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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LaraM am 23.09.2025 11:32
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Ich habe mich von Behörde A nach Behörde B versetzen lassen und bin nun inzwischen bei Behörde C. Behörde B hat mir eine dienstliche Beurteilung ausgestellt. Ich brauche für meine Unterlagen aber ein Arbeitszeugnis. Behörde B sagt, dass ich auf Grund einer Versetzung kein Anspruch darauf habe, da mein Arbeitsvertrag weiter läuft. Ein Zwischenzeugnis bekomme ich aber auch nicht, weil ich dort nicht mehr tätig bin. Was mach ich nun? Bei Behörde A war das gar kein Problem.
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Siehe TV-L § 35 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-35):
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit; es muss sich auch auf Führung und Leistung erstrecken (Endzeugnis).
(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.
Eine Versetzung stellt einen triftigen Grund dar. Da das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, und ein triftiger Grund vorliegt, solltest du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben.
Sofern ich es richtig verstehe und du von B nach C wieder versetzt wurdest. Oder wurde das Arbeitsverhältnis zwischen Behörde B und C beendet, und es lief nur von A bis B weiter?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung seit Behörde A.