Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: FH1806 am 01.10.2025 12:30
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Guten Tag,
aktuell bin ich als Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe 9c angestellt. Ich habe nun eventuell die Möglichkeit eine neue Stelle anzutreten, die mit E12 vergütet wird. Für diese Stelle besteht auch die Möglichkeit sich verbeamten zu lassen. Wenn ich die Stelle wirklich bekommen sollte und ich ein Antrag auf Verbeamtung stelle, mit welcher Stufe als Beamtin würde ich starten ? ich gehe mal nicht davon aus, dass ich gleich eine A12 bekommen würde.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
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Ähnliche Fälle wurden hier im Forum schon besprochen.
Wenn Du das findest, findest Du auch gute Hinweise.
Es gibt durchaus Menschen, die direkt in A 12 verbeamtet werden. Ob das aber in diesem Fall möglich ist?
Grundsätzlich beginnt eine Beamtin mit A9 (im technischen und rechtlichen Bereich auch A10 möglich)
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Was ist denn bitte der rechtliche Bereich mit A10?
Ich denke, nur voll Juristen steigen mit A13 ein (dann halt 4. QE).
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Was ist denn bitte der rechtliche Bereich mit A10?
Ich denke, nur voll Juristen steigen mit A13 ein (dann halt 4. QE).
Nicht nur Juristen. Auch im technischem Bereich gibt es A13 Posten
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Was ist denn bitte der rechtliche Bereich mit A10?
Ich denke, nur voll Juristen steigen mit A13 ein (dann halt 4. QE).
Rechtspfleger. Die starten oder starteten z.B. in Berlin direkt mit A10.
(Anderes Thema, aber nice to know: Rechtspfleger können ohne Laufbahnwechsel bis A14 kommen. als Amtsanwalt. Daher ist diese Fachrichtung im Bereich des gD ziemlich gut! Auch nett: gD Polizei in Bw startet auch mit A10.)
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Ich denke, wie man aus den Antworten erkennen kann ist da eine eindeutige Antwort nicht möglich. Kommt halt drauf an.
Wüsste nicht was gegen eine Verbeamtung direkt in A12 spricht (wenn die Qualifikations- und sonste Anforderungen irgendwie erfüllt sind).
Geht alles, wenn der Dienstherr möchte (dann finden sich immer Mittel und Wege). Oder eben nicht, wenn er es nicht möchte (dann finden sich immer Gründe dagegen).
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Dagegen spricht das Laufbahnprinzip, eine Laufbahn ist grundsätzlich zu durchlaufen. Aber in der grundsätzlichen Beurteilung "Wo ein Wille, bzw. wo der Druck hoch genug ist, da ein Weg bzw. wo kein Wille oder zu geringer Druck, da gibt es dann plötzlich viele Gründe dagegen"
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Dagegen spricht das Laufbahnprinzip, eine Laufbahn ist grundsätzlich zu durchlaufen.
Nach meiner anekdotischen Evidenz ist es bei uns mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme, dass man nicht in A13 verbeamtet wird, sondern dass stattdessen auf § 20 BBG (https://www.buzer.de/20_BBG.htm (https://www.buzer.de/20_BBG.htm)) in Verbindung mit § 25 BLV (https://www.buzer.de/25_BLV.htm (https://www.buzer.de/25_BLV.htm)) zurückgegriffen wird..
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Wir wissen aktuell ja gar nicht, welchen Bildungsabschluss FH1806 hat.
Die jetzige E9c und sein Name deuten aber auf Bachelor oder Diplom hin.
Ein Masterabschluss scheint nicht vorzuliegen.
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beim Bund war das bei mir jetzt möglich
E14 -> A14 in eine Rutsch. War aber ein ellenlanger Prozess.
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beim Bund war das bei mir jetzt möglich
E14 -> A14 in eine Rutsch. War aber ein ellenlanger Prozess.
Ja, weil es das 1. Beförderungsamt ist, ist das in der Regel bei der Masse der Laufbahnverordnungen möglich.
Das 2. Beförderungsamt, habe ich noch nie gesehen. Da mussder Wille und die Not schon riesig sein.
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Ich habe das kürzlich bei einer Bekannten auch gehört. Sie wurde verbeamtet im mittleren Dienst direkt in A9. Ihr Mann ist in der Behörde ein ganz hohes Tier. Geht wohl alles, wenn gewünscht. Bei mir ging vor 14 Jahren nichts in die Richtung. Ich musste sogar trotz 20jähriger Beschäftigungszeit eine 3jährige Probezeit absolvieren. In meiner jetzigen Behörde werden inzwischen alle, die ein paar Jahre Berufserfahrung haben, direkt im ersten Beförderungsamt und auf Lebenszeit verbeamtet.
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Ich habe das kürzlich bei einer Bekannten auch gehört. Sie wurde verbeamtet im mittleren Dienst direkt in A9. Ihr Mann ist in der Behörde ein ganz hohes Tier. Geht wohl alles, wenn gewünscht. Bei mir ging vor 14 Jahren nichts in die Richtung. Ich musste sogar trotz 20jähriger Beschäftigungszeit eine 3jährige Probezeit absolvieren. In meiner jetzigen Behörde werden inzwischen alle, die ein paar Jahre Berufserfahrung haben, direkt im ersten Beförderungsamt und auf Lebenszeit verbeamtet.
Was ich schon länger sage...... Bestands(laufbahn)personal ist nicht so wichtig, aber Neueinstellungen und Neuverbeamtungen immer schon pushen und mit Zulagen beschenken.
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Ich habe das kürzlich bei einer Bekannten auch gehört. Sie wurde verbeamtet im mittleren Dienst direkt in A9. Ihr Mann ist in der Behörde ein ganz hohes Tier. Geht wohl alles, wenn gewünscht. Bei mir ging vor 14 Jahren nichts in die Richtung. Ich musste sogar trotz 20jähriger Beschäftigungszeit eine 3jährige Probezeit absolvieren. In meiner jetzigen Behörde werden inzwischen alle, die ein paar Jahre Berufserfahrung haben, direkt im ersten Beförderungsamt und auf Lebenszeit verbeamtet.
Immer wieder überraschend, wie krass die Länder und der Bund verbeamten....
Bei den Kommunen geht da eigentlich gar nichts (außer die Anwärter, aber selbst die werden teilweise sogar nur als Tarifangestellte übernommen, in den letzten Jahren sogar öfter mal vorgekommen)
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Genau der Grund, weshalb ich zum Land gewechselt bin.