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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: MichaelK123 am 03.11.2025 12:04

Titel: Stufenlaufzeit bei Versetzung
Beitrag von: MichaelK123 am 03.11.2025 12:04
Hallo miteinander,

ich habe eine Frage zur Stufenlaufzeit bei einer Versetzung.

Ich war in einer oberen Bundesbehörde beschäftigt und wurde dann mit dem Ziel der Versetzung in ein Ministerium abgeordnet. Nach der Abordnungszeit bin ich dann dort geblieben und seitdem dort dauerhaft beschäftigt.
Meine alte Behörde sagte mir damals, dass ich die Stufenlaufzeit behalten würde.
In meinen Bezügemitteilungen ist das Feld Stufensteigerung immer leer geblieben. Diesen Monat hätte ich bei Beibehaltung der Stufenlaufzeit in eine höhere Stufe kommen müssen. Das ist aber nicht geschehen.
Da mein zuständiger Personalsachbearbeiter zur Zeit nicht im Haus ist, habe ich beim BVA nachgefragt und dort die Mitteilung bekommen, dass mein Arbeitgeber mich seinerzeit mit Stufenlaufzeit 0 gemeldet hätte.

Daher nun meine Frage: Ist es rechtens, bei einer Versetzung die Stufenlaufzeit zu streichen und von vorne beginnen zu lassen? Oder habe ich Anspruch auf Laufzeiterhalt.
Leider habe ich mir nichts Schriftliches geben lassen.

Sobald unser Personaler zurück ist, werde ich ihn darauf ansprechen. Ich wäre aber gerne vorbereitet und wüsste gerne die Rechtslage.

Grüsse
Michael
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Versetzung
Beitrag von: McOldie am 03.11.2025 12:24
Hier findest du ein Rundschreiben vom Bund, dass die bei deiner Frage hilft
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Versetzung
Beitrag von: MichaelK123 am 03.11.2025 12:34
Herzlichen Dank für die Antwort!

Wenn ich das Schreiben richtig verstehe:

Zitat
Dauert bei dem Wechsel innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung das mit der Bundes-
republik Deutschland begründete Arbeitsverhältnis an und werden Tätigkeiten derselben Ent­
geltgruppe übertragen, ändert sich für die/den Beschäftigten anlässlich des Wechsels an der Stu­
fenzuordnung und der Stufenlaufzeit nichts.

Dann müsste ich die Stufenlaufzeit behalten.
Richtig?

Grüsse
Michael
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Versetzung
Beitrag von: MoinMoin am 03.11.2025 12:59
Ja, deine Stufenlaufzeit läuft bei unveränderten AG und EG ganz normal weiter.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Versetzung
Beitrag von: MichaelK123 am 03.11.2025 13:13
Wunderbar, vielen Dank!

Grüsse,
Michael