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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: jasperuwe am 13.10.2025 09:13
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Liebe Forumsmitglieder,
ich arbeite für eine kleine Stadt in NRW.
Aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeite ich seit August als Pförtner im Nachtdienst.
Ich habe Einsicht in den Dienstplan bis Dezember 2025 und habe festgestellt, dass ich jeden Monat Minusstunden mache, da ich die vorgeschriebenen Sollstunden (169,57 monatl.)gar nicht erreiche.
Inklusive Oktober habe ich in den letzten drei Monaten bereits über 22 Minusstunden angehäuft.
In der Jahresplanung für 2026 komme ich bis einschließlich Juli auf über 45 Minusstunden zusätzlich.
Ich arbeite vier Tage in Folge, dann habe ich drei Tage frei, dann arbeite ich wieder drei Tage und dann habe ich erneut drei Tage frei, und so weiter in diesem Rhythmus.
Das sind bei 15 Arbeitstagen im Monat -19,57 Stunden.
Bei 16 Arbeitstagen sind es -9,57.
Bei 17 Arbeitstagen habe ich erst dann +0,43 Std.
Da ich im neuen Jahr die ersten drei Monate immer nur auf 16 Arbeitstage komme, bin ich bereits mit 28,71 Stunden im Minus.
Meine Frage: Muss ich die unverschuldeten Minusstunden nacharbeiten?
Ich freue mich auf eure Hilfe.
Gruß Uwe
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Da du Kenntnis von den Vorgängen hast, würde ich nicht von unverschuldet sprechen.
Ich würde es mit dem Arbeitgeber einfach besprechen - da wird man schon eine Lösung finden.
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Die Einreichung eines Stundennachweises erfolgt monatlich.
Das muss man doch sehen, dass da immer mehr Minusstunden anfallen.
Wann werde ich denn angesprochen, wie sich das verhält? :)
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Kommt drauf an wie das bei euch geregelt ist.
Bei unserer Dienstvereinbarung wäre dein Vorgesetzter verpflichtet bei mehr als 100% der wöchentlichen Arbeitszeit aktiv zu werden.
Und ja, natürlich musst du diese Stunden ausgleichen. Du hast ja auch den Lohn dafür erhalten.
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OK, sicher ist das immer von Stadt zu Stadt etwas anders geregelt.
Aber in meinem Fall sieht das ja so aus, dass ich schon anhand des Dienstplans sehen kann, dass ich im November auf 17 Arbeitstage komme und im Dezember auf 16 Tage. Das heißt, im Dezember kommen wieder ca.10 Minusstunden hinzu.
Jan.Feb. März 2026 mindestens 30 Minusstunden, da ich an den Monaten immer nur 16 Tage arbeiten kann.
Na ja da ist Redebedarf, werde das Gespräch suchen müssen. :(
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Streng genommen darf dein AG das auch gar nicht.
Setzt er dich weniger ein als vertraglich vereinbart geht das auf seine Kappe und nicht auf ein Minuskonto.
Aber wie ist das denn geregelt bei euch. Sind das feste Zeiten oder könntest du theoretisch die Schichten auch einfach länger dableiben und deine Arbeitskraft anbieten?
Miteinander reden hilft aber meistens, ja.
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Ich arbeite mit einem Kollegen abwechselnd den Monat durch.
Immer im wechsel, vier Tage arbeiten dann drei frei. Dann drei Tage arbeiten und anschließend drei Tage frei.
Jede Schicht von 18:15 Uhr-5:00 Uhr. Abgezogen 0,75 Std. Pause.
Berechnet werden 10,00 Stunden pro Arbeitstag. Bei Urlaub oder im Krankheitsfall 9,75 Std.pro Tag.
So komme ich sehr oft auf 16 Tage.
Die drei freien Tage dazwischen ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Dann würde ich deinem Arbeitgeber sagen, dass die Minusstunden in diesem Fall nicht zählen, da die Einteilung nicht in deiner Verantwortung liegt. Somit muss der Arbeitgeber trotz Minusstunden den vollen Lohn zahlen und kann das auch nicht nacharbeiten lassen, zumindest nicht dauerhaft.
Ich würde aber trotzdem erstmal das Gespräch suchen. Wenn sich die Zeiten im laufenden Jahr von selbst ausgleichen, wäre es wieder ok.
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Grundsätzlich ist es im Arbeitsrecht so, dass Minusstunden nur durch Wenigerleistung des Arbeitnehmers entstehen können. Plant der Arbeitgeber Dich für zu wenig Stunden ein hält er sich nicht an den Arbeitsvertrag bzw. es ist sein unternehmerisches Risiko. Dir darf aus seiner Planung kein Nachteil entstehen.
So weit Grundsätze des Arbeitsrechts.
Tarifrechtlich kann es sein, dass da nachteiligere Handhabungen gelten. Beispielsweise ist die Regelung zum Resturlaub im TVÖD schlechter als eigentlich vom Gesetzgeber geregelt. Da kenne ich mich aber nicht aus. Da braucht es Jemanden, der den Tarifvertrag gut kennt.
Erster Schritt sollte sein, deinen Vorgesetzen direkt auf die Minderplanung anzusprechen. Vielleicht sagt der "weiß ich, geht nicht anders, Gehalt bleibt gleich."
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Das Problem wird sein das sich die Minusstunden weiter aufbauen und bei einer Kündigung durch dich musst du diese zurückzahlen.
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Das Problem wird sein das sich die Minusstunden weiter aufbauen und bei einer Kündigung durch dich musst du diese zurückzahlen.
Nein, eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn die Minusstunden vom Arbeitnehmer selbst verursacht wurden, etwa im Rahmen einer Gleitzeitregelung mit eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung (Auf- und Abbau von Zeitguthaben).
Nach der Schilderung des TE erfolgt hier jedoch eine Dienstplanung durch den Arbeitgeber, auf die der Beschäftigte keinen Einfluss hat. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko einer Minderplanung, eine Verrechnung oder Rückforderung der Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher nicht zulässig.
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Zunächst einmal vielen Dank an alle, die zu diesem Thema beigetragen haben. :) 8)
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Wenn ihr einen Dienstplan habt, dann kann der Ag nach meinem Verständnis dich einige Monate mit Minusstunden verplanen und einige andere mit plus.
Der Ausgleichszeitraum dürfte bei einem Jahr liegen.
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Wenn ihr einen Dienstplan habt, dann kann der Ag nach meinem Verständnis dich einige Monate mit Minusstunden verplanen und einige andere mit plus.
Der Ausgleichszeitraum dürfte bei einem Jahr liegen.
Genauso ist es - bei ständiger Wechselschicht oder Schichtarbeit kann der Ausgleichszeitraum sogar noch länger sein. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 TVöD).
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Minusstunden die der AG verschuldet müssen nicht nachgearbeitet werden.
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Minusstunden die der AG verschuldet müssen nicht nachgearbeitet werden.
Korrekt, aber wenn man Saison- , Schicht- etc. arbeit hat, dann weiß man erst am Ende des Ausgleichszeitraumes, ob welche vorliegen.
Das bedeutet, das der TE mutmasslich erst im August 2026 feststellen kann ob er Minusstunden hat!
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Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
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Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Natürlich kann er das, was meinst du was die Leute im Schwimmbad für Stunden auf und ab bauen. Oder meinst du die arbeiten im Winter 40h?
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
Das nennt sich Dienstplan, was du als klar kommunizieren forderst.
Und klar wäre es nett aber nicht zwingend notwendig, wenn der Ag dem An einen groben Jahresplan vorstellt.
Und wenn der AG sich am Ende verrechnet, dann ist es sein Problem, auch korrekt.
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Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
Doch, das geht. Es ist am Ende des Tages sein Arbeitgeberrisiko, ob er das Minus im Ausgleichszeitraum wieder (durch dann "Überplanung") reinbekommt oder nicht. Auch ist es sein Risiko, selbst wenn er es vorher klar kommuniziert (z.B. durch einen Jahresdienstplan). Mal angenommen der TE wird (angenommen es liegt ein komplett durchgeplanter/konkretisierter Jahresdienstplan vor, beginnend vom 1.1. bis 31.12. d.J.) in der ersten Jahreshälfte auf Minus 60 Stunden geplant und der Plan sieht in der zweiten Jahreshälfte ins Plus geplant. Jetzt wird der AN aber traurigerweise in der zweiten Jahreshälfte länger arbeitsunfähig krank = Pech für den Arbeitgeber!
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Klar, der Bademeister arbeitet im Sommer mehr.
Der Bauhofmitarbeiter mit Winterdienst wird im Winter mehr arbeiten.
Das sind saisonelle Geschichten, da ist das ja auch klar. Aber ein Pförtner wird wohl über das Jahr hin gleich benötigt, da gibt es eher keine saisonellen Schwankungen und Arbeitsspitzen. Und um genau das geht's doch hier und nicht um die beiden oben genannten Extrembeispiele.
Der Mauerer arbeitet auch im Sommer mehr und geht dann im Winter zum Stempeln (früher zumindest). Aber das weis er VORHER auch ohne Dienstplan. Als weiteres Beispiel ausserhalb des ÖD.
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Klar, der Bademeister arbeitet im Sommer mehr.
Der Bauhofmitarbeiter mit Winterdienst wird im Winter mehr arbeiten.
Das sind saisonelle Geschichten, da ist das ja auch klar. Aber ein Pförtner wird wohl über das Jahr hin gleich benötigt, da gibt es eher keine saisonellen Schwankungen und Arbeitsspitzen. Und um genau das geht's doch hier und nicht um die beiden oben genannten Extrembeispiele.
Der Mauerer arbeitet auch im Sommer mehr und geht dann im Winter zum Stempeln (früher zumindest). Aber das weis er VORHER auch ohne Dienstplan. Als weiteres Beispiel ausserhalb des ÖD.
Fein dann gibst du mir Recht, dass der AG entsprechend ein Dienstplan anlegen kann, in dem der Pförtner Minusstunden aufbaut, die in er später wieder geplant abbaut.
Oder ist es so, dass er so etwas mit einem Pförtner nicht machen darf?
Weißt du wie die Mitarbeiterplanung ausschaut?
Einfaches Beispiel: Kollege Pförtner 2 hat ein Sabbatical geplant.
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Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....
Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?
Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?
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Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....
Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?
Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?
Der AG kommuniziert die Minusstunden doch aber per Dienstplan - und ja, im Ausnahmefall (Krankheiten) bleibt er vielleicht darauf sitzen.
Was der AN damit macht, ist doch seine Sache. Du hinterfragst es, andere erstmal nicht..
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Von mir aus darf der AG das, ist ja noch OK. Gerne auch beim Pförtner....
Dann bring ich auch mal ein vielleicht, weil mehr kommt da als Begründung ja nicht.
Vielleicht kann er aber keine 10 Stunden arbeiten aufgrund seines Arbeitsunfalles und ist körperlich nicht mehr so belastbar? Das war's dann mit Minusstunden wieder rein arbeiten...wer weis das schon?
Geht einzig und alleine um die Kommunikation dem Mitarbeiter gegenüber. Und wenn ich sehenden Auges Minusstunden produziere würde zumindest ICH wissen wollen wie, wo und wann ich diese wieder ausgleichen soll. DU nicht....?
Gut, dann sind wir uns also darüber einig, dass der AG durchaus so handeln darf wie er handelt, klang irgendwie anders.
Und klar, der AG kommuniziert hier etwas nur indirekt. Fakt ist, wenn man an Dienstpläne gebunden ist, dann ist man halt daran gebunden, beiderseitig.
Und wenn der AG es verpennt Minusstunden auszugleichen, dann darf man sich darüber freuen. Wenn man jedoch zum Ende des Ausgleichszeitraumes plötzlich 48h Wochenschichten fahren muss, dann freut man sich natürlich weniger.
Der TE kann es direkt ansprechen und nachfragen, wie der AG sich das so insgesamt gedacht hat oder aber sich zurücklehnen und abwarten und seinen Dienst nach Dienstplan machen.
Und die Frage des TE kann man eben ganz einfach beantworten.
Ja, du musst die unverschuldet gemachten Minusstunden, sofern sie im Rahmen des Dienstplanes auflaufen, nacharbeiten, sofern sie im Rahmen des Dienstplanes geplant werden.