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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tarifier am 29.10.2025 06:58

Titel: ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: tarifier am 29.10.2025 06:58
Bei verschiedenen Arbeitgebern (AG) des ÖD wird dieses Thema unterschiedlich gehandhabt. Es gibt AG, die kein Geld dafür ausgeben, sondern ggf. eine Zeitgutschrift gewähren. Andere AG des ÖD wenden Ausgaben für Weihnachtsfeiern, Ausfahrten auf. Welche Regelungen gibt es und ist es statthaft "Steuergelder" für das "Vergnügen" der Mitarbeiter zu verwenden?
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: MoinMoin am 29.10.2025 07:10
Sofern deine AG sich über Steuergelder finanziert, sind es natürlich Steuergelder, die dafür ausgegeben werden.
Allerdings ist es halt eine Frage der Perspektive und Veranstaltung, ob man es für "Vergnügen2 oder für Team bildende Maßnahmen ausgibt.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Sjuda am 29.10.2025 07:19
Ich kenne keine Regelungen, die dem entgegenstehen.

Bei den mir bekannten Beispielen handelt es sich allerdings meistens nie um reine Vergnügungsmaßnahmen. Meistens gibt es ein kleines Budget oder Zeitgutschrift für teambildende, gesundheitsfördernde oder bildungsbezogene Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt dann entweder zentral gesteuert oder dezentral in kleineren Gruppen.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Muckel am 29.10.2025 12:43
Das hat doch nichts mit dem Tarifrecht zu tun.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Schmitti am 29.10.2025 13:23
Ich finde es sehr gut dass diese wichtige Frage endlich mal im Rahmen einer Umfrage hier geklärt wird. Leider fehlt die für mich passendere Antwortmöglichkeit: "!"
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: SamFisher am 29.10.2025 13:50
Das hat doch nichts mit dem Tarifrecht zu tun.

Ich wollte gerade schreiben, wie das bei uns als Bundesbehörde läuft. Danke für den Hinweis, dass das hier das falsche Forum dafür ist.  ;D
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: dregonfleischer am 29.10.2025 14:00
Ich finde es sehr gut dass diese wichtige Frage endlich mal im Rahmen einer Umfrage hier geklärt wird. Leider fehlt die für mich passendere Antwortmöglichkeit: "!"

 Es gibt hier die möglichkeiten von Teamevents zb wenn ein neuer vorgesetzter kommt kann bis zu 25 Euro pro nase bei der personalstelle beantragt werden
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Johann am 29.10.2025 15:41
In meiner Landesbehörde gibt es begrenzte Zeitgutschriften für die Teilnahme an Weihnachtsfeiern, Sommerfesten, ... und eine Zeitgutschrift, wenn man an seinem Geburtstag arbeitet. Wir haben einen Kollegen, der am Tag der Arbeit geboren ist und letzteres für diskriminierend hält. Ich glaube aber, dass er das nicht ganz ernst meint.
Teambildende Maßnahmen wie der Besuch in einem Lasertag-Spielfeld finden in der Regel nur im Rahmen von Weihnachtsfeiern statt und sind darüber dann mit einer Zeitgutschrift ausgestattet, sind aber vom Mitarbeitenden privat zu bezahlen.

Ansonsten gibt es hin und wieder moderierte Workshops, bei denen dann sogar eine Bewirtung auf dem Arbeitgeber seinem Nacken stattfindet. Da könnte man sich dran gewöhnen, ist aber eher selten.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Fettschwanzmaki am 29.10.2025 17:50
Ich habe einfach für beide Möglichkeiten gestimmt, hatte ja aber auch zwei Optionen - ein wenig Auswahl ist ja immer ganz gut.

Bei "uns" in der FG gibt es für Teamevents (W-Feier), die selbst organisiert werden dürfen, exakt zwei Stunden "bezahlte Arbeitszeit". Alles andere ist Privatvergnügen.

Dann gibt es noch ein FG-übergreifendes Sommerfest. Falls man in die "Betriebskasse" einzahlt, ist die Teilnahme vergünstigt. Von AG-Seite wird sich etwas beteiligt, aber das ist eher symbolischer Natur.

Wenn ich richtig feiern will, wechsel ich in die Privatwirtschaft zu einer Vermögensverwaltung, die mit einem Schnellballsystem die AuD-Kunden ordentlich berät. Bei diesen Feiern feiere ich mich selbst, kokse mir die Nasenscheidewand löchrig und nehme mir zwei, drei Eskortdamen mit aufs Zimmer.

Anstrengend, aber entspannend.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 30.10.2025 17:07
Der TVÖD trifft hierzu nahezu keine Aussage,

Dies scheint von Behörde zu Behörde unterschiedlich interpretiert zu werden

Ich kenne Behörden welche sowohl einen Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier, wie auch Workshops finanzieren.
Dann aber auch welche, die durchaus knausriger sind.

Auch gibt es welche die kostenlose Getränkeautomaten (Wasser, Sprudel) und einen Zuschuss zum Kaffee spendieren, aber auch welche die nichts hierfür vorsehen.
Ähnlich auch bei Sitzungen und Besprechungen. Mal gibt es Getränke und Bretzel, mal nichts.

Meine persönliche Meinung:
Warum sollten im öffentlichen Dienst keine Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge etc. stattfinden?
Es reicht doch schon dass sich die Mitarbeiter zu Armut verpflichtet haben, mit diesem Tarifvertrag.
Müssen sie sich jetzt auch noch geißeln und dann ihr Brot und Wasser zur Weihnachtsfeier selbst mitbringen?
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: BAT am 30.10.2025 17:17
TVÖD, Tarif, etc.???

Also bei uns feiern die Beamten immer mit ;)

Und das ist im Alltag immer ein Problem, da unterschiedliche Regelungen für die beiden Gruppen bestehen.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Der Obelix am 30.10.2025 18:17
Also bei uns gibt es als Benefit kostenloses Wasser und Toilettenpapier mit rauher Faser.

Das sind quasi die Ausgaben für die Belegschaft.

Weihnachtsfeiern oder auch Betriebsfeste müssen selbst bezahlt werden, wo käme man denn da hin! Wenn Deutschland bankrott ist lag es also nicht an uns!

Landesbehörde NRW....
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: clarion am 30.10.2025 22:43
Allerdings gibt es nur Leitungswasser für umsonst, sowie Klopapier, Seife und Papierhandtücher. Auf den Toiletten gibt es nur kaltes Wasser zum Händewaschen, brr.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: MoinMoin am 31.10.2025 08:18
TVÖD, Tarif, etc.???

Also bei uns feiern die Beamten immer mit ;)

Und das ist im Alltag immer ein Problem, da unterschiedliche Regelungen für die beiden Gruppen bestehen.
Da haben wir es ja gut, dass bei uns die unterschiedlichen Regelungen harmonisiert wurden.
Also jeweils das Beste aus Beiden Welten für alle.

Und Zuwendungen gibt es nur als Stundengutschrift. Alkohol im Haus ist verboten, sprich der Kohltourbollerwagen muss ausserhalb des Grundstücks an den Start gehen.
Das Sponsering der Besserverdiener für den Rest funktioniert auch tatellos.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Alien1973 am 31.10.2025 11:18
- Wir haben eine Weihnachtsfeier, da ist ein 3-Gänge Menü und ein Getränk frei.

- Dazu ein Sommerfest, für 10 EUR ist da das Buffetessen komplett frei und bei den Getränken (ausser Barbetrieb) ist alles frei.

Beide Feste sind ausserhalb der Dienstzeit und Stundengutschriften gibt es natürlich keine.

Bei der internen Weihnachtsfeier vom Amt zahlt jeder selber, genau so wie bei Biergartenbesuchen oder dgl.

Jetzt gibt es dann wieder unser Geräucherten-Essen. Das zahlt der Amtsleiter und das ist auch während der Dienstzeit.... 8)
Genau so wie Glühweinparty und Plätzchen. Jeder bringt was mit und dann gibt es da mal einen Nachmittag... 8)

Also ich kann mich da überhaupt nicht beschweren. Weil dazu zu div. Geburtstagen auch immer Leute Kuchen mitbringen....
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Umlauf am 01.11.2025 15:56
Außer Zeitgutschrift für Betriebsausflug und Weihnachtsfeier gibt es kein Steuergeld.

Es gibt noch die freiwillig gezwunge Sammlung der Führungskräfte, damit eine Basis an Getränken gibt. Alles andere ist selbst zu zahlen.
Titel: Antw:ausgaben öffentlicher dienst für "Feiern"
Beitrag von: Faunus am 03.11.2025 08:25
Außer Zeitgutschrift für Betriebsausflug und Weihnachtsfeier gibt es kein Steuergeld.

Es gibt noch die freiwillig gezwunge Sammlung der Führungskräfte, damit eine Basis an Getränken gibt. Alles andere ist selbst zu zahlen.

Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass eine "Feier" aus Steuergeld beglichen wird. Das wäre dem Steuerzahler - damit auch mir - nicht zu vermitteln.

Aber es gibt für Vorgesetzte Wege "Geld" für solche Anlässe in größerem Umfang legal zu organisieren. Ob durch Einnahmen über Gutachten, "Spendentopf", Preisgelder von Ehrungen....
Alle Lehrstuhlinhanber die ich als VO hatte, haben die Weihnachtsfeier vollständig "aus eigener Tasche" bezahlt und das waren große Lehrstühle mit 60-120 MA.