Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ImLKOS am 24.09.2025 09:46
-
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Kommune und habe eine Frage zu Ankündigungsfristen von zu leistender Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
Es existiert eine Dienstvereinbarung, die eine Rahmenarbeitszeit von 7 bis 19 Uhr vorgibt.
Gibt es eine Frist, die der AG bei Anordnung von Arbeit außerhalb dieses Rahmens beachten muss? Es handelt sich bei diesen Zeiten nicht zwingend um Mehrarbeit oder Überstunden.
Gruß
-
Keine definierte Frist, allerdings ist in der Rechtssprechung oftmals die Rede von 4 Kalendertagen als angemessene Vorlaufzeit.