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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sven Svensen am 30.10.2025 15:01
		
			
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				Hallo.
 Ich bin Vorgesetzter und habe 5 mir unterstellte Mitarbeiter. Wenn ich denen kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (Ostern, Weihnachten...) zukommen lasse, könnte ich das steuerlich geltend machen? Von der Firma bekomm ich da keine Mittel.
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				Ich sehe dafür keine Möglichkeit
			
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				Ist nach meinem Dafürhalten auch nicht durch den Werbungskostenbegriff gedeckt.
 
 Sollte das tatsächlich entscheidungsrelevant sein, einfach das Budget um die ergangene Steuerersparnis reduzieren und du stellst dich im Ergebnis nicht schlechter...
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				Was schenkst Du denn für wertvolle Sachen?
			
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				(https://pic.cartoon-it-shop.de/Schoko-Nikolaus-flach-standard.633-0001a.jpg)
 
 
 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
 
 
 (https://pic.cartoon-it-shop.de/Schoko-Osterhase-flach-standard.607-9008a.jpg)
 
 
 OFF-Topic: Da keine Markennamen zu sehen sind, habe ich mir diesen kleinen Scherz erlaubt. Je Stück 30 Cent * 5 Mitarbeiter ... hmmmmmm ....
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				Hallo.
 Ich bin Vorgesetzter und habe 5 mir unterstellte Mitarbeiter. Wenn ich denen kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (Ostern, Weihnachten...) zukommen lasse, könnte ich das steuerlich geltend machen? Von der Firma bekomm ich da keine Mittel.
 
 Klar kannst du das steuerlich geltend machen, ob es akzeptiert wird, wird dann dein FA entscheiden.
 Versuch mach Kluch.
 
 Aber bitte nicht mehr als 44€ pro Monat und MA, ich glaube ab da wird es ein geldwerter Vorteil und der MA muss es versteuern.