Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: 092025Gest am 18.09.2025 12:31

Titel: Versetzung E13 zu E11
Beitrag von: 092025Gest am 18.09.2025 12:31
Hallo,
Ich lasse mich von einem Amt bei dem ich aktuell E13 verdiene versetzten zu einem Amt bei dem ich E11 bekommen werde. Dadurch habe ich natürlich einen finanziellen Verlust. Gibt es da die Chance auf einen Ausgleich durch eine höhere Erfahrungsstufe oä? Danke und beste Grüße
Titel: Antw:Versetzung E13 zu E11
Beitrag von: PeterMuellerchen am 18.09.2025 13:11
Die E13 war ja mit der Tätigkeit begründet und die neue Tätigkeit scheint ja nur eine E11 zu begründen. Da ist kein Ausgleich möglich. Sonst würden ja alle hingehen, sich schnell hocharbeiten auf E13 oder sonstwo und sich dann in den Pfortendienst versetzen lassen mit der E3, sich den Ausgleich gönnen und ein entspanntes Leben leben.

Die Erfahrungsstufe hängt auch nicht von der vorherigen Gehaltsgruppe ab sondern von der Erfahrung. Ob und was da angerechnet wird, musst du mit dem Arbeitgeber klären.
Ansonsten bleib bei der E13 wenn das Geld zuwenig ist, aber irgendeinen Grund wirds ja geben warum die alte Stelle E13 ist und die neue nur E11 und auch warum du wechseln willst.
Titel: Antw:Versetzung E13 zu E11
Beitrag von: Umlauf am 18.09.2025 14:01
Sollte mir auch eine Stelle zum Lochen suchen und trotzdem wie eine zweistellige EG verdienen.
Gefällt mir, diese Vorstellung.
Titel: Antw:Versetzung E13 zu E11
Beitrag von: Dnjl am 18.09.2025 16:53
Die Erfahrungsstufe hängt auch nicht von der vorherigen Gehaltsgruppe ab sondern von der Erfahrung. Ob und was da angerechnet wird, musst du mit dem Arbeitgeber klären.

Laut §17 Abs. 4 S. 5 TV-L erfolgt die Herabgruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe stufengleich.
Titel: Antw:Versetzung E13 zu E11
Beitrag von: MoinMoin am 18.09.2025 17:01
Hallo,
Ich lasse mich von einem Amt bei dem ich aktuell E13 verdiene versetzten zu einem Amt bei dem ich E11 bekommen werde. Dadurch habe ich natürlich einen finanziellen Verlust. Gibt es da die Chance auf einen Ausgleich durch eine höhere Erfahrungsstufe oä? Danke und beste Grüße
Zulage nach §16.5 ist immer denkbar.
Titel: Antw:Versetzung E13 zu E11
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.