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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: it am 05.11.2025 12:11

Titel: Höhergruppierung 11/5 in 12 welche Altersstufe
Beitrag von: it am 05.11.2025 12:11
Hallo,

leider wurde die Höhergruppierungsmatrix entfernt. Diese enthielt ja das ungünstige Beispiel von 11/4 in 12/3.

Wie ist das, wenn man aus einer 11/5 kommt? Kommt man dann bei den aktuellen Regelungen in 12/5?
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 in 12 welche Altersstufe
Beitrag von: Rowhin am 05.11.2025 12:19
Dazu empfehle ich den Höhergruppierungsrechner (https://hg-tvl.bplaced.net/) von @E15TVL:


Neue Stufe in E 12 ist: Stufe 5 (6264.45 EUR)

PS: Es gibt im TV-L keine "Altersstufen", das ist einigen hier sehr wichtig ;)
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 in 12 welche Altersstufe
Beitrag von: it am 05.11.2025 12:27
 :) besten Dank! Ups, bin wohl schon zu lange dabei.  ;D

Super Rechner!

Was passiert eigentlich mit der Jahressonderzahlung, wenn das z.B. zum 1.12. stattfindet?
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 in 12 welche Altersstufe
Beitrag von: Rowhin am 05.11.2025 12:41
Siehe dazu §20 TV-L (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20):

Zitat
Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Mehrarbeits- oder Überstunden), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. 

Soll heißen:

Maßgeblich für die Festsetzung des Bemessungssatzes ist die EntgGr. am 1. September. Vor oder nach dem maßgeblichen Stichtag eintretende Veränderungen in der EntgGr. bleiben unberücksichtigt

Du erhältst also in dem Fall die Jahressonderzahlung der vorigen EG.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 in 12 welche Altersstufe
Beitrag von: it am 05.11.2025 14:34
Alles klar, vielen Dank!  :)