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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mario Nette am 07.11.2025 21:39
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Bei uns startet in Kürze ein Projekt, in dem Mitarbeiter verschiedener Abteilungen und EG eingeteilt wurden. Nun haben sich bei mir folgende Fragen ergeben:
1. Aufgrund des Direktionsrechts kann man sich gegen die (zusätzliche) Projektarbeit vermutlich nicht verweigern?
2. Die zusätzliche Arbeit muss aufgrund einer Tätigkeitsänderung schriftlich mit Angabe der Aufgaben, Zeitanteile etc. angezeigt werden? Das muss auch geschehen, wenn es keine höherwertigen Tätigkeiten sind?
3. Sofern es höherwertige Tätigkeiten sind, gibt es die entsprechende Zulage.
4. Wenn ich bereits Vollzeit arbeite, ist es überhaupt möglich, mir weitere Aufgaben zu übertragen, ohne zeitgleich auf der anderen Seite welche wegzunehmen?
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1) Grundsätzlich Ja, sofern es keine dauerhafte Änderung ist du zu einer Änderung der EG führt.
2) nein, nur wenn es zu einer EG Änderung kommt, sie also höherwertig und mit ausreichenden Zeitanteil angewiesen werden.
3) Nur wenn sie ausreichend vom Zeitanteil sind.
4) Der Tag hat weiterhin 24 h und du hast keine Änderung deiner Arbeitszeit.
Also muss natürlich insgesamt bei der gesamt Schau der Tätigkeiten 100% rauskommen.
Wenn du also nicht entlastet wirst, dann muss der Vorgesetzte halt entscheiden was nicht gemacht wird und liegen bleibt.
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2. Die zusätzliche Arbeit muss aufgrund einer Tätigkeitsänderung schriftlich mit Angabe der Aufgaben, Zeitanteile etc. angezeigt werden? Das muss auch geschehen, wenn es keine höherwertigen Tätigkeiten sind?
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2) nein, nur wenn es zu einer EG Änderung kommt, sie also höherwertig und mit ausreichenden Zeitanteil angewiesen werden.
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Danke für deine Antworten.
Die Tätigkeitsänderung muss auch nicht festgehalten werden? Das hat dann doch Auswirkungen auf die Stellenbeschreibung. Gibt es denn keine "Spielregeln" nach denen eine Änderung der Tätigkeiten - auch bei gleichbleibender EG - ablaufen muss? Reicht es da tatsächlich aus, dass der Projektleiter, der mir eigentlich nicht weisungsbefugt ist, sagt, "du machst nun das"? Ohne Rücksprache mit der Personalabteilung oder MAV?
Woher weiß man dann denn, ob es höherwertige Tätigkeiten sind?
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Nein es gibt keine Regeln nach denen ein AG seine interne Struktur und Weisungesbefugnise regeln muss.
Allerdings sind Dinge die den AV betreffen im TV schriftlich durchzuführen.
Das Problem ist natürlich stets, das ein weisungsbefugter natürlich dir sagen kann was du zu tun hast
aber eine Änderung deiner Tätigkeit die deine EG betreffen darf in der Regel ein solcher nicht.
Also immer schön solche dinge sich vom Personalamt absegnen lassen und dann sich halt selber eine rechtsmeinung bilden.