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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Kingrakadabra am 13.10.2025 11:23

Titel: Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Kingrakadabra am 13.10.2025 11:23
Guten Morgen,

ich bin seit 9/2006 bei der Allianz (Kommunalbeamter, Beihilfe Bayern) im Rahmen der Öffnungsaktion (30 % Risikozuschlag) versichert. Es handelt sich um einen Bisextarif.

Interessehalber habe ich einen Wechsel in den/einen aktuellen Tarif (Unisex) angefragt. Der Beitrag wäre ein wenig geringer, jedoch nur mit Beihilfeergänzung Plus (Best wäre wsl. besser, aber natürlich teurer).

Scheinbar muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden. Am Gesundheitszustand hat sich nichts verändert, d. h. der neue Antrag würde wohl abgelehnt werden. Öffnungsaktion gilt ja dann nicht mehr oder werden die 30 % einfach übernommen?

Hat hier jemand Erfahrungen? Ergeben sich Vor- bzw. Nachteile beim Verbleib im bisherigen Tarif?

Vielen Dank und viele Grüße

Hage
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Saxum am 13.10.2025 16:57
Hallo,

zum Antrag bzgl. der Gesundheitsfragen, das betrifft jetzt konkret die Mehrleistungen die im Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Tarif sich ergeben. Rein fiktives Beispiel, da mir die Tarife jetzt nicht vorliegen, im alten Tarif war ein Implantat drin und im neuen Tarif 4. Die 3 zusätzlichen Zahnimplatate bilden eben die besagten Mehrleistungen ab oder auch ggf. andere Bereiche wie z.B. Kuren etc.

Da bietet man dann entweder für die Mehrleistungen einen Risikozuschlag an oder man schließt diese vom (neuen) Vertrag aus.

Letzteres bedeutet hier also, dass die gleichartigen Leistungen des alten Tarifs weiter gelten sollten. Falls der Gesundheitszustand sich gebessert hat im Vergleich zum Tarifabschluss, kann man ja auch ggf. zugleich eine Überprüfung nach § 41 VVG veranlassen zur Minderung oder dem Wegfall des Risikozuschlags.

"Ob" sich das lohnt, kann man dir hier vermutlich nicht so pauschal beantworten ohne zu wissen, was Konkret ggf. für Leistungsausschlüsse oder Mehrbeiträge hier mit einher gehen würden. Der beste Weg wäre hier vermutlich die Gesundheitsfragen unzuverbindlich zu beantworten, ohne Unterschrift und sich ein Angebot geben zu lassen. Hier wird dann i.d.R. tabellarisch die alten und die neuen Leistungen gegenübergestellt und mitgeteilt welche Ausschlüsse oder Zuschläge drin wären.

Soweit mir als Laie bekannt, Fachmenschen wissen da sicherlich konkreteres.
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Kingrakadabra am 14.10.2025 06:54
Hallo,

zum Antrag bzgl. der Gesundheitsfragen, das betrifft jetzt konkret die Mehrleistungen die im Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Tarif sich ergeben. Rein fiktives Beispiel, da mir die Tarife jetzt nicht vorliegen, im alten Tarif war ein Implantat drin und im neuen Tarif 4. Die 3 zusätzlichen Zahnimplatate bilden eben die besagten Mehrleistungen ab oder auch ggf. andere Bereiche wie z.B. Kuren etc.

Da bietet man dann entweder für die Mehrleistungen einen Risikozuschlag an oder man schließt diese vom (neuen) Vertrag aus.

Guten Morgen,

danke für die ausführliche Antwort.
Letzteres bedeutet hier also, dass die gleichartigen Leistungen des alten Tarifs weiter gelten sollten. Falls der Gesundheitszustand sich gebessert hat im Vergleich zum Tarifabschluss, kann man ja auch ggf. zugleich eine Überprüfung nach § 41 VVG veranlassen zur Minderung oder dem Wegfall des Risikozuschlags.

"Ob" sich das lohnt, kann man dir hier vermutlich nicht so pauschal beantworten ohne zu wissen, was Konkret ggf. für Leistungsausschlüsse oder Mehrbeiträge hier mit einher gehen würden. Der beste Weg wäre hier vermutlich die Gesundheitsfragen unzuverbindlich zu beantworten, ohne Unterschrift und sich ein Angebot geben zu lassen. Hier wird dann i.d.R. tabellarisch die alten und die neuen Leistungen gegenübergestellt und mitgeteilt welche Ausschlüsse oder Zuschläge drin wären.

Soweit mir als Laie bekannt, Fachmenschen wissen da sicherlich konkreteres.
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Eukalyptus am 14.10.2025 22:25
@Kingracadabra: Gibt es einen Grund, warum du (ohne erkennbaren Mehrwert) vorige Beiträge vollständig zitierst? Es gibt neben der „Zitat“ Taste auch die „Antwort“ Taste die man nutzen kann, und im Regelfall auch sollte.
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Kingrakadabra am 15.10.2025 11:25
Es gibt keinen Grund. Eigentlich sollte dort eine Antwort von mir stehen, wurde scheinbar nicht übertragen.
Sollte ich Ihnen dadurch Bauchgrummeln verursacht haben, Verzeihung bitte. :)

Die Taste "Antwort" ist bei mir zudem nicht neben der Taste "Zitat". ;)

VG
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Eukalyptus am 15.10.2025 20:06
Ist ja nicht nur in diesem Thread, sondern auch einem anderen passiert in dem du einen ellenlangen Post zitiert hast, und dann nur einen schlanken (eigenen) Satz darunter geschrieben hast. Aber ich habe verstanden: alles wird besser zukünftig ;-)
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Kingrakadabra am 16.10.2025 09:08
In der Tat. :)

Ist ja aber auch kein Verbrechen zu zitieren, wenn man auf diesen Beitrag antwortet. :)

VG und gutes Gelingen
Hage
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: MoinMoin am 16.10.2025 10:18
In der Tat. :)

Ist ja aber auch kein Verbrechen zu zitieren, wenn man auf diesen Beitrag antwortet. :)

VG und gutes Gelingen
Hage
Ungekürzt zu zitieren ist zwar kein Verbrechen aber eine Unsitte.
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Kingrakadabra am 16.10.2025 10:31
Das wusste ich nicht, Verzeihung bitte. :)
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: MoinMoin am 16.10.2025 10:53
Das wusste ich nicht, Verzeihung bitte. :)
kein Problem, ist ja ein Forum und da sollten man voneinander lernen.
Titel: Antw:Wechsel PKV in aktuellen Tarif (Unisex)
Beitrag von: Saxum am 20.10.2025 11:03
Also ist die Antwort folgender Text:

"danke für die ausführliche Antwort. Letzteres bedeutet hier also, dass die gleichartigen Leistungen des alten Tarifs weiter gelten sollten."

Meinem Wissensstand nach: Ja, außer vielleicht ggf. die Leistung ist in den neueren Tarifen nicht drin weil es einfach komplett gestrichen wurde. In der Regel sollte das in der tabellarischen Übersicht zum Tarifvergleich "Alt vs. Neu" anschaulich dargestellt werden.