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		Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: LeiserLeser am 15.09.2025 15:07
		
			
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				Guten Tag zusammen,
ich bin gerade auf einen Interessanten Artikel gestoßen: 
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bundesbeamte-haben-anspruch-auf-vaterschaftsurlaub_144_659242.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bundesbeamte-haben-anspruch-auf-vaterschaftsurlaub_144_659242.html).
Zwar können beide Beteiligten noch Rechtsmittel einlegen, jedoch lautet meine Frage, ob man das Urteil, sobald rechtskräftig, auch auf uns Beamte im Ländle anwenden kann.
			 
			
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				Ja, das Urteil kann auch auf Landesbeamte angewendet werden. Und selbst Angestellte im öffentlichen Dienst haben gute Chancen. -> siehe Link
Allerdings müssen diese vorerst selbst aktiv werden (und sollten das auch tun!)
Mal schauen ob das Urteil einfach akzeptiert wird oder in Berufung geht.
https://www.jura.cc/rechtstipps/zehn-tage-bezahlter-vaterschaftsurlaub-fuer-beamte-eu-richtlinie-setzt-sich-durch/ (https://www.jura.cc/rechtstipps/zehn-tage-bezahlter-vaterschaftsurlaub-fuer-beamte-eu-richtlinie-setzt-sich-durch/)