Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Bayern => Thema gestartet von: michaellol am 20.10.2025 21:44
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
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Ohne die bayerische Landesverwaltung zu kennen, dürfte die Umwandlung einer gD in eine hD Stelle einige Mnate an Zeit kosten. Und nicht nur dein Sachgebietsleiter muss das wollen..
Bezüglich deiner eigentlichen Frage sehe ich keine Möglichkeit. Wo hast du denn das „öfters gelesen“?
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe - was versprichst du dir davon?
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe - was versprichst du dir davon?
A13 :-)
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe - was versprichst du dir davon?
A13 :-)
eben dies :) und tendenziell vielleicht höher. es liegt ein wechsel angebot vor, bei der die stelle nach oben hin flexibel ist. und mein sgl prüfen ob meine stelle auch mehr potential hat.
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe - was versprichst du dir davon?
A13 :-)
eben dies :) und tendenziell vielleicht höher. es liegt ein wechsel angebot vor, bei der die stelle nach oben hin flexibel ist. und mein sgl prüfen ob meine stelle auch mehr potential hat.
Aber was soll dir auf dem Weg dahin bringen, bereits vor dem Master-Abschluss die Tätigkeit auszuüben? Die beamtenrechtlich geforderte hauptberufliche Tätigkeit beginnt erst nach dem Abschluss an zu zählen.
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Und es sind im Beamtenrecht grundsätzlich alle Ämter zu durchlaufen: sprich von A11 geht es erst nach A12 dann nach A13
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Und es sind im Beamtenrecht grundsätzlich alle Ämter zu durchlaufen: sprich von A11 geht es erst nach A12 dann nach A13
Grundsätzlich - aber nicht beim Laufbahnwechsel.
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe - was versprichst du dir davon?
A13 :-)
eben dies :) und tendenziell vielleicht höher. es liegt ein wechsel angebot vor, bei der die stelle nach oben hin flexibel ist. und mein sgl prüfen ob meine stelle auch mehr potential hat.
Aber was soll dir auf dem Weg dahin bringen, bereits vor dem Master-Abschluss die Tätigkeit auszuüben? Die beamtenrechtlich geforderte hauptberufliche Tätigkeit beginnt erst nach dem Abschluss an zu zählen.
Ich kenne die Gesetzeslage in Bayern nicht aber zumindest beim Bund gibt es da andere Möglichkeiten (vgl. VV zur BLV):
"Vor Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der BLV und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften am 27. Januar 2017 wurden ausgehend vom Regelfall der beruflichen Entwicklung bei der Anerkennung einer Laufbahnbefähigung nur Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit, die nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen erworben wurden, berücksichtigt. Mit Inkrafttreten der o. g. Verordnung sind nunmehr auch Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit vor Erwerb der Bildungsvoraussetzungen berücksichtigungsfähig. Ein Beispiel sind Verwaltungsfachwirte, die zunächst auf Grund ihres beruflichen Fortbildungsabschlusses Tätigkeiten ausüben, die denen des gehobenen Dienstes entsprechen, und später einen Bachelorabschluss erwerben, der den Zugang zu dieser Laufbahngruppe ermöglicht."
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im technischen Dienst in einer Landesbehörde in Bayern - A11. Ich beende in etwa 6-8 Monaten meinen Master und interessiere mich für eine Laufbahn im hD. Mein SGL hat mir in Aussicht gestellt, dass meine Stelle neu bewertet werden kann, da ich schon Referentenähnliche Aufgaben übernehme und in Zukunft mehr davon bekomme. Ist es möglich das ich schon im Vorfeld, vor Abschluss des Masters diese hD Stelle antreten / bzw. mir zugewiesen werden kann?
Ich lese öfter, dass z.B. eine Stelle angetreten kann, wenn das Studium innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen wird. Daher gibt es ja wohl Möglichkeiten oder?
VG
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe - was versprichst du dir davon?
A13 :-)
eben dies :) und tendenziell vielleicht höher. es liegt ein wechsel angebot vor, bei der die stelle nach oben hin flexibel ist. und mein sgl prüfen ob meine stelle auch mehr potential hat.
Aber was soll dir auf dem Weg dahin bringen, bereits vor dem Master-Abschluss die Tätigkeit auszuüben? Die beamtenrechtlich geforderte hauptberufliche Tätigkeit beginnt erst nach dem Abschluss an zu zählen.
Ich kenne die Gesetzeslage in Bayern nicht aber zumindest beim Bund gibt es da andere Möglichkeiten (vgl. VV zur BLV):
"Vor Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der BLV und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften am 27. Januar 2017 wurden ausgehend vom Regelfall der beruflichen Entwicklung bei der Anerkennung einer Laufbahnbefähigung nur Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit, die nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen erworben wurden, berücksichtigt. Mit Inkrafttreten der o. g. Verordnung sind nunmehr auch Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit vor Erwerb der Bildungsvoraussetzungen berücksichtigungsfähig. Ein Beispiel sind Verwaltungsfachwirte, die zunächst auf Grund ihres beruflichen Fortbildungsabschlusses Tätigkeiten ausüben, die denen des gehobenen Dienstes entsprechen, und später einen Bachelorabschluss erwerben, der den Zugang zu dieser Laufbahngruppe ermöglicht."
Spannend! Aber so einen Spezialfall mit vermischten tariflichen Voraussetzungen haben wir hier ja zum Glück nicht.