Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Neuling2016 am 10.11.2025 08:43

Titel: Laufbahnwechsel mD -> gD
Beitrag von: Neuling2016 am 10.11.2025 08:43
Hallo zusammen,

mich beschäftigt derzeit eine besoldungsrechtliche Frage:

Ich bin derzeit A 10mZ, habe einen Dienstposten A 11 inne und absolviere aktuell die Aufstiegsfortbildung für Beamte des mittleren in den gehobenen Dienst in Baden-Württemberg.

Wenn ich die Aufstiegsfortbildung jetzt bestehe und von A 10mZ nach A 10 gD übergeleitet werde, entfällt dann auch die Amtszulage oder behalte ich diese weiterhin, weil ich den Dienstposten A 11 inne habe?

Gibt es für diese Konstellation eine Grundlage im LBesGBW?
Titel: Antw:Laufbahnwechsel mD -> gD
Beitrag von: Thomber am 10.11.2025 08:56
 - Ich weiß nicht, ob Du autom. übergeleitet wirst. Denn das erreichen einer anderen Laufbahnbefähigung bedeutet nicht autom., dass man befördert wird oder in die neue Laufbahn übernommen wird.   Ein Pförtner, die nebenher Jura studiert hat, wird auch nicht von alleine vom einfachen in den hD hochgeschossen. Aber bei deiner Konstellation mag das anders aussehen.
- Auf jeden Fall dürfte die Veränderung bei Dir keinen finanziellen Nachteil bringen.
Titel: Antw:Laufbahnwechsel mD -> gD
Beitrag von: Neuling2016 am 10.11.2025 09:31
- Ich weiß nicht, ob Du autom. übergeleitet wirst. Denn das erreichen einer anderen Laufbahnbefähigung bedeutet nicht autom., dass man befördert wird oder in die neue Laufbahn übernommen wird.   Ein Pförtner, die nebenher Jura studiert hat, wird auch nicht von alleine vom einfachen in den hD hochgeschossen. Aber bei deiner Konstellation mag das anders aussehen.
- Auf jeden Fall dürfte die Veränderung bei Dir keinen finanziellen Nachteil bringen.

Danke für deine Antwort.

Also übergeleitet werde ich, das steht fest. Muss das Abschlusszertifikat nur an den Dienstherrn übermitteln und dann wird das in die Wege geleitet.

Woher nimmst du deine zweite Annahme, dass es keinen finanziellen Nachteil bringen dürfte?
Titel: Antw:Laufbahnwechsel mD -> gD
Beitrag von: Umlauf am 10.11.2025 15:23

Gibt es für diese Konstellation eine Grundlage im LBesGBW?

Ich denke, du wirst in eurer Laufbahnverordnung fündig werden.

Die Amtszulage sollte an das jeweilige Amt gebunden sein und nicht an eine Funktion. Also sollte sie danach weg sein.
Titel: Antw:Laufbahnwechsel mD -> gD
Beitrag von: Bruce Springsteen am 11.11.2025 14:58
Z ist danach weg, ja. Wahrscheinlich bekommst danach aber direkt die 11.

Bist nicht zufällig im Ausländerbereich?  ;D