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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mauze am 05.10.2025 20:17
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Hallo
Ich bin seit Juli 2012 bei meinem Arbeitgeber als Gesundheits- und Krankenpfleger angestellt. Bis Oktober 2021war ich in Tarifgruppe 7 SNO 05. Ab November 2021 wurde ich Stellvertreter der Stationsleitung und kam in die Tarifgruppe 11 SNO 02. Diese Stelle musste ich gesundheitsbedingt im März 2024 aufgeben. Seither werde ich in der Tarifgruppe 8 SNO 03 geführt. Das bedeutet fast 600 Euro Brutto weniger als bei meinen Kollegen. Ist das denn so statthaft? Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
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Du bist von 11 Stufe 3 auf 8 Stufe 3 heruntergruppiert worden.
Das ist tariflich korrekt und dadurch bekommst du jetzt weniger Geld.
Das ist natürlich ärgerlich, da du ohne den Ausflug in die 11 jetzt in der Gruppe 8 Stufe 5 gewesen wärst.
Aber tariflich ist das korrekt.
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Hätte das nicht unterschrieben werden müssen?
Eine Herabgruppierung ohne Zustimmung bzw. Änderungskündigung ist doch nicht möglich oder?
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Hätte das nicht unterschrieben werden müssen?
Ich gehe davon aus, dass das auch geschehen ist, da Mauze seine Tätigkeit gesundheitsbedingt aufgeben musste.
Eine Herabgruppierung ohne Zustimmung bzw. Änderungskündigung ist doch nicht möglich oder?
Korrekt.
Aber wenn jemand seinen Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr machen kann, dann muss man wohl einer Änderungskündigung zustimmen oder gehen.
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Und in dem Zuge hätte man über die Stufe noch verhandeln können, gell?
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Tariflich kann man da nichts bzgl. der Stufe verhandeln.
Man könnte eine Zulage nach 16.5 verhandeln, dazu müsste der AG dich aber ernsthaft behalten wollen, weil er auf dich angewiesen ist und schlecht Ersatz findet.
Was eher zweifelhaft ist, wenn jemand gesundheitlich angeschlagen ist und nicht in voller Verwendungsbreite zur Verfügung steht.
Sehr misslich die Situation und eben ein Folge der nicht stufengleichen HG im TVL
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Ich habe einen Änderungsvertrag erhalten, daß ich von KR11 in KR8 umgruppiert werde
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Tariflich kann man da nichts bzgl. der Stufe verhandeln.
Man könnte eine Zulage nach 16.5 verhandeln, dazu müsste der AG dich aber ernsthaft behalten wollen, weil er auf dich angewiesen ist und schlecht Ersatz findet.
Was eher zweifelhaft ist, wenn jemand gesundheitlich angeschlagen ist und nicht in voller Verwendungsbreite zur Verfügung steht.
Sehr misslich die Situation und eben ein Folge der nicht stufengleichen HG im TVL
Ich bin seither wieder voll einsetzbar auf allen Stationen und in allen Schichten, nur dürfte ich nach über 10 Jahren Gerontopsychiatrie wechseln. Leitungsaufgabe möchte ich keine mehr übernehmen, wurde so akzeptiert.
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Tariflich hast Du keinen Anspruch auf die Stufe 5 . Aber vielleicht gehst Du noch mals ins Gespräch mit Verweis daraus, dass Du Leitungsaufgabe in Stufe 5 wärest und Du es als Unfair findest, wenn diese Leitungsaufgabe Dir so auf die Füße fält. Sonst musst Du Dich anderswo bewerben.