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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Winter25Kilu am 06.11.2025 16:37
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Hallo zusammen,
ich bin seit 01.01.2023. in Stufe 2 (nach TV-V) eingestellt. In der Zwischenzeit habe ich einen Nachwuchs bekommen und Elternzeit für ca. 1 Jahr 7 Monate genommen (ich weiß, dass Elternzeit zur Stufenlaufzeit nicht zu rechnen ist). Da ich gesundheitliche Probleme bei meiner Schwangerschaft hatte, habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, zählt dies zur Stufenlaufzeit?
01.01.2023 - Eintrittsdatum Stufe 2
09.10.2023 - 16.11.2023 - Krankgeschrieben (OP während Schwangerschaft)
ab 17.11.2023 - Beschäftigungsverbot
20.03.2024 - ET (vor und danach hatte ich Mutterschutz)
15.10.2025 - arbeite wieder in Vollzeit
laut mein AG ist mein Stufensprung erst ab 01.10.2026... ist das falsch, oder?
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Im Beschäftigungsverbot müsste die Stufe einfach weiterlaufen. Jedenfalls war es vor 12 Jahren bei uns so.
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also wenn ich den TV-V richtig lese, gibt es hier keine unterbrechung der Stufenlaufzeit.
Der TV-V stellt nicht wie der TVÖD auf eine ununterbrochene Tätigkeit ab, sondern explizit auf die Betriebszugehörigkeit. Die wird weder durch Mutterschutz noch durch Elternzeit unterbrochen.