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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lisa1991hoppe am 06.10.2025 11:28
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Huhu,
Vor zwei Wochen hatte ich ein Bewerbungsgespräch für eine stelle als Tierpflegerin. Mir wurde gesagt man würde sich am selben Tag noch melden, vorausgesetzt das Gespräch läuft positiv und die Gespräche sind alle durch. Das ist auch geschehen und habe sowohl telefonisch als auch per E-Mail die Zusage bekommen. Man sagte auch das die Uni etwas brauch bis alles fertig ist und beschlossen den Arbeitsbeginn Mitte November . Jetzt sollte ich quasi einen Antrag auf Einstellung unterschreiben, das habe ich auch alles direkt vor Ort gemacht, bis jetzt ist leider funkstille. In der Stellenausschreibung stand drinnen das Diebstelle auf zwei Jahre befristet ist und eine entfristung angestrebt wird. Allerdings das ich nicht beim Land gearbeitet haben darf vorher, zumindest nicht befristet. Jetzt hatte ich vorher zwei Jobs die befristet waren mit dem Grund einer Schwangerschaft und Elternzeit Vertretung und eine Krankheitsvertretung beide im TVöD. Kann das zum Problem werden ? Die Uni ist im tv-L kann ich dadurch noch eine Absage bekommen ? Ich habe gerade etwas Angst das dass mit dem Job doch nichts wird. 😪
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Was sagt die Personalstelle dazu?
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Nachdem die vorigen Arbeitgeber im TVöD waren, wird dein Arbeitgeber ja nicht das Land gewesen sein, oder? Insofern sollte das kein Problem darstellen.
Oder überlese ich etwas?
Dass zwischen Unterschrift und Arbeitsbeginn bei Unis gerne mal Stille ist, ist nicht ungewöhnlich.
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Oh da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Bzw was kleines vergessen. Man fragte mich im Gespräch ob ich schonmal beim Land gearbeitet habe, hatte dann nur gesagt, nein nur bei der Stadt und das es ja tvöd ist. Das ich beim Land noch nie gearbeitet habe. Er wusste dann aber auch nicht zu 100% ob das ausschlaggebend ist. Aber dachte dann naja wenn es nicht gehen würde, hätte ich ja die Zusage nicht bekommen ?
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Das mit der unbefristeten Stelle im TV-L vorher, ist wohl eher der Einstellung in Stufe 1 geschuldet, vermute ich. Das wäre bei einer vorherigen Tätigkeit nicht möglich gewesen. Da bei einer HG mindestens Stufe 2 raus kommen muss. Aber ob die paar Kröten der Grund ist, weiß nur die Uni selbst ;-)
Ich würde mir da keine Gedanken machen!
LG Albeles
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§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG könnte der Hintergrund sein. Dann wäre das hier unproblematisch, da nicht derselbe Arbeitgeber für das abzuschließende befristete Arbeitsverhältnis.