern nur so wimmelt und wo Neid anscheinend eine herausragende Kernkompetenz darstellt, auch nur ansatzweise sowas wie Höflichkeit oder Rücksicht - u. Einsichtnahme erwarten kannst... 8)

Die Besserwisser konkurrieren darum, wer am lautesten Ahnung vorgibt, während Realität leise lacht. Am besten zuschauen (gute Lektüre nach der Bild), wie sie sich gegenseitig in die Sackgasse diskutieren.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 09.12.2025 22:29
..ich kann dir da nur zustimmen..

...allerdings glaube ich nicht, dass du in einem Forum, wo es von Besserwissern, "Experten", Pfennigfuchsern" und Faktenverweigerern nur so wimmelt und wo Neid anscheinend eine herausragende Kernkompetenz darstellt, auch nur ansatzweise sowas wie Höflichkeit oder Rücksicht - u. Einsichtnahme erwarten kannst... 8)

Die Besserwisser konkurrieren darum, wer am lautesten Ahnung vorgibt, während Realität leise lacht. Am besten zuschauen (gute Lektüre nach der Bild), wie sie sich gegenseitig in die Sackgasse diskutieren.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 09.12.2025 22:30
..ich kann dir da nur zustimmen..

...allerdings glaube ich nicht, dass du in einem Forum, wo es von Besserwissern, "Experten", Pfennigfuchsern" und Faktenverweigerern nur so wimmelt und wo Neid anscheinend eine herausragende Kernkompetenz darstellt, auch nur ansatzweise sowas wie Höflichkeit oder Rücksicht - u. Einsichtnahme erwarten kannst... 8)

Die Besserwisser konkurrieren darum, wer am lautesten Ahnung vorgibt, während Realität leise lacht. Am besten zuschauen (gute Lektüre nach der Bild), wie sie sich gegenseitig in die Sackgasse diskutieren.
Titel: Antw:[TV-L] Tarifrunde der Länder
Beitrag von: Beamtenhustler am 11.12.2025 06:52
@Beamtenhustler

Robert T. Kiyosaki                      Rich Dad Poor Dad
Gerd Kommer                            Souverän investieren mit Indexfonds und ETFs
Für Kinder Bodo Schäfer             Ein Hund Namens Money   
Für Mädels  Natascha Wegelin     Wie Frauen ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen können.
Mein Favorit  Albert Warnecke     Was Sie über Vermögensaufbau wirklich wissen müssen.

Es gibt m.M.n. keinen nennenswerten Unterschied zwischen Beamten und anderen Berufsgruppen.
1.Status Quo ermitteln, 2. Ausgaben optimieren (Haushaltsbuch), 3. Einnahmen optimieren, 4. eigene Risikobereitschaft ermitteln, 5. Rentenlücke ermitteln, 6. Finanzwissen rauf schaffen,  7. Schritt 6 wiederholen   
8. diversifiziert mit Verstand anlegen.

Danke vielmals! Da hab ich ja einiges, um mich einzulesen.