Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Altoran am 06.11.2025 07:25
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Hallo zusammen,
erinnere ich mich falsch oder gab es mal zum Thema Besoldungsrunden / Besoldungsvergleich eine Übersichtstabelle über die Besoldunsganpassungen der Länder der zurückliegende Jahre im Vergleich?
Falls es diese Tabelle jemals gegeben hat, finde ich sie nicht mehr und wäre über Hinweise zum Verbleib dankbar.
Viele Grüße
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Meinst du das hier?:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
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wir hatten zur Besoldungsrunde der Landesbeamten 2021 eine Übersicht der letzten 10 Jahre erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
siehe unter 23.01.2022
oder hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html
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Vielen lieben Dank. Stimmt genau, diese Übersichten meinte ich. Es wäre natürlich perfekt, wenn https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html in dieser kompakten Form weitergeführt werden könnte bis 2025...und darüberhinaus.
Ich habe noch eine Frage zum Besoldungsvergleich: Wie erfolgt die Ermittlung der gemittelten Bezüge unter Berücksichtigung der kinderbezogenen Familienzuschläge (2 Kinder, 3 Kinder...)? Welche Bezugsdauer dieser Zuschläge wird angenommen?
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diese Tabelle war eine ganz üble Frickelei ;-) Da ist nichts automatisiert erzeugbar. Mal schauen ob dafür Zeit bleibt. Und kleines Problem mit der Darstellung: Die Tabelle wird dann zu breit.
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Ich habe noch eine Frage zum Besoldungsvergleich: Wie erfolgt die Ermittlung der gemittelten Bezüge unter Berücksichtigung der kinderbezogenen Familienzuschläge (2 Kinder, 3 Kinder...)? Welche Bezugsdauer dieser Zuschläge wird angenommen?
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
So viel ich weiß wird bei den Familienzuschlägen so gerechnet als ob sie immer da sind. Ziel ist ja kein Lebenseinkommensvergleich (dann müßten auch Beförderungen berücksichtigt werden), sondern vergleichbare Jahreswerte der verschiedenen Dienstherren zu bekommen einschließlich Jahressonderzahlungen wenn vorhanden.