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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Autodoc am 28.09.2025 14:03

Titel: Schweigepflichtsentbindung nach OP
Beitrag von: Autodoc am 28.09.2025 14:03
Hallo zusammen,

Ich konnte das Thema nicht mehr finden, wo wir das schon mal grundlegend besprochen haben. In anderem Zusammenhang. Ich war jetzt drei Tage stationär aufgenommen für eine OP. Das Krankenhaus hat direkt mit der Krankenkasse abrechnen wollen und jetzt habe ich die Aufforderung für eine Schweigepflichtsentbindung für den Aufenthalt bekommen. Ich weiß noch, dass empfohlen wurde das nicht so unterschreiben. Dennoch würde ich den Text einmal kontrollieren lassen von euch. Insbesondere unter zwei und Nummer drei kommt mir das ganze komisch vor.

1. Ich bin darüber informiert worden, dass die Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, zur Beurteilung ihrer versicherungs-vertraglichen Leistungspflichten (Leistungsprüfung) und zum Zwecke der Rechnungsprüfung im oben genannten Versicherungsfall weitere Informationen von den Leistungserbringern benötigt.
Ich entbinde deshalb die Leistungserbringer von ihrer ärztlichen Schweigepflicht und ermächtige sie, der Continentale Krankenversicherung a.G. sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Leistungs- und Rechnungsprüfung im genannten Versicherungsfall erforderlich sind. Das gilt auch für die Vorversicherer (Gesetzliche oder Private Krankenversicherung).
3. Ich ermächtige die Continentale Krankenversicherung a.G., bei den behandelnden Ärzten und den vorherigen Kostenträgen (Gesetzliche oder Private Krankenversicherung) die für die Leistungs- und Rechnungsprüfung erforderlichen Informationen einzu-holen. Diese Informationen können dabei personenbezogene Gesundheitsdaten enthalten.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. ist dabei insbesondere auch berechtigt, ärztliche Unterlagen (wie Befundberichte, Behandlungsprotokolle, Entlassungsberichte, Fotodokumentationen wie präoperative Bilder, Röntgenaufnahmen und im Fall einer Operation auch Operationsberichte) anzufordern, einzusehen und ggf. an den beratenden medizinischen Arzt/Dienst weiterzuleiten.
Sie werden über die Weiterleitung von Unterlagen an Gutachter informiert. Alle Unterlagen werden nur zu Dokumentationszwecken bei der Continentale Krankenversicherung a. G. elektronisch gespeichert. Eine andere Verarbeitung oder Weitergabe zu anderen
Zwecken an weitere Personen erfolgt ausdrücklich nicht.
4. Mir ist bekannt, dass die Erteilung dieser Erklärung freiwillig ist. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Eine Nichterteilung oder ein Widerruf dieser Erklärung kann dazu führen, dass die abschließende Bearbeitung des Leistungsantrags nicht möglich ist.
Es kann im Ergebnis zu Kürzung von Leistungen oder Leistungsfreiheit der Continentale Krankenversicherung a.G. führen.
Titel: Antw:Schweigepflichtsentbindung nach OP
Beitrag von: gio am 28.09.2025 20:34
Bei mir war das ebenfalls nach einer OP kurz nach meiner Verbeamtung. Da ich an der operierten Stelle vorher keine Untersuchungen hatte habe ich diese Entbindung von der Schweigepflicht genehmigt. Die Rechnungen wurden auch anstandslos bezahlt.

Wenn bei dir vorher ebenfalls nichts bekannt war bzw du auch nichts wissentlich verschwiegen hast dürfte es keine Rolle spielen.

Es war aber auch eine andere Gesellschaft.
Titel: Antw:Schweigepflichtsentbindung nach OP
Beitrag von: Autodoc am 29.09.2025 21:24
Danke für die Rückmeldung.