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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: H5GSE5 am 08.10.2025 09:14

Titel: Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: H5GSE5 am 08.10.2025 09:14
Hallo zusammen,

 

ich war bis vor kurzem beim Land verbeamtet – Erfahrungsstufe 4.

Ich habe nun zur Stadtverwaltung als Tarifbeschäftigte gewechselt (kommunale Verwaltung). Dort hat man mir gesagt, dass meine Erfahrungsstufen nicht anerkannt werden können, da die Erfahrungsstufen von Beamten NIE bei Tarifbeschäftigten anerkannt werden.

Hat jemand hierzu Erfahrungen?
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: MaLa am 08.10.2025 09:41
TVÖD §16 (2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4)
Zitat
3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungs-
bereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem ande-
ren Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei
einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber
oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden.



Ausserdem sind sowieso einschlägige Berufserfahrungen zu berücksichtigen bis min in die Stufe 3, alles darüber muss dann verhandelt werden.
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: H5GSE5 am 08.10.2025 10:15
"Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"

Der Paragraf trifft ja aber nicht auf Beamte zu, da bei Beamten nie ein Tarifvertrag angewendet.


Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: Schokokeks am 08.10.2025 10:40
Gleiches Beschäftigungsfeld, aus dem die Stufen aus Deiner Sicht anerkannt werden sollen?
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: H5GSE5 am 08.10.2025 10:44
Bin jetzt in der Ausländerbehörde, vorher war ich in der Justiz.
Beim Personalamt wurde pauschal gesagt "Erfahrungsstufen von Beamten erkennen wir nie an"
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: ich1974 am 08.10.2025 10:51
"Kann" Regelungen sind immer vor Vertragsunterzeichnung schriftlich zu verhandeln. Mündlich kann sich nach Vertragsunterzeichnung niemand mehr an die Zusagen erinnern.
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: ich1974 am 08.10.2025 10:52
War eine Versetzung im Beamtenverhältnis nicht möglich?
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: MaLa am 08.10.2025 11:00
"Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"

Der Paragraf trifft ja aber nicht auf Beamte zu, da bei Beamten nie ein Tarifvertrag angewendet.

nein, aber Satz 4 trifft zu
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: ich1974 am 08.10.2025 13:34
Satz 4 stellt auf ein Arbeitsverhältnis ab. Beamte haben kein Arbeitsverhältnis.
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: Sjuda am 08.10.2025 13:43
Da aufgrund systematischer Unterschiede sowohl zwischen den Entgelt- und Besoldungsgruppen als auch bei den Stufen beide Systeme kaum miteinander zu vergleichen sind, muss die Anerkennung im Einzelfall geprüft werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Möglichkeiten erbeben sich aber durch die Kann-Regelungen.
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: Bubi11 am 09.10.2025 08:05
So etwas wichtiges klärt man doch vorher. Aus welchem Grund hat man das nicht vorher vereinbart?
Wenn der neue Arbeitgeber möchte, könnte er dir auch Stufe 4 geben. Warum unterzeichnest du einen Vertrag und kümmerst dich im nachgang um die Details?
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: oberhaeo am 09.10.2025 08:41
Vorwürfe bringen niemanden weiter ...
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: Bubi11 am 09.10.2025 10:36
Vorwürfe bringen niemanden weiter ...

Naja aber ganz ehrlich, kündige ich ein Arbeitsverhältnis wenn ich nicht weiß was ich verdienen werde? Und beschwere mich danach auch noch?
Was treibt einen Beamten an seinen Beamtenstatus aufzugeben um dann nicht zu wissen was man verdient?

Was will er denn nun machen wenn er mit Stufe 1 anfangen muss weil ihm nichts anerkannt wird (Was möglich wäre) Die Stufe ist nunmal nicht gesetzlich festgelegt und man hat halt keinen Anspruch auf irgendeine Stufe.
Wenn der AG nicht will dann muss man sich mit der zufrieden geben oder eben gehen.
Sein Beamtenstatus ist ja offenbar schon weg.
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: fair am 12.10.2025 12:54
Die Anzahl der Erfahrungsjahre könnte schon berücksichtigt werden - eben im entsprechenden Stufensystem des TVÖD.
Titel: Antw:Anerkennung von Erfahrungsstufen
Beitrag von: MoinMoin am 12.10.2025 19:23
Die Anzahl der Erfahrungsjahre könnte schon berücksichtigt werden - eben im entsprechenden Stufensystem des TVÖD.
Als förderliche Zeiten, als Kann Regelung und auch nur bevor der Vertrag unterzeichnet wurde, da Personalbedarf der Grund sein muss