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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: beamtenjeff am 15.10.2025 19:25
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Zunächst ein wenig Hintergrund: Bundesbeamter, 2 Kinder (mit bei mir privatversichert & Beihilfe)
Ich war heute mit meinen Kindern bei meiner Zahnärztin. Die hatte mich darauf hingewiesen, dass sie seit kurzem eigene Behandlungssätze in Rechnung stellt, da die gesetzlichen Beträge seit den 90ern nicht mehr angehoben wurden und das Ganze für sie nicht mehr wirtschaftlich sei. Man hat also die Wahl, entweder schriftlich akzeptieren, oder sich einen neuen Zahnarzt suchen.
Aus Erfahrungen mit einer Logopädin mit gleichem Vorgehen, weiß ich, dass die Beihilfe sich bei der Erstattungsfähigkeit streng an die gesetzlichen Lage/Beträge orientiert und dann nur entsprechend einen Teil erstattet. Damals sind wir auf ca. 20% des Rechnungsbetrages als "Eigenanteil" sitzen geblieben, da die Beihilfe nichts darüber hinaus und selbst die Krankenkasse nur einen kleinen Teil übernommen hat (meine PKV ist aber sehr gut, lehnt so gut wie nie etwas ab - war das 1. Mal). Die Krankenkasse hat sich auch darauf berufen, dass hier außerhalb der gesetzlichen Norm gerechnet wird.
Nun erschleicht sich bei mir folgender Gedanke:
Erwartet uns Beamte hier für die nächsten Jahre ein Eigenanteil durch die Hintertür, der schleichend eingeführt wird und mit der Zeit immer größer wird? Ich meine, vermutlich werde alle Ärzte früher oder später so verfahren. Hat jemand anderes damit Erfahrungen oder sich Gedanken gemacht?
Falls das Problem, welches ich hier sehe, tatsächlich größeren Ausmaß hat, wäre das neben der nicht vorhanden aA die nächste große Klagewelle. Oder übersehe ich etwas?
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Was heißt „eigene Behandlungssätze“? Typischerweise werden erhöhte Geldforderungen über de Multiplikationsfaktor (z.B. von 2,3 auf 3,5) realisiert.
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Also meine Ärzte verlangen bisher maximal das 3,5fache, was mit entsprechender Begründung von Beihilfe und PKV akzeptiert wird.
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Was heißt „eigene Behandlungssätze“? Typischerweise werden erhöhte Geldforderungen über de Multiplikationsfaktor (z.B. von 2,3 auf 3,5) realisiert.
Das heißt, dass die Beträge zur Abrechnung selbst bestimmt werden, der Multiplikator hat damit nicht direkt was zu tun. Es geht um den Basis-Satz. Wie gesagt, angeblich wurde an diesen Beträgen seit den 90ern nichts angepasst.
Selbiges habe ich von einer Psychotherapeutin auch schon mal gehört - sie meinte sie verdient an privaten deutlich weniger als gesetzlichen.
Kann doch nicht sein, dass ich der einzige bin, der jetzt schon zum 3. Mal damit zu tun hat bei 3 unterschiedlichen Anlaufstellen?!
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Ich sehe das Problem auch.
Die Behandler werden immer mehr abrechnen und sich nicht an die Sätze halten. Lohnsteigerungen gibt es in der freien Wirtschaft auch, sobald die Lebenshaltungskosten steigen.
Ich bin pensionierte Landesbeamtin in BW und schwerkrank:
Bei der Podologie zahle ich schon lange rd. 10 bis 15 Euro pro Termin mehr als das, was die Beihilfe u. die Debeka erstatten. Man muss auf dem Land froh sein, überhaupt einen Podologen zu finden!
ABER:
Die Debeka hat in ihrem Tarif (abgeschlossen 1977) viele Leistungen erst gar nicht erst drin. Physiotherapie, Logopädie, Reha (ambulant oder stationär) und wenn ich mich nicht irre, Podologie auch, stehen nicht im Tarif. Kuren werden mit einem lächerlichen Satz auf Taschengeld-Niveau bezuschusst.
Auch die erstattungsfähigen Kosten für einen Rollstuhl -auch für einen E-Rollstuhl- (1200 DM) sind seit mindestens den 1980iger Jahren nicht gestiegen.
Nur die Podologie nehme ich in Anspruch, weil ich meine Fußnägel nie mehr selbst schneiden kann.
Die anderen Therapien sind mir zu teuer, wenn ich diese versteckten Eigenanteile selbst bezahlen soll.
Mir wurde das erst bewußt, als ich vor 2 Jahren vergeblich in meinem Tarif aus 1977 danach suchte.
Ich sollte bei meinem Krankheitsbild lebenslang Physiotherapie machen. GKV-Versicherte tun das teils 3 bis 5 mal die Woche.
Die Fahrkosten (bei Rollstuhlpflicht das Taxi!) zu Ärzten u. Therapien werden wiederum von der Beihilfe nicht bezahlt bzw. nur dann (bei Arztfahrten), wenn ich das Merkzeichen aG oder Pflegegrad 3 hätte, was ich beides noch nicht habe. Fahrten zu Therapien werden ab 1.1.26. von der Beihilfe BW in keinem Fall mehr bezahlt!
Die GKV zahlt Fahrten zu Therapien bei Merkzeichen aG oder Pflegegrad 3 aber durchaus über "Ausnahmegenehmigungen" (wie ich in einem Forum erfahren habe).
Die Debeka zahlt nur Fahrkosten zum Arzt (und nicht zu Therapien) und das nur, wenn ich jedes Mal eine Bescheinigung über meine Gehunfähigkeit vorlege.
Ich würde, wenn ich es heute nochmals zu entscheiden hätte, nie mehr als Beamtin zum Staat gehen. Allein der Zeitaufwand für Beihilfe u. Debeka ist, wenn man schwer krank ist, viel zu gigantisch. Diese verschwendete Zeit wäre sinnvoller eingesetzt für Erholung und Therapien bei einem Schwerkranken.
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Vielleicht handelt es sich dann um eine Honorarvereinbarung? Da muss aber schriftlich zugestimmt werden und der Arzt muss erklären, warum und wieso der Satz die 3,5 übersteigt. Ist aber nur eine Vermutung. Ich weiß aber nicht, ob man sich gegen sowas "wehren" kann. Die Begründung "hoher Aufwand" bei 3,5fachem Satz ist ja schon komisch.
Manche Versicherung übernehmen ja über dem Höchstsatz glaub ich, da hat man dann wsl. "Glück". Die Beihilfe zahlt ja eh "nur" bis 3,5.
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Vielleicht handelt es sich dann um eine Honorarvereinbarung? Da muss aber schriftlich zugestimmt werden und der Arzt muss erklären, warum und wieso der Satz die 3,5 übersteigt. Ist aber nur eine Vermutung. Ich weiß aber nicht, ob man sich gegen sowas "wehren" kann. Die Begründung "hoher Aufwand" bei 3,5fachem Satz ist ja schon komisch.
Manche Versicherung übernehmen ja über dem Höchstsatz glaub ich, da hat man dann wsl. "Glück". Die Beihilfe zahlt ja eh "nur" bis 3,5.
Genau, es sind dann Honorarvereinbarungen die gemacht werden. Oder man sucht sich einen neuen Arzt (finde den Witz). Da inzwischen aber sogar normale Zahnärzte davon gebrauch machen, sah ich mich veranlasst diesen Thread hier zu eröffnen. Das hat auch nichts direkt mit dem Multiplikator zu tun, der kommt oben drauf. Ich schätze der Multiplikator wird heute oft als Kompensator missbraucht, damit man überhaupt auf ein realistisches Honorar kommt. Aber irgendwann reicht auch das x3,5 nicht mehr aus. Es geht um die Basis-Beträge je nach Position/Behandlung.
Wenn nun nach und nach alle Ärzte so handeln aufgrund Nicht-Wirtschaftlichkeit (und das wird so kommen), haben wir alle ein großes Problem. Im Prinzip was Hortensie beschreibt, nur dann auch für andere Fachbereiche geltend.
Macht euch doch mal einen Spaß und fragt mal eure Ärzte, ob die Honorare mal gesetzlich angepasst wurden und wie das überhaupt wirtschaftlich sein kann, wenn diese aus dem letzten Jahrhundert stammen?!
Ich sehe da böses auf uns zu kommen, wenn der Gesetzgeber nicht schnellstens Nachbessert.
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Ich dachte, bei Honorarvereinbarung geht es nur um den höheren Steigerungssatz, den der Arzt verlangen will (über GOÄ/GOZ). Denke aber, dass dies so wie von dir beschrieben eigentlich nicht gedacht ist.
Die Erklärung, warum für diese Behandlungen dann ein noch höherer Aufwand nötig sein soll, dürfte spannend sein.
Aber es stimmt wohl, im Zweifelsfall zu einem anderen Arzt.
Nachbesserungen bedeuten aber dann wohl wieder Beitragssteigerungen. Also im Endeffekt trotzdem Mehrkosten. :(
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Ich dachte, bei Honorarvereinbarung geht es nur um den höheren Steigerungssatz, den der Arzt verlangen will (über GOÄ/GOZ). Denke aber, dass dies so wie von dir beschrieben eigentlich nicht gedacht ist.
Die Erklärung, warum für diese Behandlungen dann ein noch höherer Aufwand nötig sein soll, dürfte spannend sein.
Aber es stimmt wohl, im Zweifelsfall zu einem anderen Arzt.
Nachbesserungen bedeuten aber dann wohl wieder Beitragssteigerungen. Also im Endeffekt trotzdem Mehrkosten. :(
Ja, so oder so läuft das darauf hinaus, das irgendwoher mehr Geld kommen muss. Meine Zahnärztin hat seit ich sie kenne (15 Jahren) keine Honorarvereinbarungen gemacht. Die Not muss offensichtlich inzwischen groß sein.
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Ich weiß jetzt nicht, ob die Not bei Zahnärzten wirklich groß ist. Ist aber nur Vermutung.
Klar, die Honorare wurden lange nicht mehr angepasst.
Ich wusste aber nicht, dass jeder Arzt eine Honorarvereinbarung abschließen darf. Dachte bis vor kurzem, dass dies nur Chefärzte im KH dürfen.
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Dass die GOZ lange nicht geändert worden ist, ist richtig. Ihre letzte Überarbeitung fand jedoch 2011 (Geltung ab 2012), wobei die Punktwerte verschiedenster Nummern angepasst, insbes. erhöht, und neue Nummern hinzugefügt wurden.
Nach § 2 GOZ und § 2 GOÄ dürfen Zahnärzte und Ärzte abweichende Vereinbarungen treffen. Sie müssen dafür jedoch bestimmte Voraussetzungen einhalten. Ich kann mir vorstellen, dass es dafür entsprechende Muster den (Zahn-)Ärztekammern gibt. Wichtig: Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen in keinem Fall von einer Honorarvereinbarung abhängig gemacht werden.
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Ich dachte, bei Honorarvereinbarung geht es nur um den höheren Steigerungssatz, den der Arzt verlangen will (über GOÄ/GOZ). Denke aber, dass dies so wie von dir beschrieben eigentlich nicht gedacht ist.
Die Erklärung, warum für diese Behandlungen dann ein noch höherer Aufwand nötig sein soll, dürfte spannend sein.
Aber es stimmt wohl, im Zweifelsfall zu einem anderen Arzt.
Nachbesserungen bedeuten aber dann wohl wieder Beitragssteigerungen. Also im Endeffekt trotzdem Mehrkosten. :(
Die Abrechnungsstellen der Ärzte geben zu den möglichen Begründungen erhöhter Steigerungssätze einige Hinweise im Internet.
Siehe zB hier:
https://blog.pvs-suedwest.de/blog/goae-steigerungsfaktor
Hieraus einige der Vorschläge (es gibt aber noch mehr):
Schwere der Grunderkrankung
Aufwändige Beratung zu verschiedenen Therapieoptionen
Komplizierte Begleiterkrankung(en)
Wechselwirkungsproblematik bei Mehrfachmedikationen
Häufig wechselndes Beschwerdebild
Berücksichtigung umfangreicher Fremdbefunde
Erschwerte Verständigung
Schwierige Differenzialdiagnostik bei unklaren Schmerzzuständen
Erhöhter Zeitaufwand wegen vieler Begleiterkrankungen
etc.
Dem Arzt sollte es eigentlich möglich sein, die häufigsten Gründe für eine Steigerung in der Rechnung zu nennen, zumal er sich diese Gründe schon im PC abspeichern kann.
Wenn man eine Honorarvereinbarung unterschreibt, zahlt man den Teil, der von Beihilfe u. PKV nicht erstattet wird, aber selbst.
Ich würde mir das sehr gut überlegen.
Denn Ärzte können mit den richtigen Begründungen und den richtigen GOÄ-Ziffern das Allermeiste abdecken.
Es gibt aber auch Ärzte, die kennen sich mit der GOÄ nicht aus!
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Ich dachte, bei Honorarvereinbarung geht es nur um den höheren Steigerungssatz, den der Arzt verlangen will (über GOÄ/GOZ). Denke aber, dass dies so wie von dir beschrieben eigentlich nicht gedacht ist.
Die Erklärung, warum für diese Behandlungen dann ein noch höherer Aufwand nötig sein soll, dürfte spannend sein.
Aber es stimmt wohl, im Zweifelsfall zu einem anderen Arzt.
Nachbesserungen bedeuten aber dann wohl wieder Beitragssteigerungen. Also im Endeffekt trotzdem Mehrkosten. :(
Die Abrechnungsstellen der Ärzte geben zu den möglichen Begründungen erhöhter Steigerungssätze einige Hinweise im Internet.
Siehe zB hier:
https://blog.pvs-suedwest.de/blog/goae-steigerungsfaktor
Hieraus einige der Vorschläge (es gibt aber noch mehr):
Schwere der Grunderkrankung
Aufwändige Beratung zu verschiedenen Therapieoptionen
Komplizierte Begleiterkrankung(en)
Wechselwirkungsproblematik bei Mehrfachmedikationen
Häufig wechselndes Beschwerdebild
Berücksichtigung umfangreicher Fremdbefunde
Erschwerte Verständigung
Schwierige Differenzialdiagnostik bei unklaren Schmerzzuständen
Erhöhter Zeitaufwand wegen vieler Begleiterkrankungen
etc.
Dem Arzt sollte es eigentlich möglich sein, die häufigsten Gründe für eine Steigerung in der Rechnung zu nennen, zumal er sich diese Gründe schon im PC abspeichern kann.
Wenn man eine Honorarvereinbarung unterschreibt, zahlt man den Teil, der von Beihilfe u. PKV nicht erstattet wird, aber selbst.
Ich würde mir das sehr gut überlegen.
Denn Ärzte können mit den richtigen Begründungen und den richtigen GOÄ-Ziffern das Allermeiste abdecken.
Es gibt aber auch Ärzte, die kennen sich mit der GOÄ nicht aus!
Verstehe, danke für die Ausführung. Dann werde ich mit dem Wissen unsere Zahnärztin das nächste mal damit konfrontieren. Tatsächlich gäbe es in der Konstellation mit meinen Kindern vermutlich sogar erschwerte Bedingungen...ich sehe nur nicht ein, dass ich hier die Arbeit zur Recherche und Empfehlung habe - am besten schreibe ich noch die Rechnung selbst. Alles Käse..
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Erstmal @Hortensie
Für "bessere Leistungen" wäre möglicherweise ein Tarifwechsel nach §204 VVG in einen neueren aktuellen Unisex-Tarif eine Überlegung wert. Ich würde hier einfach hier eine Anfrage nach dieser gesetzlichen Norm stellen und dann sollte man ein Angebot erhalten in dem dann konkret aufgeschlüsselt wird was die "Mehr-oder Minderleistungen" im neuen Zieltarif im Vergleich zum bisherigen Alt-Tarif wären und mit welchem Beitrag man zu rechnen hätte.
In der Regel ist es so, dass "gleichwertige Leistungen" in bleiben und "Mehrleistungen" - also Leistungen die im alten Tarif noch nicht vorhanden waren, mit einem Risikozuschlag / Mehrbeitrag ODER einem Leistungsausschluss (nur für die Mehrleistungen! Nicht die gleichen Leistungen) behaftet werden.
Ich würde einfach mal informieren, eventuell ist dann da mit einem aktuelleren Tarif die Situation besser als in einem Alttarif von 1977 mit geschlossenen Katalogen etc.
Solange man nichts unterschriebt, wird auch kein Tarifwechsel vorgenommen - daher kann man sich unverbindlich informieren.
Zweiter Punkt, wenn diese Bemühungen keine Verbesserung in der PKV-Leistung bringen und die medizinische Notwendigkeit für die beihilfefähigen Leistungen vorhanden ist leistet die Beihilfe in der Regel einen höheren Satz dazu. Für Ba-Wü wäre das etwa § 14 Abs. 3 BVO, aber bitte auch den zweiten Satz lesen, die Voraussetzungen müssen so erfüllt sein.
Ansonsten gibt es mit dem Standard- oder Basistarif ja den "Notnagel", wo dann zumindest die gleichen Leistungen sind wie in der GKV und ohne Ausschlüsse etc. allerdings in der Regel auch mit einer Deckelung bei den Sätzen. Ein Wechsel in den Standard- oder Basistarif würde ich auch nur als tatsächlich aller letzte Möglichkeit empfehlen.
Hier kann man im übrigen beispielhaft sehen, wieviel die GKV für die Podologie bezahlt einschließlich der gesetzlichen Zuzahlung. Im Regelfall schenken sich Beihilfe oder GKV sich gegenseitig nichts.
https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/07/podologie-gkv-preise-und-zuzahlung-ab-01.07.2025.pdf
https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/06/podologie-gkv-steigerungssaetze-ab-01.07.2025.pdf
Die Kostensteigerungen bei den Leistungserbringern werden halt gerne auf Privatpatienten abgewälzt, weil es hier die Möglichkeit gibt das so handhaben zu können, man muss sich aber auch nicht darauf einlassen. Ob das Vorteilhaft ist natürlich je nach Lage unterschiedlich (Land, Stadt, Infrastruktur) etc.
@beamtenjeff
Honorarvereinbarungen könne nicht auf "alle Leistungen" abgewälzt werden, neben den expliziten Voraussetzungen bleibt es "bleibt zu beachten, dass innerhalb einer Honorarvereinbarung nur der Steigerungsfaktor abweichen darf. Es dürfen kein Pauschalhonorar festgelegt oder abweichende Punktzahlen oder--werte genutzt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GOÄ)." sowie "Auch wenn eine Honorarvereinbarung die Möglichkeit liefert, eine höhere Vergütung abzurechnen als dies mit dem Höchstsatz der GOÄ üblich wäre, muss trotzdem beachtet werden, dass das ärztliche Honorar weiterhin „angemessen“ zu sein hat. Dazu verpflichtet sowohl § 12 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte als auch das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte gemäß § 138 BGB."
Auf keinen Fall unterzeichnen wenn es nicht erforderlich erscheint. Der Arzt kann ja die üblichen Steigerungssätze bis 3,5 mit Begründung machen. Diese "Abzocke" funktioniert leider auch nur, solange willige Patienten dem mitmachen wollen.
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@ Saxum
Danke für die Hinweise.
Ein Therapeut muss sich nicht an die Beihilfesätze halten. Gerade im ländlichen Raum muss man bei bestimmten Therapien froh sein, wenn man einen Therapeuten findet, der diese anbietet u. der Termine noch frei hat. Dh man hat im Grunde keine Auswahlmöglichkeit, weil es zu wenige Therapeuten gibt.
Die Fahrkosten muss man dabei auch sehen. Wer überhaupt noch selbst fahren kann, wird je nach Entfernung auch ein paar Euro mehr bezahlen.
Wer nicht gehfähig ist, bei dem scheitert eine solche Therapie bereits an den Kosten fürs Taxi, weil Taxis sehr teuer sind und man sich dann überlegen muss, ob man eine an sich nötige Therapie noch durchführen kann oder ob man überhaupt noch zum Arzt gehen kann.
Ich habe oben dazu schon etwas geschrieben.
Ich versuche derzeit, zu klären, wie man als Rollstuhlfahrer zum Arzt oder zu Therapien überhaupt noch kommen kann. Erst wenn ich eine Lösung dafür habe, kann ich an Behandlungen denken. Dabei wären bei mir etliche Untersuchungen dringend nötig wegen evtl. Metastasen etc. etc.
Aber Fälle wie meiner fallen durch alle Raster, weil diejenigen die die Gesetze machen, fachfremd sind u. daher nur für einen Teil der Patienten Regelungen schaffen.
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Die GOÄ wird vermutlich 2026 angepasst, dieses Jahr wurde das Gesetz vorbereitet...ratet mal, was das mit den Beiträgen machen wird für 2027....
Honorarvereinbarungen gab es aber schon immer mal.
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Eine Prognose der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands rechnet in den ersten drei Jahren mit einem Anstieg der Leistungsausgaben um 13,2 %.
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Ich habe nochmal zum Thema Honorarvereinbarung ausgehend von Zahnarzt recherchiert und...
Offenbar existieren hier komplette Internetseiten die sich dem Thema widmen, als Beratung und Anlaufstelle für Zahnärzte. Siehe https://goz-honorarvereinbarung.de/ oder https://www.bzaek.de/goz/gebuehrenordnung-fuer-zahnaerzte-goz.html
Auszug: "Die GOZ von 1988 wurde bis heute nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Betriebskosten der Praxen sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Mit der Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ besteht die Möglichkeit, rechtssicher auf diesen Widerspruch zu reagieren.
Die BZÄK unterstützt die Zahnarztpraxen und hat eine Website eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen zur Vereinbarung zusammengestellt sind."
oder: "Qualität benötigt Zeit. Und Zeit ist Geld.
Es geht es darum, die für die moderne Behandlung von privat Krankenversicherten notwendigen betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu schaffen und insofern ein angemessenes Honorar zu generieren.
Einerseits muss das Ziel sein, dem Patienten eine zahnärztliche Behandlung gemäß aktuell gültigem zahnmedizinischem Standard zu bieten, andererseits ist die zahnärztliche Praxis, genau wie andere Dienstleistungsunternehmen auch, wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. So kann z.B. sogar der 27-fache Steigerungssatz als angemessen gelten (AG Karlsruhe Az.: 6 C 1670/15 vom 4.09.2015). Das sich daraus ergebende zahnärztliche Honorar von 300 bis 350 € je Stunde ist ohne Vereinbarung, obwohl vielfach notwendig, nicht erreichbar."
Hier aus einem Vorlage-Schreiben:
"Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
die Gebührenordnung für Zahnärzte kennt zwei Wege, um die Gebühren für zahnärztliche
Leistungen festzulegen:
1. Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt bestimmt gemäß § 5 Abs. 2 GOZ die Gebührenhöhe anhand
der Kriterien Schwierigkeit, Zeitaufwand und sonstiger Umstände.
Häufig ist dies erst während der Leistungsvornahme möglich. Das hat z.B. bei nicht
vorhersehbaren Schwierigkeiten zur Folge, dass bei der Rechnungslegung, die in einem zuvor
erstellten Heil- und Kostenplan vorhergesagten Kosten deutlich überschritten werden.
2. Zwischen Ihnen und Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt wird vor der Leistungserbringung
gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ einvernehmlich eine Vereinbarung über die Gebührenhöhe
getroffen. Die darin genannten Gebühren darf Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt in der Rechnung
zwar unter-, nicht jedoch überschreiten, so dass Sie in jedem Fall vor einer unerwarteten
Kostenausweitung geschützt sind.
In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsvertrag/-tarif kann für Sie bei beiden Varianten ein
Selbstbehalt an den Kosten für die zahnärztliche Behandlung entstehen. Bei einer
Vereinbarung auf Grundlage von § 2 Abs. 1 und 2 GOZ können Sie allerdings die Höhe dieser
Eigenbeteiligung bereits vor der Behandlung durch eine vorherige
Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung zuverlässig ermitteln.
Individuelle versicherungsvertragliche/-tarifliche Regelungen haben jedoch keinen Einfluss
auf den Vergütungsanspruch Ihrer Zahnärztin/Ihres Zahnarztes. Sie/er ist bei Festlegung der
Gebührenhöhe ausschließlich an die Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte
gebunden." https://goz-honorarvereinbarung.de/wp-content/uploads/2025/07/Patientenmerkblatt_Verguetungsvereinbarung.pdf
Wie steht das im Einklang mit der Behauptung mancher hier, dass eine Honorarvereinbarung unnötig ist? Offenbar herrscht da ja eine Schieflage. Oder wurde § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geschaffen, damit eben nicht das Gesetz umgangen wird, sondern ein vorgesehenes Korrektiv zur veralteten Gebührenordnung vorhanden ist? Verstehe ich das richtig?
Ich habe im Schnitt allein durch meine Kinder im Monat ~10-20 Einreichungen jeden Monat, inklusive fehlerhafter Bescheide und Widersprüche. Jetzt muss ich mich mit diesem Scheiß auch noch rum schlagen...ich erwäge den Wechsel in die GKV für meine Kinder - ich kann das nicht mehr.
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Ich verstehe nicht ganz, wie Du das meinst?
Liege ich falsch, wenn ich sage, dass eine Honorarvereinbarung, die über die Sätze der Beihilfe oder der PKV hinausgeht, zu Eigenanteilen in Höhe der übersteigenden Beträge führt?
Wenn, wie beim Zahnarzt, manche Maßnahmen sich dann erst im Laufe der Behandlung ergeben, wird es bei solchen Vereinbarungen sicher eine Klausel geben, dass diese Maßnahmen zusätzlich berechnet werden können.
Was hat man dann mit einer solchen Vereinbarung gewonnen?
Wäre es nicht eher sinnvoll, über dieses System der 2 Kostenträger nachzudenken und zB zu fordern, dass es nur einen Kostenträger noch gibt und dieser unter Beachtung des Art 33 Abs. 4 GG zumindest die Leistungen einer PKV erbringt?
Denn der Status "Beamter" bringt uns den Ärger ein, den Du im letzten Absatz oben andeutest:
Die arbeits- und zeitintensiven Auseinandersetzungen mit der Beihilfe und/oder der PKV, weil nicht nur beide verschiedene Regelungen haben, sondern auch weil beide sich dann oft nicht an diese Regelungen halten?
Es würde viel Bürokratie einsparen, wenn zB der eine Kostenträger nur prüft und dem anderen das Ergebnis der Prüfung mitteilt.
Das setzt womöglich nahezu identische Leistungsregelungen voraus, im günstigsten Fall identische.
Ich wäre, trotz einiger schlechter Erfahrungen, dann dafür, dass die Beihilfestelle prüft u. der PKV das Ergebnis mitteilt.
Mich kostet dieses System mit 2 Kostenträgern immens viel mehr Zeit, als ein GKV-Versicherter aufwenden muss.
Man schafft es bei vielen Leistungen nicht, zu einer 100 % Erstattung zu kommen, weil die Leistungen nicht identisch sind und so hat man in einigen Bereichen immer einen Eigenanteil, der sehr hoch sein kann.
Das Beispiel in meinem Fall sind die Taxikosten, die man als Rollstuhlfahrer nicht umgehen kann.
Wer nun sagt, man kann selbst einen Rollstuhl in ein Auto u. wieder heraus bringen, dem antworte ich, dass dieser Mensch keinen Rollstuhl braucht, wenn er das noch kann.
Aber auch bei Zahnarztleistungen dürften die Regelungen von Beihilfe und PKV nicht identisch sein. Und natürlich sehe ich auch das Problem, dass die GOZ wohl nicht alle Zahnarztleistungen voll abdeckt.
Womöglich wird man beim Zahnarzt auch nicht immer über alle Möglichkeiten aufgeklärt, weil der Zahnarzt, gerade bei Privatversicherten, lieber den "Porsche statt einem Mittelklasse-Fahrzeug" verkaufen will.
Andererseits zahlt auch die GKV meist nicht alles bei Zahnarztleistungen. Ich erinnere mich noch an die Zuzahlungen, die meine Eltern regelmäßig hatten und das, obwohl sie keine Sonderleistungen wollten, sondern nur, dass ihre Zähne wieder "funktionieren"
Gerne kann man auch die GKV-Versicherten auf höherem Niveau versichern. Mir geht es um bessere Bedingungen für alle.
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Ich verstehe nicht ganz, wie Du das meinst?
Liege ich falsch, wenn ich sage, dass eine Honorarvereinbarung, die über die Sätze der Beihilfe oder der PKV hinausgeht, zu Eigenanteilen in Höhe der übersteigenden Beträge führt?
Wenn, wie beim Zahnarzt, manche Maßnahmen sich dann erst im Laufe der Behandlung ergeben, wird es bei solchen Vereinbarungen sicher eine Klausel geben, dass diese Maßnahmen zusätzlich berechnet werden können.
Was hat man dann mit einer solchen Vereinbarung gewonnen?
Nein du liegst nicht falsch, dich meinte ich mit meiner Aussage auch nicht. Es ging eher um die Aussage, dass der Multiplikator bis 3,5 ausreichend sei. Mit § 2 Abs. 1 und 2 GOZ lässt sich das aber offenbar ganz legitim umgehen - es lädt gar dazu ein.
Die Problematik die ich neben dem potentiellen "Eigenbehalt" sehe ist auch: dass ich zwar das Dilemma der Nicht-Wirtschaftlichkeit nach allen was ich über das Thema weiß anerkenne und verstehe, aber ich auch schlecht nachvollziehen kann, was an Multiplikator angebracht ist und was nicht. Nun heißt es auf dieser Beratungsseite, man solle dies VORHER als Kostenvoranschlag einreichen. Das ist in der Praxis aber unmöglich, weil ich unmöglich 12 Wochen auf eine Rückmeldung der Beihilfe warten kann, bis der Zahnarzt mal los legen kann - denn so lange dauert im Schnitt die Bearbeitung von Einreichungen.
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Würde denn die Beihilfe wirklich über Faktor 3,5 zahlen?
Die PKV nicht, außer man hat einen entsprechenden Tarif.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
VG
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Ich hatte mal eine Zahnärztin, die das vermeintliche "Wirtschaftlichkeitsproblem" anders gelöst hat: Sie hat mir auf die Rechnung einfach Leistungen draufgeschrieben, die sie gar nicht erbracht hatte. Als ich sie darauf ansprach, bekam ich zu hören, dass bei 'Veranstaltungen' immer darauf hingewiesen wird, dass man betriebswirtschaftlich sinnvoll agieren soll. Ich war damals ziemlich geschockt, was diese Dame so unter Betriebswirtschaft versteht (Betrug).
Als Beweis, dass sie die Leistungen, die sie mir berechnet hatte, auch erbracht hat, schickte sie mir einen Notizzettel, auf dem zusätzlich am untersten Blattrand die Leistungen dazugekritzelt worden waren.
Von einer Anzeige hatte ich damals abgesehen, von einem Arztwechsel aber nicht.
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Würde denn die Beihilfe wirklich über Faktor 3,5 zahlen?
Die PKV nicht, außer man hat einen entsprechenden Tarif.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
VG
Ja, soweit ich richtig informiert bin ist ein "guter" Premium-PKV-Tarif bei zahnärztlichen Leistungen ohnehin Voraussetzung, manche sind da schlecht aufgestellt. Auch hilft hier die optionale Beihilfe-Ergänzung. Ich schätze, inwiefern dann ein Multiplikator akzeptiert wird oder nicht hängt von der Höhe des selbigen ab und die Begründung - ich fürchte es ist ein wenig wie auf dem Basar, mit dem Restrisiko, dass man dennoch auf einem Betrag X selbst sitzen bleibt. Es gibt sogar Vorlagen auf https://goz-honorarvereinbarung.de/ für Patienten oder Ärzte an die Beihilfe bzw. PKV gerichtet. Darin wird dann auch mit § 2 Abs. 1 und 2 GOZ argumentiert. Meine Zahnärztin hat das in 15 Jahren wie gesagt nie gemacht und jetzt ist es plötzlich ein Thema.
Hier noch jeweils die Vorlagen:
https://goz-honorarvereinbarung.de/wp-content/uploads/2024/10/Ablehnung_durch_Beihilfe.pdf
https://goz-honorarvereinbarung.de/wp-content/uploads/2024/10/Ablehnung_durch_Versicherung.pdf
ich zitiere aus ersterem:
"Bestimmungen, welche tarifbedingte Vertragsbestandteile des Versicherungsvertrages
im reinen Innenverhältnis zwischen Versichertem und Versicherer sind, haben keinen Einfluss
auf die Berechenbarkeit von Leistungen nach der GOZ.“ Anmerkung: Beschluss Nr. 5 gilt
sinngemäß auch für Regelungen im Innenverhältnis von Beihilfeträgern und
beihilfeberechtigten Personen.
Im Hinblick auf Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ stellt die Bundeszahnärztekammer
ergänzend fest: „Die Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ist gebührenrechtskonformer
Bestandteil der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Eine derartige, wirksam getroffene
Vereinbarung begründet einen Vergütungsanspruch des Zahnarztes in der vereinbarten Höhe
gegenüber dem Zahlungspflichtigen.
Beihilferechtliche Bestimmungen und/oder versicherungsvertragliche/-tarifliche Regelungen
können dazu führen, dass eine nur unvollständige Erstattung der vom Zahnarzt beanspruchten
Vergütung durch Erstattungsstellen erfolgen kann und ein Selbstbehalt des zur Zahlung
Verpflichteten entsteht.“
Am Ende versteh ich das so, dass man wenn man Pech hat trotz aller Widersprüche auf Betrag X sitzen bleiben kann, dann kann man entweder dagegen Klagen oder nicht....
Unabhängig davon ist es natürlich auch ein toller Vorbote, wenn man sich auf etwas einlässt von dem man weiß, es bringt jede Menge Mehrarbeit und potentiell Probleme mit sich - dabei will man einfach nur behandelt werden...der Worst-Case wäre im Prinzip, wenn die Beihilfe das erst einmal zu 100% ablehnt weil sie "Honorarvereinabrung" liest.
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Also meine PKV zahlt nur bis zu den Höchstsätzen GOÄ/GOZ. Gibt aber auch andere Tarife, die über die Höchstsätze zahlen glaube ich. Ob sowas sinnvoll ist, keine Ahnung. Das wäre ja dann die angesprochene Honorarvereinbarung. Ob eine Honorarvereinbarung bei jeder Ziffer möglich/erlaubt ist, keine Ahnung. Bei meiner Lasik-Rechnung damals war lt. Aussage der PKV bei einer falsch abgerechneten Ziffer (höher als GOÄ) auch keine Honorarvereinbarung möglich. Die Klinik hat damals die Abrechnung entsprechend korrigiert.
Ich bin kein Beihilfe-Experte, aber ich denke, dass dort sowas eh nicht akzeptiert wird. Außer vll. bei einer extra außerordentlichen Begründung?
VG
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Ich hatte mal eine Zahnärztin, die das vermeintliche "Wirtschaftlichkeitsproblem" anders gelöst hat: Sie hat mir auf die Rechnung einfach Leistungen draufgeschrieben, die sie gar nicht erbracht hatte. Als ich sie darauf ansprach, bekam ich zu hören, dass bei 'Veranstaltungen' immer darauf hingewiesen wird, dass man betriebswirtschaftlich sinnvoll agieren soll. Ich war damals ziemlich geschockt, was diese Dame so unter Betriebswirtschaft versteht (Betrug).
Als Beweis, dass sie die Leistungen, die sie mir berechnet hatte, auch erbracht hat, schickte sie mir einen Notizzettel, auf dem zusätzlich am untersten Blattrand die Leistungen dazugekritzelt worden waren.
Von einer Anzeige hatte ich damals abgesehen, von einem Arztwechsel aber nicht.
Ich bin da etwas gespalten bei derartigen Fällen.
Was wäre wenn die Zahnärztin einen Steigerungssatz von mehr als 3,5 angewendet hätte, also zB das 25-fache als Steigerungssatz anstatt ihre Leistungen in falschen GOZ-Ziffern zu "verstecken"?
Das hätte dazu geführt, dass Du nicht alles ersetzt bekommst und sie dann vermutlich Dich als Patient auch verloren hätte.
Wenn ein Arzt Leistungen erbringt, die mit den Ziffern der GOZ/GOÄ nicht allesamt abrechenbar sind, weil die GOZ/GOÄ noch veraltet sind, dann würde ich als Patient vermutlich nichts machen, wenn wie gesagt, die Leistungen erbracht wurden.
Bsp. Der Arzt nimmt sich statt der abrechenbaren ca. 15 Minuten 45 Minuten Zeit für eine Beratung. Er kann aber nur ein Gespräch mit 15 Minuten Dauer abrechnen. Wäre ich an 3 verschiedenen Tagen gekommen, könnte er jedes Mal ein 15-Minuten-Gespräch abrechnen und er hätte dann dasselbe wie wenn er ein 45-Minuten-Gespräch zusätzlich mit einer anderen Ziffer abrechnet.
Betrug wäre es mE nur, wenn er nur 15 Minuten sich Zeit nimmt und so viel abrechnet, wie 3 Gespräche mit je 15 Minuten kosten.
Das ist jetzt nur ein Beispiel.
Denn in solchen Fällen gibt es auch noch Ziffern, die ggf. in Frage kommen könnten wie die GOÄ-Ziffer 34, die aber auch wieder gut begründet werden sollte und die max. 2 mal pro Halbjahr abgerechnet werden darf.
Ein Problem ist noch, dass es auf dem Land wenig Ärzte gibt. Wenn man, weil man mit dem Arzt wegen der Abrechnung diskutieren muss, den Arzt wechseln will, fährt man unter Umständen 10 km oder mehr weiter. Das mag vielen egal sein, wenn man aber, wie ich im Rollstuhl sitzt und -wenn überhaupt- nur die Fahrt mit dem Taxi zum nächstgelegenen Arzt ersetzt bekommt, hat man ein Problem. Denn man zahlt dann einen großen Teil der Taxifahrt selbst u. die Preise für ein Taxi sind derzeit extrem hoch - siehe die "Taxirechner"im Internet, mit denen man die Kosten vorab ermitteln kann.
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Das "Verstecken im falschen Ziffern" führt aber dazu, dass gezahlt wird, obwohl die Leistungen gar nicht erbracht wurden. Würde das jeder machen, wie hoch wären dann wohl die Beiträge?
Die Ärzte argumentieren eh immer schon mit "erheblicher Aufwand, erschwerter Zugang" etc., obwohl das gar nicht stimmt.
Bestes Beispiel Tumorkonferenz. Erhöhter Aufwand, Satz 3,5. Welcher erhöhte Aufwand soll das genau sein? Wäre man Kassenpatient, würde die Tumorkonferenz auch erfolgen. Nur mal so gesehen...
VG
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Das "Verstecken im falschen Ziffern" führt aber dazu, dass gezahlt wird, obwohl die Leistungen gar nicht erbracht wurden. Würde das jeder machen, wie hoch wären dann wohl die Beiträge?
Die Ärzte argumentieren eh immer schon mit "erheblicher Aufwand, erschwerter Zugang" etc., obwohl das gar nicht stimmt.
Bestes Beispiel Tumorkonferenz. Erhöhter Aufwand, Satz 3,5. Welcher erhöhte Aufwand soll das genau sein? Wäre man Kassenpatient, würde die Tumorkonferenz auch erfolgen. Nur mal so gesehen...
VG
Ich ging im Beispielsfall oben davon aus, dass die Ärztin eine Leistung erbracht hat, die sie hätte mit einem viel höheren als dem 3,5 fachen Steigerungssatz abrechnen können. Sie hat also auf einen abrechenbaren Anspruch verzichtet u. eine andere Ziffer abgerechnet, was in diesem Fall im Interesse des Patienten liegen würde, weil er es mit einer solchen Abrechnung vermutlich eher bezahlt bekäme.
Im Ergebnis ist es mE kein Betrug, wenn sie unterm Strich, also im Rechnungsendbetrag dasselbe bekommt.
Sie könnte meiner Meinung nach jederzeit die Rechnung berichtigen, was aber für den Patienten negativ wäre, wenn er dann einen Steigerungssatz zahlen müsste, der sehr deutlich über dem 3,5-fachen liegt.
Anders wäre es, wenn sie mit ihrer Vorgehensweise einen zu hohen Betrag erreicht, den sie bei korrekter Abrechnung (unter Ausnutzung aller legalen Ziffern u. ggf. mit Begründungen) nie bekommen hätte. Das könnte sie nicht "schönrechnen".
Gut, das Verstecken in einer anderen Ziffer ist dennoch juristisch nicht korrekt, glaube ich, wenn ich alles gegeneinander abwäge.
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Guten Morgen,
gut, so einfach kann sie dann ja nicht korrigieren. Bei einer Honorarvereinbarung muss sie das ja darlegen und der Patient zustimmen. Warum soll ein 25facher Satz gerechtfertigt sein? Ich bin kein Experte oder Arzt, aber wieso sollte das nötig sein?
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Ich ging im Beispielsfall oben davon aus, dass die Ärztin eine Leistung erbracht hat, die sie hätte mit einem viel höheren als dem 3,5 fachen Steigerungssatz abrechnen können. Sie hat also auf einen abrechenbaren Anspruch verzichtet u. eine andere Ziffer abgerechnet, was in diesem Fall im Interesse des Patienten liegen würde, weil er es mit einer solchen Abrechnung vermutlich eher bezahlt bekäme.
Im Ergebnis ist es mE kein Betrug, wenn sie unterm Strich, also im Rechnungsendbetrag dasselbe bekommt.
Leistungen zu berechnen, die nicht erbracht wurden, ist immer Betrug, egal wie man versucht, das zu rechtfertigen.
Die Begründung, statt mit dem Patienten die höheren Kosten zu besprechen dies fälschlich an die Krankenkasse weiterzuleiten ist absurd.
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Gerade bei meiner (jungen) Zahnärztin habe ich auch das Problem mit dem mindestens 3,5-fachen Faktor, teils sogar 3,8, die dann natürlich nicht mehr übernommen werden. Bei den Begründungen wird auch ordentlich rumfantasiert. Es wird dann z.B. etwas von Karies an den Zähnen geschrieben, der aber gar nicht da war..
Bei der Logopädie musste ich bei den Kindern auch immer draufzahlen (teils 40€ pro Sitzung). Ich frage mich nur, wie das eigentlich funktioniert im Vergleich zu den Kassenpatienten. Für diese wurde in der Praxis keine Zusatzgebühr erhoben, obwohl sie doch dort auch nur die üblichen Kassensätze abrechnen kann, die doch auch bei der Beihilfe zugrunde gelegt werden, oder? Insofern hatte ich das Gefühl, dass ich als Privatversicherte die Melkkuh bin.
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Teilweise sind die GKV-Sätze höher als das, was die Beihilfe ansetzt. Merke ich z. B. bei der Physio. Liegt aber auch an der Länge der Sitzungen. Man muss sich echt mit eigenem Engagement drum kümmern und versuchen den Überblick zu behalten.
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1. Eine Honorarvereinbarung ist immer "VOR" der Behandlung abzuschließen und mit den "KONKRETEN" Behandlungen und den "BERECHNETEN" Sätzen / Kosten. Eine pauschale Vereinbarung im Sinne von "im laufe der Behandlung hat sich das ergeben" ist nicht zulässig.
2. Die GKV zahlt teilweise in vielen Fällen "mehr" als die PKV, insbesondere da noch die ganzen Zuschläge und Pauschalen dazu kommen. Erst ab dem 2 oder 3 Besuch im Quartal bringt der PKV Patient "mehr" weil die Pauschale ja nur einmal pro Quartal geleistet werden. Beispiel Tumorkonferenz, die GKV zahlt hier mit EBM 50210 21,17 € und die GÖÄ 60 leistet 16,09 € (2,3 Satz) oder 24,48 (3,5 Satz). Zu der EBM Ziffer 50210 kommen ja noch einige andere Ziffern dazu, so dass beides im vergleichbaren Niveau beim 3,5 fachen Satz liegen.
3. Der z.B. 25-fache Satz kommt nur wenn dann bei hochspezialisierten Spezialisten vor, die eine äußerst seltene Erkrankung behandeln oder ähnliches und daher vor einer besonderen Schwere und Härte stehen. Eine normale zahnärztliche Behandlung fällt darunter nur, wenn es tatsächlich ein besonderer Zahnfall der in der durchschnittlichen Behandlung so nicht vorkommt.
4. Wenn beispielsweise ein 3,8 facher Satz abgerechnet wird, ist hier eine gültige Honorarvereinbarung erforderlich (Siehe Nr. 1) und auch eine entsprechende Begründung für den erhöhten Aufwand. Die Beihilfe/PKV zahlt dann in der Regel den 3,5 fachen Satz und der 0,3 fache Satz ist selbst zu zahlen.
5. Das Abrechnen von anderen Ziffern, die tatsächlich nicht erbracht wurden, ist auch nicht zulässig und müssen auch nicht bezahlt werden. Bezahlt werden muss nur das, was auch erbracht worden ist. Hier kann und soll man die Praxis um Stellungnahme und ggf. Korrektur bitten. Ansonsten nur die Rechnung teilweise begleichen, was tatsächlich erbracht wurde. Auch bei GKV gibt es das gleiche Spiel, in der beispielsweise "psychische Probleme" zusätzlich abgerechnet wurden.
6. in der Logopädie, wie auch in der Physiotherapie bzw. generell bei Heilmitteln besteht "Vertragsfreiheit" bei Privatpatienten. Man muss als Privatpatient auch nicht auf diese Preise einlassen und kann am Schalter auf einen niedrigeren Satz "verhandeln" oder eine andere Praxis aufsuchen soweit diese möglichkeit besteht. Hier hinter diesem Link (https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/01/logopaedie-neue-preisliste-2025.pdf) kann man gut sehen, was GKV Patienten zahlen + Zuzahlung und hier die Privatpatienten mit den Steigerungssätzen (https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/01/logopaedie-gkv-steigerungssaetze-privatabrechnung.pdf). Die Beihilfe steht in der GKV nichts nach.
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Gerade bei meiner (jungen) Zahnärztin habe ich auch das Problem mit dem mindestens 3,5-fachen Faktor, teils sogar 3,8, die dann natürlich nicht mehr übernommen werden. Bei den Begründungen wird auch ordentlich rumfantasiert. Es wird dann z.B. etwas von Karies an den Zähnen geschrieben, der aber gar nicht da war..
Bei der Logopädie musste ich bei den Kindern auch immer draufzahlen (teils 40€ pro Sitzung). Ich frage mich nur, wie das eigentlich funktioniert im Vergleich zu den Kassenpatienten. Für diese wurde in der Praxis keine Zusatzgebühr erhoben, obwohl sie doch dort auch nur die üblichen Kassensätze abrechnen kann, die doch auch bei der Beihilfe zugrunde gelegt werden, oder? Insofern hatte ich das Gefühl, dass ich als Privatversicherte die Melkkuh bin.
Bei Kassenpatienten werden in der ZA-Praxis massiv Zusatzentgelte erhoben, ansonsten bekäme man das "Kassenmodell".
Als Melkkuh musst du dich nicht fühlen, einfach dem Zahnarzt sagen, dass du nicht bereit bist, über die GOZ hinausgehende Beträge zu bezahlen.
Zur Logopädie hat Saxum zutreffend auf die Vertragsfreiheit verwiesen.
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Ich habe im Schnitt allein durch meine Kinder im Monat ~10-20 Einreichungen jeden Monat, inklusive fehlerhafter Bescheide und Widersprüche. Jetzt muss ich mich mit diesem Scheiß auch noch rum schlagen...ich erwäge den Wechsel in die GKV für meine Kinder - ich kann das nicht mehr.
Das tut mir leid. Ich kann es nachempfinden.
Falls noch nicht bekannt: Die Widersprüche lassen sich formwirksam ohne Papierkram digital einreichen. Über das Justizpostfach. Der Personalausweis braucht dann die elektronische Identifikationsmöglichkeit.
Ich persönlich habe mittlerweile ein Template für die Widersprüche auf meinem Smartphone. Anpassen, Druck als PDF, und ab damit fast von unterwegs. Entwurf im Stehen im ÖPNV, digitaler Versand dann nach einmaligem Korrekturlesen von zu Hause.
Klage beim Verwaltungsgericht lässt sich damit ebenfalls einreichen. Oder auch beim Finanzgericht, wenn die Steuerbehörde fragwürdige Einspruchsentscheidungen trifft.
Ändert natürlich nicht viel an dem Ärger. Vor allem das Zusammenstellen der Anlagen braucht Sorgfalt und Zeit. Und hier entstehen auch die Medienbrüche (Rechnung kam auf Papier etc.), die so unheimlich viel Zeit vernichten.
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Das heißt, dass die Beträge zur Abrechnung selbst bestimmt werden, der Multiplikator hat damit nicht direkt was zu tun. Es geht um den Basis-Satz. Wie gesagt, angeblich wurde an diesen Beträgen seit den 90ern nichts angepasst.
Nur ganz kurz dazu noch was, um sicher zu gehen, im Rahmen einer Honorarvereinbarung darf die Zahnärztin auch nicht an den „Basissätzen“ bzw. -werten herausschrauben. Sie kann nur die Sätze, also die Multiplikation regeln.
Ganz ehrlich?
Ich persönlich würde mich nicht darauf einlassen und wenn die Möglichkeit besteht, eine andere Leistungserbringer/in aufsuchen. Egal ob jetzt Honorarvereinbarung oder nicht. Im Rahmen der BEMA wäre jetzt mal beispielsweise eine zweiflächige Zahnfüllung 40,95 € Wert und nach GOZ 2,3x dann 31,30 € oder 3,5x 47,64 €. Der Vergleichbare Satz, den mir hier mein Zahnarzt also auch tatsächlich, mit Begründung, in Rechnung stellt ist hier 3,0x für 40,82 €. Der „bis zu“ 3,5 fache Satz reicht in der Regel auch tatsächlich wirklich.
Man muss halt schon ein mündiger Patient werden/sein.
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Bei Kassenpatienten werden in der ZA-Praxis massiv Zusatzentgelte erhoben, ansonsten bekäme man das "Kassenmodell".
Als Melkkuh musst du dich nicht fühlen, einfach dem Zahnarzt sagen, dass du nicht bereit bist, über die GOZ hinausgehende Beträge zu bezahlen.
Zur Logopädie hat Saxum zutreffend auf die Vertragsfreiheit verwiesen.
Naja, so einfach ist es nicht. Zumindest bei uns in der Stadt sind Logopädie-Plätze für Kinder rar gesät und das ist vermutlich auch der Grund, warum die Praxen dann hier extra zu langen. Ich hatte das mit dem Preis sogar angemerkt und wurde nur lapidar mit "Dann suchen Sie sich halt eine andere Praxis" abgespeist. Tja, da ich aber alle anderen Praxen schon abtelefoniert hatte und monatelang auf den Platz gewartet hatte, nahm ich den Preis in Kauf. Ich bezweifle aber anhand der genannten Tabelle, dass die Praxis mit einem Kassenpatienten auch die 100 Euro pro Sitzung (für 30 Minuten wohlgemerkt) verdient hätte. Also bleibe ich dabei, dass ich als Privatversicherte hier als Melkkuh diene.
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Die Ansetzung von "100 € pro Sitzung" ist definitiv zu hoch, dafür können weder Beihilfe noch die PKV etwas. Im übrigen hätte man auch als GKV Versicherten zum GKV Satz "monatelang" auf den Platz warten müssen, in diesem Fall hätte man also auch getrost auf die Beihilfefähigen Höchstsätzen oder auch meinetwegen einen Satz von 1,3 vereinbaren können.
Der Punkt hier war, vielleicht sage ich das von meiner Warte hier aus "zu leicht", auch weil man im nachhinein immer klüger ist, dass man nicht die 100 € gleich unterschreiben hätte müssen sondern auch sagen kann: "Nee, aber mit dem 1,3 fachen Satz (67,76 €) mache ich mit."
Gesetzlich versicherte zahlen im übrigen 10% der Gesamtkosten + 10 € pro Verordnung aus der eigenen Tasche. Das macht also Beispielhaft bei 10 Sitzungen, was die übliche Sitzungsdauer darstellt dann ein Eigenbetrag von 62,10 € aus. Pro Sitzung wäre das also 6,21 € die der gesetzliche selbst zahlen müsste.
Daher halte ich hier den Steigerungssatz von 1,3 für ausreichend und fair genug. Man muss halt tatsächlich, auch wenn man lapidar behandelt wird, halt sich durchsetzen wollen und Risiko gehen. Die weitere alternative dazu wäre auf Online-Logopädie auszuweichen.
Aber wie gesagt ich habe, im Gegensatz zu dir in der Situation "vor Ort" hier an einem PC Bildschirm in einer Stadt mit vielleicht ausreichend medizinischer Infrastruktur "leichter reden" und will auch nicht absprechen dass die Situation es vor Ort es vielleicht so erfordert hat. Es sollen nur persönliche Gedanken von mir dazu sein.
Dann will ich auch mitgeben, dass gegebenenfalls Kosten für nicht erstattete Heilmittel - also die Sätze die die Höchstbeträge übersteigen - in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, wenn diese die Freigrenzen übersteigen.
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Bei Kassenpatienten werden in der ZA-Praxis massiv Zusatzentgelte erhoben, ansonsten bekäme man das "Kassenmodell".
Als Melkkuh musst du dich nicht fühlen, einfach dem Zahnarzt sagen, dass du nicht bereit bist, über die GOZ hinausgehende Beträge zu bezahlen.
Zur Logopädie hat Saxum zutreffend auf die Vertragsfreiheit verwiesen.
Naja, so einfach ist es nicht. Zumindest bei uns in der Stadt sind Logopädie-Plätze für Kinder rar gesät und das ist vermutlich auch der Grund, warum die Praxen dann hier extra zu langen. Ich hatte das mit dem Preis sogar angemerkt und wurde nur lapidar mit "Dann suchen Sie sich halt eine andere Praxis" abgespeist. Tja, da ich aber alle anderen Praxen schon abtelefoniert hatte und monatelang auf den Platz gewartet hatte, nahm ich den Preis in Kauf. Ich bezweifle aber anhand der genannten Tabelle, dass die Praxis mit einem Kassenpatienten auch die 100 Euro pro Sitzung (für 30 Minuten wohlgemerkt) verdient hätte. Also bleibe ich dabei, dass ich als Privatversicherte hier als Melkkuh diene.
Kassenpatienten zahlen - wie von Saxum angemerkt - auch entsprechende Eigenleistungen und haben ebenfalls Wartezeiten. Insoweit ist nicht der PKV-Versicherte die Melkkuh, sondern das Angebot an Logopädieplätzen in deiner Gegend ist zu niedrig und der Praxisinhaber benimmt sich marktgerecht.
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Ich habe im Schnitt allein durch meine Kinder im Monat ~10-20 Einreichungen jeden Monat, inklusive fehlerhafter Bescheide und Widersprüche. Jetzt muss ich mich mit diesem Scheiß auch noch rum schlagen...ich erwäge den Wechsel in die GKV für meine Kinder - ich kann das nicht mehr.
Klage beim Verwaltungsgericht lässt sich damit ebenfalls einreichen. Oder auch beim Finanzgericht, wenn die Steuerbehörde fragwürdige Einspruchsentscheidungen trifft.
Das Verwaltungsgericht ist doch nur für Klagen gegen die Beihilfe zuständig.
Welches Gericht ist für die PKV, in meinem Fall, Debeka, zuständig?
Und welches Gericht ist örtlich zuständig, d. h. wo muss ich die Klage einreichen?
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1. Schritt: Immer PKV-Ombudsmann(-frau), kostet erstmal nix und bringt vielleicht auch ein vorteilhaftes Ergebnis. Sobald man aber Klage eingereicht hat, ist dieser Schritt nicht mehr möglich.
2. Schritt: Bei Streitigkeiten mit einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich das zuständige Zivilgericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers für die Klage zuständig. Das resultiert aus der gesetzlichen Vorschrift § 215 VVG. Bei einer Klage am Zivilgericht fallen, das muss man natürlich vorher wissen, Gerichtsgebühren, Gerichtsauslagen und Anwaltsgebühren sowie Anwaltskosten, etc. an je nach Höhe des Streitwertes.
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1. Schritt: Immer PKV-Ombudsmann(-frau), kostet erstmal nix und bringt vielleicht auch ein vorteilhaftes Ergebnis. Sobald man aber Klage eingereicht hat, ist dieser Schritt nicht mehr möglich.
2. Schritt: Bei Streitigkeiten mit einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich das zuständige Zivilgericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers für die Klage zuständig. Das resultiert aus der gesetzlichen Vorschrift § 215 VVG. Bei einer Klage am Zivilgericht fallen, das muss man natürlich vorher wissen, Gerichtsgebühren, Gerichtsauslagen und Anwaltsgebühren sowie Anwaltskosten, etc. an je nach Höhe des Streitwertes.
Man muss also bei 2 verschiedenen Gerichten klagen, wenn Beihilfe und PKV etwas ablehnen.
Dazu noch kostenpflichtig. Bei Hinzuziehung eines Anwaltes wird dieser 2 x abrechnen.
Haben es GKV-Versicherte auch hier nicht viiiel einfacher?
Verfahren vor Sozialgerichten sind kostenfrei.
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1. Schritt: Immer PKV-Ombudsmann(-frau), kostet erstmal nix und bringt vielleicht auch ein vorteilhaftes Ergebnis. Sobald man aber Klage eingereicht hat, ist dieser Schritt nicht mehr möglich.
2. Schritt: Bei Streitigkeiten mit einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich das zuständige Zivilgericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers für die Klage zuständig. Das resultiert aus der gesetzlichen Vorschrift § 215 VVG. Bei einer Klage am Zivilgericht fallen, das muss man natürlich vorher wissen, Gerichtsgebühren, Gerichtsauslagen und Anwaltsgebühren sowie Anwaltskosten, etc. an je nach Höhe des Streitwertes.
Man muss also bei 2 verschiedenen Gerichten klagen, wenn Beihilfe und PKV etwas ablehnen.
Dazu noch kostenpflichtig. Bei Hinzuziehung eines Anwaltes wird dieser 2 x abrechnen.
Haben es GKV-Versicherte auch hier nicht viiiel einfacher?
Verfahren vor Sozialgerichten sind kostenfrei.
korrekt. Praktischerweise steht es ja jedem frei, sich für die GKV zu entscheiden.
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Wie das denn?
Meine Info dazu ist, dass man erst einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt haben muss.
Das dürften die wenigsten Beamten haben.
Zudem habe ich gelesen, dass man in die GKV ab einem bestimmten Alter nicht mehr wechseln kann.
Wer dazu etwas weiß, soll es bitte hier mitteilen. Interessieren tut mich das immer.
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Beamte können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern und zahlen dafür in der Regel den ermäßigten Beitragssatz von 14 % plus einen individuellen Zusatzbeitrag. Es gibt dann eben, bis auf die Länder mit entsprechender Regelung, keine Beihilfe. Daher ist für die viele Beamten der automatische Weg in die PKV.
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Wie das denn?
Meine Info dazu ist, dass man erst einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt haben muss.
Das dürften die wenigsten Beamten haben.
Zudem habe ich gelesen, dass man in die GKV ab einem bestimmten Alter nicht mehr wechseln kann.
Wer dazu etwas weiß, soll es bitte hier mitteilen. Interessieren tut mich das immer.
Indem man sich bei der Entscheidung ob man in die GKV/PKV möchte, nach reiflicher Überlegung das eine oder das andere auswählt. Ist diese Entscheidung getroffen wird es gerade für Beamte etwas schwieriger.
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Damals hätte ich nicht gewußt, wie sich welche Entscheidung auswirkt. Versicherungsvertretern glaube ich nur "bedingt". Die wollen etwas verkaufen und nennen dann nur die Vorteile.
Und Internet gab es damals noch nicht.
Also mit 19 Jahren fehlte mir damals jegliche Möglichkeit einer guten Information.
Man kennt die künftige Entwicklung nicht, ob man krank wird, ob die Versicherungspreise stark steigen, etc.
Ich wurde von Kollegen angeworben. Diese bekamen wohl eine Prämie.
Deren Hauptargument war, dass nahezu alle Beamten bei der Debeka sind.
Die Debeka hatte dann Jahre später von einem Gericht, ein moderates Bußgeld auferlegt bekommen.
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Bei mir tauchte damals nach der Mitteilung der Platzziffer sofort ein schmieriger Vertreter der Debeka auf. Irgendwer scheint also die Kontaktdaten weitergegeben zu haben. Bin aber damals nicht zur Debeka.
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Bei mir tauchte damals nach der Mitteilung der Platzziffer sofort ein schmieriger Vertreter der Debeka auf. Irgendwer scheint also die Kontaktdaten weitergegeben zu haben. Bin aber damals nicht zur Debeka.
Wenn es bereits Internet gegeben haben sollte, ist es viel einfacher sich zu informieren. Manche Entscheidungen würde man dann womöglich anders treffen.
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Kann mich nicht erinnern, dass wir damals schon "schnelles" Internet hatten. Wsl. noch Modem oder ISDN...
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Kann mich nicht erinnern, dass wir damals schon "schnelles" Internet hatten. Wsl. noch Modem oder ISDN...
und auch davor gabs Test von Stiftung Warentest / Finanztest usw. als Zeitschrift. Hat auch funktioniert, wenn auch nicht so schnell und umfangreich.
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Das stimmt. Aber wer vergleicht mit 20 Jahren anhand dieser Magazine?
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Das stimmt. Aber wer vergleicht mit 20 Jahren anhand dieser Magazine?
Jeder halbwegs normal begabter 20 Jähriger wusste sich auch damals zu helfen, und wenn es nur ist, andere Menschen (statt das Internet) zu fragen. Spätestens die Eltern kennen andere Privatversicherte und solche Magazine und können helfen.
Wer jedoch noch nicht mal schafft, seine eigenen Eltern zu fragen (oder mal zur Verbraucherzentrale zu latschen), der schafft es auch heute nicht, aus dem Internet die passenden Infos zu finden und ist einfach mal nur lost.
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Korrekt!
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Die Eltern? Verbraucherzentrale?
Wir sprechen vom Jahr 1977 und von einem Dorf mit damals weniger als 1000 Einwohnern:
Meine Eltern hatte eine kleine Landwirtschaft. Meine Mutter war unter Dauerstress wegen Kindererziehung und Mithilfe im Betrieb. Beide Elternteile hatten gewiß keine Ahnung von GKV und privater KV.
Meine jüngeren Geschwister und ich wurden in der Landwirtschaft zur Mithilfe eingeplant wie es damals üblich war.
Ich musste nach der Schule meinen kleinen 2-jährigen Bruder nachmittags betreuen, was ich aber gern getan habe und abends karrte ich die Milch zur Milchsammelstelle, was jedes Mal eine enorme körperliche Herausforderung war.
Ich kannte damals weder Stiftung Warentest noch eine "Verbraucherzentrale" oder wußte von der Existenz von beiden.
Das waren völlig andere Zeiten wie heute.
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Bisschen mehr Empathie für Betroffene dieser Abzocke wäre schon angebracht.
Der Präfrontalkortex ist erst mit ca. 25 Jahren ausgeprägt.
Ein Mietwagen an Volljährige unter 25 Jahren ist oft nur bedingt oder gar nicht verfügbar.
Aber so eine stark verrechtlichte Entscheidung über die Krankenversicherung soll jemand mit Anfang zwanzig treffen. Ja ne, ist klar.
Schon vergessen, dass ca. 16 Millionen Menschen aus der DDR ins System übernommen wurden? Was sollen die bitte ihre Eltern fragen? Die sind froh, nicht an der Mauer abgeknallt worden zu sein. Muss es mal so drastisch sagen.
Außerdem gibt es Menschen, die ihr neuronales Netzwerk mit weniger inländischer Nabelschau füllen. Da gehen Synapsen drauf für Fremdsprachen, Fertigkeiten, Kenntnisse jenseit der Bonner Republik und dem Schützenverein (die World Series war doch toll).
Da bleibt dann halt weniger Raum, sich mit diesem Versicherungs-Kwatsch zu beschäftigen.
Nicht zu vergessen: Vor 20 Jahren gab es keine Pflicht, krankenversichert zu sein. Bezeichnungen wie "freiwillige gesetzliche Krankenversicherung" machen die Verwirrung komplett.
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Ich musste damals froh sein, dass meine Eltern es zuließen, dass ich als Frau überhaupt aufs Gymnasium durfte. Ich war zuerst in der Hauptschule und wäre dort geblieben, wenn es nach meinen Eltern gegangen wäre. Mit Hauptschulabschluss wäre ich nie Beamtin geworden - was vielleicht auch nicht falsch gewesen wäre, wenn ich diesen "Zirkus" mit Beihilfe u. PKV sehe.
Auf dem Land ist weit und breit nichts, was zur Information über Versicherungen geeignet gewesen wäre. Und ich glaube nicht, dass ich, wenn ich nur einen gefunden hätte, der sich vermeintlich damit auskennt, dazu eine echt gute Auskunft bekommen hätte. ich weiß auch nicht, ob man 1977 die Lage wie sie heute ist, hätte vorhersagen können.
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Es ist sehr müßig, die "Schuldfrage" von 1977 klären zu wollen. Wenn Du 1977 die Anwärterzeit angefangen hast, dann bist Du jetzt dem regulären Rentenalter sehr nahe oder schon drüber weg. Die Lebensentscheidungen der früheren Jahre kann man nicht rückabwickeln. A propos, meine Mutter hat einen ähnlichen Lebenslauf wir Hortensie und ihr Leben lang bedauert, keine Ausbildung gemacht zu haben. Ihr und auch meinem Vater war extrem wichtig, dass wir Kinder alle Möglichkeiten der Ausbildung hatten, meine Mutter hätte uns aber auch keinerlei Hilfestellung zum Themenkomplex Verbeamtung geben können.
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Ich musste damals froh sein, dass meine Eltern es zuließen, dass ich als Frau überhaupt aufs Gymnasium durfte. Ich war zuerst in der Hauptschule und wäre dort geblieben, wenn es nach meinen Eltern gegangen wäre. Mit Hauptschulabschluss wäre ich nie Beamtin geworden - was vielleicht auch nicht falsch gewesen wäre, wenn ich diesen "Zirkus" mit Beihilfe u. PKV sehe.
Auf dem Land ist weit und breit nichts, was zur Information über Versicherungen geeignet gewesen wäre. Und ich glaube nicht, dass ich, wenn ich nur einen gefunden hätte, der sich vermeintlich damit auskennt, dazu eine echt gute Auskunft bekommen hätte. ich weiß auch nicht, ob man 1977 die Lage wie sie heute ist, hätte vorhersagen können.
Natürlich konntest du die Lage von 2017... nicht 1977 vorhersehen. Weder deine, noch die Beamtenrechtliche, noch die Gesellschaftliche.
Konnte keiner, also warum sollte da jemand als Individuum Schuld sein, dass die Lage so ist, wie sie ist.
Aber trotzdem ist das Individuum halt trotzdem "selber Schuld", wenn er sich so oder so entschieden hat.
Du hast mit deiner Wahl Beamtin nd bei der DH Auswahl zu werden damals eine Entscheidung getroffen,
und du stehst mit dieser Entscheidung, trotz deiner schweren Erkrankung, mit Sicherheit sehr viel Besser da, als wenn du einen Angestelltenkarriere gewählt hättest. Nur mal so am Rande erwähnt.
Vielleicht würdest du insgesamt unter einem anderem Dienstherren bisserl besser dastehen. Aber das gehört halt zu den Entscheidungen dazu.
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Es ist sehr müßig, die "Schuldfrage" von 1977 klären zu wollen. Wenn Du 1977 die Anwärterzeit angefangen hast, dann bist Du jetzt dem regulären Rentenalter sehr nahe oder schon drüber weg. Die Lebensentscheidungen der früheren Jahre kann man nicht rückabwickeln. A propos, meine Mutter hat einen ähnlichen Lebenslauf wir Hortensie und ihr Leben lang bedauert, keine Ausbildung gemacht zu haben. Ihr und auch meinem Vater war extrem wichtig, dass wir Kinder alle Möglichkeiten der Ausbildung hatten, meine Mutter hätte uns aber auch keinerlei Hilfestellung zum Themenkomplex Verbeamtung geben können.
Es ging mir in den letzten Posts nur darum, aufzuzeigen, dass ich den Unterschied GKV zur PKV durch Befragung meiner Eltern in 1977 nicht hätte erfahren können oder alternativ in eine Verbraucherzentrale hätte gehen können.
Denn oben wurde mir das von Organisator vorgehalten.
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Es ist sehr müßig, die "Schuldfrage" von 1977 klären zu wollen. Wenn Du 1977 die Anwärterzeit angefangen hast, dann bist Du jetzt dem regulären Rentenalter sehr nahe oder schon drüber weg. Die Lebensentscheidungen der früheren Jahre kann man nicht rückabwickeln. A propos, meine Mutter hat einen ähnlichen Lebenslauf wir Hortensie und ihr Leben lang bedauert, keine Ausbildung gemacht zu haben. Ihr und auch meinem Vater war extrem wichtig, dass wir Kinder alle Möglichkeiten der Ausbildung hatten, meine Mutter hätte uns aber auch keinerlei Hilfestellung zum Themenkomplex Verbeamtung geben können.
Es ging mir in den letzten Posts nur darum, aufzuzeigen, dass ich den Unterschied GKV zur PKV durch Befragung meiner Eltern in 1977 nicht hätte erfahren können oder alternativ in eine Verbraucherzentrale hätte gehen können.
Denn oben wurde mir das von Organisator vorgehalten.
Dann hattest du leider nicht die von mir genannten Möglichkeiten, dich zu schlau zu machen. Diese waren auch nur exemplarisch - weitergedacht hättest du auch in die Stadt fahren können oder deine ehemaligen Lehrer befragen und und und. Hätte, hätte, Fahrradkette. So hast du eine schlecht informierte Entscheidung getroffen. Wie es manchmal mit Entscheidungen ist - mal stellen sie sich als gut heraus, manchmal als schlecht. Und nach den vorliegenden Informationen teile ich Moins Ansicht, dass auch ein Angestelltenverhältnis nicht besser gewesen wäre.
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Natürlich konntest du die Lage von 2017... nicht 1977 vorhersehen. Weder deine, noch die Beamtenrechtliche, noch die Gesellschaftliche.
Konnte keiner, also warum sollte da jemand als Individuum Schuld sein, dass die Lage so ist, wie sie ist.
Aber trotzdem ist das Individuum halt trotzdem "selber Schuld", wenn er sich so oder so entschieden hat.
Es ging mir oben nur darum, den Vorwurf zu widerlegen, dass ich meine Eltern zum Unterschied zwischen GKV u. PKV hätte befragen können.
Ich mache niemandem einen Vorwurf, dass das nicht möglich war.
Es ist nun mal so, dass man hinterher immer schlauer ist.
Ausgangspunkt war oben meine Feststellung, dass man als Beamter wegen Ablehnung von Leistungen im Krankheitsfall vor 2 verschiedenen Gerichten klagen muss, dh 2 Klageverfahren denkbar sind, die beide kostenpflichtig sind und dass GKV-Versicherte aber nur ein Gericht benötigen, das kostenfrei ist.
Du hast mit deiner Wahl Beamtin nd bei der DH Auswahl zu werden damals eine Entscheidung getroffen,
und du stehst mit dieser Entscheidung, trotz deiner schweren Erkrankung, mit Sicherheit sehr viel Besser da, als wenn du einen Angestelltenkarriere gewählt hättest. Nur mal so am Rande erwähnt.
ich habe im anderen Thread dazu vorhin schon etwas geschrieben. Ich kann hier nicht konkreter werden, solange die bei mehreren beteiligten Entscheidungsträgern laufenden Verfahren nicht entschieden sind.
Nur allgemein: Deine Behauptung, "viel besser dazustehen", gilt nach meiner Erfahrung nur bei Beamten, die kaum krank sind und bei denen es daher nicht ins Gewicht fällt, wenn sie ab und an selbst ganze Leistungen zahlen oder die nach Erreichen des Pensionsalters einiges mit einer ungekürzten Pension finanzieren können.
Ich sehe darüber hinaus allein in dem immensen Zeitaufwand, den ich wegen meiner chronischen Krankheiten mit Beihilfe, PKV u. anderen Institutionen bisher hatte, einen gewichtigen weiteren Grund dafür, nur Beamter zu werden, wenn man sicher ist, niemals schwer krank zu werden. Das wissen die wenigsten im voraus und daher sage ich: Besser kein Beamter werden! Ich hätte dann eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen u. wäre damit finanziell wahrscheinlich besser gestellt. Ich kenne solche Fälle. Ich wäre dann entweder Architektin oder Informatikerin geworden. Die Studienplätze dafür hatte ich 1977 nicht angetreten wegen der "Beamtenkarriere".
Und: Ich weiß von einem ebenfalls chronisch Kranken, der Beamter war und der eine meiner Krankheiten hat, dass dieser zurück in die GKV ging, als sich abzeichnete, dass er ein extrem teures Medikament benötigen wird. Ich vermute, dass nicht allein das teure Medikament der Grund für diese Entscheidung bei ihm war. Er hatte auch geäußert, dass er wegen seiner Hifsmittelversorgung in der GKV weniger Zeitaufwand und Ärger hatte, als in der Zeit, als er Beamter war. Es ging um einen Rollstuhl. Seine Erfahrung bei der Rollstuhlbeschaffung kann ich bestätigen. Bei mir dauerte es über ein Jahr, was kaum zu toppen ist.
Und nun will ich mich, was mich angeht, aus diesem Thread verabschieden. Ich kann, wie ich näher ausführte, nicht ins Detail gehen ...
Ich habe erkannt, dass man in einem Forum nur allgemeine Fragen und keine komplexen Themen klären kann.
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Dann hattest du leider nicht die von mir genannten Möglichkeiten, dich zu schlau zu machen. Diese waren auch nur exemplarisch - weitergedacht hättest du auch in die Stadt fahren können oder deine ehemaligen Lehrer befragen und und und. Hätte, hätte, Fahrradkette. So hast du eine schlecht informierte Entscheidung getroffen. Wie es manchmal mit Entscheidungen ist - mal stellen sie sich als gut heraus, manchmal als schlecht. Und nach den vorliegenden Informationen teile ich Moins Ansicht, dass auch ein Angestelltenverhältnis nicht besser gewesen wäre.
Ja, richtig: Hätte, hätte, ...
Ich glaube aber dennoch nicht, dass damals, also 1977 mir nur einer geraten hätte, in die GKV zu gehen, weil es damals noch weniger wie heute als Option angesehnn wurde.
Die Beihilfe hat erst in den letzten Jahren bei den Leistungen auf das GKV-Niveau "abgespeckt". Damals, wo ich noch gesund war, gab es mehr Leistungen.
Aber wie ich schon oben schrieb:
Ich will hier meinen Fall nicht weiter "vertiefen". Ich will und muss wegen lfder Verfahren anonym bleiben.
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Da ich Erfahrung mit sterbenden, langfristig chronischen Kranken, sowohl in der PKV/Beihilfe Welt als auch GKV Welt habe, kann ich bestätigen, dass man in der PKV Welt Grundsätzlich mehr Bürokratie hat, aber auch höherwertige an Leistung bekommen kann, und das mit weniger Aufwand als in der GKV.
Und in der GKV Welt die Bürokratie für nicht geleistetes wesentlich höher war und der Einsatz meist für den Arsch.
Als nicht Beamter wärest du jetzt wahrscheinlich Grundsicherungsempfänger ohne Vermögen, da man ohne BU schnell fast nix an Einkommen hat wenn man früh aus der Arbeitswelt ausscheidet und das Vermögen wesentlich früher aufgezerrt worden wäre.
Zum Preis der vermeintlichen geringeren Bürokratie.
Und wenn man mitbekommt, dass die Beihilfe sich aufs GKV Niveau runter bewegt, dann hätte man, so wie die GKVler auch, dies mit Zusatzversicherungen und DUV abfangen können. Wenn man das nicht hat, ist es müssig darüber zu lamentieren, dass jetzt das Geld fehlt oder das der Geldgeber Gelder streicht und andere Geldgeber nicht.
Die Entscheidung musste man sicher nicht 1977 treffen und damals war die Beamten-Entscheidung sicherlich „alternativlos“ und sehr wahrscheinlich hätten auch gut informierte Menschen dir die B Laufbahn empfohlen. so what? damit jetzt zu hadern ist mE unsinnig und eine falsche Lebenshaltung, die einem nur im Weg steht.
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Man kann im übrigen auch die Bürokratie "Outscouren" an entsprechende Dienstleister (Abrechnungsservice PKV etc.) - welche auch bei Bedarf ein Treuhandkonto führen, in dem dann die Rechnungen bezahlt erstattet werden.
Ich persönlich habe keine Erfahrungen damit und komme hoffentlich auch nie in den Genuss, aber "wenn dann" würde ich tatsächlich solche in Anspruch nehmen. Kostet natürlich entsprechenden Mehrbeitrag, aber kann man vermutlich bei entsprechendem Pflegegrad / Einschränkungen auch steuerlich absetzten.
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Da ich Erfahrung mit sterbenden, langfristig chronischen Kranken, sowohl in der PKV/Beihilfe Welt als auch GKV Welt habe, kann ich bestätigen, dass man in der PKV Welt Grundsätzlich mehr Bürokratie hat, aber auch höherwertige an Leistung bekommen kann, und das mit weniger Aufwand als in der GKV.
Und in der GKV Welt die Bürokratie für nicht geleistetes wesentlich höher war und der Einsatz meist für den Arsch.
Deine Erfahrungen mögen so gewesen sein. Das will ich nicht bestreiten, weil ich es ohne Kenntnis der Fälle auch nicht könnte.
Aber was zB Hilfsmittel wie Rollstühle angeht, habe ich bei meinen Eltern wie auch in Foren, in denen es über ähnliche Erkrankungen wie eine meiner Krankheiten geht, festgestellt, dass GKV-Versicherte viel schneller und ohne viel eigenes Dazutun einen Rollstuhl bekommen und selbst sehe ich, dass man vor allem bei der PKV, um Hilfsmittel kämpfen muss und sowohl Beihilfe als auch PKV die Anträge erst ~6 Monate lang liegen lassen.
Im Ergebnis kann ich nur sagen: Man wird "im Regen stehen gelassen", was Hilfsmittel betrifft, wenn man 2 Kostenträger -Beihilfe und PKV- hat.
Als nicht Beamter wärest du jetzt wahrscheinlich Grundsicherungsempfänger ohne Vermögen, da man ohne BU schnell fast nix an Einkommen hat wenn man früh aus der Arbeitswelt ausscheidet und das Vermögen wesentlich früher aufgezerrt worden wäre.
Zum Preis der vermeintlichen geringeren Bürokratie.
Wie ich wiederholt schrieb: Ich hätte als Nicht-Beamter eine BU-Versicherung abgeschlossen.
Und wenn man mitbekommt, dass die Beihilfe sich aufs GKV Niveau runter bewegt, dann hätte man, so wie die GKVler auch, dies mit Zusatzversicherungen und DUV abfangen können. Wenn man das nicht hat, ist es müssig darüber zu lamentieren, dass jetzt das Geld fehlt oder das der Geldgeber Gelder streicht und andere Geldgeber nicht.
Die Beihilfe speckt erst seit ~20Jahren in BW ab - vielleicht sogar erst "seit Kretschmann". Bis zu dem Zeitpunkt, in dem ich das bemerkte, war ich schon ein extrem teurer Patient. Nach Beantwortung der Gesundheitsfragen hätte ich mit Ausschlüssen rechnen müssen oder mit sehr, sehr hohen Versicherungsprämien.
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Wie wir gelernt haben, ist die Situation schlecht und es zeichnet sich keine Besserung z.B. in Form von besseren Leistungen durch die Beihilfe ab.
Geht es dir nur darum, auf das Problem hinzuweisen oder was ist die Stoßrichtung der Diskussion?
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Bei der Beihilfe wie auch bei der PKV kann man bei beiden eine Abschlagszahlung verlangen, so dass man nicht ganz im "Regen gelassen wird". Bei entsprechenden Härtefällen wie z.B. "Rollstuhl" stellt der Dienstherr in der Regel auch oft einen zinsfreien Kredit bis die Erstattung geklärt werden kann.
Einen Standard-Rollstuhl erstatten beide natürlich eher problemlos als ein technisches Fahrgestellt mit Zusatzfunktionen. Bei den Krankenkassen ist es mit den Hilfsmitteln im übrigen auch nicht so einfach, man muss auch hier des manchen mal gegen Wände rennen und erstmal Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Habe ich auch oft genug erlebt, man erhält ja bei den Krankenkassen die Hilfsmittel auch in der Regel nur erst wenn die Krankenkasse es vorab genehmigt hat.
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Wie ich wiederholt schrieb: Ich hätte als Nicht-Beamter eine BU-Versicherung abgeschlossen.
Und hast es als Beamter versäumt eine DU-Versicherung abzuschließen und hast darauf verzichtet einen Beihilfeergänzungstarif bei der PKV abzuschließen und die folgen sind jetzt extreme Kosten, die man mutmaßlich selber tragen muss, in der Tat sehr ärgerlich.
Und dann hast du offensichtlich auch noch Pech mit deiner PKV, die deine Anträge 6 Monate liegen lässt.
Ich wünsche dir viel Glück, dass diese Verkettung von Mieseren bald aufhört.
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Wie wir gelernt haben, ist die Situation schlecht und es zeichnet sich keine Besserung z.B. in Form von besseren Leistungen durch die Beihilfe ab.
Geht es dir nur darum, auf das Problem hinzuweisen oder was ist die Stoßrichtung der Diskussion?
Ich bin ein höflicher Mensch und versuche auf Posts, die mich betreffen, zu antworten.
Die Gründe sind daher oberhalb meiner Posts zu finden.
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Bei der Beihilfe wie auch bei der PKV kann man bei beiden eine Abschlagszahlung verlangen, so dass man nicht ganz im "Regen gelassen wird". Bei entsprechenden Härtefällen wie z.B. "Rollstuhl" stellt der Dienstherr in der Regel auch oft einen zinsfreien Kredit bis die Erstattung geklärt werden kann.
Einen Standard-Rollstuhl erstatten beide natürlich eher problemlos als ein technisches Fahrgestellt mit Zusatzfunktionen. Bei den Krankenkassen ist es mit den Hilfsmitteln im übrigen auch nicht so einfach, man muss auch hier des manchen mal gegen Wände rennen und erstmal Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Habe ich auch oft genug erlebt, man erhält ja bei den Krankenkassen die Hilfsmittel auch in der Regel nur erst wenn die Krankenkasse es vorab genehmigt hat.
Es ging bei der Beihilfe nicht darum, dass man den E-Rollstuhl nicht bezahlen wollte. Ich ging davon aus, dass ich vor dem Kauf eine Genehmigung brauche.
Mein Rollstuhl ist ein E-Rollstuhl, der weniger kostet, als ein Standard-Rollstuhl mit e-fix-Antrieb. Denn dafür kann man rd. 8.000€ veranschlagen (je nach Modell).
Die Beihilfe hat auf der Internetseite damals auf die 200.000 Beihilfeanträge hingewiesen, die abgearbeitet werden sollten. Ich habe im April den Rollstuhl beantragt und kurz danach einen Kostenvoranschlag für Rollstuhl und Ladehilfe eingereicht. Ende September hat man mich, nachdem ich wiederholt auf eine Bearbeitung drängte, gebeten, doch Kostenvoranschläge einzureichen. Da diese aber schon monatelang dort vorlagen, erkannte ich, dass man meine Anträge und Erinnerungen nicht mal angesehen wurden. Anfang Oktober bekam ich die Kostenzusage für den Rollstuhl und 3 Wochen danach für die Ladehilfe.
Im März diesen Jahres wurde mir in der Telefonsprechstunde gesagt, für den Rollstuhl sei keine Genehmigung nötig gewesen, weil Rollstühle immer bezahlt werden, unabhängig vom Preis. Die Auskunft scheint korrekt zu sein. Denn in der Hilfsmittel-Liste gibt es keine Angabe zu einem Maximal-Preis für Rollstühle.
Man hat mich also, weil man meine Anträge und Erinnerungen nicht angesehen hatte, 6 Monate lang warten lassen.
Bei der Ladehilfe kann ich verstehen, das der Antrag erst geprüft werden muss. Denn eine Ladehilfe scheint nicht im Hilfsmittel-Katalog zu stehen, sondern dafür gibt es offenbar andere Kriterien - vermutlich die Rechtsprechung. In einigen Urteilen gibt es dafür "enge" Kriterien, die bei den meisten Betroffenen nicht vorliegen.
Ich weiß, dass die GKV aber auch Ladehilfen bezahlt hat.
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Erstmal ist es korrekt, dass in der Anlage 11 keine Höchstsumme für Krankenfahrstühle (auch elektrisch) genannt ist. Eine "Genehmigung" ist nicht notwendig aber zumindest eine ärztliche Verordnung und natürlich, dass die Ausschlussgründe nach § 25 Abs. 2 BBhV nicht vorliegen. Gemeint ist damit in der Regel "Standardausführung" bzw. soweit es zur jeweiligen Krankheit passt / zweckdienlich für deren Ausgleich ist. Das liegt aber hier ja beim Rollstuhl wohl alles im positiven Sinne vor, das müssen wir nicht diskutieren. Der Teil mit der Genehmigung bezog sich hierbei auf die gesetzliche Krankenkasse, hier ist eine vorherige Genehmigung erforderlich und hier kenne ich auch Fälle dass es sehr lange gedauert hat.
Ich wollte letztendlich auf den Punkt hinweisen, dass man bei einer längeren Wartezeit den legitimen und zulässigen Weg der Abschlagzahlung gehen sollte. Der ist beispielsweise beim Bund unter § 51 Abs. 9 BBhV normiert, etwa wenn es zu lange dauert und die Notwendigkeit dringlich ist.