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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: kittyka am 12.10.2025 11:49

Titel: [Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: kittyka am 12.10.2025 11:49
Hey,

also ich war hier ja schon mal aktiv...
habe hier ja schon mal einen Beitrag geschrieben, wegen meiner Nicht-Übernahme und schlechte Beurteilung.,

Mittlerweile habe ich in meine Personalakte geschaut und die ganzen Zeugnisse aus meiner Anwärterschaftschaft nicht in der Personalakte....da ist nur dieser Vermerk, dass man nicht übernommen wird, wegen Nichteignung.

Ich habe es probiert, ob man den evtl entfernt bekommt und scheinbar geht das nicht. Mein Argument war, dass die Ausbildung ja abgeschlossen ist und somit nicht mehr relevant....es gibt wohl Sachen, die man nach einer gewissen Frist entfernen kann, wenn sie ungünstig für einen sind, aber da das scheinbar einer dienstlichen Beurteilung gleichgestellt ist, geht das nicht.

Ich muss also damit klar kommen, wenn man aufgrund dieses Vermerks abgelehnt wird oder zumindest Fragen beantworten muss. Ich persönlich finde den trotz allem sehr heftig.

Ansonsten habe ich mittlerweile eine Therapie begonnen und arbeite an meiner Arbeits-(Organisation) und auch Sozialverhalten und habe mittlerweile auch einen GdB von 30. Möchte die Gleichstellung erreichen.

Trotzdem finde ich es schade, wenn einem das vermutlich ewig alle Chancen vermasselt für den öD.


Liebe Grüße und danke.

Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: Hans1W am 13.10.2025 09:34
Wenn du den Ö.D. verlässt wird deine Personalakte gelöscht. Ob das über eine Arbeit in der P.W., Selbstständigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen läuft ist egal.
Bei einer erneuten Bewerbung lieferst du dein Dienstzeugnis. Einer Personalakte gibt es nicht mehr die angefordert werden kann.
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: kittyka am 13.10.2025 21:25
Nein, die Akte bleibt aufbewahrt.
Und auch wenn du ehemalige Beschäftigte gewesen bist, wenn es vielleicht nicht gerade 20 Jahre her ist (kenne die Aufbewahrungsfristen da jetzt nicht) wird
die Akte angefordert. Vor allem bei Beamten.
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: Organisator am 14.10.2025 07:52
Trotzdem finde ich es schade, wenn einem das vermutlich ewig alle Chancen vermasselt für den öD.

Die öffentliche Hand, auch als Dienstherr ist an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gehört auch, damit zusammenhängende Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren, um sie nachprüfbar zu machen.

Insofern ist es für eine mögliche spätere Tätigkeit als Beamtin durchaus zweckmäßig, wenn du nicht nur erklären musst, warum du nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe ernannt wurdest, sondern das korrepondierende Handeln der damaligen Behörde dokumentiert ist.

Insofern vermasselt man dir keine Chancen, sondern dokumentiert lediglich die damalige Entscheidung, die deine Eignung, Leistung und Befähigung bewertet.

Ich finde es eher positiv, dass es eine solche Entscheidung dokumentiert wurde und du die Argumente kennst. Nur so weißt du, woran es gelegen hat und kannst entsprechende Schlüsse daraus ziehen. Keine Geheimniskrämerei in Hinterstuben sondern transparentes (Verwaltungs-)Handeln!
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: kittyka am 14.10.2025 21:08
Hm, ist es wirklich relevant, was ich daraus schlussfolgere?
Ausschlaggebend ist doch, was ein möglicher neuer Dienstherr von diesem Eintrag hält und daraus schließt oder?

Es ist halt nicht nur ein Vermerk, wo vermerkt wird, dass A. öfter mal zu spät kommt, sondern mit dieser knappen zweizeiligen Beurteilung wird einem die persönliche Eignung abgesprochen. Zukunftsvernichtender gehts ja wohl nicht.
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: clarion am 14.10.2025 23:14
Hallo kittyka,

wenn man Dich persönlich für geeignet gehalten hätte, hätte man dich übernommen, vielleicht sogar übernehmen müssen. Das ist schon in sich schlüssig. Ein ausführlicher Vermerk, der alle Fehler aufzählen, würde es auch nicht besser machen.

Deine PA ist auch zunächst eine interne Verwaltungsakte, in der interne Vorgänge abgelegt sind. Sie wird ja nur dann anderen Dienststellen zur Verfügung gestellt, wenn Du zuvor zustimmst.
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: kittyka am 15.10.2025 00:55
Ja, es steht einem frei, der Einsicht nicht zuzustimmen.
Nur dann ist man natürlich direkt draußen aus dem Bewerbungsverfahren.

Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: Organisator am 15.10.2025 08:57
Hm, ist es wirklich relevant, was ich daraus schlussfolgere?
Ausschlaggebend ist doch, was ein möglicher neuer Dienstherr von diesem Eintrag hält und daraus schließt oder?

Es ist halt nicht nur ein Vermerk, wo vermerkt wird, dass A. öfter mal zu spät kommt, sondern mit dieser knappen zweizeiligen Beurteilung wird einem die persönliche Eignung abgesprochen. Zukunftsvernichtender gehts ja wohl nicht.

Natürlich muss dir dieser Vermerk die Eignung absprechen, in ein Beamtenverhältnis auf Probe ernannt zu werden, denn sonst wärst du übernommen worden. Das ist zunächst einmal eine Begründung der Dienststelle für ihr Handeln. So weit, so logisch, so nachvollziehbar und auch so notwendig.

Ob du das als "zukunftsvernichtend" schlussfolgerst hat - wie du sagst - keine Relevanz und darf es auch nicht haben. Gar keine Begründung in der Personalakte hielte ich noch für deutlich problematischer.

Und ein neuer Dienstherr wird immer fragen, warum du beim alten Dienstherren nicht übernommen wurdest. Dies kann nur an mangelnder Eignung, Leistung oder Befähigung liegen. Es läge ohnehin an dir, die Gründe dafür aufzuzeigen und darzulegen, warum es jetzt besser ist.
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: kittyka am 17.10.2025 19:06

Natürlich muss dir dieser Vermerk die Eignung absprechen, in ein Beamtenverhältnis auf Probe ernannt zu werden, denn sonst wärst du übernommen worden. Das ist zunächst einmal eine Begründung der Dienststelle für ihr Handeln. So weit, so logisch, so nachvollziehbar und auch so notwendig.

Ob du das als "zukunftsvernichtend" schlussfolgerst hat - wie du sagst - keine Relevanz und darf es auch nicht haben. Gar keine Begründung in der Personalakte hielte ich noch für deutlich problematischer.

Und ein neuer Dienstherr wird immer fragen, warum du beim alten Dienstherren nicht übernommen wurdest. Dies kann nur an mangelnder Eignung, Leistung oder Befähigung liegen. Es läge ohnehin an dir, die Gründe dafür aufzuzeigen und darzulegen, warum es jetzt besser ist.

Naja, der Begriff zukunftsvernichtend ist nicht nur von mir. Hab auch mal mit einem ehemaligen Kollegen darüber geredet und der meinte es ähnlich. Also dass man mit so einem Vermerk schwerlich nochmal in den ÖD kommt.
Evtl könnte es klappen, wenn man eine Gleichstellung hat oder nachweisen kann, dass man in Therapie ist und Fortschritte macht.
Titel: Antw:[Allg] Ich, nochmal, Personalakte
Beitrag von: kittyka am 17.10.2025 20:01
Allerdings entscheidet der Dienstherr natürlich, was er unter "Fortschritte" versteht.