Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: LeiserLeser am 15.09.2025 15:07
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Guten Tag zusammen,
ich bin gerade auf einen Interessanten Artikel gestoßen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bundesbeamte-haben-anspruch-auf-vaterschaftsurlaub_144_659242.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bundesbeamte-haben-anspruch-auf-vaterschaftsurlaub_144_659242.html).
Zwar können beide Beteiligten noch Rechtsmittel einlegen, jedoch lautet meine Frage, ob man das Urteil, sobald rechtskräftig, auch auf uns Beamte im Ländle anwenden kann.