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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Adlerauge am 27.10.2025 12:37
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Ich lese immer mal wieder in Stellenausschreibungen bei Polizeibehörden:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt.
Bedeutet dies, dass ohne weiteres Zutun des Bewerbers eine SÜ durchgeführt wird oder kommt diese erst im späteren Bewerbungsverfahren?
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Ich lese immer mal wieder in Stellenausschreibungen bei Polizeibehörden:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt.
Bedeutet dies, dass ohne weiteres Zutun des Bewerbers eine SÜ durchgeführt wird oder kommt diese erst im späteren Bewerbungsverfahren?
später. Wenn du ansonsten ungeeignet bist, hätte eine SÜ keinen Sinn.
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Verstehe, in der Stelle selbst ist keine Hinweis ob es Ü1, 2 oder 3 sein soll.
Gffls. eher ein Passus in jeeder Stellenausschreibung der Behörde?
Die Stelle ist bis zum 31.10.2026 befristet, inwiefern würde sowas mit einer im Zweifel mehrere Monate dauernden Sicherheitsüberprüfung zusammen passen?
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Wie soll das hier jemand beantworten können?
Eine einfache Sicherheitsüberprüfung ist weniger umfangreich als die erweiterten. Wenn der Datenabgleich automatisiert erfolgt, kann es sehr schnell gehen. Möglicherweise handelt es sich auch um eine vorsorglich enthaltende Standardformulierung und die Notwendigkeit wird erst im Einzelfall geprüft.