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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: anne3107 am 16.09.2025 09:34

Titel: Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?
Beitrag von: anne3107 am 16.09.2025 09:34
Guten Morgen,
ich bin in einem Krankenhaus beschäftigt, das einen eigenen Tarifvertrag hat und der an TVL angelehnt ist.
Ich werde eine andere Stelle besetzen und von der 8 (Stufe 3) voraussichtlich zum 1.11. in die 9a (Stufe 2) höhergruppiert und werde einen tarifkonformen Garantiebetrag erhalten.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Sonderzahlung? Beschäftigte in den entgeltgruppen 2 bis 8 erhalten 95% jahressonderzahlung, ab der 9a sind es dann 80%.

Nach welchem Satz würde die Zahlung dann erfolgen?

Danke vorab und viele Grüße
Anne
Titel: Antw:Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?
Beitrag von: McOldie am 16.09.2025 10:07
Im TV-L ist es wie folgt geregelt:
Maßgeblich für die Festsetzung des Bemessungssatzes ist die EntgGr. am 1. September (§ 20 Abs. 3 Satz 2 TV-L). Vor oder nach dem maßgeblichen Stichtag eintretende Veränderungen in der EntgGr. bleiben unberücksichtigt.

Ob dieses bei euch auch so geregelt ist, kann ich nicht beurteilen.
Titel: Antw:Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?
Beitrag von: PeterMuellerchen am 16.09.2025 11:45
So wie ich das lese erhälst du dann "nurnoch" die 80% da du im November ja E9 wärst, aber nur die 80% von dem E8 Gehalt, da das im September galt.

Rechne das mal durch ob es sich evtl. lohnt, mit dem AG abzusprechen, ob er dich erst zum 01.12. höher gruppiert damit du noch die 95% JSZ erhälst.
Titel: Antw:Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?
Beitrag von: Dnjl am 16.09.2025 15:58
So wie ich das lese erhälst du dann "nurnoch" die 80% da du im November ja E9 wärst, aber nur die 80% von dem E8 Gehalt, da das im September galt.

Rechne das mal durch ob es sich evtl. lohnt, mit dem AG abzusprechen, ob er dich erst zum 01.12. höher gruppiert damit du noch die 95% JSZ erhälst.

Es geht um den Bemessungssatz. Dort bekommt sie (da im September noch E8) die 95%.
Bemessungsgrundlage für die Höhe ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde.

Die Jahressonderzahlung wird also vollständig nach deiner alten EG gezahlt, da du erst nach den Monaten der Bemessungsgrundlage und nach dem Stichtag für den Bemessungssatz die EG wechselst.

So zumindest, wenn der §20 vollständig übernommen wurde.
Titel: Antw:Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?
Beitrag von: Albeles am 17.09.2025 09:22
Wann ist denn der Stufenaufstieg in die 8/4?
Du verdienst zwar jetzt direkt schon mehr, aber hast 2 Jahre die Stufe 2 an der Backe. Und der richtige Gehaltssprung kommt erst von 9a/4 auf 9a/5. Müsste man sich einfach ausrechnen, was sich mehr lohnt ob direkt, oder erst mit 8/4 in die 9a/3.
Titel: Antw:Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?
Beitrag von: anne3107 am 17.09.2025 15:09
Danke an alle für die Rückmeldungen.

Der nächste Stufenaufstieg in die 8/4 wäre im April 2028. Im rahmen der Höhergruppierung in die 9a würde man mich praktisch zurückstufen in Erfahrungsstufe 2, das würde tarifkonform sein.