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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: AnaReis am 13.10.2025 09:48

Titel: Anrechnung von Beschäftigungszeiten aus dem TV-L nach TVöD
Beitrag von: AnaReis am 13.10.2025 09:48
Liebe Leute,
ich habe eine folgende Situation: Ich habe viele Jahre an einer Universität gearbeitet (letzte Einstufung TV-L 13/4, Niedersachsen), danach war ich insgesamt 1,5 Jahre im Schuldienst tätig (E12/3, Bremen) mit der Elternzeit dazwischen. Nun habe ich eine neue Stelle nach TVöD 13 (Bremerhaven), wo man mich in die Stufe 2 eingestuft hat mit der Begründung, dass die Zeiten mit der niedrigeren Einstufung nicht angerechnet werden können, und dies daher als Pause gilt. Somit ist ein nahtloser Übergang aus dem TV-L 13 in den TVöD 13 nicht möglich. Ist es rechtens? Wo kann ich die Regelungen nachlesen?
 Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Titel: Antw:Anrechnung von Beschäftigungszeiten aus dem TV-L nach TVöD
Beitrag von: MoinMoin am 13.10.2025 10:38
Die Regelungen kannst du im Tarifvertrag nachlesen. §16 und scheint alles rechtens zu sein, bei den spärlichen Angaben natürlich ohne Gewähr 8)
Auf mehr als Stufe 3 hat man bei einem AG Wechsel grundsätzlich keinen Anspruch und dieser Anspruch liegt auch nur bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung vor.
Natürlich liegt hier kein nahtloser Übergang vor und selbst wenn er vorliegen würde, dann hättest du keinen Anspruch auf irgendwas.
Was der AG hätte machen können ist die Anerkennung von förderlichen Zeiten, wenn Personalbedarf besteht und du es eingefordert hast.
So aus dem Bauch, ist Stufe 2 schon ein Angebot, denn auch darauf sehe ich keinen Anspruch. Stufe 4 wäre aber uU tariflich auch möglich gewesen, wenn du verhandelt hättest.