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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Violol am 27.10.2025 07:49

Titel: [BY] Widerspruch gegen Besoldung - Kommunalbeamtin Landeshauptstadt München
Beitrag von: Violol am 27.10.2025 07:49
Hallo,

ich bin ab Dezember Kommunalbeamtin in der Landeshauptstadt München (A10). Natürlich möchte auch ich vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einreichen. Folgenden Text möchte ich nun jährlich verschicken und habe dazu ein paar Fragen.

Zitat
Betreff: Vorsorglicher Widerspruch gegen meine Besoldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich vorsorglich Widerspruch gegen meine derzeitige Besoldung ein.
Ich habe Zweifel an der verfassungsgemäßen amtsangemessenen Alimentation gemäß Art. 33 Abs. 5 GG und bitte daher um Ruhendstellung des Verfahrens bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der Rechtslage.

Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


Meine Fragen:
1. Ist der Text so ausreichend? 
2. Ist so ein Schreiben überhaupt notwendig? Habe gelesen, dass einige Dienstherren mittlerweile darauf verzichten und etwaige Ansprüche trotzdem gewahrt sind.
3. Wer ist Adressat? Die Sachbearbeitung auf meinem Besoldungsbescheid?
4. Reicht die Mail über meine dienstliche Mailadresse oder bedarf es der Briefform? Falls Letzteres: Standardbrief oder Einschreiben?

Vielen Dank im Voraus!