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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sebastian2 am 29.09.2025 15:47
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Moin, ich bin ausgebildeter VFA und absolviere derzeit bei einer Verwaltungsakademie (VWA) ein Studium zum Verwaltungsdiplom (VWA). Ist dieser Abschluss mit dem Bachelor gleichwertig?
Ich würde später gerne auch Führungsverantwortung übernehmen aber in Stellenausschreibungen habe ich bisher selten das Verwaltungsdiplom (VWA) als Voraussetzung gesehen. Habe ich damit die Befähigung für eine Laufbahn in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes?
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Moin, ich bin ausgebildeter VFA und absolviere derzeit bei einer Verwaltungsakademie (VWA) ein Studium zum Verwaltungsdiplom (VWA). Ist dieser Abschluss mit dem Bachelor gleichwertig?
Ich würde später gerne auch Führungsverantwortung übernehmen aber in Stellenausschreibungen habe ich bisher selten das Verwaltungsdiplom (VWA) als Voraussetzung gesehen. Habe ich damit die Befähigung für eine Laufbahn in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes?
Wird bei uns gleichgesetzt.
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Wird bei uns und Nachbarstädten in den Landkreisen nicht mit dem Bachelor gleichgesetzt …ist etwas geringer als der Bachelor einzuschätzen…so viel zur Rückmeldung aus der Praxis !
Bevorzugen bei der Stellenbesetzung EG 11+ die entsprechenden Bachelor und Masterabsolventen (sollte klar sein dass die wesentlich höher einzuschätzen sind).
Viel Erfolg dir !
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Den konkreten Abschluss kennen wir nicht, die verschiedenen Akademien geben aber meistens Hinweise.
Ein 3-jähriges Abendstudium kann naturgemäß keinem Abschluss gleichkommen, der an einer Hochschule in Vollzeit absolviert wird.
Die Abschlüsse stellen keinen akademischen Grad dar. Je nach Ausgestaltung und Kooperation mit Hochschulen können aber Leistungen für einen Bachelor- oder Master-Studiengang anerkannt werden.
Bei uns in Sachsen an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. erlangt man bspw. 75-105 ECTS (von denen bis zu 90 an der TU-Chemnitz anerkannt werden), in Thüringen 120 ECTS.
Ob es für die Verbeamtung reicht, lässt sich ohne Kenntnis des Bundeslandes bzw. der Akademie nicht sagen.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten kann der Abschluss anerkannt werden, muss er aber nicht.