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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Achehrlich am 04.11.2025 21:53

Titel: Zusammentreffen von Renten und Unfallruhegehalt
Beitrag von: Achehrlich am 04.11.2025 21:53
Hallo,
Ich weiß, dass es eine Höchstgrenze gibt, die beim Zusammentreffen von Rente und Versorgung gilt.
Wie sieht es denn aber aus bei einer Versorgung bei Dienstunfall, wenn die Mindestversorgung vom 66,66 Prozent greift ? Ist diese dann die Höchstgrenze oder wie wird die Höchstgrenze in diesem Fall berechnet? Danke