Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: grimmigan am 14.10.2025 12:17
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Hallo, leider habe ich trotz intensiver Suche keine Antwort auf meine Frage finden können und hoffe nun auf das Forum. Ich war als Beamte in der Kommunalverwaltung in Besoldungsgruppe A8 bewertet. Mit einem Dienstherrenwechsel (auf eigenen Antrag) zum Land wurde in Besoldungsgruppe A7 eingestellt. Begründung: Einstiegsamt beim Land ist die A6, da ich aber über viele Jahre Berufserfahrung verfüge, wird die A7 gewährt. Ist das denn so richtig? Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszulage?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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Wie lief denn das ganze ab? Hast Du Dich entlassen und neu Ernennen lassen?
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Ich hatte mich erfolgreich beim Land beworben und habe den Dienstherren im Rahmen einer Versetzung gewechselt. Eine Entlassung habe ich beim alten Dienstherren nicht bekommen, allerdings eine Ernennungsurkunde beim neuen Dienstherrn.
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Hallo, leider habe ich trotz intensiver Suche keine Antwort auf meine Frage finden können und hoffe nun auf das Forum. Ich war als Beamte in der Kommunalverwaltung in Besoldungsgruppe A8 bewertet. Mit einem Dienstherrenwechsel (auf eigenen Antrag) zum Land wurde in Besoldungsgruppe A7 eingestellt. Begründung: Einstiegsamt beim Land ist die A6, da ich aber über viele Jahre Berufserfahrung verfüge, wird die A7 gewährt. Ist das denn so richtig? Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszulage?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Wenn der neue Dienstherr dich nach A7 ernennen möchte und du dem zustimmst ist alles richtig. Deine vorige Besoldungsgruppe ist dafür unerheblich; somit gibt es auch keinen Anspruch auf irgendwelche Zulagen.