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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: mkr3xd am 18.09.2025 17:07

Titel: Wechsel nach der Probezeit zu einem anderen Dienstherren
Beitrag von: mkr3xd am 18.09.2025 17:07
Hallo zusammen,

bei mir ergibt sich folgende Konstellation: Ich habe noch eine Probezeit bis Ende des Jahres (Beamter auf Probe, 3 Jahre). Nun habe ich eine Beamtenstelle bei einem neuen Dienstherren entdeckt.

Nun hat sich mir folgende Frage gestellt: Kann ich zum Ende der Probezeit (unabhängig von einem mgl. Versetzungsantrag) einfach die Lebzeiturkunde des neuen Dienstherren annehmen oder startet hier eine neue Probezeit von 3 Jahren? Mir wurde mitgeteilt, dass eine "Annahme der Lebzeiturkunde" bei einem neuen Dienstherren nach Beendigung der Probezeit (Probezeitbeendigung beim alten Dienstherren) nicht einfach so möglich sei und sodann eine neue Probezeit von 3 Jahren beginnen würde, sofern ich einfach ohne Versetzungsantrag wechseln würde. Alternativ wurde mir vorgeschlagen, mit der Versetzung dann noch zu warten, bis ich bei meinem jetzigen Dienstherren die Lebzeitverbeamtung erhalte und anschließend einen Versetzungsantrag (der aufgrund von Personalmangel abgelehnt werden könnte)  stellen sollte, um dann beim neuen Dienstherren starten zu können.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit und könnte mir hier vielleicht weiterhelfen? Ich dachte eigentlich, dass man einfach ohne Frist etc. Nach Beendigung der Probezeit eine Lebzeiturkunde vom neuen DH annehmen könnte und dann automatisch bei der neuen Dienststelle beschäftigt wäre.

Ich hoffe, ihr könnt´ mir hier vielleicht weiterhelfen.

VG