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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Kommunalbeamter am 05.11.2025 14:29
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Hallo zusammen,
ich konnte hierzu in unserer Datenbank nichts finden und daher einmal die Frage in die Runde.
Ich absolviere aktuell den Qualifizierungsaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst.
Aktuell bin ich seit 2022 nach A9 m.D. besoldet.
In meinem Fachbereich soll ich nach bestehen der Aufstiegsprüfung in eine Planstelle nach A10 eingewiesen werden.
Kennt jemand den Beförderungsablauf, nach dem neuen Recht.
Stellt die Verleihung des Amtes A9 g.D. bereits eine Beförderung dar?
Mit Welcher Wartezeit ist für die Beförderung nach A10 zu rechnen ?
Viele Grüße
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Guten Morgen,
meine Fragen zum geschilderten Sachverhalt. A9 (BA) mit oder ohne Zulage? Handelt es sich um eine technische Laufbahn?
Wenn die Qualifizierung erfolgreich absolviert wurde und die Aufstiegsprüfung bestanden wurde, besitzt man zunächst "nur" die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Der Dienstherr muss nicht befördern, aber alles andere macht nur wenig Sinn. Ich kenne Fälle, da mussten Aufstiegsbeamte nach abgeschlossener Qualifizierung noch warten, bis sie befördert wurden.
Am Beförderungsverlauf hat sich mit dem neuen Laufbahnrecht nichts geändert. Man wird in der allgemeinen inneren Verwaltung zum Inspektor ernannt, auch wenn man auf einer A10 Planstelle sitzt. Frühestmögliche Beförderung zum Oberinspektor wäre dann nach dem Trauerjahr nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 LBG nach einem Jahr. Eventuell muss aber auch noch ein Beurteilungsverfahren abgewartet werden.
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Guten Morgen,
danke für deine Antwort.
Ich bin Beamter in der Verwaltung (Kreisfreie Stadt NRW), also nicht technisch aktuell A9 LG1 E2 ohne Zulage.
Also wenn ich dass dann richtig verstehe, erfolgt nach bestandener Aufstiegsprüfung die "Beförderung" vom Amtsinspektor zum Inspektor und nach einem weiteren Jahr die Beförderung zum Oberinspektor.
Ich hatte gehofft das eine frühere Beförderung möglich ist, da ich ja bereits seit 3 Jahren nach A9 besoldet bin, wenn auch A9 m.D..
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Ich sehe da auch keinen Automatismus in Richtung A10.
Anspruch auf Beförderung gibt es nicht.
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Hallo,
in unserer Behörde wird glücklicherweise regelmäßig befördert. Es ging mir nur darum ob erneut die Jahresfrist eingehalten werden muss.
LG
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In dem Fall muss die Jahresfrist eingehalten werden.
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Hallo Kommunalbeamter,
ich habe den selben Weg wie du eingeschlagen und wurde nach einem Jahr befördert. Die Einjahresfrist ist wohl bindend, bei mir ging es darum, ob ich sogar erst nach drei Jahren befördert werden könne. Da ich schon vor der Qualifizierung Beamter auf Lebenszeit war, hat sich das Ganze mit Nachdruck durch den Personalrat erledigt.
Schönes Wochenende.