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Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Hortensie am 30.10.2025 13:40

Titel: Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 30.10.2025 13:40
Es geht hier um mein Bundesland Baden-Württemberg (BW) und das Bundesland Sachsen.


Sachsen bekommt im Länderfinanzausgleich 3,2 Mrd. Euro (2024) lt. Google KI.
Mein Bundesland BW zahlt 2024 mehr als 5 Mrd. Euro im Länderfinanzausgleich.
Sachsen gewährt bis zu 90% beim Beihilfebemessungssatz und das in vielen Fällen, d. h. nicht  nur in Härte- oder Ausnahmefällen.
In BW kommt man im Normalfall nie über 70% (zB Pensionäre)beim Beihilfebemessungssatz hinaus.
BW will ab 2026 bestimmte Beihilfevorschriften deutlich verschärfen, die in Sachsen großzügiger geregelt sind wie Beihilfe bei Fahrkosten.

Ich empfinde bei dieser Sachlage eine enorme Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler in BW, zu denen ich auch gehöre, finanzieren durch den Länderfinanzausgleich Beihilfe-Geschenke des Landes Sachsen an die dortigen Beamten.
In Sachsen hätte ich als Rollstuhlfahrerin die Möglichkeit, dass ich die erforderlichen Taxikosten zum Arzt ersetzt bekäme. In BW ist das nicht der Fall, weil ich das Merkzeichen aG nicht habe. Das bekommt man in BW offenbar nur, wenn man bettlägerig ist (Sorry, wenn ich etwas zynisch werde, denn ich könnte dazu einiges berichten). In BW gibt es keine Möglichkeit, Fahrten zu Ärzten, etc. mit einer ärztlichen Verordnung zu bekommen.
In Sachsen hingegen genügt eine ärztliche Verordnung für die Beihilfefähigkeit der Fahrkosten. Es werden pro einfacher Fahrt zwar 10 Euro gekürzt (Ausnahme u.a. Merkzeichen aG), was aber bei der teils gigantischen Höhe von Taxikosten immer noch besser ist, als wenn man Null Euro bekommt wie es bei mir der Fall ist.


Hier ein Auszug der Regelungen in Sachsen aus der dortigen Beihilfeverordnung:
" § 32
Fahrtkosten
 (1) 1Dem Grunde nach beihilfefähig sind Aufwendungen für ärztlich, zahnärztlich oder
 psychotherapeutisch verordnete Fahrten

1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5. anlässlich einer ambulanten Krankenbehandlung

 (3) Bei Fahrten nach Absatz 1 ist der beihilfefähige Betrag um 10 Euro je einfache Fahrt zu
 mindern. 4Ausgenommen hiervon sind Fahrten unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 und
 Fahrten von Spendern nach § 47 Absatz 4."
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14156-Saechsische-Beihilfeverordnung#p32


Hier die beabsichtigte Änderung der Beihilfeverordnung ab 1. 1. 2026 für BW
https://lbv.landbw.de/-/beihilfe-novelle-der-beihilfeverordnung
Und hier ein Link zu den bisherigen Beihilfeverordnungen in BW
https://lbv.landbw.de/-/beihilfeverordnung


Mein Fazit ist, dass die Steuerzahler aus BW die deutlich höheren Beihilfesätze der Sachsen mitfinanzieren und die Beihilfeberechtigten in BW weniger Leistungen bekommen als die in Sachsen. Und auch bei den Fahrkosten ist Sachsen großzügiger.

Mein Änderungsvorschlag wäre, dass BW erst nach Beseitigung solcher (und anderer) Ungerechtigkeiten im Länderfinanzausgleich Geld in andere Bundesländer schickt.
Vielleicht würde danach der Länderfinanzausgleich auch ganz entfallen können?


Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um einen Hinweis.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Ozymandias am 30.10.2025 13:50
Theoretisch könnte man nach Sachsen ziehen, dort das Merkmal aG beantragen und wieder zurückziehen.
Mir ist auch nicht zum ersten Mal aufgefallen, dass in BW Gerichte und Behörden teilweise bei Lappalien sehr komische Ansichten haben, die anderswo problemlos durchgehen.
Ich bin auch schon wegen einer Angelegenheit innerhalb von BW umgezogen, weil die Behörden mich blockiert haben.

Sachsen hat übrigens auch als Bundesland am meisten für Pensionen vorgesorgt.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/vorschlagen/buergerreferenten
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 30.10.2025 14:04
Theoretisch könnte man nach Sachsen ziehen, dort das Merkmal aG beantragen und wieder zurückziehen.
Mir ist auch nicht zum ersten Mal aufgefallen, dass in BW Gerichte und Behörden teilweise bei Lappalien sehr komische Ansichten haben, die anderswo problemlos durchgehen.
Ich bin auch schon wegen einer Angelegenheit innerhalb von BW umgezogen, weil die Behörden mich blockiert haben.

Sachsen hat übrigens auch als Bundesland am meisten für Pensionen vorgesorgt.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/vorschlagen/buergerreferenten

Danke für die Rückmeldung.
Auch ich habe schon überlegt, ob ich umziehen sollte.
Eine Option wäre, dass ich direkt neben eine Uniklinik ziehe, um das Problem mit den Fahrkosten etwas zu reduzieren. Aber ich fände sicher keine ebenso preiswerte Unterkunft wie ich sie derzeit noch habe. Außerdem habe ich Freigängerkatzen ...
Eine weitere Option wäre für einen Zuständigkeitswechsel bei bestimmten Behörden zu sorgen, wobei ich derzeit einen gleichzeitigen Wechsel des Bundeslandes damit verbinden würde. Man muss allein schon die Preise für Wohnraum, egal ob Miete oder Eigentum, in BW mit denen im Norden der BRD vergleichen - in den Osten will ich nicht ziehen, weil ich gegen die Abschaffung der Demokratie bin.

Was Deine Kritik zu Gerichten u. Behörden angeht, stimme ich Dir zu. Ich behaupte, dass BW das Bundesland ist, das am bürokratischsten unter allen ist. Das kann man mE nicht mehr toppen.


Du verlinkst das Beteiligungsportal:
Meinst Du damit, dass ich dort meine Kritik vortragen sollte?




Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Ozymandias am 30.10.2025 14:24
Genau dort könnte man seine Kritik vorbringen.
Die Beihilfeänderung ist offenbar kein Gesetz, daher nicht direkt auf dem Beteiligungsportal. Die Kommentare und Kritik wird aber sowieso ignoriert.  ;) ::)

Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: clarion am 30.10.2025 14:45
Die VersMedV und das SGB IX legt fest, mit welchen Beeinträchtigungen es welchen GdB und Merkzeichen gibt und diese beiden Rechtsquellen sind bundesweit gleich. Insoweit kann es nicht sein, dass es einem Bundesland ein aG gibt und in einem anderen Bundesland nicht.

Wenn Du die in Paragraph 229 Abs. 3 SGB IX festgesetzten Bedingungen erfüllst, dann würde ich das aG beantragen und bei Ablehnung Widerspruch und Klage einreichen. Das dürfte schneller zum Ziel führen als Politiker anzuschreiben.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 30.10.2025 19:24
Die VersMedV und das SGB IX legt fest, mit welchen Beeinträchtigungen es welchen GdB und Merkzeichen gibt und diese beiden Rechtsquellen sind bundesweit gleich. Insoweit kann es nicht sein, dass es einem Bundesland ein aG gibt und in einem anderen Bundesland nicht.

Wenn Du die in Paragraph 229 Abs. 3 SGB IX festgesetzten Bedingungen erfüllst, dann würde ich das aG beantragen und bei Ablehnung Widerspruch und Klage einreichen. Das dürfte schneller zum Ziel führen als Politiker anzuschreiben.

Danke für die Hinweise.
Ich möchte zu meinem Fall hier keine Details nennen, solange das Amt nicht abschließend entschieden hat. Es könnte mir evtl. schaden.
Ich sage nur: Der Faktor Mensch spielt gerade bei solchen Beurteilungen eine große Rolle.
Es wäre einfacher, wenn es für die Beurteilung messbare Daten geben würde, weil die objektiv sind.

Ich kenne die gesetzlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG und kenne auch die Gerichtsurteile, die es zu dieser Thematik gibt.

Wenn es darum geht, dass man dringend zum Arzt kommen muss, kann man nicht Jahre auf den Ausgang einer Klage warten.

Ich benötige, neben häufigen Fahrten zu Ärzten oder Kliniken, auch eine lebenslange u. häufige Physiotherapie, für die ab 1. 1. 2026 keine Fahrkosten mehr möglich sind und für die es zwar bis 31. 12. 25. Fahrkostenerstattungen gäbe, aber nur, wenn ich das Merkzeichen aG hätte.
Das mag für Menschen, die noch selbst Auto fahren können und einen Rollstuhl aus einem Auto rein- und rausheben können, nicht wichtig sein. Wer das aber nicht kann oder wer aus anderen Gründen fahruntüchtig wird u. ein Taxi benötigt, für den wird das so teuer, dass es nicht finanzierbar ist.

Ich wäre schon "glücklich", wenn wie in Sachsen, eine ärztliche Verordnung der Fahrten für die Beihilfegewährung ausreichen würde.

Dass BW so hohe Beträge im Länderfinanzausgleich zahlt, empfinde ich bereits bei der Sachlage, die ich hier angesprochen habe, gelinde gesagt: Nicht in Ordnung.
Zuerst sollten doch die Bürger in BW ordentlich versorgt werden. Denn deren Steuern werden auch verteilt.




Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: clarion am 30.10.2025 21:48
Ich finde es äußerst eigenartig, die Beihilfe VO mit dem Länderfinanzausgleich zu verquicken.

Der Länderfinanzausgleich ist im GG verankert. Den kann man nicht einfach so ändern. Der Landesregierung BW ist offensichtlich eine gute Beamtenversorgung nun mal weniger wichtig als der sächsischen Landesregierung.  Das ist in der parlamentarischen Demokratie nun mal so, dass unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Eukalyptus am 31.10.2025 01:00
Dem stimme ich zu. Seltsamer „Vergleich“.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: MoinMoin am 31.10.2025 08:11
Bei den Diskussionen wg. Länderfinanzausgleich kommen immer wieder Argumente wie, das Nehmerland kann sich die bessere Versorgung leisten, während das Geberland weniger Geld dafür hat.
Zuletzt war ein ähnliches Thema aufgekommen, da hieß es Bremen kann sich kostenfreie Kindergärten leisten, Hamburg nicht.
Jetzt die bessere Beamtenversorgung.

An die Experten hier, wenn ein Geberland einfach mehr Geld ausgeben würde und damit den gleichen Versorgungsstand/Kindergartenpreise … wie die anderen Länder finanzieren würde, müsste dann das Geberland nicht irgendwann auch zum Nehmerland werden können, oder? Dann gäbe es doch auch kein Grund mehr sich darüber zu beklagen.
Also warum nehmen sich die Geberländer nicht den gutem sächsischen, Bremer Beispielen an und sorgen für mehr gleichheit im Ländle.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Organisator am 31.10.2025 08:29
Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um einen Hinweis.

ja - die Grundprinzipien des Länderfinanzausgleichs. Wie kommst du darauf, dass Geberländer die Verwendung der Mittel bestimmen dürfen?

Ansosnten scheint Sachsen ja einiges richtig zu machen, wenn es so attraktiv auf dich wirkt. Vielleicht ist das auch auch gerade Sinn der für Sachsen teuren Regelungen - qualifiziertes Personal anzuziehen?
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 31.10.2025 10:24
Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um einen Hinweis.

ja - die Grundprinzipien des Länderfinanzausgleichs. Wie kommst du darauf, dass Geberländer die Verwendung der Mittel bestimmen dürfen?

Ansosnten scheint Sachsen ja einiges richtig zu machen, wenn es so attraktiv auf dich wirkt. Vielleicht ist das auch auch gerade Sinn der für Sachsen teuren Regelungen - qualifiziertes Personal anzuziehen?

Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?
Ich finde, dass die Länder, die mit den Steuern ihrer Bürger die Bürger anderer Länder besser stellen, mehr Rechte haben sollten.
Soll also Baden-Württemberg immer seinen Beamten weniger "gönnen", als das Nehmerland Sachsen?
BaWü kann doch seine Beihilferegelungen auch großzügiger fassen. Dann bleibt eben weniger für den Länderfinanzausgleich an andere Länder übrig?
Das müsste doch möglich sein?

Mein Gerechtigkeitsgefühl ist aber sehr gestört, wenn andere Länder ihren Beamten mehr zukommen lassen, und die Geberländer das mitfinanzieren.

Denn es geht zu Lasten meiner Gesundheit, wenn ich Taxikosten von monatlich 1000 Euro oder mehr selbst bezahlen soll, weil ich das auf Dauer nicht kann! Schon 500 Euro pro Monat selbst bezahlter Fahrkosten wären eine enorme Einschränkung, weil ich noch einige andere Kosten habe, die von der Beihilfe/PKV auch nicht erstattet werden. Wie teuer Taxifahrten sind: Siehe die "Taxirechner".


UND:
Was hindert BW daran, auch seinen Beamten eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen?
Vor einem Arzttermin kommt immer die Frage, wie komme ich dorthin?

Nur auf das Merkzeichen aG bei Fahrkosten abzustellen, ist dazu auch einseitig:
Denn es gibt auch andere Gründe, die Fahrkostenerstattungen ermöglichen sollten wie z.B Augenerkrankungen, bei denen ein Betroffener nicht Autofahren soll, weil das Unfallrisiko hoch ist und in Kombination mit eingeschränkter Gehfähigkeit auch nicht allein zum Arzt käme.
Oder die Einnahme von Medikamenten, die zumindest teilweise fahruntüchtig machen (u. a. Blutdrucksenker!) oder eine schwere Schlafapnoe, die trotz Behandlung zu einem Sekundenschlaf führen kann etc.

Die Regelung in Sachsen, dass auch Fahrkostenerstattungen möglich sind, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, berücksichtigt, dass man auch aus anderen Gründen nicht selbst zum Arzt kommen kann.
Der Selbstbehalt von 10 Euro pro einfacher Fahrt dürfte die Beihilfekosten in einem vernünftigen Rahmen halten.
BaWü regelt nur die Fälle einer schweren Gehunfähigkeit. Das ist mE zu einseitig u. daher ungerecht.

Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Organisator am 31.10.2025 10:40
Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 31.10.2025 10:48
Ich finde es äußerst eigenartig, die Beihilfe VO mit dem Länderfinanzausgleich zu verquicken.

Der Länderfinanzausgleich ist im GG verankert. Den kann man nicht einfach so ändern. Der Landesregierung BW ist offensichtlich eine gute Beamtenversorgung nun mal weniger wichtig als der sächsischen Landesregierung.  Das ist in der parlamentarischen Demokratie nun mal so, dass unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Der Länderfinanzausgleich soll gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen.

Daher kann BaWü nicht daran gehindert werden, seinen Beamten die Fahrt zum Arzt zu ermöglichen, wenn die Nehmerländer das auch tun.

Selbst die GKV hat in § 8 Absatz 4 der Krankentransport-Richtlinie eine Regelung, die Fahrkosten auch in Fällen ermöglicht, die das Merkzeichen aG bzw. Pflegegrad 3 nicht haben.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: MoinMoin am 31.10.2025 10:54
Was hindert BW daran, auch seinen Beamten eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen?
Niemand, die dürfen doch mit ihren Geld machen was sie wollen.
So wie die Sachsen es auch dürfen.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: MoinMoin am 31.10.2025 10:58
Der Länderfinanzausgleich soll gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen.

Daher kann BaWü nicht daran gehindert werden, seinen Beamten die Fahrt zum Arzt zu ermöglichen, wenn die Nehmerländer das auch tun.
Richtig, aber du kannst BaWü auch nicht dazu zwingen es zu ermöglichen. Es ist halt eine politische Entscheidung und du hast nur die Möglichkeit es zu ändern, in dem du diese politischen Willen änderst.

Oder aber du Klagst deine Regierung an, dass sie gefälligst gleiche Lebensverhältnisse schaffen sollen und sich an die Regelung von Sachsen anpassen sollen.  :-*
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 31.10.2025 11:05
Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

In Bundesländern, die wie Sachsen auch in meinem Fall Fahrkosten gewähren, ist mein "individuelles Problem" doch gelöst.
Ich habe mir einige Beihilferegelungen anderen Bundesländer angesehen: Es ist in einigen Ländern so geregelt, dass Fahrkostenerstattungen möglich sind.

Mein Fall ist mit Sicherheit häufig.
Denn alte Menschen, die schwerst krank sind, gibt es viele. Es werden eher mehr werden, weil die Lebenserwartung immer höher wird.
Und wenn Du Pech hast, kann Dich das auch mal treffen.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Organisator am 31.10.2025 11:35
Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

In Bundesländern, die wie Sachsen auch in meinem Fall Fahrkosten gewähren, ist mein "individuelles Problem" doch gelöst.
Ich habe mir einige Beihilferegelungen anderen Bundesländer angesehen: Es ist in einigen Ländern so geregelt, dass Fahrkostenerstattungen möglich sind.

Mein Fall ist mit Sicherheit häufig.
Denn alte Menschen, die schwerst krank sind, gibt es viele. Es werden eher mehr werden, weil die Lebenserwartung immer höher wird.
Und wenn Du Pech hast, kann Dich das auch mal treffen.

Warum sollte man dann anderen Bundesländern die für dich günstige Regelung nehmen wollen?
Und was hat das mit dem Länderfinanzausgleich zu tun?

und für 1.000 € Transportkosten käme ich mindestens 40x zum Arzt und zurück. Ich hoffe, dass ich nie jeden Tax 2x zum Arzt muss.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 31.10.2025 13:33
Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

In Bundesländern, die wie Sachsen auch in meinem Fall Fahrkosten gewähren, ist mein "individuelles Problem" doch gelöst.
Ich habe mir einige Beihilferegelungen anderen Bundesländer angesehen: Es ist in einigen Ländern so geregelt, dass Fahrkostenerstattungen möglich sind.

Mein Fall ist mit Sicherheit häufig.
Denn alte Menschen, die schwerst krank sind, gibt es viele. Es werden eher mehr werden, weil die Lebenserwartung immer höher wird.
Und wenn Du Pech hast, kann Dich das auch mal treffen.

Warum sollte man dann anderen Bundesländern die für dich günstige Regelung nehmen wollen?
Und was hat das mit dem Länderfinanzausgleich zu tun?

und für 1.000 € Transportkosten käme ich mindestens 40x zum Arzt und zurück. Ich hoffe, dass ich nie jeden Tax 2x zum Arzt muss.


Zur Deinem ersten Punkt:
Ich will den Beamten in anderen Bundesländern nicht die für sie günstige Regelung nehmen, sondern ich will dass BaWü möglichst auch eine Regelung anbietet, die krasse Benachteiligungen vermeidet.
Ich hätte sicher nicht dieses Thema eröffnet, wenn ich nur geringe Fahrten hätte.

Zum 2. Punkt:
Du hast sicher nicht bedacht, was ein Rollstuhl-Taxi kostet, wenn Du von ca. 25 € pro Fahrt ausgehst (1000 geteilt durch 40).
Mit 25,-€ kommt Du bei Nutzung eines Rollstuhl-Taxis nicht vom Norden nach Süden in einer Kleinstadt.

Ich nenne beispielhaft einige über den Taxirechner ermittelten Preise (mit geschätzten Zuschlägen für ein Rollstuhl-Taxi), damit Du eine Vorstellung über die aktuellen Taxikosten hast:

-Fahrt mit Rollstuhl-Taxi zur nächsten Uniklinik hin und zurück rd. 240,-€ (der Taxirechner rechnet hier die Landstraße, obwohl Taxis und viele Bürger oft die Autobahn benutzen.)

-Fahrt zum Hausarzt hin u. zurück: ~ 57,-€ ( rd. 5 km einfach)

-Fahrt zu einem niedergelassenem Facharzt (andere Stadt): hin und zurück mind. 90,- € ( Berechnung mit nur 13 km einfach), wobei die meisten Fachärzte weiter als 13 km entfernt sind).

Ich muss aber nicht nur zu einem niedergelassenen Facharzt, sondern zu mehreren, die entweder in der Uniklinik, anderen Kliniken oder in niedergelassenen Arztpraxen tätig sind.
Auch kommen bei mir Fahrten zu noch weiter entfernten Kliniken vor: Eine mit Taxi-Kosten von 275;-€ für eine einfache Fahrt (102 km lt Taxirechner). Dorthin sollte ich mind. 1 x pro Jahr zur Untersuchung.
Noch unberücksichtigt sind die Fahrten zur Physiotherapie, die man bei meiner Erkrankung lebenslang machen soll und zu anderen Therapien und Behandlungen.
Auf 1.000 € im Durchschnitt würde ich wohl kommen und da man mit zunehmendem Alter kränker wird, werden die Kosten nicht sinken.
Ich bin seit > 10 Jahren zu 100 % schwerbehindert (zuvor ab ~1996 50 u. 80) und habe nicht nur eine schwere Krankheit. Davon ist eine eine sog. Multisystemerkrankung. Letzteres bedeutet, dass man auf vielen med. Fachgebieten krank wird.


Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Organisator am 31.10.2025 13:57
Zur Deinem ersten Punkt:
Ich will den Beamten in anderen Bundesländern nicht die für sie günstige Regelung nehmen, sondern ich will dass BaWü möglichst auch eine Regelung anbietet, die krasse Benachteiligungen vermeidet.
Ich hätte sicher nicht dieses Thema eröffnet, wenn ich nur geringe Fahrten hätte.
Das las sich erst etwas anders, als du Sachsen den Umgang mit den Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich vorschreiben wolltest. Danke für die Klarstellung.

Zum 2. Punkt:
Du hast sicher nicht bedacht, was ein Rollstuhl-Taxi kostet, wenn Du von ca. 25 € pro Fahrt ausgehst (1000 geteilt durch 40).
(...)

Richtig, ich habe Rollstuhlfahrten mit Uber bedacht, die bei meinem Besipiel bei 15 € pro Fahrt liegen (rund 5 Kilometer einfach).

Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 31.10.2025 16:01
Zitat aus dem letzten Post:
"Richtig, ich habe Rollstuhlfahrten mit Uber bedacht, die bei meinem Besipiel bei 15 € pro Fahrt liegen (rund 5 Kilometer einfach).

Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst."

Taxikosten können regional unterschiedlich hoch sein.
Der Taxirechner zeigt für knapp 5 km einfacher Entfernung bei mir 19 Euro an. Dazu kommen aber bei Rollstuhl-Taxis die Zuschläge, die man mir mit rd. 15 Euro angegeben hat (pro einfacher Fahrt). Vermutlich kann man hier noch handeln oder sparen, wenn der Aufwand geringer ist (je nach Rollstuhl-Typ denke ich, dass der Aufwand unterschiedlich hoch ist).
Bei weit entfernten Arztpraxen wird es kaum ohne Taxi gehen. Denn bei langen Strecken übermüde ich leicht. Außerdem würde ich einen "Ladeboy" benötigen.
AlLerdings habe ich das noch nie probiert und ich habe im Stehen fast kein Gleichgewicht mehr, was aber beim Verladen wichtig wäre.
Im Nahbereich könnte ich vielleicht mit einem "Ladeboy" zum Verladen des Rollstuhls selbst fahren.

Ein Ladeboy wäre aber auch hilfreich, wenn ich zB zum Einkaufen gefahren werde und der Fahrer den Ladeboy bedient. Denn nur zu Hause rumsitzen, wie ich es seit fast 2 Jahren tun muss, ist für die Gesundheit nicht förderlich. Mein BMI ist davon deutlich angestiegen.

Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: MisterMarc am 31.10.2025 16:16
Ich denke auch, dass hier zwei Dinge strukturell vermischt werden, die systematisch nichts miteinander zu tun haben (Länderfinanzausgleich und Beihilfesätze Sachsen<->BaWü).

Es ist meiner Meinung nach simpler:
Die Prioritäten der baden-württembergischen Landesregierung liegen halt offensichtlich woanders als bei deren Landes- und Kommunalbeamten, was man ferner auch an den zahlreichen Argumenten für die Verfassungswidrigkeit der BaWü-Besoldung sieht, die durch vergangene teils fragwürdige Maßnahmen des Landesgesetzgebers (u.a. BVAnp-ÄG 2022 sowie BVAnp-ÄG 2024/2025) sogar weiter bzw. noch zusätzlich untermauert wurden.



Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: clarion am 31.10.2025 23:40
Aber wenn Du kaum frei stehen kannst, kriegst Du doch aG.

Und wenn Du so oft gefahren werden musst, warum suchst Du Dir nicht einen Rentner mit Auto, der dazu verdienen möchte und Dich gegen Entgelt kutschiert? Das dürfte billiger als ein Taxi sein. Anscheinend kannst Du noch soweit stehen, dass Du Dich selbst von Rollstuhl ins Auto und zurück umsetzen kannst.

Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Tagelöhner am 01.11.2025 11:14
Augen auf bei der Berufswahlwahl...äh Dienstherrenwahl. Wenn ein privilegierter Personenkreis sich schon über die Privilegien eines anderen privilegierten Personenkreises echauffiert, sind wir offensichtlich weit gekommen.

Was sollen diejenigen sagen, die das alles in der Gesamtheit "netto" finanzieren müssen  ;D. Das sind in Deutschland von ca. 85 Mio. Einwohnern angeblich nur um die 16 Mio. Menschen, Tendenz zügig fallend.
Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: Hortensie am 01.11.2025 20:12
Aber wenn Du kaum frei stehen kannst, kriegst Du doch aG.

Und wenn Du so oft gefahren werden musst, warum suchst Du Dir nicht einen Rentner mit Auto, der dazu verdienen möchte und Dich gegen Entgelt kutschiert? Das dürfte billiger als ein Taxi sein. Anscheinend kannst Du noch soweit stehen, dass Du Dich selbst von Rollstuhl ins Auto und zurück umsetzen kannst.

Ich will wegen des Merkzeichen aG nicht viel schreiben, weil mein Fall noch nicht abgeschlossen ist.
Ich werde wohl zum Anwalt gehen. Allein komme ich offenbar nicht weiter. Ich gehe nach den Urteilen, die es seit  ~2018 gibt, davon aus, dass mir das aG zusteht.
Aber eine Klage dauert und ich kann nicht noch länger warten, weil es bei mir u.a. auch um die Frage von Metastasen geht bei suspekten Raumforderungen.

Rentner:
Ich werde auch das mit dem Anwalt besprechen.
Den Rollstuhl müsste dann der Rentner immer ins Auto und heraus heben? Dh ich müsste zumindest eine Unfallversicherung deswegen abschließen, weil ich nicht schuld sein will, wenn er sich den Rücken verdirbt.

Auch ein Rentner fährt nicht umsonst.
Dazu käme bei einem Rentner, dass er mehrere Stunden pro Arzttermin zwischen Hin- und Rückfahrt warten müsste und das auch vergütet werden müsste.
Man wartet in Kliniken u. Arztpraxen pro Termin immer wieder viele Stunden!

Letztes Jahr hatte mich ein Bekannter in die Uniklinik gefahren. Mit Fahrzeiten von zs. 2 Stunden betrug die Abwesenheit ca. 9,5 Stunden! Er hat mir anschließend gesagt, dass er das nie wieder tun will. Er war sauer wegen der vergeudeten Freizeit. Dh. ihm ging es nicht darum, etwas verdienen zu wollen.
Wie lange man warten muss, ist vor der Fahrt nicht bekannt ...


Titel: Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
Beitrag von: clarion am 01.11.2025 22:50
Natürlich  musst Du Dir einen Rentner suchen, der des Geldes wegen den Fahrdienst macht, zumindest für die kürzeren Fahrten.