Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Rudi_Regenbogen am 16.10.2025 13:01
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Gester wurde die Aktivrente für Rentner im Bundestag besprochen. Beamte sind von dieser geplanten Regelung exlizit ausgeschlossen. Unsere Behörden leiden erheblich an Personalmangel. Ein Fakt, der doch grade dafür spricht Beamte weiter an die Behörden zu locken. In der Behörde, in der ich arbeite, fehlt Personal an allen Ecken und Enden. Anträge von Kollegen, die gerne ein oder zwei Jahre länger arbeiten würden, werfen abgelehnt. Und grade Beamte des einfachen und mittleren Dienstes, die nicht die riesigen Pensionen bekommen, würden oft gerne länger schaffen. Warum ???
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Ist eine spannende Frage, die man den Entscheidungsträger stellen müsste.
Evtl. möchte man die teuren Beamten, nicht länger als "nötig" im Dienst behalten?!?!? Aber das ist meine persönliche Vermutung.
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Die Begründung des Gesetzgebers würde mich hier auch interessieren, warum es für Beamte anscheinend nicht gelten soll.
Unabhängig davon wird die Sache eh - wie das Thema Beamtenbesoldung - früher oder später in Karlsruhe landen, da hier mögl. Verstöße gegen Artikel 3 GG ja geradezu augenscheinlich sind.
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In der Bundespressekonferenz wurde das Thema angesprochen, hier wurde von dem Pressesprecher darauf verwiesen, das nach zwei Jahren eine Evulation vorgesehen ist und dann ggf. andere Berufsgruppen auch in den Genuß kommen werden.
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In der Bundespressekonferenz wurde das Thema angesprochen, hier wurde von dem Pressesprecher darauf verwiesen, das nach zwei Jahren eine Evulation vorgesehen ist und dann ggf. andere Berufsgruppen auch in den Genuß kommen werden.
Ich würde dieser Regierung keine 2 Jahre mehr zutrauen...
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In der Bundespressekonferenz wurde das Thema angesprochen, hier wurde von dem Pressesprecher darauf verwiesen, das nach zwei Jahren eine Evulation vorgesehen ist und dann ggf. andere Berufsgruppen auch in den Genuß kommen werden.
Ich würde dieser Regierung keine 2 Jahre mehr zutrauen...
Ich würde auch keine Wette eingehen in der ich vorhersage, dass die Regierung bis zum Ende durchsteht. Nur was kommt dann?
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Ein pensionierter Beamter kann aber durchaus im öffentlichen Dienst als Angestellter weiter arbeiten. So ein Fall wurde bei uns gerade eingestellt.
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Ein pensionierter Beamter kann aber durchaus im öffentlichen Dienst als Angestellter weiter arbeiten. So ein Fall wurde bei uns gerade eingestellt.
In welcher Erfahrungsstufe?
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Habe ich 3 Jahre gemacht
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Ein pensionierter Beamter kann aber durchaus im öffentlichen Dienst als Angestellter weiter arbeiten. So ein Fall wurde bei uns gerade eingestellt.
In welcher Erfahrungsstufe?
3 wenn er im alten Job arbeitet, locker auch 6 wenn er förderliche Zeiten einfordert.
Aber ab einem gewissen Einkommen wird die Pension gekürzt.
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Ein pensionierter Beamter kann aber durchaus im öffentlichen Dienst als Angestellter weiter arbeiten. So ein Fall wurde bei uns gerade eingestellt.
In welcher Erfahrungsstufe?
3 wenn er im alten Job arbeitet, locker auch 6 wenn er förderliche Zeiten einfordert.
Aber ab einem gewissen Einkommen wird die Pension gekürzt.
Also Stufe für einen fast Anfänger, gekürzte Pension, dafür aber 2.000 Steuerfrei. Hört sich nach einem guten Geschäft an 😆.
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Ein pensionierter Beamter kann aber durchaus im öffentlichen Dienst als Angestellter weiter arbeiten. So ein Fall wurde bei uns gerade eingestellt.
In welcher Erfahrungsstufe?
3 wenn er im alten Job arbeitet, locker auch 6 wenn er förderliche Zeiten einfordert.
Aber ab einem gewissen Einkommen wird die Pension gekürzt.
Also Stufe für einen fast Anfänger, gekürzte Pension, dafür aber 2.000 Steuerfrei. Hört sich nach einem guten Geschäft an 😆.
Ersteres ist reine Verhandlungsache und bei uns bekommen alle Beamten, die weitermachen die Endstufe.
Zweiteres ist so eine komische Sauerei, die nur für Tätigkeiten im öD gilt.
Wodurch unser Alten Recken, Stosszeiten 40harbeiten um dann 3 Monate nicht mehr zu erscheinen, bzw. 2 Jahre fast VZ und dann 3 Jahre Kohle ohne zu Erscheinen bekommen, weil Überstunden abgebaut werden.
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Kann man auch über die Regelung bei seiner Pension mit euch verhandeln? Und etwas wie von Dir dargestellt, auszunutzen, sollte ja nicht der Regelfall sein.
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Ich verstehe nicht was du meinst.
Welche Regelung über die Pension soll man mit seinen AG (nicht Dienstherren) verhandeln?
Und was du ausnutzen nennst, nenne ich nutzen der tariflichen Regelungen in den dafür gedachten Rahmen.
Da wird nichts ausgenutzt.
Wenn uns jemand als AN wichtig ist und er nicht gewillt ist für weniger Geld zu arbeiten, dann nutzt man den tariflichen Gestalltungsspielraum um zu einem für beide Seiten akzeptablen Vertrag zu kommen.
Das viele öD AGs, dieses nicht nutzen liegt an ihre (fehelrhafte?) Meinung den AN nicht für das Geld gewinnbringend einsetzen zu wollen.
Meist wegen der Unwissenheit der Führungskräfte darüber was möglich ist oder schlimmer noch der Unfähigkeit der Personaler.
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Dieses hier z. B. beim Land NRW und damit auch der DH.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/regelungen-weiteres-einkommenweitere-einkuenfte-neben-dem-versorgungsbezug
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Du schreibst "in dem gedachten Rahmen". Ist das so? Also dies müsste dann ja aus der Gesetzesbegründung hervorgehen, spannend
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Ok, jetzt verstehe ich, was du meintest.
Wobei du das ja nicht mit dem DH verhandelbar ist, sondern mit dem Gesetzgeber zu klären wäre.
Btw: Ich muss mich korrigieren. In NI sind seit dem 1.10.2024 die Erwerbseinkommen komplett frei ab erreichen der gesetzliche Altersgrenze.
Tja, in NI sind wir offenbar etwas moderner aufgestellt als die NRWler
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Das "verhandeln" war ja als rhetorische Frage gestellt.
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Du schreibst "in dem gedachten Rahmen". Ist das so? Also dies müsste dann ja aus der Gesetzesbegründung hervorgehen, spannend
Tarifverträge sind keine Gesetze.
und ja es steht im TV drin, dass man förderliche Zeiten / Zulage zur Deckung des Personalbedarfs / Bindung qualifizierten Personals gewähren darf.
Deswegen kann der AG es nicht einfach so von sich aus gewähren, sondern es muss schon das klare Signal vom AN dokumentiert sein, dass er ansonsten nicht zur Verfügung stehen könnte.
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Den Gesetzentwurf habe ich mir angesehen.
Es scheint da durchaus legitime Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
Vor allem von Interesse: Um in den Genuss des Steuerfreibetrages zu kommen, müssen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden. Das ist knapp ein Fünftel des Bruttos, wenn wir Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite betrachten.
Von daher ist der Nettoschaden, der dem Pensionär entsteht, wenn er
(1.) eine selbständige Tätigkeit als (technischer) Berater ausführt und zugleich
(2.) durch Beachten der Regeln zur sogenannten Scheinselbständigkeit keine Rentenbeiträge zahlen muss
überschaubar.
Zwar dürften die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich absetzbar sein. Aber wir können hier die Kirche im Dorf lassen.
An die Pensionäre da draußen: Eröffnet einen selbstständigen Betrieb. Fordert Honorare, welche die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht widerspiegeln. Und freut Euch über Beitriebsausgabenpauschalen, EÜR, Umsatzsteuer (und Vorsteuer) etc.
All dies macht nicht dümmer.
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Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einen Zuschuss an eine berufsständische Versorgungseinrichtung zu entrichten hat (§ 168 Abs. 1 Nr. 1, 1d, Abs. 3 SGB VI; § 172 Abs. 1 SGB VI bzw. § 172a SGB VI).
Als pensionierter Beamter ist man nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei und darf gar keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dennoch muss der Arbeitgeber aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nach § 172 SGB VI seinen AG Anteil trotzdem in die Solidargemeinschaft abführen.
Wenn man also als pensionierter Beamter noch ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen würde, wäre man, sofern man privat kranken- und pflegeversichert wäre, in alles Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei und könnte tatsächlich bis zu 2.000 EUR dazu verdienen.
Der Arbeitgeber zahlt sogar einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der 50 % des Beitrags beträgt, den er tragen müsste, wenn man gesetzlich versichert wäre, aber maximal einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Die Höhe des Zuschusses ist ebenfalls steuerfrei.
Somit steht man sich als berufstätiger Beamter sogar besser als ein "normaler" Rentner. Man muss nur einen AG finden, der bereit ist, mit einem einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Als Selbständiger kann man von der Steuerfreiheit ausdrücklich nicht profitieren.
Die Frage, ob das Einkommen ggf. auf die Pension angerechnet werden kann, ist interessant. In NRW ist es wie folgt geregelt:
Nach Ablauf des Monats, in dem die Versorgungsempfängerin oder der Versorgungsempfänger die Regelaltersgrenze nach § 31 Absatz 1 oder 2 des Landesbeamtengesetzes erreicht, gelten die Absätze 1 bis 5 nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (Verwendungseinkommen).
Somit würde eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes in NRW nicht angerechnet werden können. Wie es bei anderen Bundesländern oder dem Bund aussieht, war ich zu faul, zu recherchieren. ;D