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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 29.10.2025 07:37

Titel: Kehrmaschine
Beitrag von: Marianne am 29.10.2025 07:37
In welcher EG in NRW werde ich eingruppiert wenn ich Fahrer einer kleinen Kehrmaschine einer Kommune bin.
Titel: Antw:Kehrmaschine
Beitrag von: Schokokeks am 29.10.2025 08:38
Elektromotor oder Verbrenner?
Titel: Antw:Kehrmaschine
Beitrag von: Schmitti am 29.10.2025 13:28
Eine Stufe höher als der Beifahrer. Wenn aber eine Marianne als Fahrer eingestellt wird, gibt es Anspruch auf eine Gleichstellungsberechtigtenzulage.

Und ernsthaft wird man da irgendwo zwischen E3 und E6 landen
Titel: Antw:Kehrmaschine
Beitrag von: KaiBro am 29.10.2025 19:11

Und ernsthaft wird man da irgendwo zwischen E3 und E6 landen

Sehe hier eher eine EG 3 oder EG4, weil es eine einfache Tätigkeit ist, die auch ungelernte ausüben können. Je nach Maschine, bräuchte man nicht mal einen Führerschein.

Wir haben Mitarbeiter, die nur Rasenflächen mähen. Eine vergleichbare Tätigkeit, die in EG5 eingruppiert ist.