Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Nutzer7228 am 16.10.2025 22:57
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Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem meine LBP beim Zoll im gehobenen Dienst bestanden und bin nun Beamter auf Probe.
Da ich schon viel verschiedenes zum Thema gelesen hatte wollte ich eine Frage an die Community stellen und zwar
wie sieht es aus mit der Rückzahlung der Anwärterbezügen wenn man sich während der Probezeit nicht „bewähren“ sollte. Müssen dann die Bezüge auch zurückgezahlt werden.
Ich weiß dass es der Fall ist, wenn man auf eigenem Wunsch die Verwaltung verlässt aber wie sieht es aus wenn man die Probezeit nicht bestehen sollte?
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Dann dürftest du nichts nachzahlen müssen. Der Dienstherr hat dann deine fehlende Eignung festgestellt und für sich entschieden, dich nicht weiter zu beschäftigen. Daher trifft dich keine Schuld in der Sache, da grundsätzlich erst einmal davon auszugehen ist, dass du deine bestmögliche Leistung in den Topf geworfen hast.
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Mit bestandener Laufbahnprüfung würde ich mir um die Probezeit keine Sorgen machen, solange die Gesundheit ok ist. In über 40 Dienstjahren habe ich nur einmal erfahren, dass jemand im gD wieder entlassen wurde. Alle anderen wurden schon in der Ausbildung/Studium spätestens bei der Abschlussprüfung rausgekickt.
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Evtl. möchte er ja möglicht kostengünstig den ö. D. verlassen 😎.
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Tatsächlich nicht, da ich nur die Rückzahlungsmodalitäten beim Antrag auf Entlassung bis dato nur kannte. Ich weiß nicht, wie es mit den Beurteilungen in der Probezeit ausschaut, ob man streng bewertet wird oder es öfter vorkommt, dass man sich nicht bewährt, daher die Nachfrage
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Tatsächlich nicht, da ich nur die Rückzahlungsmodalitäten beim Antrag auf Entlassung bis dato nur kannte. Ich weiß nicht, wie es mit den Beurteilungen in der Probezeit ausschaut, ob man streng bewertet wird oder es öfter vorkommt, dass man sich nicht bewährt, daher die Nachfrage
Dazu gibt es natürlich keine bundeseinheitlichen Regelungen oder Verfahrensweisen. Anekdotisch weiss ich zu berichten, dass noch niemand wegen mittelmäßiger Beurteilungen entlassen wurde. Da hätten wirklich schon grobe Schnitzer vorgelegen haben müssen, die bei unbefristet Angestellten zu einer fristlosen Kündigung geführt hätten.
Eine Rückzahlung der Anwärterbezüge wäre aber ausgeschlossen, da du nicht auf eigenen Wunsch den öD verlassen würdest.
Ganz grundsätzlich würde ich ein Verlassen des Beamtenstatusses auch nie an möglichen Rückzahlungsverpflichtungen aus Anwärterzeiten festmachen. Wer etwas anderes machen will, soll sich nicht von ein paar Tausendern abschrecken lassen.
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Verstehe aber deine Intention nicht. Was war denn sonst der Hintergrund deiner Frage? Strengst Du dich jetzt weniger oder mehr an, in der Probezeit? Und wenn Du die nicht bestehst, wirdt Du doch entlassen ob Du nun was zurückzahlen musst oder nicht.
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Immernoch, ich bin neu fertig geworden. Ich habe keine Erfahrungswerte, ich dachte es tritt öfters der Fall ein, dass eine Person sich während der Probezeit nicht bewährt. Daher wollte ich nachfragen und mich versichern lassen wie es dann mit einer Rückzahlung aussieht. Wenn ich die Absicht hätte den ÖD zu verlassen würde sich die Frage für mich nicht stellen.
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Das ist sehr, sehr selten, dass Beamte auf Probe nicht BaL werden sondern entlassen werden. Da muss man schon sehr schlechte Arbeitsergebnisse haben, oder sozial inkompatibel sein. Nur wenn man sich als BaP strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lässt, wird man sofort aussortiert.