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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Fraunhofler am 22.10.2025 07:24

Titel: Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Fraunhofler am 22.10.2025 07:24
Hallo Zusammen,

ich habe gerüchteweise gehört, dass die im letzten Tarifabschluss verhandelte Möglichkeit zur Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden momentan zwischen Bund und Fraunhofer-Gesellschaft noch verhandelt wird.

Mich wundert das etwas, da ich dachte, dass der Tarifabschluss flächendeckend gilt.

Weiß da jemand evtl. mehr darüber?

Viele Grüße

Fraunhofler
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: MoinMoin am 22.10.2025 09:15
Es geht dich bei solchen Dingen immer um die konkrete Ausgestalltung und Details.
der tv ist nur derbgrobe Rahmen und Rechtsgrundlage dafür
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Umlauf am 22.10.2025 10:19
Selbst in der „normalen“ Bundesverwaltung hat man noch keinen Schimmer, wie man das umsetzen können wird.
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Fraunhofler am 22.10.2025 12:54
Vielen Dank für die Antworten.

Meine Frage geht in die Richtung, ob Fraunhofer das grundsätzlich auch umsetzen muss (wie steht auf einem anderen Zettel). Oder ob Fraunhofer sagen kann, nein, wir setzen das nicht um...

Weiß da jemand mehr?

Besten Dank
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: ich1974 am 22.10.2025 13:04
Grundsätzlich ist das eine "kann" Bestimmung weder muss der AG diese Stundenerhöhung anbieten, noch kann er jemanden zwingen die Arbeitszeit zu erhöhen.
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Fraunhofler am 22.10.2025 14:12
Besten Dank für die Antwort

Die Freiwilligkeit des AGs ist ja Grundvoraussetzung.

Meine Frage ist, ob Fraunhofer eigenständig ermächtigt ist, diese Möglichkeit der Arbeitszeiterhöhung nicht umzusetzen, obwohl dies im Tarifabschluss so festgelegt wurde.

Vielen Dank
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Maggus am 22.10.2025 14:47
Meine Frage ist, ob Fraunhofer eigenständig ermächtigt ist, diese Möglichkeit der Arbeitszeiterhöhung nicht umzusetzen, obwohl dies im Tarifabschluss so festgelegt wurde.

Ja, wie bereits geschrieben ist es eine freiwillige Regelung - für jeden vom Tarifvertrag erfassten Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Freiwilligkeit gilt auch für beide und wenn eine Seite nicht will, dann ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit nicht möglich. Wenn der Arbeitgeber es nicht nutzen will, dann bietet er es halt nicht an.
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Fraunhofler am 22.10.2025 14:55
Ok, danke. Dann kann man es so verstehen, dass es grundsätzlich als Einzelfallentscheidung anzusehen ist?

Theoretisch können Sie jeden Antrag ablehnen. Aber auch im Einzelfall zustimmen...

Sehe ich das richtig?

Also sie sind schon dran gebunden dies gemäß Tarifabschluss anzubieten. Aber Sie können z.B. kategorisch alle Anfragen ablehnen.
Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Wabi Sabi am 22.10.2025 15:02
Selbst in der „normalen“ Bundesverwaltung hat man noch keinen Schimmer, wie man das umsetzen können wird.

Hier das brandaktuelle BMI-Schreiben:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20251022.html

Titel: Antw:Fraunhofer Gesellschaft - Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
Beitrag von: Maggus am 22.10.2025 15:14
Nach meinem Verständnis ist es eine einzelvertragliche Regelung zwischen AG und AN.
Und der AG muss sich nicht wie beim Jobrad entscheiden es entweder allen oder keinem anzubieten.

Auszug aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 22:
In § 6 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) 1Abweichend von Absatz 1 können Beschäftigte und Arbeitgeber im gegenseitigen Einvernehmen, frühestens nach Ablauf der Probezeit, die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich (ausschließlich der Pausen) in Textform vereinbaren. ... Näheres kann durch eine Betriebs- oder ein-vernehmliche Dienstvereinbarung geregelt werden.“

 
Die Erhöhung kann, wenn sich beide Parteien einigen, auch nur um 1 oder 2 Stunden erfolgen (max. auf 42 Wochenstunden).